Eine
Pairing-Vereinbarung oder ein
Pairing-Abkommen ist eine
parlamentarische Fairnessvereinbarung.
[1]
Die Abmachung wird zwischen den Regierungs- und Oppositionsfraktionen
geschlossen. Sie regelt das Fernbleiben von Abgeordneten einer
Parlamentsfraktion durch freiwillige Abwesenheit. Die Vereinbarung sieht
vor, dass für jeden kranken, beruflich oder dringend verhinderten
Abgeordneten der Regierungsseite ein Politiker der Opposition der Abstimmung ebenfalls fernbleibt.
[2][3] Durch die Fairnessvereinbarung soll das parlamentarische Kräfteverhältnis gewahrt bleiben.
[4]
Das Verfahren wird meist nicht generell, sondern im Regelfall für
bestimmte Abstimmungen oder auch für ganze Sitzungstage zwischen den
Parlamentarischen Geschäftsführern der Fraktionen vereinbart. Für
wichtige Abstimmungen, die über die Zukunft der Regierung entscheiden,
wird jedoch auf Abwesenheit von Abgeordneten keine Rücksicht genommen.
[5] Die Verwendung dieses
Anglizismus ist in Deutschland ab 1978 belegt.
[6]
Das ursprünglich aus dem britischen Parlament stammende Pairing
[7] betrifft in Deutschland den Bereich der Auftrags- und Weisungsfreiheit des
Art. 38 Abs. 1 Satz 2
Grundgesetz.
Danach sind Vertreter des ganzen Volkes an Aufträge und Weisungen nicht
gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Aufgrund der
Unverbindlichkeit der Vereinbarung kann sie jederzeit aufgekündigt
werden. Aus diesem Grund ist sie verfassungsrechtlich zulässig. Die
Pairing-Vereinbarung findet damit ihre Grenze am
freien Mandat, da kein Abgeordneter gezwungen werden kann, Bundestagssitzungen fernzubleiben.
[8] Eine Einhaltung der Vereinbarung ist daher auch nicht auf dem Rechtsweg einklagbar.
Pairing-Vereinbarungen können jederzeit von einer der Parteien
gekündigt werden. Im Jahr 2002 kündigte beispielsweise die in der
Opposition befindliche Union der rot-grünen Koalition wegen des Streits
um die Besetzung eines zweiten Vizepostens im
Bundestagspräsidium eine Pairing-Vereinbarung auf.
[9] Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Landtagsfraktion NRW
Britta Altenkamp
trat am 3. Juli 2011 von ihrer Funktion zurück, weil sie zwei Tage
zuvor eine Pairing-Vereinbarung gekündigt und damit einen Eklat
ausgelöst hatte.
[10]
Am 15. Juni 2012 brachten SPD und Grüne deutlich mehr Abgeordnete in
die Bundestagssitzung mit, als nach dem Pairing-Abkommen vereinbart,
sodass bei einer Abstimmung die Mehrheitsverhältnisse unklar waren. Beim
daraufhin angeordneten
Hammelsprung
blieben die Oppositionsabgeordneten vor dem Plenarsaal stehen, sodass
sich im Saal keine Mehrheit der MdBs befand, womit der Bundestag
beschlussunfähig war und die Sitzung geschlossen werden musste. Die
Opposition verhinderte so einen späteren Punkt auf der Tagesordnung: die
erste Lesung des umstrittenen Gesetzentwurfs zum
Betreuungsgeld.
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