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Samstag, 12. Juli 2014, 14:32

Enteignet und entrechteter Kunde bei der Landesbank Liechtenstein AG?

Hallo,
was denkt man bei dem Angebot einer Bank, vorausgesetzt man weiß darum? o0

Quelle Landesbank Liechtenstein AG >>>
Seitenende AGB in Deutsch >>>

Zitat

01 Allgemeine Geschäftsbedingungen
11 [...]Beim Eingang ungewöhnlicher bzw. auffälliger Beträge zur Gutschrift ist die Bank berechtigt, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, ob nach Abklärung der näheren Umstände eine Gutschrift auf dem Konto des Kunden oder eine Zurücküberweisung erfolgt. Im Übrigen behält sich die Bank vor, selbst bereits gutgeschriebene Vermögenswerte an eine Auftrag gebende Bank zurück zu überweisen, falls sie nicht innert nützlicher Frist ausreichend über den Hintergrund und die Herkunft der Vermögenswerte dokumentiert worden ist. Es liegt im Ermessen der Bank, Barausgänge nicht auszuführen, falls der Verwendungszweck nicht plausibel erklärt oder dokumentiert werden kann. Als Barausgänge gelten die Auszahlung von Noten oder Münzen oder die physische Auslieferung von Wertpapieren oder Edelmetallen an Kunden. [...]
Wissen die Kunden was sie da unterschrieben haben und welche Konsequenzen die Unterschrift im schlimmsten Fall für sie hat?
Wer ist schon oder noch geschäftsfähig und wie lange noch?
Gefunden auf Goldseiten.de >>>

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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