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Unglaublich - Sohn darf Mutter nur vier Stunden pro Monat sehen
[...] Ihr Sohn (62), der in Salzburg als Vertragsbediensteter arbeitet, hat gegenüber seiner hochbetagten Mutter nur ein „Besuchsrecht“. Laut Beschlüssen der Justiz darf der unbescholtene Staatsdiener seine Mutter nur an zwei Samstagen im Monat für jeweils zwei Stunden sehen. So sind etwa Besuche an Feiertagen, die nicht auf einen Samstag fallen oder Muttertage tabu.[...]
Hier weiter: Quelle
http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/art4,229216
Elsaß-Lothringen, Eupen-Malmedy, Pommern, West-u.Ostpreußen, Wartheland-Posen, Südsteiermark, Schlesien, Sudetenland, Ostmark, Südtirol, Ödenburg, Luxemburg, Liechtenstein, D-Schweiz, Nordschleswig, alles Deutsches Land - Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt
Hallo
auf den Punkt gebracht es geht um das Geld der alten Frau.
Ich kenne das österreichische Recht diesbezüglich nicht.
Nach deutschen "Recht" wäre auf jeden Fall der Sohn in dem Fall erst einmal der Ansprechpartner gewesen.
Aus dem Bericht geht auch hervor das die Rechte sich erschlichen wurden.
Somit skandalös.
MfG