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1

Donnerstag, 2. Juni 2016, 16:40

WLAN - Störerhaftung abgeschafft

Hallo,
wie es die Überschrift schon sagt hat der Bundestag heute beschlossen die WLAN Störerhaftung abzuschaffen.

Quelle >>>

Zitat

Bundestag beschließt Abschaffung der WLAN-Störerhaftung
02.06.2016
Der Bundestag hat am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz beschlossen, das die Verbreitung freier WLAN-Netze fördern soll: Die Änderung im Telemediengesetz (TMG) soll dafür sorgen, dass Betreiber von frei zugänglichen Internetzugängen, etwa Café-Besitzer oder Einzelhändler, nicht für Rechtsverletzungen Dritter haftbar gemacht werden können. Grüne und Linke hatten eine deutlichere Abschaffung der Haftungspflicht und von Unterlassungsansprüchen gefordert. Bisher haften Betreiber öffentlicher kabelloser Internetzugänge unter Umständen dafür, wenn die Nutzer etwa illegal Musik downloaden. Diese Unsicherheit gilt als Hauptgrund dafür, dass Deutschland im internationalen Vergleich nur wenige Hotspots hat.

Authors: dts
Ob das für den rein privaten Betreiber nun auch gilt geht leider so eindeutig aus dem Artikel nicht hervor, schade.
Tatsache ist damit das wir dann den Rechtszustand ähnlich der Schweiz haben bei dem erst einmal nur der haftbar ist der etwas strafrechtlich relevantes zum herunterladen bereitstellt.

Der Bundestag wäre gut beraten gewesen unabhängige Fachleute zu dem Thema zu Rate zu ziehen.

Unbedarfte werden sich über das Gesetz freuen und kriminelle freut es sicher noch viel mehr, das Kind wurde wieder einmal mit der Badewanne aus gekippt!


Den Ärger sehe ich persönlich jetzt schon als vorprogrammiert an! :roll:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

2

Samstag, 4. Juni 2016, 13:23

Hallo,
auf WinFuture hat man das Thema unter dem Artikel" Ausgetrickst: WLAN-Störerhaftung weg - Abmahnungen aber nicht" hinterfragt und stellt fest daß das Gesetz ein schlechter Witz ist.

Quelle >>>

Zitat

[...]Und es bestätigen sich die Befürchtungen all jener, die bereits davor warnten, zu früh zu feiern. Denn was dort im wohl kommenden Gesetz tatsächlich steht, fällt sogar hinter die vielfach kritisierten früheren Entwürfe zurück. All das, was sich viele Nutzer eigentlich gewünscht hätten, steht zwar in der Begründung für die Gesetzesänderung - doch ist diese eben letztlich für die zuständigen Gerichte nicht unbedingt bindend. [...]

Dies bedeutet durchaus ein Ende der Störerhaftung als solches, wie es verschiedene beteiligte Politiker gefordert hatten. Wer sein WLAN öffnet, ist für mögliche Rechtsverletzungen anderer Nutzer, die darüber online gehen, nicht haftbar zu machen. So bleibt der Betreiber vor möglichen Schadensersatzansprüchen durch Rechteinhaber verschont, ebenso wie vor einer Strafe, wenn ein User illegale Materialien über den Anschluss verbreitet. Im Wesentlichen ist das aber ohnehin schon lange die gängige Praxis vor den Gerichten.

Keiner rührt die Abmahn-Anwälte an

Nicht ausgeschlossen wird hingegen, dass gegenüber dem WLAN-Betreiber Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden können. Auf diesen beruht aber letztlich quasi das gesamte Geschäft der Abmahnindustrie: In nahezu allen Fällen geht es in den Schreiben darum, dass der Anschlussinhaber über eine Unterlassungserklärung verpflichtet werden soll, die fraglichen Vergehen zukünftig nicht mehr zuzulassen. Und für die Beauftragung des Anwaltes wird ihm dann eine Rechnung gestellt. Das ist auch zukünftig möglich - lediglich in der Begründung wird ausgeführt, dass die Autoren der neuen Regelung darauf hoffen, dass die Abmahnungen in solchen Fällen verschwinden. [...]
Lasst mich raten das Gesetz wurde von der Not­lei­den­den Anwaltslobby geschrieben?
Der Verdacht liegt doch nahe wenn man schaut was am Anfang steht.

Wer also glaubt ungestraft ein offenes WLAN betreiben zu können dem könnte durchaus ein Bettelbrief der spezialisierten Anwaltslobby in s Haus flattern!


Wer denkt er will das riskieren der sollte auch gleich vor das EUGH ziehen denn da bekommt er wahrscheinlich Zuspruch nur kostet das mal locker 1000€!

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

3

Donnerstag, 15. September 2016, 14:41

Hallo,
es kam wie es kommen musste der EuGH durfte auch etwas dazu sagen![sign=16]Beck bringt s![/sign]

Quelle >>>

Zitat

Europäischer Gerichtshof
Gewerbetreibende haften nicht für offenes Wlan
Datum:15.09.2016 10:55 Uhr Update: 15.09.2016, 11:53 Uhr

Geschäftsleute mit kostenlosem Wlan haften nicht für Urheberrechtsverletzungen anderer. Allerdings kann nach einem Urteil des EuGHs vom Wlan-Betreiber verlangt werden, den Anschluss durch ein Passwort zu sichern.[...]
Also der Gleichberechtigung wegen haften nur Gewerbetreibende nicht und Private schon! X(

Quelle >>>

Zitat

[...]ihm könne jedoch durch eine Anordnung aufgegeben werden, sein Netz durch ein Passwort zu sichern, um diese Rechtsverletzungen zu beenden oder ihnen vorzubeugen, urteilte der EuGH am Donnerstag. Unterlassungsklagen sind damit weiterhin möglich. In Deutschland hatte der Bundestag die Störerhaftung bereits im Juni gekippt. Bis dahin konnten Betreiber öffentlicher kabelloser Internetzugänge unter Umständen dafür haftbar gemacht werden, wenn die Nutzer etwa illegal Musik downloaden.
Was nutzt das Passwort wenn nach dem Erfragen kriminelle Aktionen dann trotzdem davon ausgehen?
Auch das war und ist so ein Schuss in den Ofen!

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

4

Donnerstag, 20. Oktober 2016, 17:54

Hallo,
weiter geht es mit der Lobbypolitik!

Quelle >>>

Zitat

Wirtschaftsministerium legt Eckpunkte für neues WLAN-Gesetz vor
19.10.2016
[...]So soll in dem neuen Gesetzentwurf geregelt werden, dass Betreiber unverschlüsselter WLANs wie Hotels oder Cafés nicht mehr die Kosten für Abmahnungen tragen müssen, wenn ein Gast etwa illegale Inhalte herunterlädt. Zudem will Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) klarstellen, dass Betreiber nicht verpflichtet werden dürfen, ihr Netz zu verschlüsseln. "Diensteanbieter (...) dürfen nicht verpflichtet werden, Nutzer zu registrieren oder ihr Netz zu schließen oder zu verschlüsseln", heißt es in dem Änderungsentwurf, den das Ministerium zeitnah in der Bundesregierung abstimmen will. Das Ministerium wird heute im Ausschuss des Bundestages zur Digitalen Agenda über die geplanten Änderungen berichten. Der netzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Klingbeil, unterstützt das Vorhaben. "Abmahnkosten und Verschlüsselungspflichten dürfen nicht entstehen. Alle Hürden für freies WLAN müssen weg", sagte Klingbeil der Zeitung.[...]
Wie kreativ dann Verbrecher jeder Art diese Gesetze zu nutzen wissen werden bleibt nicht lange abzuwarten!

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

5

Mittwoch, 5. April 2017, 18:59

Hallo,
alle Pokémon müssen gefunden werden oder wer braucht immer und überall kostenlosen Weltnetzzugang?
Letzt randalierten sogenannte Flüchtlinge in einer Unterkunft da sie dort kein Weltnetzzugang hatten. 8o
Wieder einmal ist wurde die Störerhaftung geändert doch mit genauen Aussagen ist es nicht weit her.

Quelle >>>

Zitat

[...]
"Zudem wird die Störerhaftung rechtssicher abgeschafft. Jetzt können Café-Betreiber und andere ohne Sorge offenes WLAN für Ihre Kunden anbieten." Neben der Abschaffung der umstrittenen Störerhaftung soll der Gesetzentwurf klarstellen, dass ein WLAN-Betreiber nicht behördlich verpflichtet werden darf, Nutzer zu registrieren, die Eingabe eines Passwortes zu verlangen oder das Anbieten seines Dienstes bei Rechtsverstößen Dritter einzustellen. Rechteinhaber können aber von WLAN-Betreibern die Sperrung einzelner konkret benannter Internetseiten verlangen. Voraussetzung ist, dass der Rechteinhaber im konkreten Fall nur so die Verletzung seines Rechts abstellen kann. Die Abrufsperre für einzelne Internetseiten müsse zudem "zumutbar und verhältnismäßig" sein, so das Bundeswirtschaftsministerium.
[...]
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.

Wie ich das lese werden es nicht die "Behörden" direkt tun aber die Abmahnanwälte über die "Behörden" oder über den finanziellen Ruin des Betreibers.

Weltnetzseiten sperren behebt das Problem der Kriminalität gewiss nicht.
Für mich hat sich nichts wesentliches geändert aber vielleicht hört man von anderer Seite etwas genaueres denn diese Aussagen sind mir zu vage.

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

6

Donnerstag, 26. Juli 2018, 12:32

Wie ich das lese werden es nicht die "Behörden" direkt tun aber die Abmahnanwälte über die "Behörden" oder über den finanziellen Ruin des Betreibers.


Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 64/17

Ich ahnte es schon denn jetzt kommt die Abmahnindustrie! 8o

Wie der BGH nun urteilte hat der Bereitsteller des öffentlichen W - LAN "Rechtsverstöße" zu verhindern, wie das gehen soll ohne das öffentliche W - LAN abzuschalten sagt er jedoch nicht.

War da nicht mal was mit Upload- und Downloadfiltern? :diablo:

Quelle >>>

Zitat

[...]
Auch die Betreiber von offenen WLANs müssen nach Ansicht des BGH womöglich zukünftig den Zugang zu bestimmten Diensten sperren. Es komme ein Sperranspruch von Inhabern bestimmter Urheberrechte "in Betracht", so die Karlsruher Richter in einem Urteil am Donnerstag. Im konkreten Fall hat der BGH die Prüfung der Frage, ob der Klägerin gegenüber dem Beklagten ein Anspruch auf Sperrung zustehe, an ein Oberlandesgericht zurückverwiesen.

"Der Anspruch auf Sperrmaßnahmen ist nicht auf bestimmte Sperrmaßnahmen beschränkt und kann auch die Pflicht zur Registrierung von Nutzern, zur Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder - im äußersten Fall - zur vollständigen Sperrung des Zugangs umfassen", so die Richter. Als Störer muss ein WLAN-Betreiber aber nicht mehr für von Dritten über seinen Internetanschluss im Wege des Filesharings begangene Urheberrechtsverletzungen haften, so die Karlsruher Richter. Die seit 2017 geltenden Neufassung des Telemediengesetz, wonach der Vermittler eines Internetzugangs nicht wegen einer rechtswidrigen Handlung eines Nutzers auf Schadensersatz, Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden kann, sei gültig. [...}


Jeder der die "Anforderungen" dann nicht umsetzt ist dann trotz der BRiD Zusagen in der Haftung!

Bitte keine Beiträge mehr zum Thema unter diesem Beitrag!

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

7

Dienstag, 11. September 2018, 18:44

Bitte keine Beiträge mehr zum Thema unter diesem Beitrag!
Ich ahnte es schon denn jetzt kommt die Abmahnindustrie! 8o


Quelle >>>

Zitat

[...]"Süddeutsche Zeitung" (Mittwochausgabe). Barley sagte der Zeitung, mit dem Gesetz wolle sie "endlich einen Schlussstrich unter das grassierende Abmahnunwesen ziehen". [...]
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei Abmahnungen wegen unerheblicher Verstöße die mögliche Vertragsstrafe für eine Wiederholung des Verstoßes auf 1.000 Euro begrenzt wird. Außerdem sollen Wettbewerber und Wirtschaftsverbände in derartigen Fällen keine Kostenerstattung für die Abmahnung mehr verlangen können.

Nie war Abblashandel für Geistig minderbemittelte so günstig! 8o :oben:

Wer aber denkt das die Nummer durch sei der soll mal etwas Geduld aufbringen denn die Vereine der sozial Benachteiligten werden sicher ihre Möglichkeiten nutzen um das zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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