Juristisches Nachspiel für Landrat: Ricarda Riefling stellt Strafanzeige
gegen Clemens Lindemann (SPD) und Vollzugsbeamte
Mit Strafanzeige vom 4. März 2013 hat das Parteivorstandsmitglied der
NPD, Ricarda Riefling, auf die Prügel-Attacke von Clemens Lindemann
(SPD), Landrat des Saarpfalz-Kreise, reagiert. Lindemann und
Vollzugsbeamte haben Ricarda Riefling am Rande einer Veranstaltung in
Homburg so schwer verletzt, dass sie mit Prellungen und Blutergüssen in
die nahegelegene Uni-Klinik gebracht werden musste.
In der Strafanzeige heißt es dazu:
"Strafanzeige gegen Herrn Clemens Lindemann [...] w e g e n: Verdachts
der gefährlichen Körperverletzung im Amt (§ 340 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, §
223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB), des versuchten Raubes (§ 249 Abs.
1, §§ 22, 23 StGB), der Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB), der
Nötigung im besonders schweren Fall (§ 240 Abs. 1, 2, 4 Nr. 3 StGB)
sowie aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände."
Weiter:
„Auf der Basis des geschilderten Sachverhalts besteht gegen den
beanzeigten Landrat Lindemann der Anfangsverdacht der gefährlichen
Körperverletzung im Amt, des versuchten Raubes, der Sachbeschädigung
sowie der Nötigung im besonders schweren Fall.“
Dass eine Politikerin von einem Landrat mit einem Faustschlag auf
offener Straße niedergestreckt wird, ist wohl eine neue Qualität im
„Kampf gegen Rechts“. Wenn die Berichterstattung zudem völlig verdreht
dargestellt wird, muss man sich schon fragen, wo die Toleranz ist, von
der so gerne gesprochen und geschrieben wird. Es bleibt abzuwarten, was
aus der eingereichten Strafanzeige wird.
--
Mit freundlichen Grüßen
Frank Franz
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Parteivorstand, Parteipräsidium, Bundespressesprecher
presse@npd.de
Seelenbinderstr. 42, 12555 Berlin