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Dienstag, 4. Juni 2019, 16:06

Merkel & Co beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag angezeigt

Die Schauspielerin Silvana Heißenberg hat gegen Angela Merkel, Thomas de Maizière, Sigmar Gabriel und alle Politiker der deutschen Bundesregierung die sich aktiv oder passiv an der illegalen Grenzöffnung 2015 beteiligten Anzeige erstattet.

Quelle >>>

Zitat

Schauspielerin Silvana Heißenberg zeigt Merkel beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag an
4. Juni 2019 - 13:09
Die Schauspielerin und Autorin Silvana Heißenberg, deren Buch „Hochverrat“ demnächst in zweiter Auflage erscheint, hat einen Strafantrag und eine Strafanzeige am internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eingebracht gegen die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, den ehemaligen deutschen Innenminister Thomas de Maizière, den ehemaligen bundesdeutschen Vizekanzler Sigmar Gabriel sowie gegen alle Politiker der deutschen Bundesregierung, die an der illegalen Grenzöffnung 2015 aktiv oder passiv mitwirkten, wegen

1. Völkermord, gemäß Artikel 6 der Römischen Statuten

2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gemäß Artikel 7 der Römischen Statuten und

3. Hochverrat.

Exklusiv-Interview mit Heißenberg

Zu den Gründen äußerte sich Heißenberg auf Anfrage von unzensuriert wie folgt:

Zitat

Da in Deutschland die Mehrheit der Menschen ihren Unmut hauptsächlich im Internet kundtut, was absolut nichts an den verheerenden Zuständen verändert, bin ich nun erneut aktiv geworden und habe Merkel und Konsorten am internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag angezeigt. Eine Strafanzeige an deutschen Gerichten würde sofort verpuffen, da die Justiz in Deutschland ebenfalls regimegetreu agiert.

Ich habe ebenfalls vor, die gesamte deutsche Bundesregierung in den USA zu verklagen, denn wenn jetzt nicht endlich aktiv gehandelt wird, ist das unser aller Untergang. So kann und darf es nicht mehr länger weitergehen.

Juristisch wasserdichte Eingaben

Die Strafanzeige und der Strafantrag sind juristisch fundiert begründet und basieren auf den bewusst herbeigeführten fatalen Folgen der gesteuerten und geförderten Masseneinwanderung. So heißt es etwa in der Anzeige, die der unzensuriert-Redaktion vorliegt:

Zitat

Begründung: Artikel 6 – Völkermord Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Völkermord“ jede der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;
e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe
[...]
Wie lange werden die Taten angeblicher Volksvertreter noch straffrei bleiben fragt sich sicher so mancher Bürger und das nicht erst seit gestern.

Der Migrationspakt der angeblich unverbindlich sein soll obwohl das Gegenteil drin steht könnte also durchaus geeignet sein diese Taten im Nachhinein rechtlich zu legitimieren. :diablo:

Wenn es zu keiner Heilung begangenen Unrechts kommt sehen wir irgendwann das nächste Szenario:

Wenn es die Mistgabeln in naher Zukunft im Sonderangebot gibt wird dies sicher einen Grund haben! :weinen:

Das erinnert mich auch an den Beitrag vom 2. Januar 2017 „Vorbereitung eines Angriffskriegs“ § 80 StGB gemeuchelt >>>

Zitat

Der Paragraph wurde aus der Strafprozeßordnung in die des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) "verschoben" was eine Verfolgung in der BRD auch zu einem gut Will verkommen lässt, abgesehen das hier Rechte des Nationalstaates demontiert wurden.

Zitat

Wenn man den gewundenen Pfaden dieser Paragraphen folgt, stellt sich also heraus: Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung des Straftatbestandes des „Angriffskrieges“ absehen, wenn dieser außerhalb des Räumlichen Geltungsbereich dieses (deutschen) Gesetzes begangen wurde, und der Beschuldigte sich nicht im Inland aufhält und das auch nicht zu erwarten ist.
Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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