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Fortgeschrittener
Registrierungsdatum: 21. September 2007
Wohnort: Deutsches Reich, Braunschweig
Beruf: Auszubildende
Danksagungen: 1
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Vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden ist im ersten großen Prozess wegen Diskriminierung eine einvernehmliche Lösung gescheitert. 500.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld fordert die Versicherungsangestellte Sule Eisele-Gaffaroglu von ihrem Arbeitgeber - mehr als jemals in einem Diskriminierungsfall eingeklagt wurde.
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Außergewöhnlich macht diesen Fall auch die Beweisführung der beiden Rechtsanwälte: Neben anderen Beweisen und Indizien präsentieren sie den Richtern Statistiken, um die Vorwürfe der Versicherungsangestellten glaubhaft zu machen. Nach Ansicht der Behindertenbeauftragten der SPD-Bundestagsfraktion, Silvia Schmidt, ist die Statistik zwar ein „zwingendes Indiz“ in solchen Fällen, allerdings wird sie bisher jedenfalls in deutschen Antidiskriminierungsklagen noch kaum genutzt. Auf Basis des Geschlechterverhältnisses unter den Mitarbeitern und der Führungsriege haben die Anwälte haarklein berechnet, mit welchem Wahrscheinlichkeitsgrad im Hause R +V das Management nach diskriminierenden Auswahlkriterien zusammengesetzt ist. Im Fall der Geschlechterdiskriminierung kamen sie auf eine Wahrscheinlichkeit in den unterschiedlichen Führungsebenen zwischen 98,73 Prozent und 100 Prozent. Für eine Benachteiligung aus ethnischen Gründen lag sie zwischen 90,1 und 100 Prozent.
Zitat
Gerechnet auf die verbleibenden 29 Jahre bis zur Verrentung ergebe sich der Posten von 433.000 Euro.
Zitat
Eisele will einen angemessenen Ausgleich, der im Ermessen des Richters liegt, mindestens jedoch ein Jahresgehalt.
So sieht man aus wenn man einen Nervenzusammenbruch hat und weiter krank geschrieben ist.Zitat
Die Beweise bzw. Indizien für diesen Vorwurf blieb sie allerdings auch dem Gericht schuldig. Lediglich eine „Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihrer Mutterschaft und damit wegen ihres Geschlechtes” konnte das Gericht feststellen und verpflichtete die Versicherung zu einer Zahlung von 10.818 Euro, was drei Bruttomonatsgehältern entspricht. Die gescheiterte Klägerin gibt sich mit diesem Urteil aber noch nicht zufrieden und hat Berufung angekündigt.
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Anfänger
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Schwarzer auf Probe
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