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Stürzenberger sollte der Löschkolonne fast dankbar sein denn es wird abenteuerlich!Zitat
Islamkritischen Kanal mit 23 Mio. Zugriffen
09. Mai 2018
Heute um 00.59 Uhr schlug die Zensurbehörde zu und löschte den größten islamkritischen Youtube-Kanal Deutschlands. Fast 2000 Videos mit 23 Mio. Zugriffen weg.
Von Michael Stürzenberger
Heute um kurz nach Mitternacht kam per email die Exekutions-Nachricht von Youtube: Mein Kanal, der vermutlich die größte islamkritische Video-Plattform in Deutschland darstellte, ist komplett gelöscht worden. Als Grund wurde ein „Verstoß“ gegen deren Richtlinien in Bezug auf „Hassreden“ angegeben. Aber es sind keineswegs meine eigenen Reden gewesen, die beanstandet wurden, sondern ausschließlich jene von Moslems, die ich hochgeladen hatte.[...]
Darin waren die Aussagen des Islam-Terroristen zu sehen, mit denen er seinen Dschihad gegen die deutschen „Ungläubigen“ begründete, die im Übrigen komplett koranform sind und mit dem Islamverständnis zu Terror, Kampf, Gewalt und Töten übereinstimmen.[...]
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.Zitat
[...]5. Welche Strafen drohen?
Medienrechtler Rieck erklärt die Konsequenzen: "Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen." Konkret sind Fotografen von bis zu 20 Millionen Euro Bußgeld pro Fall oder 4 Prozent des weltweiten Jahresgesamtumsatzes bedroht. Wenn sich in den nächsten Monaten herumspricht, welche enormen Schadenersatzansprüche hier möglich sind, und wenn Anwälte zunehmend auf diesem Gebiet tätig werden, dürfte sich die Situation für Fotografen noch weiter verschärfen. Nur ein kleiner Trost: Fotos und Veröffentlichungen vor dem 25. Mai 2018 fallen nicht rückwirkend unter die neue DSGVO.
6. Gelten die neuen Regeln EU-weit?
Nein, jeder EU-Mitgliedsstaat hatte die Möglichkeit, seine nationale Rechtsprechung mit Hilfe von "Öffnungsklauseln" an die neue DSGVO anzupassen. In einem schwedischen Gesetzentwurf heißt es beispielsweise: "Die DSGVO sowie weitere Datenschutzgesetze finden in dem Umfang, wie sie gegen Presse- oder Meinungsfreiheit streiten, keine Anwendung." Und auch die österreichische Regierung plant Ausnahmeregelungen für Medienunternehmen und journalistische Arbeit. Die deutsche Bundesregierung ist dagegen untätig geblieben und hat es versäumt, durch entsprechende Gesetze besondere Härten und unzumutbare Einschränkungen zu vermeiden. Anwalt Rieck vermutet: "Ziel des deutschen Gesetzgebers scheint es zu sein, die Anfertigung von personenbezogenen Fotos und Filmen grundsätzlich zu verhindern. Dies hätte nicht sein müssen." Sein Urteil: "GroKo setzen, 6!" [...]
Benutzer die sich bedankten:
U179 (27.04.2020)
Mit freundlichen GrüßenZitat
[...]
Aktuelle Entwicklung - Datenschutz
Die obersten Datenschutz-Aufsichtsbehörden verbieten offiziell den Einsatz der Dashcams, soweit deren Verwendung nicht ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten erfolgt.[...]
Videomittschnitt zur Strafverfolgung
Das gilt auch für den Fall, dass ein Fehlverhalten anderer bei der Polizei angezeigt und mit Videomitschnitten belegt werden soll. Videoaufnahmen zur Strafverfolgung sind nur der Polizei erlaubt, und auch dies nur in engen Grenzen. Wer mit der Dashcam Verstöße anderer aufnehmen und zur Anzeige bringen will, verstößt in den aller meisten Fällen gegen geltendes Recht. [...]
Mit derselben Problematik hat sich auch das LG Magdeburg (Az. 1 S 15/17) befasst und dabei die Verwertbarkeit abgelehnt. Grund war vor allem, dass die angebotenen Aufzeichnungen der Dashcam nicht anlassbezogen angefertigt wurden und sich im Prozess ergab, dass die Kamera deutlich länger als 30 Sekunden aufgezeichnet hat. [...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:33)
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Sie wissen nicht, was sie tun DSGVO: Merkel macht ein Blitzgesetz gegen Merkel
Es klingt wie ein schlechter Witz, ist aber die GroKo Marke Merkel: Die Regierung will ein Blitzgesetz gegen ein Gesetz verabschieden, das sie gerade in Kraft gesetzt hat. Eine Blamage für das politische System aus Bundesregierung und Bundestag.
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Der Bundestag hat am 27. April 2017, also vor knapp einem Jahr, das „Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)“ verabschiedet – die berühmte Datenverunsicherungsgrundverordnung.
Seit Donnerstag läuft es richtig gegen die Wand – am Tag vor seinem in Kraft treten haben Politiker der CDU und CSU ein „Blitzgesetz“ verlangt, um die schlimmsten Auswüchse zu verhindern.
Ein Blitzgesetz gegen Merkel
So fordert der Chef der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Carsten Linnemann, von der Bundesregierung Schritte gegen das Abmahnwesen, das jetzt flächendeckend gegen Unternehmen, Handwerker, Blogs und Fußballvereine zu Felde ziehen und abkassieren kann.
„Die Regierung muss jetzt schnell dafür sorgen, dass mit Abmahnungen kein Unwesen getrieben wird und dass die Betroffenen sicher wissen, dass versehentliche Versäumnisse nicht zu Bußgeldern führen“.
„Wir können die berechtigten Sorgen der Mittelständler und ehrenamtlich tätigen Bürger nicht einfach aussitzen“, so Linnemann, der auch Fraktionsvize der Unionsbundestagsfraktion für den Bereich Wirtschaft ist.
„Wir müssen sie vor dem Missbrauch des Abmahnrechts schützen“.
Der MIT-Chef sagte mit Blick auf entsprechende Regelungen im Nachbarland weiter: „Österreich macht vor, dass es geht.“ Recht hat er.
In Österreich wurde das nationale Datenschutzgesetz mit Blick auf die neuen europäischen Regelungen so geändert, dass Verstöße gegen das DSGVO kaum beziehungsweise nur im Wiederholungsfall bestraft werden.
Wie gesagt, Linnemanns Notmaßnahme ist berechtigt. Sie kommt nur zu spät.
Eine lächerliche Regierung und ein überflüssiges Parlament
Man weiß nicht genau, ob man Lachen oder Weinen soll – eine Regierung, die ein Gesetz gegen ein Gesetz macht, das sie gerade verabschiedet hat? Sicherlich zum weinen. Und nicht zum lachen, dass sich der Deutsche Bundestag ebenfalls bis auf die Knochen blamiert hat:
Das größte Parlament der Welt – nach dem Pekinger Volkskongress – hat nicht begriffen, worüber es da abgestimmt hat. 711 Abgeordnete wissen von nichts?
Die Blamage geht weiter: Die DSAnpUG-EU wurde auch vom Bundesrat durchgewinkt.
Unsere Welt wird ärmer
Was es tatsächlich nicht mehr geben darf, sind die Jubilarien-Seiten von Tageszeitungen, Newsletter von Freunden. Viele Blogs stellen ihr Erscheinen ein, der Fußballverein muss mehr Anstrengung auf Datenschutzrichtlinien setzen als auf Jugendarbeit. Whats-App-Gruppen von Schülereltern sind illegal.
Wir werden unseren Kindern und Enkeln Fotos von menschenleeren Stränden und Straßen hinterlassen, denn digitale Fotografie wird zum Straftatbestand.
Auch an der Überwachung durch NSA und andere Geheimdienste ändert sich nichts. Und natürlich auch nicht am “Big Brother”, den die EU-Staaten mit freundlicher Hilfe der EU-Kommission überall in Europa installieren, um lästige Kritik im Netz ab sofort via DSGVO zu blockieren.
Die EU hat es nicht einmal fertig gebracht, dass alle Mitgliedstaaten auf die neuen Regeln und ihre Durchsetzung vorbereitet sind. Rund ein Drittel hinkt hinterher – dabei soll eine Verordnung eigentlich unmittelbar wirken.
Das Ganze ist ein Sinnbild dafür, was in der EU schief läuft. Man beschließt etwas, und kümmert sich nicht um die Verwirklichung. Wenn es dann schief läuft, ist natürlich “Brüssel” schuld.
Das Versagen der Regierung Merkel
Aber es bleibt das Versagen der Regierung Merkel. Denn die deutsche Regelung ist geradezu eine Perversion. Erst durch die Kombination von EU-Recht und Datenschutzrecht kommt es in Deutschland und nur hier zu dieser totalen flächendeckenden Vernichtung von Kommunikation und diesem überbordenden Aufbau von Erlaubnissen, Genehmigungen und Protokollierungspflichten – und wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.
Für jede dieses Äußerungen ein Protokoll und eine Genehmigung einzuholen, ist erkennbar pervers wie wirklichkeitsfern – und hätte von einer vernünftigen Regierung niemals einem Parlament vorgelegt werden dürfen.
Nur eine Partei darf sich als Gewinner fühlen: die Grünen. Datenschutz und Ablehnung moderner Technik ist ihr Verdienst. Die ersten Bundestagsabgeordneten der Grünen waren stolz auf die Aufkleber an den Bürotüren: Hier steht kein PC, so hieß es in den 80ern.
Aber es ist nicht nur Merkel. Jedes Parlament der Welt hätte eine solche Vorlage abgelehnt – nur nicht die Ja-Sager im Deutschen Bundestag.
Das wollte ich doch mal wissen und habe jetzt die Chicago Tribune aufgerufen und ein Bildschirmfoto gemacht!Zitat
Wegen neuer Datenschutzregeln: Internetseiten von US-Zeitungen in Europa gesperrt
Veröffentlicht am Mai 25, 2018 in Medien
Die neuen Datenschutzregeln der EU verhindern den Zugang europäischer Nutzer zu den Internetseiten mehrerer US-Zeitungen. Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung gilt ab diesem Freitag.
Die neuen Datenschutzregeln der EU verhindern den Zugang europäischer Nutzer zu den Internetseiten mehrerer US-Zeitungen: Bei der „Los Angeles Times“, den „New York Daily News“ oder dem „Orlando Sentinel“ erschien am Freitag der Hinweis: „Leider steht unsere Seite derzeit in den meisten europäischen Ländern nicht zur Verfügung.“
Das Verlagsunternehmen Tronc – früher: Tribune Publishing – arbeite aber an „technischen Lösungen“, um allen Lesern den „preisgekrönten Journalismus“ der Zeitungen wieder zugänglich zu machen.
Zu Tronc gehören auch die „Chicago Tribune“ und die „Baltimore Sun“. Auch US-Zeitungen aus dem Verlag Lee Enterprises waren am Freitag im Internet für europäische Nutzer gesperrt.
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt ab diesem Freitag und macht Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Kunden- und Nutzerdaten – betroffen sind aber auch Firmen in Drittländern, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:33)
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Die Datenschutzverordnung der EU (DSGVO), die aktuell eine große Belastung für viele kleine und mittlere Unternehmen in Europa
Der konkrete Rechtsstreit drehte sich vordergründig um die ausländische Kommunikation, die durch diesen Internetknoten in Frankfurt läuft. Bei der strategischen Überwachung dieses Datenstroms werden etwa E-Mails anhand vorher festgelegter Suchbegriffe durchsucht. Dies geschieht anlasslos, also ohne konkreten Verdacht. Entstandene Treffer werden auf ihre Relevanz überprüft.
Die Klage gegen diese Praxis blieb nun vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Der BND sei im Rahmen seiner Aufgaben berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, erklärte das Gericht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied dabei in erster und letzter Instanz. Die Betreiberfirma kündigte an, das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anzurufen.
Die Betreiberfirma DE-CIX Management GmbH strebte laut Gericht an, ihre Verpflichtung zur Mitwirkung und die Auswahl der Übertragungswege durch den BND als rechtswidrig einzustufen. Das Gericht lehnte dies als unbegründet ab. Die Betreiberfirma könne sich etwa als Vermittlerin von Telekommunikation nicht auf den im Grundgesetz festgeschriebenen Schutz des Fernmeldegeheimnisses berufen. Sie treffe keine Verantwortung oder Haftung für die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, diese treffe allein den Staat.
Die getroffenen Anordnungen legten „in noch hinreichend bestimmter Weise die Verpflichtung zur Bereitstellung der Datenströme“ fest, erklärte das Gericht weiter. Der BND könne auch eine Auswahl der tatsächlich zu überwachenden Übertragungswege im Rahmen der Vorgaben verbindlich treffen.
Die Betreiberfirma hatte unter anderem geltend gemacht, dass Daten aus einem rein inländischen Knotenpunkt erhoben würden und auch rein inländische Telekommunikation ausgewertet werde. Das Gesetz ermächtige aber nur zur Überwachung von internationaler Telekommunikation.
DE-CIX erklärte am Donnerstag, mit dem Urteil gebe es nun insoweit Rechtssicherheit, als dass die Betreiberfirma keine Verantwortung für Verstöße gegen das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis trage. Ob DE-CIX aber tatsächlich zur Umsetzung von Anordnungen verpflichtet sei, „welche zwar formal korrekt sein mögen, aber aus unserer Sicht inhaltlich weiter fragwürdig sind“, sei nicht abschließend geklärt worden.
Die Firma will demnach weiterhin prüfen, inwieweit durch eine weitere Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht „die eigenen Grundrechte des Unternehmens und seiner Mitarbeiter als Kommunikationsteilnehmer geltend gemacht und effektiv sichergestellt werden können“, hieß es in einer Stellungnahme.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:33)
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Nach der A-Kanzlei aus Augsburg, RA Joachim Müller aus Düsseldorf und der Kanzlei SPW aus Düsseldorf, nun also auch Rechtsanwalt Sandhage aus Berlin. Stolze 12.500 Euro Schmerzensgeld möchte der Jurist für seinen Mandanten erstreiten. Sein Mandat hat ein Kontaktformular ausgefüllt und erst später festgestellt , dass das Formular nicht SSL verschlüsselt war. Das geht natürlich gar nicht, meint RA Sandhage und fordert diese unglaublich hohe Summe als Schmerzensgeld. Ob er diesen Betrag tatsächlich verlangen kann oder ob diese Abmahnungen im Sande verlaufen werden, klären wir in diesem Video.
[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:32)
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[...]
Das Problem bei der ganzen Sache ist nur, dass eine Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) in Oranienburg nicht bekannt ist.
[,...]
Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht auffindbar
Des Weiteren verweist das Formular auf die Geltung die allgemeinen Geschäftsbedingungen der DAZ unter deutschland.datenschutz-ausftszentrale-europa/allgemeinegfbedingungen.pdf. Bei unserer Recherche ließen sich jedoch weder die AGB, noch eine sonstige Internetseite der DAZ finden.[...]
In anderen Fällen der Faxmasche versuchen die Absender regelmäßig Druck aufzubauen, wenn auf die Rechnungen nicht gezahlt wird. So werden regelmäßig „letzte“ Mahnungen verschickt und Inkassobüros eingeschaltet, die mit einer Verschlechterung der Bonität bei Schufa, Creditreform & Co. drohen. Wer noch immer nicht reagiert, erhält durchaus einmal einen gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar eine Klage. [...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:31)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:30)
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Zitat
Bundesregierung winkt Uploadfilter durch – Koalitionsvereinbarung gebrochen
21.02.2019 • 16:37 Uhr
Die Kontroverse um die EU-Urheberrechtsreform reißt nicht ab. Jetzt hat die Regierung grünes Licht gegeben. Dabei schließt der Koalitionsvertrag Uploadfilter ausdrücklich aus. Kritiker des Filters sprechen von einer Zensur durch die Hintertür.
Das Internet hat eine neue Hassfigur: Axel Voss sitzt für die CDU im Europaparlament. Als Berichterstatter des EU-Parlaments ist er zuständig für die Gesetzesvorlage. Schon in der ersten Lesung im Juli 2018 fielen die von Voss geforderten Uploadfilter im Parlament durch. Vorher wurden sie schon von den netzpolitischen Vereinigungen der Regierungsparteien selbst kritisiert. In zweiter Lesung im September nahm das Parlament den Entwurf nach einigen entschärfenden Änderungen an. Zusammen mit den Uploadfiltern.
Doch der Rat der EU war nicht zufrieden und forderte Nachbesserungen. Nach langen Verhandlungen im Trilog aus EU-Kommission, Rat der EU und Parlament einigte man sich doch auf eine schärfere Version, die Voss immer noch zu harmlos war. Um aber die Novelle nicht gänzlich zu kippen, lenkte er schließlich ein.
Worum geht es?
Die EU will die Rechte der Urheber im Internet stärken. Dazu hat sie eine Reform auf den Weg gebracht, die sogenannte "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt". Diese aktuelle Version sieht vor, dass Onlineplattformen wie Facebook oder Instagram bei Urheberrechtsverletzungen haften. Auch kleine Plattformen wäre von der Regelung betroffen.
Um dies sicherzustellen, fordert die EU in Artikel 13 der Reform Webseiten und Apps auf, "bestmögliche Anstrengungen" zu unternehmen, vorab Lizenzen für alles zu erwerben, was ihre Nutzer möglicherweise posten könnten.
Weiterhin sollen die Anbieter alles in ihrer Macht Stehende tun, um Inhalte von vornherein zu blockieren. Dazu müsste man Uploadfilter verwenden. Sollte ein Gericht feststellen, dass eine Webseite oder eine App nicht genügend Anstrengung zur Lizenzierung oder Filterung unternommen habe, wird die Plattform selbst wegen Urheberrechtsverletzung haftbar gemacht, nicht der Nutzer.
Ausnahmen soll es nach dem letzten Entwurf nur für Anbieter geben, die a) nicht älter als drei Jahre am Markt sind; b) weniger als zehn Millionen Euro Jahresumsatz machen; c) weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat haben. Anbieter, die eine der Ausnahmen nicht erfüllen, müssen sich dem Gesetz beugen. Private und nicht-kommerzielle Plattformen wie Wikipedia sollen vom neuesten Entwurf nicht mehr betroffen sein.
[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:28)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:27)
Zitat
Wikipedia läuft Sturm gegen Urheberrechtsreform und droht mit Abschaltung
17:49 10.03.2019 (aktualisiert 18:22 10.03.2019)
Die Betreiber der Online-Enzyklopädie Wikipedia haben sich offenbar den Protesten gegen die EU-Urheberrechtsreform angeschlossen. Laut dem Beschluss der Autoren wird die Internetseite am 21. März nicht abrufbar sein.
Wikipedia-Administrator Thomas Planinger bestätigte in einem Twitter-Beitrag: „Ja, die deutschsprachige Wikipedia, die Platz sieben unter den am häufigsten aufgerufenen Webseiten im deutschen Sprachraum belegt, wird am 21.03. für 24 Stunden keine enzyklopädischen Inhalte präsentieren”.
[...]
In der Kritik steht vor allem Artikel 13 des Reformwerks, wonach Plattformen wie Youtube verpflichtet werden, urheberrechtlich geschützte Inhalte zu veröffentlichen, wenn ihre Anbieter dafür über eine Vereinbarung entlohnt werden
[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:27)
Zitat
Zitat:
„Wenn man eine wirkliche Weltordnung haben will, eine globale politische Ordnung, dann wird man nicht umhin kommen, an einigen Stellen auch Souveränität, Rechte an andere abzugeben.“
Angora- Ferkel Evangelischen Kirchentag 2011
Zitat
„Ende des Internets“: Protest gegen neues Urheberrecht und Artikel 13
Befürworter wollen die Rechte von Autoren und Kreativen gestärkt sehen, Kritiker sprechen vom "Ende des Internets". Gegner der Reform wollen ihrem Ärger am Samstag Luft verschaffen. Die Debatte zieht sich auch quer durch die Koalition in Berlin.
Kurz vor der entscheidenden Abstimmung über die Reform des Urheberrechts im EU-Parlament wollen am Samstag Tausende in Europa gegen das Vorhaben protestieren.
Gegner der Reform und vor allem des umstrittenen Artikels 13 haben Dutzende Demonstrationen in rund 20 Ländern angekündigt, darunter in Deutschland, Österreich und Polen. Am Dienstag soll das Europa-Parlament über die Reform abstimmen. EU-Kommission und Europäischer Rat hatten sie bereits gebilligt.
Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans Internet-Zeitalter anpassen.
Er sieht unter anderem ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie – in Artikel 13, der in der aktuellen Version des Gesetzestextes nun der Artikel 17 ist – deutlich mehr Pflichten zum Urheberrechtsschutz für Plattformen wie YouTube vor.
Kritiker fürchten, dass Plattformen wie YouTube den Vorgaben nur nachkommen können, wenn sie Uploadfilter einsetzen, mit denen sie beim Hochladen prüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind.
Dies führe zu Zensur, weil die Filter auch legale Inhalte wie Zitate, Parodien oder Satire blockten.
Rund 260 Verlage, Zeitungen, Nachrichtenagenturen, Rundfunk-Anbieter, Produktionsfirmen und Medienschaffende, darunter auch die Deutsche Presse-Agentur, hatten dagegen zur Unterstützung der Reform des Urheberrechts aufgerufen.
Sie forderten „eine faire Beteiligung am Geschäft mit den Inhalten, um damit ein reichhaltiges und vielfältiges Internet zu sichern, in dem Information und Kultur ihren festen Platz haben“.
EU-Kommissionsvize Frans Timmermans verteidigte das Vorhaben.
„Daher versuchen wir, das über europäische Gesetzgebung zu regeln. Wir müssen Künstlerinnen und Künstler schützen.“
Dem einzelnen wird nichts genommen.“ Voss hatte den vorliegenden Reform-Kompromiss für das Parlament federführend mit den EU-Staaten ausgehandelt.
Deutschland hatte mit Einverständnis von Justizministerin Katarina Barley (SPD) der Reform zugestimmt. „Frau Barley hat ihre Position immer deutlich gemacht, aber natürlich ist klar, dass man in einer Kabinettsdisziplin ist, dass auch die Bundeskanzlerin Druck gemacht hat, dass Artikel 13 kommt.“
„Bezahlen statt blockieren“ im Entwurf der Novelle zu verankern, hieß es in einer Vorlage für den SPD-Konvent.
Zitat
Netz / Technik
Zensurmaßnahmen lösen gravierenden #YoutubeBug aus
Von Redaktion - 23. März 2019
Seit Tagen bin ich mit einigen Entwicklern in Kontakt, weil bei verschiedenen Tools eine vermeintliche Fehlfunktion aufgetreten ist. Es betrifft WordPress als auch andere CMS, wie Joomla und Drupal. Dabei geht es um RSS-Feeds mit denen auch nach Youtube-Videos gesucht werden kann. Ausschließlich bei Youtube Videos versagen derzeit die Autoposter, die ansonsten, beispielsweise bei Contentübernahme von Nachrichtenagenturen tadellos funktionieren.
Wie man im obigen Screenshot erkennen kann, tritt derzeit auch bei Youtube ein Fehler auf, wenn man mit der Suche, die Suchergebnisse nach Datum filtert.
Nutzer können den Fehler leicht selber nachvollziehen. Ob bei Youtube schon an der Sache gearbeitet wird, ist mir derzeit nicht bekannt. Allerdings dürften zahlreiche Webseiten von dem Problem betroffen sein, da automatisiertes Arbeiten so nicht mehr möglich ist.
UPDATE: Hier wurde ich dann doch noch fündig: https://support.google.com/youtube/thread/2494861?hl=en
Aha, die von der EU gewünschten Zensurmaßnahmen haben wohl zu diesem Bug geführt. Krasse Nummer. Wen kann man jetzt für den Schadensfall verklagen?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:27)
Zitat
Artikel 13: EU-Parlament beschließt umstrittene Urheberrechtsreform
Das EU-Parlament hat die umstrittene Reform des Urheberrechts ohne Änderungen auf den Weg gebracht. 348 Abgeordnete stimmten am Dienstag in Straßburg für die Reform. 274 Parlamentarier stimmten dagegen, 36 enthielten sich.
Oft kritisierte Punkte des Vorhabens sind vor allem die europaweite Einführung eines neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger und die umstrittenen Upload-Filter. Das Leistungsschutzrecht sieht unter anderem vor, dass Internetplattformen Überschriften oder Ausschnitte von Pressetexten künftig nicht mehr unentgeltlich anzeigen dürfen.
Upload-Filter werden in dem Gesetzestext nicht ausdrücklich erwähnt. Allerdings sollen Internetplattformen Inhalte künftig schon während des Hochladens auf Urheberrechtsverstöße prüfen müssen. Deshalb wird erwartet, dass viele Plattformbetreiber auf Filterprogramme zurückgreifen würden.
Zuletzt hatten europaweit Zehntausende gegen die Reform protestiert. Nach dem Beschluss des Parlaments dürfte die Reform noch vor der Europawahl im Mai in Kraft treten. Die EU-Staaten haben im Anschluss zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht zu gießen.
Heftige Wortgefechte vor Abstimmung
Kurz vor der Abstimmung über die Reform des Urheberrechts haben sich Gegner und Befürworter des Vorhabens im Europaparlament am Dienstagvormittag noch heftige Wortgefechte geliefert. Doch jede Kritik sei ignoriert worden – die EU-Kommission habe die Demonstranten vielmehr als „Mob“ bezeichnet.
Bei der Debatte gehe es längst nicht mehr um das Urheberrecht. Es gehe vielmehr um den Umgang mit Demokratie. Die EU-Kommission habe die Teilnehmer an den Demonstrationen verunglimpft. Zudem sei das Gerücht gestreut worden, dass Demonstranten von den Internet-Giganten gezahlt wurden.
Es werde keine „Zensur“ geben
Der Berichterstatter des Parlaments, Axel Voss (CSU) wies die Kritik an der geplanten Reform zurück. Sie betreffe nur große Plattformen, die „viel Geld“ verdienten. Ziel der Reform sei es, eine Balance zwischen den Interessen der Kreativen und der Meinungsfreiheit zu schaffen. Es werde keine „Zensur“ geben.
Wer gegen die Reform stimme, stimme dafür, dass „Kunst wieder eine brotlose Kunst wird“, warnte die CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen.
„Wer davon profitiert, das sind die Internet-Giganten“.
Farbliche Hervorhebung und Formatänderung innerhalb des Zitates durch mich!Zitat
EU-Staaten stimmen mit Ja
Neues Urheberrecht endgültig beschlossen
Stand: 15.04.2019 11:06 Uhr
Die Reform des Urheberrechts kommt - allen Protesten zum Trotz. Nach der Zustimmung des Europaparlaments legten die EU-Staaten jetzt nach. Ausschlaggebend war auch die Haltung der Bundesregierung.
Das neue europäische Urheberrecht ist unter Dach und Fach. Die EU-Mitgliedsländer haben nach langem Hin und Her mehrheitlich für die umstrittene Reform gestimmt. Auch die deutsche Bundesregierung votierte mit Ja. Damit ist der Weg für die Reform nun frei. Zuvor hatte bereits das Europarlament zugestimmt. Die EU-Länder haben nun rund zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.
Nachdem es vor allem in Deutschland heftigen Protest gegen Teile der Reform gab, betonte die Bundesregierung zuletzt, Upload-Filter sollten bei der Umsetzung weitgehend vermieden werden. Gemeint sind Programme, die geschützte Inhalte schon beim Hochladen ins Internet erkennen und aussortieren. Bis zum Sonntagabend arbeiteten mehrere Ministerien an einer Zusatzerklärung für die Abstimmung, in der dieses Ziel festgehalten wird.
Die Copyright-Reform soll das veraltete Urheberrecht in der EU ans digitale Zeitalter anpassen und Urhebern für ihre Inhalte im Netz eine bessere Vergütung sichern. Mitte Februar hatten sich Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten auf einen Kompromiss geeinigt. Diesen hatte das Europaparlament Ende März gebilligt. Die Zustimmung der EU-Staaten ist nun der letzte Schritt, damit die Reform in Kürze in Kraft treten kann. Im Februar hatten die Länder der Reform schon einmal zugestimmt.
Deutschland - Zünglein an der Waage
Hätte Deutschland sich heute enthalten oder gegen das Vorhaben gestimmt, wäre keine ausreichende Mehrheit zustande gekommen. Denn die Niederlande, Luxemburg, Polen, Italien, Finnland und Schweden stimmten mit Nein. Belgien, Slowenien, und Estland enthielten sich.
[...]
Staats Simulation und Demokratie Simulation sind somit keine Reichsbürgertheorien sondern Realität.Zitat
"Der Prozessbevollmächtigte des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Franz Mayer vonder Universität Bielefeld, unterstrich einleitend, dass schon erhebliche Zweifel an derZulässigkeit der Verfassungsbeschwerden bestünden, sie jedenfalls aber unbegründet seien. Die Beschwerdeführer würden sich auf ein neuartiges Recht berufen, das bisher gar nicht existiere, nämlich ein umfassendes Grundrecht auf Demokratie. Für die Anerkennung eines solchen Grundrechts und eine damit verbundene Ausweitung der Möglichkeiten zur Verfassungsbeschwerde gebe es aber keinen Anlass."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:26)
Die Beweismittel die ihr anführen wollt werden einfach gelöscht oder sind bei Strafe demnächst unzulässig!
Die ganzen illegalen Einwanderer und deren Gewalttaten gibt es gar nicht!
Die Presse Radio und TV hat nichts berichtet!
Haben sie etwa Beweise? Ja da die Fotos und den Film!
Aber die Rechte an den Fotos und Filmen haben sie nicht?
Zitat
Fällt die Begehung eines Mordes unter den höchstpersönlichen Lebensbereich des Täters?
Laut einem heutigen Artikel im Kurier, droht den filmenden Augenzeugen von Stuttgart eine Strafe. Tatsächlich kursieren Videos - die von Privaten aufgenommen wurden und den abscheulichen Schwert-Mord in Stuttgart zeigen - im Internet. Ob nun das Verbreiten besagter Videos pietätlos ist, sei dahingestellt. In TV-Dokumentationen über Kriege, werden den Zusehern jedenfalls gleiche – wenn nicht ärgere – Szenen vor Augen geführt.
Allerdings scheinen politische Kräfte in Deutschland unbedingt verhindern zu wollen, dass den Menschen die Realität vor Augen geführt wird. Laut Kurier prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich jene Internetnutzer, die das Video aufgenommen und hochgeladen haben, strafbar gemacht haben. „Es gehe um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen“, ist im Kurier-Artikel zu lesen.
Wessen höchstpersönlicher Lebensbereich könnte da gemeint sein? Der Ermordete hat keinen Lebensbereich mehr, da er tot ist. Also kann nur mehr jener des Täters – einem 28-jähriger Syrer mit gültigem Aufenthaltsstatus – gemeint sein.
Nun ja, wenn es zum schützenswerten privaten Lebensbereich zählt einen anderen Menschen zu ermorden, dann ist es um die deutsche Justiz echt arm bestellt. Erstaunlich ist auch ein Tweet des Landeskriminalamtes Baden-Würtemberg, auf den im Kurier-Artikel hingewiesen wird.
Obig gezeigter Tweet des Landeskriminalamtes Baden-Würtemberg kommt einem Zensurversuch gleich. Ob hier auf eigene Faust gehandelt oder ein Befehl der Politik ausgeführt wurde, darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Jedenfalls fuhr besagter Tweet einen gewaltigen Shitstorm ein. Folgt man den Angaben des LKA, dann könnte die Filmindustrie und auch die Hersteller von Video-Games, einen großen Teil ihrer Produktion einstampfen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (6. Oktober 2020, 12:26)