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matty

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  • »matty« ist der Autor dieses Themas

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Dienstag, 18. Juni 2019, 12:31

Das Bunte HARTZ IV System!

HARTZ IV: Millionen Mahnverfahren gegen Arbeitslose!

:diablo: :diablo: :diablo:

Wegen zu viel gezahlter Leistungen haben die Jobcenter fast sechs Millionen Mahnverfahren eingeleitet. Die Anzahl der Rückforderungen hat sich in den vergangenen Jahren zwar kaum erhöht. Allerdings sind die Summen deutlich gestiegen.

:diablo: :diablo: :diablo:

Man sieht die staatliche Propaganda und Agitation wirkt!

Im übrigen wird eine Menge gefordert, von Fördern kann aber bei weitem nicht die Rede sein, eher werden einem absichtlich noch Knüppel zwischen die Beine geworfen.
Kurz: das gesamte gesellschaftliche Ansehen geht den Bach runter, wenn das nicht Armut bedeutet, dann weiß man auch nicht mehr weiter.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Wenn zu den jetzigen Hartzern jedes Jahr über eine weitere Million Fachkräfte ins Land kommen, dann wird Hartz IV nicht mehr bezahlbar sein. Also wird man an der Stellschraube den Satz nach unten drehen.

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Zitat

Millionen Mahnverfahren gegen Arbeitslose

Jobcenter und Arbeitsagenturen haben im vergangenen Jahr in mehr als 6,5 Millionen Fällen wegen Rückzahlungsforderungen Mahnverfahren gegen Arbeitslose eingeleitet. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums über die die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Dienstagausgaben berichten.

Demnach gab es im vergangenen Jahr 5,7 Millionen Mahnverfahren, bei denen es um Rückforderungen mit Blick auf Hartz-IV-Leistungen ging.

In 705.566 ging es um die Rückzahlung von zuviel gezahltem Arbeitslosengeld I. Was Hartz IV angeht, beziehen sich die Angaben lediglich auf die von Kommunen und Bundesagentur von Arbeit gemeinsam betriebenen Jobcenter.

Gründe für Rückforderungen

Rückforderungen können erforderlich werden, wenn Leistungen vorläufig gezahlt werden, sich dann aber im Nachgang herausstellt, dass kein Anspruch auf Leistungen besteht. Das kann etwa der Fall sein, wenn es in einer Bedarfsgemeinschaft doch noch andere Einkommen gibt.

Eine andere Möglichkeit ist, dass notwendige Bescheinigungen etwa vom letzten Arbeitgeber fehlen. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums beliefen sich die Rückforderungen bei Hartz IV im vergangenen Jahr auf 2,59 Milliarden Euro – knapp sieben Prozent mehr als 2017.

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung („Arbeitslosengeld I“) waren es rund 485 Millionen Euro. Laut Regierungsantwort haben die 303 von Bundesagentur und Kommunen gemeinsam betriebenen Jobcenter 2018 insgesamt 20,34 Millionen Hartz-IV-Bescheide ausgestellt. Keine Angaben liegen für jene 104 Jobcenter vor, die von den Kommunen allein betrieben werden.



Quelle!>>>

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Genug zum Leben Hartz IV auf dem Prüfstand


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Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

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