Lieber Besucher, herzlich willkommen im Heimatforum.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Also so wie ich es verstehe wurde nur das Einführungsgesetz zum OWIG aufgehoben, nicht aber das komplette OWIG selbst.
Wenn es komplett aufgehoben wurde, dann wären ja alle Bußgeldbescheide ungültig und die Stadtkassen müssten jeden Strafzettel zurücküberweisen. Kann ja eigentlich nicht sein.
Hab mal im Bundesgesetzblatt von 2007 geschaut wo diese Aufhebung drin steht, da ist eindeutig vom Einführungsgesetz zum OWIG die rede, nicht vom gesamten OWI-Gesetz; Seite 9 - Artikel 57.
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s2614.pdf
Bei der Gelegenheit ganz interessant was so alles in einem bundesanzeiger steht, z.B. S. 1 - Artikel 3 betrifft die Aufhebung von Besatzungsrecht.
MkG
Thule
Ein Volk, das seine Vergangenheit nicht ehrt, hat keine Zukunft.
Johann Wolfgang von Goethe 1749-1832
Ich möchte alle Neugierigen warnen !
In einer Stellungnahme der juristischen Abteilung des Obergürmeisters der Hansestadt Rostock (vom 04.09.2008 ) heißt es:
"Durch die Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nicht außer Kraft getreten. Auf den Inhalt der Stellungnahme 0211/08-SN zur Anfrage 0119/08-AM wird Bezug genommen.
Ergänzend hierzu wird darauf hingewiesen , daß ein "Einführungsgesetz" ein Gesetz ist, das i.d.R. gleichzeitig mit der umfassenden Neuregelung eines größeren Rechtsgebietes erlassen wird. Es regelt insbesondere das Verhältnis des neuen Rechts zum alten Recht und auch das Verhältnis des Bundes- zum Landesrecht. Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten hat aber nicht das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in Kraft gesetzt, es quasi ins Rechtsleben "eingeführt". Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ist vielmehr gemäß § 135 des Gesetzes selbst am 1. Oktober 1968 in Kraft getreten. Die Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten berührt also die Wirksamkeit des OWiG nicht. Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten konnte rund 37 Jahre nach seinem Inkraftreten insgesamt aufgehoben werden, da für die darin noch enthaltenen Regelungen kein praktischer Bedarf mehr bestand.
Der räumliche Geltungsbereich des OWiG ist in § 5 des Gesetes geregelt."
Quelle: http://www.spd-fraktion-rostock.de/Anfra…g/sn0219-08.htm
Die Ausführungen dürften allgemein verständlich sein.
M.k.G.
Njörd