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Der Mann hatte ein kleines Mädchen missbraucht; Gutachter glauben, dass er nicht therapierbar ist. Dennoch mussten ihn die Behörden aus dem Gefängnis entlassen – und für eine ständige Überwachung in Lübeck fehlt das Personal.
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Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig durfte nachträglich keine Sicherungsverwahrung angeordnet werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte diese zwar beantragt, scheiterte jedoch wegen eines Formfehlers.
Die Kinderhilfe nannte den Fall «skandalös und symptomatisch für unser Justizsystem.Zitat
Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) sagte zu der Freilassung: «Ich bedauerte sehr, dass ein solch gefährlicher Straftäter aufgrund eines Formfehlers auf freien Fuß kommt.» Das sei sowohl den Bürgern als auch den Opfern nur schwer zu vermitteln. Die Kinderhilfe nannte den Fall «skandalös und symptomatisch für unser Justizsystem».
Prophylaktisch hatten wir doch auch schon .....Zitat
Die Kieler Staatsanwaltschaft will aber weiterhin erreichen, dass eine nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt wird.