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Profi
Registrierungsdatum: 10. Mai 2008
Wohnort: Berlin
Beruf: Angabe erfolgt evtl. zu einem späteren Zeitpunkt
Hobbys: Familie,Sport, Terraristik, Germanisch/Deutsche Geschichte, Nachdenken
Ich war gestern mit dem Auto in Frankreich im Sendebereich des SWR, was dort in den Nachrichten kam, läßt tief blicken.Alle Staaten haben riesige Schulden. Es ist kein Geld für Infrastruktur da, es werden uns immer höhere Steuer auferlegt, es ist kein Geld für Bildung, Krankenkassen und .......
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »patriotklaus« (16. Januar 2009, 05:11)
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Hier gilt die Nachweispflicht. Die Bundesregierung fordert per Gesetz oder Verordnung erhöhte Steuereinnahmen oder Bußgelder, somit hat jeder Bürger Kenntnis und von Rechtswidrigkeit kann nicht mehr die Rede sein - Allerdings wissen wir, daß die BRD eigentlich nicht mehr bestehen dürfte und somit läßt sich fast jeder Paragraph des StGB auf diesen "Unstaat" anwenden, da seine alleinige Existenz bereits rechtswidrig ist.Zitat
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache, die er in Besitz oder Gewahrsam hat, sich rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Sache ihm anvertraut ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar