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Tarja

Profi

  • »Tarja« wurde gesperrt
  • »Tarja« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 698

Registrierungsdatum: 30. November 2009

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1

Dienstag, 2. Februar 2010, 18:32

Und der Muezin ruft doch!

In Rendsburg darf der Muezin nach Rechtssprechung des Gerichts nun doch öffentlich zum Gebet rufen. Die Lautsprechanlage darf also betätigt werden. Geklagt hatten die Bürger von Rendsburg.
Tja, so steht es mit dem Abendland. :anbeten:
„Die Wahrheit bedarf nicht viele Worte, die Lüge kann nie genug haben.“

Nietzsche

  • »Thuathasonn« wurde gesperrt

Beiträge: 1 325

Registrierungsdatum: 7. Mai 2008

Wohnort: Allgäu

Danksagungen: 95

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2

Dienstag, 2. Februar 2010, 19:33

Tja, wenn die sich das gefallen lassen!


Dein Mut sei Heldenhaft;
Deine Hingabe Vollständig;
Deine Liebe Grenzenlos!

Sundarasya Surupasya Subhasya ca Raksanaya Samajah

3

Mittwoch, 3. Februar 2010, 11:04

Hallo Taija,
es ist schlimmer wie man vermuten sollte.
Google Suche!

Zitat

Gestern Nachmittag fand im neuen Rathaus der Stadt Rendsburg die Pressekonferenz mit Bürgermeister Andreas Breitner (Foto r.) statt, in der er die baurechtliche Genehmigung des Muezzinrufs für die Moschee in Büdelsdorf bekannt gab. Vor dem Rathaus hatten sich etwa 15 Bürger eingefunden, um gegen die Entscheidung zu protestieren.

15 Bürger von 10.000die lachen sich doch einen in den Ast! Das ist die Lachnummer schlecht hin. Gleichzeitig ist es das von uns immer wieder propagierte Bild, Deutscher mit Zipfelmütze wacht erst dann auf wen es knallt und das Kind im Brunnen liegt.
Die Videos habe ich mir nicht angeschaut da ich mir kaum vorstellen kann das die 15 Bürger imstande sind den Bürgermeister Andreas Breitner in die Enge zu treiben.
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Es stellt sich immer wieder die Frage wie dumm man seitens der Deutschen sein kann so etwas zulassen zu können. Solche Ansinnen gehören mit einen Aufstand der Ganzen Stadt beantwortet. Aber noch glauben viele den Versprechen der Moslems die nur auf Lügen gegenüber Ungläubigen beruhen um Vorteile zu erlangen. Deutscher :erwachsen:
MfG
uebender

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