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Montag, 24. Januar 2011, 20:07

Strafanzeige gegen den saarländischen Ministerpräsident Müller (CDU), wegen Verdacht auf Untreue, in besonders schweren Fall.

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Bild: ©Thorben Wengert/pixelio.de[/leftbox]
In den letzten Tagen wurde viel über den "Rückzug" des saarländischen Ministerpräsidenten aus allen politischen Ämtern berichtet, wobei seiner Nachfolgerin und deren Lebenslauf mehr Aufmerksamkeit geschenkt wurde, wie der Tatsache, daß gegen Müller eine Strafanzeige der NPD Saar wegen des Verdachts der Untreue im besonders schweren Fall vorliegt. Desweiteren eine Klage auf Rückzahlung von rund € 100.000 an die Landeskasse beim Verfasungsgerichtshof eingereicht wurde, da sich die CDU bisher nicht veranlaßt gesehen hat, die unrechtmäßig erlangten Vermögenswerte an die Landeskasse zurückzuführen. Auf Nachfrage von Journalisten, welche Gründe es für seinen Rücktritt gäbe, antwortet er im Tagesspiegel: " 'Es gibt derzeit keinen Entscheidungs- und deswegen auch keinen Kommentierungsbedarf.' Sein Rückzug sei mit der Bundesvorsitzenden Angela Merkel im besten Einvernehmen besprochen worden." [1]

Im Juli vergangenen Jahres hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, daß die frühere CDU-Alleinregierung im Wahlkampf 2009 in drei Fällen die Grenze der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit überschritten und unzulässige Wahlwerbung betrieben und die Regierung damit gegen das Gebot der Neutralität des Staates verstoßen und den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen verletzt habe.

Auszug aus der Urteilsbegründung: "Die parteiergreifende Einwirkung der saarländischen Landesregierung zu Gunsten oder zu Lasten von politischen Parteien oder Wahlbewerberinnen und Wahlbewerbern, die am Wahlkampf beteiligt sind, ist mit der Verfassung des Saarlandes unvereinbar. Sie verstößt gegen das Gebot der Neutralität des Staates im Wahlkampf (Art. 60 Abs. 1, 61 Abs. 1 SVerf) und verletzt den Grundsatz der Chancengleichheit bei Wahlen (Art. 63 Abs. 1 SVerf i.V.m. Art 21 Abs. 1 GG)."

Die SPD Saar hat aufgrund des Urteils (Lv 4/09 vom 01.07.2010) am 12. August 2010 in einem Schreiben an BRD-Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) darum gebeten, "Verstöße gegen das Parteiengesetz zu prüfen und mögliche Sanktionen zu erheben." SPD-Landeschef Heiko Maas: "Es ist ein einmaliger Vorgang, dass einem Ministerpräsidenten Verfassungsbruch nachgewiesen wird. Ministerpräsident und CDU-Chef Müller ist nicht in der Lage, Staat und Partei auseinanderzuhalten. ... Für den illegalen Griff in die Taschen der Steuerzahler trägt Müller die politische Verantwortung. ... Ein Verfassungsbrecher als Ministerpräsident ist eine unerhörte Vorstellung." [2] BILD hingegen beschreibt ihn als den "volkstümlichsten und temperamentvollsten Spitzenpolitiker der CDU und als "alt gedienten Haudegen mit flottem Mundwerk und einem großen Herz für kleine Leute". [5]

Frank Franz, Landesvorsitzender der NPD im Saarland: "Wenn ein Ministerpräsident rund € 100.000,- Steuergelder dazu mißbraucht, unter Verstoß gegen geltendes Verfassungsrecht Werbung für die eigene Partei zu machen und dadurch den drohenden Machtverlust zu verhindern, dann scheint mir das ein Fall für den Staatsanwalt zu sein. Dies gilt erst recht, wenn sich eben dieser Ministerpräsident und CDU-Landesvorsitzende auch nach einem rechtskräftigen verfassungsgerichtlichen Urteil weigert, die zu Unrecht erlangten Gelder an den Fiskus zurückzuzahlen." [3]

Unglaublich, daß Müller gegen Ende diesen Jahres die Nachfolge des scheidenden Richters Udo di Fabio als Richter am BRD-Bundes"verfassungs"gericht in Karlsruhe antreten wird. Toll - ehemaliger Ministerpräsident als "Verfassungs"brecher steigt zum "Verfassungs"richter auf.

Das Schlußwort überlasse ich Hans Herbert von Arnim, der für diesen Skandal bereits im Dezember 2010 treffende Worte fand: "Einen äußerst exponierten reinen Parteimann, der nach schwerer Wahlschlappe offenbar keine Lust mehr hat zu regieren, in denjenigen Senat zu entsorgen, der über Parteienexzesse zu urteilen hat, wäre äußerst schlechter Stil", sagte von Arnim. Mit Blick auf ein Urteil vom 1. Juli dieses Jahres fügte er hinzu: "Wie soll einer, dessen Regierung gerade vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wegen verfassungswidriger Regierungspropaganda verurteilt wurde, in Zukunft objektiv über derartige Exzesse urteilen?" [4]



Anhängige Verfahren:
  • Lv 13/10
    Verfassungsbeschwerde gegen die behauptete Untätigkeit des Landtags des Saarlandes auf eine Wahlanfechtung betreffend die Wahlen zum 14. Landtag des Saarlandes vom 30. August 2009 - Die mündliche Verhandlung findet am 31.01.2011 statt.-
  • Lv 1/11
    Antrag der NPD (Landesverband Saar) gegen die CDU (Landesverband Saar) und die Regierung des Saarlandes wegen Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit durch Ausbleiben der Rückforderung von Mitteln für unzulässige Werbemaßnahmen. http://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/

Urteil des Verfassungsgerichtshof des Saarlandes - Lv 4/09 vom 01.07.2010 - PDF >>>


[1] Tagesspiegel vom 22.01.2011 >>>
[2] SPD-Ortsverein Lauterbach vom 12. 08. 2010 >>>
[3] Frank Franz vom 18. 01. 2011 >>>
[4] N-TV vom 17. 12. 2010 >>>
[5] Bild vom 22.01. 2011 >>>

[Hervorhebungen innerhalb der Zitate durch U-34]

M.k.G., U-34

"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

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Montag, 24. Januar 2011, 20:53

Hallo.

Unglaublich, daß Müller gegen Ende diesen Jahres die Nachfolge des scheidenden Richters Udo di Fabio als Richter am BRD-Bundes"verfassungs"gericht in Karlsruhe antreten wird. Toll - ehemaliger Ministerpräsident als "Verfassungs"brecher steigt zum "Verfassungs"richter auf.
Das ist die BRDDR in Reinstform, für alle die es noch interessiert was in dem Land vor sich geht!

MfG
uebender

patriotklaus

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3

Montag, 24. Januar 2011, 21:39

"Verfassungs"brecher steigt zum "Verfassungs"richter auf.
Da wird also ein Bock zum Gärtner gemacht.... :D

Wie kann denn wohl da die Boulevardpresse eingreifen?
Wenn Ihr Eure Augen nicht braucht, um zu sehen, werdet Ihr sie brauchen, um zu weinen.
Jean Paul, deutscher Dichter (1763 - 1825) - eigentlich: Johann Paul Friedrich Richter

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