Das Oberverwaltungsgericht hat Fragen: Wie stringent ist die Meinungszensur in Deutschland, Frau Faeser?
Entscheidungen der dritten Gewalt sind in diesen Tagen oftmals ernüchternd. Denn nicht wenige Menschen in der Republik haben den Eindruck, dass auch die Justiz einer Willfährigkeit verfallen ist, die sie zu manch einem Urteil kommen lässt, das für den einfachen Bürger kaum noch nachvollziehbar ist – obwohl es doch im Namen des Volkes gesprochen wird.
Und so stechen gerade diejenigen Beschlüsse hervor, die sich kritisch gegenüber Exekutive und Legislative äußern.
Dieses beantragte, das Bundesinnenministerium dazu zu verpflichten, entsprechende Auskunft zu erteilen, ob man in der Vergangenheit mit rechtlichen Mitteln gegen die Berichterstattung von Medien vorgegangen ist.
Die einstweiliger Anordnung fordert nunmehr das Haus von Nancy Faeser zur Offenlegung einer potenziellen Strategie auf, die skeptische Presse über den Klageweg und andere Instrumente der Reglementierung von einer missgünstigen Darstellung der Ampel abzubringen.
Stattdessen scheinen die Roben ebenfalls ein prinzipielles Interesse daran zu erkennen, über das dominante Wirken der Regierung Aufschluss zu erlangen. Entspricht es also einer neuen Gangart der herrschenden Klasse, entweder gegen einzelne Zeitungen und deren Redakteure beziehungsweise publizistisch Tätige im Generellen zu Felde zu ziehen?
Eine brisante und delikate Angelegenheit, dass anscheinend Zweifel bestehen, inwieweit sich das Machtkartell auf einem legitimen Kurs befindet, wenn es wiederholt darum bemüht ist, gewisse Verlautbarungen und Kundgaben unterbinden zu wollen, die einen argwöhnischen Fokus auf die Machenschaften des Establishments richten.
Denn es brauchte nicht einmal das Verbot des Magazins „Compact“, um zu der Einsicht zu gelangen, dass von Seiten des Elfenbeinturms alles getan wird, um in der Öffentlichkeit einen Schein der intakten freiheitlichen Grundordnung zu aufrecht zu erhalten.
Dass dieser Schuss nach hinten losgegangen ist und zu einem Bumerang wurde, welcher nun als nicht anfechtbarer Tadel zur Preisgabe aller Anstrengungen ermahnt, Transparenz über die nahezu inflationär angestiegene Zahl an Prozessen zu schaffen.
Es besteht aus der Perspektive des unabhängigen Außenstehenden ein gesellschaftlicher Bedarf an Entwirrung jenes meinungsregulierenden Gebarens, das auch im Errichten von Meldestellen seinen skurrilen und besorgniserregenden Ausdruck findet.
Ohne allzu viel Interpretation anzuwenden, darf man aus den Zeilen der Abwägung des sechsten Senats durchaus das Verlangen entnehmen, Klarheit über die Frage zu schaffen, ob wir eigentlich noch in einer Demokratie leben, in der Artikel 5 GG als Fels in der Brandung steht.
Daher gilt Dank Julian Reichelt und seinen Kollegen, die tatsächlich etwas Großem auf der Spur sein dürften.
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