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Sonntag, 13. November 2011, 17:50

Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler handelte erfolgreich verfassungswidrig

Hallo,
wieder einmal erfolgreich ausgebremst ohne Konsequenzen sage ich! Holger Apfel und Jürgen Gansel bekamen nun wieder einmal nur auf den Klageweg Recht. Im Dezember 2010 kassierten beide einen Ordnungsruf (Rederechtsendzug) vom Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler. Also fast ein Jahr später stellte man das nun fest. 8o Jürgen Gansel benutze in der Debatte das Wort „Volksverräter und bekam dafür den Ordnungsruf.
Holger Apfel kassierte auch einen für folgende Aussage:

Zitat

[...]„Die Bürger werden nicht gefragt (...), ob sie kriminelle Ausländer oder Asylschmarotzer in diesem Land dulden wollen“[...]
Wer jetzt aber denkt er er könne ungestraft das in der Systemöffentlichkeit auch so benutzen der möge sich das folgende ganz genau bitte durchlesen!

Zitat

[...]Dieser Eingriff in das Rederecht war jedoch ebenso verfassungswidrig wie ein weiterer Ordnungsruf, der gegen Apfels NPD-Landtagskollegen Jürgen Gansel ausgesprochen wurde.[...]
Ich vermute das diese Ausdrucksweise nur und eben nur im Landtag usw. von Politikern zugelassen wird und nicht vom „Personal“! Des weiteren ist zu bedenken das dieses Urteil nur vom sächsischen Verfassungsgerichtshof gefällt wurde und somit nach meinem Verständnis nicht Landesweit gilt. Trotz des „Sieges“ vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof bleibt es für mich eine Niederlage und es gibt für mich keinen wirklichen Grund zur Freude. Ein solches Urteil nach fast einem Jahr ist eine Farce!
Quelle 2
Forenberg.deVideo  YouTube

Mit freundlichen Grüßen :winken:
uebender

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