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Zwangsarbeit für ALG II Empfänger?
Das Arbeitsministerium plant eine Reform zur "Teilhabe am Arbeitsmarkt"–- krass formuliert, Zwangsarbeit unter bestimmten Bedingungen: Wer binnen der letzten sieben Jahre länger als sechs Jahre ALG II erhalten hat, könnte zwangsweise einem Arbeitgeber für fünf Jahre zugewiesen werden.
Das Ministerium für Arbeit plant eine Reform der Förderung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitbeziehern von Hartz IV. Dazu soll die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ als Regelinstrument geschaffen werden, wie ein Referentenentwurf zeigt.
Krass formuliert: Es droht Zwangsarbeit
Wer binnen der letzten sieben Jahre länger als sechs Jahre ALG II erhalten hat, wird de facto entsprechend einer Änderung des SGB II im „Teilhabegesetz“ (10. SGB II-ÄndG, § 16i und § 16e SGB II) zwangsweise einem Arbeitgeber für fünf Jahre zugewiesen. Darauf weist gegen-hartz.de am 11. Juli 2018 in einem Artikel hin.
Nur die Aufstocker, die in diesem Zeitraum durchgehend abhängig vollzeitbeschäftigt waren, seien davon ausgenommen.
ALG II Bezieher, die in Teilzeit arbeiten, nur kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse hatten oder arbeitslos sind, müssten künftig damit rechnen, „vom Jobcenter zwangsrekrutiert zu werden“, schreibt „gegen-hartz“. Dies betreffe auch selbstständig Erwerbstätige in Vollzeit, die ALG II beziehen. Während dieser fünfjährigen Zwangsarbeit erwerbe der so Beschäftigte keinen Anspruch als ALG I.
„o-ton-Arbeitsmarkt“ formuliert es so
Leistungsberechtigte im SGB II („Hartz-IV-Empfänger“), die innerhalb der letzten sieben Jahre mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben, sollen mit Lohnkostenzuschüssen in sozialversicherungspflichtige Arbeit integriert werden. Eine Förderung ist nur für die Personen möglich, die während des Leistungsbezugs nicht oder nur kurzzeitig geringfügig, sozialversicherungspflichtig oder selbstständig beschäftigt waren.
Die Beschäftigungsverhältnisse sollen sowohl bei privaten als auch öffentlichen Arbeitgebern geschaffen werden. Es ist eine Förderung für maximal fünf Jahre möglich. Während dieser Zeit sollen Arbeitgeber einen degressiven Lohnkostenzuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Der Zuschuss soll in den ersten beiden Jahren 100 Prozent des Entgelts betragen und danach jährlich um jeweils 10 Prozentpunkte bis auf 70 Prozent im fünften Jahr absinken. Während der fünfjährigen Förderdauer ist eine einmalige Verlängerung des Arbeitsvertrags zulässig.
o-ton-Arbeitsmarkt verweist darauf, dass es im Juni 2017 rund 1,5 Millionen erwerbsfähige Hartz-IV-Empfänger gab, die mindestens sechs Jahre lang Leistungen bezogen haben. Ein Teil seien erwerbstätige Aufstocker, für die es jedoch keine aktuellen Zahlen gäbe. Rund ein Viertel der insgesamt 4,4 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Empfänger gingen damals einer Erwerbstätigkeit nach.
100 Prozent der Lohnkosten werden für zwei Jahre aus Steuermitteln bezahlt
Der Arbeitgeber erhält in den ersten beiden Jahren die Lohnkosten vollständig aus Steuermitteln gegenfinanziert. Anschließend erfolgt eine Reduzierung dieser Erstattung um jährlich 10 Prozent. „gegen-hartz“ rechnet hoch, dass über die fünfjährige Zuweisungsdauer 88 Prozent der Lohnkosten aus dem Steuerhaushalt kommen.
Im ersten Beschäftigungsjahr wird der ALG II Bezieher auch weiterhin vom Jobcenter betreut: „d.h. das Jobcenter mischt sich in alle Belange des nun nicht mehr Arbeitslosen ein, sowohl private als auch berufliche. Damit offenbart sich auch der Gesetzestitel ‚Teilhabechancengesetz‘ als Teilhabe des Jobcenters am Leben des Zwangsbetreuten.“
Weitere Links: 10. Gesetz zur Änderung des SGB II – Gesetz neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (10. SGB II-ÄndG – Teilhabechancengesetz)
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BGH stärkt Vermieter
19. September 2018
Die fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses kann mit hilfsweise erklärter ordentlicher Kündigung verbunden werden. Das urteilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch. In zwei Verfahren hatten die Beklagten, Mieter von Wohnungen in Berlin, jeweils die von ihnen geschuldeten Mieten in zwei aufeinander folgenden Monaten nicht entrichtet.
Hierauf hatten die jeweiligen Kläger als Vermieter die fristlose und zugleich hilfsweise die fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs erklärt. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts habe eine Schonfristzahlung oder Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle nicht zur Folge, dass eine mit der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gleichzeitig hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung "ins Leere" ginge, so die Karlsruher Richter (Urteile vom 19. September 2018 - VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17).
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Arbeitslosengeld II trotz Arbeit: Immer mehr Erwerbstätige beziehen Hartz IV
Die Zahl der Beschäftigten in Deutschland, die zusätzlich zu ihrem Gehalt Hartz IV beziehen, wächst. Im vergangenen Jahr haben sogenannte Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem abhängigen Erwerbstätigen mehr als zehn Milliarden Euro erhalten. 2016 waren es bereits 9,85 Milliarden Euro, wie aus einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht.
Zwischen 2007 und 2017 wurden rund 107 Milliarden Euro an Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften überwiesen.
Als solche gilt ein Haushalt, bestehend aus den engsten Familienmitgliedern, dem Hartz IV gezahlt wird. Im vergangenen Jahr gab es 982.089 dieser Haushalte mit mindestens einem geringfügig Beschäftigten.
Im Schnitt erhielten sie 849 Euro pro Monat.
Linkspartei fordert Erhöhung des Mindestlohns
Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, warf der Bundesregierung vor, derartige prekäre Beschäftigungsverhältnisse voranzutreiben.
Als Gegenmittel schlug sie vor, den Mindestlohn zu erhöhen.
In Buntland leben etwa 4,6 Millionen Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen.
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D: 7,6 Mio. auf Hartz IV
19. Oktober 2018
Die Zahl der Empfänger von sozialer Mindestsicherung ist gesunken. Zum Jahresende 2017 erhielten nach Angaben der zuständigen Stellen knapp 7,6 Millionen Menschen in Deutschland soziale Mindestsicherungsleistungen, 3,5 Prozent weniger als Ende 2016. Das teilte das Statistische Bundesamt am Freitag mit.
Der Anteil der Empfänger an der Bevölkerung belief sich Ende 2017 auf 9,2 Prozent und ging damit das zweite Jahr in Folge zurück.
Am Jahresende 2016 hatten knapp 7,9 Millionen Menschen und damit 9,5 Prozent der Bevölkerung in Deutschland Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten (Jahresende 2015: 9,7 Prozent).
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Volksverdummung Sozialstaat – Wer soll das bezahlen?
Sozis und Grüne ködern das Wahlvolk mit milliardenschweren Segnungen – wo sie das Geld hernehmen wollen, sagen sie nicht.
„Weg mit Hartz IV“, lautet der reißerische Slogan, mit dem SPD und Grüne neuerdings auf Stimmenfang gehen wollen. Wortführer in beiden Parteien haben, wie es scheint, den Sozialstaat wiederentdeckt und glauben, das dumme Wahlvolk mit rosigen Versprechungen auf ihre Seite ziehen zu können.
Im trüben Licht der Merkel-Dämmerung werden hier offensichtlich taktische Vorbereitungen für die angestrebte Machtübernahme in einer wie auch immer gearteten Koalition getroffen. – Volksverdummung in Hochpotenz, denn kein Wort davon, wie diese milliardenschweren Segnungen finanziert werden sollen!
Die vor 15 Jahren von dem damaligen SPD-Kanzler Schröder initiierte Reform der Sozialsysteme – offiziell „Grundsicherung“, im Volksmund „Hartz IV“ genannt – war und ist für viele Genossen ein Trauma.
Jetzt, da die ehemalige Volkspartei in der Wählergunst gerade mal noch auf 14 Prozent kommt (gleichauf mit der AfD), wollen sich die Sozis gewissermaßen neu erfinden. „Wir werden Hartz IV hinter uns lassen“, verkündet Parteichefin Nahles vollmundig und fügt nebulös hinzu: „Die Menschen brauchen einen freundlichen, zugewandten, echten Sozialstaat“.
Jetzt hat die SPD das „bedingungslose Grundeinkommen“ für sich entdeckt
So hat der Regierende Bürgermeister von Berlin, Michael Müller, schon vor einem Jahr seine Abneigung gegen Hartz IV verkündet und zur Lösung des Problems ein „solidarisches Grundeinkommen“ für Langzeitarbeitslose vorgeschlagen.
Dass mit seinem Vorschlag die Schwächen und Probleme der Sozialsysteme zu beheben seien, glaubt er ja hoffentlich selbst nicht.
Populistisches Blendwerk, nicht durchdacht und zutiefst unseriös
Diesen unausgegorenen Luftnummern der SPD setzt jetzt Grünen-Chef Robert Habeck noch eins drauf.
In einem Strategiepapier fordert er die Umwandlung von Hartz IV in ein „Garantiesystem“ mit einer staatlichen Leistung, die „Garantiesicherung“ heißen soll. Angesichts dieses dunkelgrünen Blütentraums werden vor allem all jene jubilieren, die null Bock auf Arbeit haben. Die Empfänger der Staatsknete sollen dann nämlich nicht mehr gezwungen werden, Arbeit zu suchen.
Wer soll das bezahlen?
Jeder normale Mensch – und Steuerzahler – ist fassungslos ob der irrsinnigen Versprechungen, mit denen Genossen und Grüne versuchen, gutgläubige Wähler (die soll es ja immer noch geben) auf ihre Seite zu ziehen.
Das ist – ich wiederhole mich – zutiefst unseriös und für Leute, die sich anheischig machen, Politik zum Wohle dieses Land und dieses Volk betreiben zu wollen, in höchstem Maße verwerflich.
Als Politiker wider besseren Wissens dreiste Lügen zu verbreiten, sollte ein Straftatbestand sein, zu ahnden mit Gefängnis nicht unter fünf Jahren.
Dann hätte diese gezielte Volksverdummung endlich ein Ende.
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Immer mehr Hartz-IV-Empfänger – Arbeitsminister Heil braucht mehr Geld
Die Ausgaben für Hartz IV sind in diesem Jahr höher, als die Regierung eingeplant hat. Es werden immer mehr Hartz-IV-Empfänger.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) benötigt für die Finanzierung des Arbeitslosengeldes II sowie für Unterkunft und Heizung noch mal 450 Millionen Euro zusätzlich – insgesamt damit nun 27,8 Milliarden Euro. Das geht aus einem Papier des Finanzministeriums für den Bundestag hervor, über das die „Bild“ (Donnerstagsausgabe) berichtet.
Die Zahl der Hartz-IV-Haushalte habe sich wegen der nun etwas langsamer wachsenden Wirtschaft „ungünstig entwickelt“, heißt es.
Statt mit rund 4 Millionen Leistungsempfängern rechne man nun mit mindestens 4,16 Millionen Hartz-IV-Empfängern. Auch für das nächste Jahr hatte sich der Arbeitsminister bereits verkalkuliert:
Im Sommer hatte die Regierung für 2019 die Hartz-IV-Ausgaben um weitere 1,2 Milliarden Euro aufstocken müssen.
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Merkel Zitat:
"Wer in unserem Land, aus welchen Gründen auch immer, Unterstützung und Hilfe braucht, der erhält diese“
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Verarmung breiter Bevölkerungsanteile: Fast 19 Millionen Bezieher von Hartz-Leistungen seit 2007
In Deutschland haben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) von 2007 bis 2018 insgesamt 18,9 Millionen Menschen Hartz-IV-Leistungen erhalten. 9,3 Millionen der Bezieher waren Frauen und 9,7 Millionen Männer. Darunter waren 5,8 Millionen Empfänger unter 15 Jahren.
Das geht aus der Antwort der BA auf eine Anfrage der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Sabine Zimmermann, hervor, über die die „Passauer Neuen Presse“ (Montagsausgabe) berichtet.
„Die Zahlen zeigen leider eindrucksvoll die Verarmung breiter Bevölkerungsanteile und das Versagen der verschiedenen Bundesregierungen, Armut zu bekämpfen“, sagte Zimmermann
Sie nannte es „besonders bitter, dass so viele Kinder die Erfahrung des entwürdigenden Bezugs von Hartz-IV-Leistungen machen“.
Die Leistung müsse durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung ersetzt werden, die wirklich vor Armut schütze, sagte Zimmermann.
Zudem müssten mehr Menschen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden.
Das wären dann fast 25 Prozent "in dem Land wo wir gut und gerne leben"!Verarmung breiter Bevölkerungsanteile: Fast 19 Millionen Bezieher von Hartz-Leistungen seit 2007
Zudem müssten mehr Menschen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten und der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht werden.