Lieber Besucher, herzlich willkommen im Heimatforum.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Erwerb von Reisepässen oder Personalausweisen verschärft!
Sicherheit für Ausweis Fotos für den Pass nur noch digital!
Die Regierung hat ein Gesetz für mehr Sicherheit von Ausweisdokumenten beschlossen. Wer künftig einen Pass oder Personalausweis beantragt, muß ein digitales Foto vorlegen. Auf die biometrischen Daten sollen unter anderem Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Meldebehörden zugreifen können.
Der Entwurf regelt jedoch nicht, wie die Daten verwendet werden dürfen.
Unser Buntes System und seine Tentakel sind immer auf der Hut und sehr wachsam wenn es gegen die eigenen Bürger geht.
Aber wie gesagt:
Seltsam ist allerdings das eine nicht unerhebliche Zahl von Bunten Menschen auch ganz ohne Pass oder Personal- Dienstausweis hier hin und her reisen dürfen während der Einheimische Michel immer mehr drangsaliert wird.
Für den Erwerb von Reisepässen oder Personalausweisen gibt es künftig einige Änderungen. Damit soll das Risiko von Fälschungen minimiert werden.
Fotos für Ausweisdokumente müssen künftig ausschließlich digital von privaten Dienstleistern oder direkt vor Ort in der Behörde erstellt werden.
Das regelt das vom Bundeskabinett am Mittwoch gebilligte Gesetz für mehr Sicherheit im Passwesen. Dadurch soll Dokumentenfälschung unterbunden werden.
In Zukunft sind Fotostudios und Fotografen dazu verpflichtet, ein Passfoto ausschließlich digital zu erstellen und über eine sichere Übermittlung an die Passbehörde zu schicken. Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde und unter Aufsicht eines Mitarbeiters gemacht werden.
Mit der Neuregelung ist es künftig nicht mehr möglich, ein eigenes Foto mitzubringen, um es in den Ausweis aufnehmen zu lassen.
Morphing – Verschmelzung zweier Bilder – als Gefahr
Hintergrund der Regelung ist das sogenannte Morphing: Dabei werden die Fotos zweier Menschen zu einem Bild verschmolzen, was mithilfe von frei verfügbaren Computerprogrammen möglich ist.
Dies kann unter Umständen auch einem Unbefugten, dessen Gesichtszüge im Foto enthalten sind, den Gebrauch des Passes ermöglichen.
Eine weitere Änderung betrifft die Ermittlungsbefugnisse der Polizei. Derzeit können die deutschen Behörden in Fällen, in denen von ausländischen Behörden nur die Seriennummer eines Ausweisdokumentes mitgeteilt wird, keine weiteren Ermittlungen anstellen.
Mit der neuen Regelung ist es Polizisten im Fahndungsfall gestattet, die zu einer Seriennummer gespeicherten Daten direkt bei den ausstellenden Behörden zu erfragen und dort weiter zu ermitteln.
Änderung bei Kinderausweisen
Kinderausweise sollen nur noch ein Jahr gültig sein. Der Kinderausweis, der sofort ausgestellt wird soll im Grunde aber nicht abgeschafft werden. Da er anstelle von sechs Jahren künftig nur noch ein Jahr gültig ist, werden wohl viele Eltern den biometriefähigen Reisepass für ihre Kinder beantragen. Dieser hat eine Gültigkeit von sechs Jahren.