Gleiches Recht für alle, denn wer Menschen mit Migrationshintergrund beschimpft, der wird wegen "Volksverhetzung" bestraft, wer aber Deutsche beschimpft und zum Haß gegen diese aufstachelt, der geht straffrei aus.
Wenn auch Ihr eine strafrechtliche Verfolgung deutschfeindlicher Beschimpfungen fordert, so ist die Mitzeichnung der Petition noch bis
Mittwoch den 26. März 2008 möglich!
Erreicht werden soll eine Erweiterung des § 130 Absatz 1 Strafgesetzbuch. Nach dem Strafgesetzbuch kann nur bestraft werden, wer "zum Hass gegen
Teile der Bevölkerung aufstachelt". Hasstiraden, die sich gegen
alle Deutsche" richteten, können nach der jetzigen Rechtssprechung nicht sanktioniert werden.
Strafgesetzbuch § 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Aktuell haben bis jetzt 6192 Bürger die
Petition unterstützt.