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Montag, 6. Juli 2009, 23:00

Holocaustleugnung in einem Forum

Hallo
Ist der nur dumm ?
http://www.nickles.de/static_cache/538568970.html

infos-lanzarote

Zitat

Ich bin absolut in der goldenen Mitte, wenn auch ab und an mehr rechts oder links, aber ich mache mir wenigstens die Mühe und schalte meinen Kopf ein wenn es um Meinungen geht. Ich lasse mir nämlich weder einen Gott noch ein Holocaust einreden, und Meinungen a la "Ausländer klauen Arbeitsplätze" gefallen mir schon überhaupt nicht, weil auch das totaler Schwachsinn ist.
output

Zitat

Ist das öffentliche leugnen des Holocaust nicht sogar strafrechtlich relevant??!
infos-lanzarote

Zitat

Ja, ist es! Und wieso??? Das nämlich ist es was ich mich dabei frage!!!
Wenn nun rüber gekommen ist dass ich das Krams leugne... NEIN, absolut nicht!!! Ich lasse mir lediglich nicht diese Dimensionen einreden!!!


Selbst die Zahl anzweifeln dürfte übel sein.

Wenn die Nachricht gelöscht worden sein sollte kann ich mit einem pdf helfen.

MfG

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Dienstag, 7. Juli 2009, 13:02

Der "Holocaust" gilt in der BRD als gesicherte historische Tatsache.

Nach einer Entscheidung des Grundgesetz-Gerichthofes der BRD (BVerfGE) vom 13. April 1994, ist das Leugnen des Holocausts nicht durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz geschützt.

Zitat

[...] die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.

Die folgenden Gesetze kommen bei der Strafverfolgung bei der Billigung, Leugnung, Relativierungen oder Verharmlosung zur Anwendung:

Beleidigung § 185 in Verbindung mit § 194 Abs. 1 Satz 2 StGB

Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener § 189 StGB

Volksverhetzung § 130 StGB Absatz 3

Belohnung und Billigung von Straftaten § 140 StGB

Außerdem strafbar, wenn der Bombenangriff auf Dresden im Februar 1945 in Relation zum Holocaust gesetzt wird (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluß vom 19.09.2000, Az. 2 Ss 296/00).

Auf Grund von § 130 Absatz 3 StGB können Strafgerichte sämtliche Medien, die den Holocaust leugnen, verharmlosen und dies verbreiten, bundesweit beschlagnahmen und unzugänglich machen. Gleichzeitig ist die Aufnahme in die Liste für jugendgefährdende Medien der Bundesprüfstelle gesichert.

Inzwischen wurden EU-Richtlinien zur Strafverfolgung für alle Mitgliedstaaten beschlossen.


Auf Grund der Rechtslage in der BRD empfiehlt es sich, dieses Thema in Diskussionen außen vor zu lassen. Über entsprechende Urteile kann man sich hier informieren.


M.k.G., U-34


"Kein größerer Schaden kann einer Nation zugefügt werden, als wenn man ihr den Nationalcharakter, die Eigenheit ihres Geistes und ihrer Sprache raubt."
- J. G. Herder -

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