Das Landgericht Hamburg hat dem NDR auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau eine Strafzahlung von 1.800 Euro auferlegt, weil der Sender trotz eines gerichtlichen Verbots weiterhin untersagte Falschbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen verbreitet.
Über ein interessantes Detail von angeblicher Waffengleichheit, Recht und Gerechtigkeit im BRiD System berichtet Ulrich Vosgerau.
Während von der BRiD zumindest teilweise subventionierte NGOs oder wie Letzt NDR direkt vom Steuergeld finanziert geschieht dem Geschädigten mit Rechtsprechung dennoch Unrecht.
Wer in solchen Rechtsangelegenheiten gegen Staat & Co klagen will braucht Fachanwälte, Spezialisten und die kosten Geld und das nicht zu knapp.
Der Ruin der einen dann trotz gewonnenen Prozeß ereilt sieht so aus.
Für die einem selber entstandenen Kosten wird nur eine Pauschale erstattet die aber mit den wirklichen Kosten nichts zu tun haben.
Bei Ulrich Vosgerau sind das nun 180.030 Euro Schaden
Wer also noch eine Spende übrig hat weiß wo sie sinnvoll sein könnte.
gofundme
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Daher braucht man die Hilfe entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte, die die Gegenseite ja auch hat. Zwar haben wir die weitaus meisten Verfahren gewonnen**; die Gegenseite muß dann aber nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren bezahlen, nicht den tatsächlich von Spezialisten verlangten Stundensatz.
Daher bleibt man auch im Erfolgsfall auf dem Großteil der Kosten sitzen. Zwischen dem 10. Januar 2024 und dem 10. Oktober 2024 sind mir eigene Anwaltskosten i.H.v. 180.030 € entstanden.
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*) Die „Methode Correctiv“ kurz erklärt:
Correctiv schreibt sinngemäß: Der österreichische Autor und Aktivist Martin Sellner gebrauchte in seinem Vortrag mehrmals das
Wort „Remigration“. Unter diesem Begriff verstehen nicht wenige Rechtextremisten die millionenfache Ausweisung auch eigener Staatsbürger etwa wegen ihrer Hautfarbe. Wie ist dies juristisch zu bewerten? Es ist eine nicht angreifbare Meinungsäußerung. Denn Correctiv (1) schreibt nicht, daß Martin Sellner selber jemals diese Auffassung vertreten hätte, erst recht nicht (2) daß er dies ausgerechnet während des Potsdamer Treffens so gesagt haben soll. Correctiv schreibt letztlich (3) nicht einmal, daß Martin Sellner selbst zu den „Rechtsextremisten“ zähle, von denen einige – aber nicht alle – das Wort angeblich in diesem Sinne gebrauchen sollen.
Der normale Leser versteht dies jedoch nicht und glaubt, es seien dahingehende Pläne bei dem Potsdamer Treffen besprochen worden. Dies ist nachweislich unwahr. Dennoch müßte ein Gericht eine Unterlassungsklage unter Verweis auf die Meinungs- und Pressefreiheit abweisen. Correctiv behauptet trotz der nachweislichen Unrichtigkeit des beim normalen Leser erzeugten Eindrucks, seine Darstellung habe gerichtlichen Überprüfungen – bis auf etliche Details – im wesentlichen standgehalten. Dies aber eben nur deswegen, weil Correctiv keine belegbaren Tatsachen bringt, sondern Meinungen – die der Normalbürger mit Tatsachen verwechseln soll.
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Mit freundlichen Grüßen
uebender