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Njörd

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1

Donnerstag, 3. September 2009, 17:08

Bundeswehrverband schließt NPD-Chef Voigt aus

Aufgrund eines Urteils des Berliner Amtsgerichts-Tiergarten wegen Volksverhetzung und gemeinschaftlicher Beleidigung, wurde Udo Voigt aus dem Deutschen Bundeswehrverband ausgeschlossen.

Artikel: http://www.spiegel.de/politik/deutschlan…,646574,00.html

Es wäre interessant in Erfahrung zu bringen, auf welchen genauen Wortlaut Voigts sich das ergangene Urteil begründet. Nach Verschärfung des § 130 StGB (Volksverhetzung) vom 25.März 2005, besteht für jeden "Selbstdenker" die latente Gefahr im Rahmen einer "unbedachten" Äußerung angezeigt und gem. § 130 StGB verurteilt zu werden. "Wer nicht für uns ist, ist gegen uns. Und wer sich nicht für uns einsetzt, schadet unserer Sache." Wo habe ich diesen Ausspruch schon einmal gehört ?
Die kirchliche Inquisition scheint überwunden, jedoch die weltliche.........

M.k.G.

Njörd :dr:

2

Donnerstag, 3. September 2009, 17:16

Hallo Njörd,

Zitat

Es wäre interessant in Erfahrung zu bringen, auf welchen genauen Wortlaut Voigts sich das ergangene Urteil begründet.
hoffentlich verstehe ich dich jetzt richtig, dann ist es ganz einfach zu beantworten. Zudem der Spiegel hier wieder einmal ein Paradebeispiel von BRDDR Journalismus ist.

http://npd.de/html/714/artikel/detail/967/

Zitat

Als Grund wird eine Bewährungstrafe des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten angeführt, bei der es angeblich um Volksverhetzung und Beleidigung gegen den damaligen Nationalspieler Patrick Owomoela ging. Bemerkenswert ist, daß dieses Urteil der ersten Instanz nicht rechtskräftig ist. Voigt, wie die übrigen Angeklagten auch, hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt. Der Parteivorsitzende geht von einem Freispruch in nächster Instanz aus.
Rot ist von mir.
Das handelt sich hierbei meiner Meinung nach um ein übles Foulspiel in der Wahlsaison. Das Stimmvieh, was durch so eine Qualitätspresse geimpft wird, glaubt ja ohnehin alles.

MfG

Njörd

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3

Donnerstag, 3. September 2009, 18:17

uebender,

meinen Dank für den Seitenverweis. Manchmal ist die naheliegendste Lösung die einfachste. ;)

M.k.G.

Njörd

Njörd

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4

Freitag, 4. September 2009, 03:01

Dank eines Hinweises von U-34 erfolgt hiermit ein nachträglicher Seitenverweis, der meine formulierte Frage nach dem ergangenen Urteil beantwortet:

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte…300.126429.html

M.k.G.

Njörd :dr:

5

Freitag, 4. September 2009, 05:34

Hallo Njörd,

ja, meistens sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Früher konnte man auf das NPD-Archiv zugreifen, das geht anscheinend nicht mehr.
Eines habe ich noch im Hinterkopf und möchte es deshalb als Halbwissen bezeichnen. Der erste WM-Planer wurde ja beschlagnahmt. Der, um den es jetzt geht wurde auch beschlagnahmt von der Staatsanwaltschaft und nach Durchsicht als unbedenklich freigegeben! Was den Fußballspieler betrifft, so auf der NPD-Seite gelesen, hatte der anfangs gar kein Interesse an der Klage. Hier steckt der DFB und entsprechende Hintermänner dahinter. Aber das ist Halbwissen ! :zens:

MfG

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