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Freitag, 11. Oktober 2024, 17:16

NDR muss für Correctiv Lüge blechen

Für mich doch überraschend hat das Landgericht Hamburg den NDR für die Verbreitung von Falschbehauptungen von "Correctiv" verurteilt.

JF

Zitat

Ordnungsgeld wird fällig

NDR läßt „Correctiv“-Lügen stehen und muß nun blechen

10. Oktober 2024

Obwohl ein Gericht dem NDR die Verbreitung von Falschbehauptungen über das Potsdamer Treffen ausdrücklich untersagt, läßt der Sender die „Correctiv“-Lügen stehen. Nun wird auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau die erste Strafzahlung fällig. Sein Anwalt geht scharf mit dem NDR ins Gericht.
HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem NDR auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau eine Strafzahlung von 1.800 Euro auferlegt, weil der Sender trotz eines gerichtlichen Verbots weiterhin untersagte Falschbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen verbreitet. „Die beanstandeten Handlungen der Schuldnerin stellen schuldhafte Verstöße gegen die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts dar und rechtfertigen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in tenorierter Höhe“, heißt es in dem Gerichtsbeschluß, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.

„Der NDR hat behauptet, daß es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gab“, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Höcker mit, die Vosgerau bereits mehrfach erfolgreich vertreten hatte. „Dazu hat sich der NDR bei seiner Berichterstattung auf den irreführenden Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen bezogen. Beide Aussagen hatte das OLG Hamburg dem Sender bereits als unwahr verboten, da es diese Diskussionen auf dem Treffen nicht gab.“
[...]
Das Haar in der Suppe ist für mich die Höhe von 1.800 Euro die der Steuerzahler bezahlt.
Bedenkt man die Reichweite des NDR der auch den Anstrich von Seriosität vermuten läßt da er GEZ finanziert ist so ist das ein Schnäppchen für das gewünschte Propaganda Narrativ.
Eine genauso effektive mediale Gegendarstellung werdet ihr kaum erleben und so lebt für viele die Lüge um die Wannsee Konferenz 2.0 weiter. :uebel:

Spektakulär: NDR Correctiv-Bericht implodiert vor Gericht!


Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (11. Oktober 2024, 17:24)


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matty (12.10.2024)

2

Samstag, 19. Oktober 2024, 22:01

Will man Vosgerau finanziell ruinieren?

Das Landgericht Hamburg hat dem NDR auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau eine Strafzahlung von 1.800 Euro auferlegt, weil der Sender trotz eines gerichtlichen Verbots weiterhin untersagte Falschbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen verbreitet.
Über ein interessantes Detail von angeblicher Waffengleichheit, Recht und Gerechtigkeit im BRiD System berichtet Ulrich Vosgerau.
Während von der BRiD zumindest teilweise subventionierte NGOs oder wie Letzt NDR direkt vom Steuergeld finanziert geschieht dem Geschädigten mit Rechtsprechung dennoch Unrecht.
Wer in solchen Rechtsangelegenheiten gegen Staat & Co klagen will braucht Fachanwälte, Spezialisten und die kosten Geld und das nicht zu knapp.
Der Ruin der einen dann trotz gewonnenen Prozeß ereilt sieht so aus.
Für die einem selber entstandenen Kosten wird nur eine Pauschale erstattet die aber mit den wirklichen Kosten nichts zu tun haben.
Bei Ulrich Vosgerau sind das nun 180.030 Euro Schaden :!:

Wer also noch eine Spende übrig hat weiß wo sie sinnvoll sein könnte.

gofundme

Zitat

[...]
Daher braucht man die Hilfe entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte, die die Gegenseite ja auch hat. Zwar haben wir die weitaus meisten Verfahren gewonnen**; die Gegenseite muß dann aber nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren bezahlen, nicht den tatsächlich von Spezialisten verlangten Stundensatz.
Daher bleibt man auch im Erfolgsfall auf dem Großteil der Kosten sitzen.
Zwischen dem 10. Januar 2024 und dem 10. Oktober 2024 sind mir eigene Anwaltskosten i.H.v. 180.030 € entstanden.
[...]
*) Die „Methode Correctiv“ kurz erklärt:

Correctiv schreibt sinngemäß: Der österreichische Autor und Aktivist Martin Sellner gebrauchte in seinem Vortrag mehrmals das
Wort „Remigration“. Unter diesem Begriff verstehen nicht wenige Rechtextremisten die millionenfache Ausweisung auch eigener Staatsbürger etwa wegen ihrer Hautfarbe. Wie ist dies juristisch zu bewerten? Es ist eine nicht angreifbare Meinungsäußerung. Denn Correctiv (1) schreibt nicht, daß Martin Sellner selber jemals diese Auffassung vertreten hätte, erst recht nicht (2) daß er dies ausgerechnet während des Potsdamer Treffens so gesagt haben soll. Correctiv schreibt letztlich (3) nicht einmal, daß Martin Sellner selbst zu den „Rechtsextremisten“ zähle, von denen einige – aber nicht alle – das Wort angeblich in diesem Sinne gebrauchen sollen.

Der normale Leser versteht dies jedoch nicht und glaubt, es seien dahingehende Pläne bei dem Potsdamer Treffen besprochen worden. Dies ist nachweislich unwahr. Dennoch müßte ein Gericht eine Unterlassungsklage unter Verweis auf die Meinungs- und Pressefreiheit abweisen. Correctiv behauptet trotz der nachweislichen Unrichtigkeit des beim normalen Leser erzeugten Eindrucks, seine Darstellung habe gerichtlichen Überprüfungen – bis auf etliche Details – im wesentlichen standgehalten. Dies aber eben nur deswegen, weil Correctiv keine belegbaren Tatsachen bringt, sondern Meinungen – die der Normalbürger mit Tatsachen verwechseln soll.
[...]

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (20.10.2024)

3

Dienstag, 5. November 2024, 15:16

Das Landgericht Hamburg untersagt dem ZDF die Lüge weiter zu verbreiten.

Eil: ZDF schlittert in Correctiv-Skandal!


Hier geht es zu Höcker Artikel.

Zitat

[...]
Obwohl Dr. Vosgerau seit Monaten identische Falschdarstellungen gegenüber Dritten gerichtlich verbieten ließ, verbreitete das ZDF seinen falschen Bericht online weiter. Dieses eklatante Fehlverhalten kritisierte das Landgericht Hamburg daher zusätzlich in seiner Verbotsbegründung.
[...]

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (05.11.2024)

4

Gestern, 21:38

Nun klatscht es auch beim SWR :!:

Quelle >>>

Zitat

Correctiv-Ente über Potsdam-Treffen: Staatsrechtler Vosgerau verbietet dem SWR drei Falschbehauptungen
Erneut wurden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Fake News wegen Correctiv verboten.
11.11.2024 - 10:05 Uhr

Redaktion

Schon wieder ein Erfolg von Staatsrechtler Vosgerau gegen die Öffentlich-Rechtlichen: Das Landgericht Hamburg verbietet dem SWR drei Falschbehauptungen über das Potsdamer „Geheimtreffen“, bei dem es unter anderem um das Thema „Remigration“ ging. Die Rundfunkanstalt hatte sich dabei auf eine irreführende Berichterstattung von Correctiv bezogen, die landesweit Schlagzeilen machte.

Vor einer Woche erst musste das ZDF eine „heute journal“-Sendung löschen, die rechtswidrig behauptet hatte, bei dem Treffen wären „Deportationen“ geplant worden (NIUS berichtete). Nun verbietet das Hamburger Landgericht per einstweiliger Verfügung dem SWR drei Falschbehauptungen:

  • Demnach sollen „in Potsdam die Regierungsübernahme der AfD anvisiert worden“ sein.
  • Außerdem sei geplant worden, dass „deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgewiesen werden“ sollen.
  • Auch „unliebsame Deutsche, wenn sie sich beispielsweise für Flüchtlinge einsetzen“, sollen Ziel solcher Ausweisungspläne gewesen sein.

Doch nichts davon stimmte.
[...]

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (12.11.2024)

matty

Erleuchteter

Beiträge: 9 504

Registrierungsdatum: 3. Januar 2012

Wohnort: Deutsches Reich!

Danksagungen: 128604

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5

Heute, 10:19

Sein journalistisches Versagen will der Sender im Nachgang noch verschleiern.

:diablo: :diablo: :diablo:

Dem öffentlich-rechtlichen SWR ist gerichtlich die Verbreitung von Falschbehauptungen rund um das sogenannte „Potsdam-Treffen“ verboten worden, die der Sender unkritisch von Correctiv übernommen hatte.
Der Sender hatte irreführende Behauptungen und Wertungen des Correctiv-Berichts eins zu eins übernommen.

:diablo: :diablo: :diablo:

Wer hier noch an Irrtum oder Nachlässigkeit glaubt, muß schon sehr naiv sein!

Auch, nachdem die Erzählung aus dem Hause Correctiv längst faktisch und rechtlich kollabiert war, hielt der SWR an den Irreführungen fest monatelang.
Das Landgericht Hamburg hat entschieden, doch damit dürfte weder in juristischer noch in politischer oder medienethischer Hinsicht das letzte Wort gesprochen sein.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Das alleine sollte ausreichend sein um die GEZ Gebühren zu verweigern!

Sachen gibt’s und unsere „führenden“ Politiker der links/grünen Blase verbreiten weiterhin die Fake News von Correctiv.
Gleichzeitig fordern sie eine Überwachung der sozialen Medien, um angebliche FakeNews zu verhindern findet den Fehler.


:diablo: :diablo: :diablo:

Urteil trifft Baerbock hart!?



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Zitat

Correctiv-Skandal zieht seine Kreise

Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen SWR: Gericht verbietet Falschbehauptungen in Correctiv-Bericht

Immer noch beschäftigt das Correctiv-Dramolett die Gerichte: Weil der SWR von der weiteren Verbreitung nicht wahrheitsgemäßer Behauptungen nicht absah, erwirkte Ulrich Vosgerau nun eine einstweilige Verfügung gegen drei Falschbehauptungen.

Erneut verliert der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk vor Gericht gegen Ulrich Vosgerau: Bereits mehrfach war dem ÖRR die Falschberichterstattung im Zusammenhang mit dem Correctiv-Skandal um angeblich geplante Massendeportationen untersagt worden.

Gleich drei Falschbehauptungen, die das Landgericht Hamburg nun per einstweiliger Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verboten hat.

Die Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, kritisiert, dass der SWR „zuerst monatelang zahlreiche Berichte von kritischen Journalisten und Rechtsexperten, die früh die Behauptungen im SWR-Artikel widerlegen“ ignoriert habe.

Sie erinnert daran, dass Correctiv selbst vor Gericht eingeräumt hatte, dass die „irreführenden Wertungen“, die das Recherche-Portal mit Blick auf deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund „zusammengeschrieben“ habe, keinen Tatsachenbericht darstellten.

Auf X Quelle!>>>

Harsche Kritik wird überdies an der Tatsache geübt, dass der SWR entgegen dem journalistischen Anliegen wahrheitsgemäßer Berichterstattung nur unwillig und unzureichend zur Korrektur der Falschbehauptungen bereit war:

Zwar habe der SWR den Text inzwischen korrigiert, er verschleiere aber die Gründe. Anstatt offen die Fehlberichterstattung zuzugeben, spricht der SWR von „missverständlichen Formulierungen“, die man „präzisiert“ habe, und bezeichnet dies als „Transparenzhinweis“.

Der Umgang des ÖRR mit dem Recherche-Skandal um die Plattform Correctiv hatte weithin Empörung und Kritik hervorgerufen, da bei den Öffentlich-Rechtlichen Sendern keine Korrektur oder Einsicht bezüglich der Falschberichterstattung erkenntlich war.

Wie im neuerlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatten auch die anderen betroffenen Sender versucht, an den von Correctiv kolportierten Behauptungen festzuhalten, die Massenproteste „gegen rechts“ ausgelöst hatten.

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Correctiv Desinformation und Falschbehauptungen?

Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

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uebender (12.11.2024)

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