Lieber Mitstreiter uebender,
du bist wie immer sehr aufmerksam!
Zum Sachverhalt selbst:
Auch bisher schon wurden Beschuldigte, Verdächtige oder einfach nur Zeugen bei Bedarf vorgeladen und bei entsprechendem Bedarf und der Ablehnung einer Vorladung durch die Betroffenen entsprechend Hausbesucht und ggf. mit den dafür vorgesehenen Fahrzeugen in Örtlichkeiten der BRD-Organe abtransportiert. Die bisherige Praxis wird nun noch juristisch "sattelfest" gemacht.
Keine Frage, im Umgang mit den Organen der BRD-Verwaltung empfiehlt es sich immer die Unterstützung eines Rechtsbeistandes in Anspruch zu nehmen. Dies schon allein auf Grund der wahren Inflation von Gesetzesänderungen, insbesondere was die Wahrung bzw. praktizierten Einschränkungen der Persönlichkeitsrechte anbelangt. Und selbst Juristen tun sich dabei schwer auf dem Aktuellen Stand zu bleiben!
Besonders problematisch ist die zunehmende Einführung und Gleichsetzung von "Meinungsdeliken", früher freie Meinungsäußerung, mit Schwerkriminalität.
Grundsätzlich also: Weniger ist in diesem Zusammenhang mehr oder besser Reden ist Silber und Schweigen ist Gold! Im Unterschied zu gewissen "Talkshows" gibt es bei der Auseinandersetzung mit BRD-Organen nichts zu gewinnen! Dies sollten sich Betroffene stets vor Augen halten und keinesfalls auf die Mär vom "guten" Polizisten (Erfüllungsgehilfen) herein fallen!
Beste Grüße
U179
Sima: wenn es beschränkt wäre auf bestimmte Ethnien, würde ich diesen
Vorschlag begrüßen. - Vor allem die aus den No go Aereas zum Beispiel!
Und bei seltsamen Leuten, die kiffen und Leute die Treppe
runtertreten.
Liebe Mitstreiterin Sima,
tja, die von dir bezeichneten Personengruppen wissen sich leider mit den Gepflogenheiten in der BRD zu arrangieren und auch leider, die volle Härte der Gesetze trifft nur die normalen gesetzestreuen Bürger! Was die Frage aufwirft: Wie gesetzestreu muß, darf oder kann der einzelne Normalbürger sein, angesichts der Zustände in der BRD?