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Kaczynski ruft die Gerichte zum Rechtsbruch auf
Polens Ministerpräsident will seine Landsleute durch Gesetzesänderungen vor den Klagen deutscher Vertriebener schützen. Bis es soweit ist, sollen die Gerichte im nationalen Interesse Polens entscheiden, fordert Jaroslaw Kaczynski.
Polens Ministerpräsident Jaroslaw Kaczynski will seine Landsleute durch Gesetzesänderungen vor den Klagen deutscher Vertriebener schützen. Gerichtsentscheidungen, bei denen ehemaliger deutscher Besitz wieder an die Kläger zurückgehe, seien dann nicht mehr möglich, sagte Kaczynski in der nordpolnischen Stadt Narty. Er kritisierte zudem polnische Gerichte dafür, derartige Klagen nicht abzuweisen. Die Gerichte müssten im nationalen Interesse Polens entscheiden, sagte er.
Kaczynski sagte, Polen könne es nicht hinnehmen, dass einige seiner Bürger Angst haben müssten, dass ihnen jemand ihr Land wegnehme. Eine Hand voll Familien hatte in den vergangenen Jahren vor Gericht Prozesse gegen Deutsche verloren, die in den 1970er Jahren aus dem damals kommunistischen Polen geflohen waren.
Diese juristische Lücke müsse nun „ein für alle Mal“ geschlossen werden, erklärte Kaczynski auf einer Pressekonferenz vor dem Haus einer Familie, die kürzlich von einem polnischen Gericht zu Schadenersatz verurteilt worden war. Es bedürfe für die polnischen Familien einer „hundertprozentigen Rechtssicherheit“. Der Ministerpräsident kritisierte dabei auch „schlechte Gerichtsurteile“ und meinte, die Gerichte sollten doch zu allererst im Interesse Polens und seiner Bürger urteilen. „Es muss vollkommen klar sein, dass es Pflicht der Gerichte ist, im Einklang mit der polnischen Staatsräson, dem polnischen Nationalinteresse tätig zu sein“, so der Ministerpräsident.
Die Klagen um Besitztum in Polen haben die deutsch-polnischen Beziehungen belastet. Mehr als 20 Deutsche haben vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klagen eingereicht, um Grundstücke in Polen zurück zu bekommen, die ihnen oder ihren Vorfahren vor der Vertreibung Ende des Zweiten Weltkrieges gehörten. Einige Prozesse wurden vor polnischen Zivilgerichten zu Gunsten der Kläger entschieden, meist, da die Eigentumsverhältnisse nicht eindeutig dokumentiert waren. Bislang mussten jedoch nur eine Hand voll polnische Grundbesitzer Eigentum zurückgeben.
Die Unruhe ist groß in Masuren, aber auch im Südwesten Polens. Viele fürchten, dass nach ersten deutschen Erfolgen vor polnischen Gerichten eine regelrechte Klagewelle droht. Schließlich hatten in den 70er und 80er Jahren Hunderttausende von deutschstämmigen Spätaussiedlern Polen verlassen. Und im Gegensatz zu den Flüchtlingen und Vertriebenen der unmittelbaren Nachkriegszeit hatten sie einen polnischen Pass und können nun auf polnisches Recht pochen.
Piotr Hofmanski, der Sprecher des Obersten Gerichts, zeigte sich irritiert über die Einmischung Kaczynskis in die Klageverfahren. „Das ist ein Aufruf an die Richter, das Gesetz zu brechen“, sagte er der „Gazeta Wyborcza“ über die Forderung, nach Staatsräson zu entscheiden. „Die Gerichte halten sich entsprechend der Verfassung ausschließlich an das Gesetz. An die Staatsräson sollen sich die Politiker halten.“ Der Jurist warnte davor, Eigentum und staatliche Souveränität zu verwechseln: „Selbst wenn Deutsche und andere Ausländer ganz Masuren aufkaufen, bleibt es immer noch Polen. Ebenso, wie die Grundstückskäufe von Polen in Irland nicht bewirken, dass dort ein Teil polnischen Territoriums entsteht.“
Artikel vom 27. Juli 2007, aus: Welt online
http://www.welt.de/politik/article106110…sbruch_auf.html