Ab 1994 ist der Türke
regelmäßig mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Es folgten bis 2002
mehrere Verurteilungen wegen Körperverletzung, Raub, Vermögens-, Straßenverkehrs- und anderen Delikten. Schließlich wurde er zu insgesamt dreizehneinhalb Monaten Gefängnis verurteilt. Im Oktober 2004 wurde er ausgewiesen.
Dagegen klagte er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der entschieden hat,
[...] dass die Schweiz mit der unbefristeten Wegweisung sein Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt habe. [...]
Nun muß die Schweiz 3000 Euro Genugtuung und 4650 Euro für die Auslagen zahlen. Die unbefristete Wegweisung wurde außerdem auf 10 Jahre Landesverweis beschränkt, die dem kriminellen Türken die Rückkehr in die Schweiz frühestens 2013 ermöglicht.
Quelle: http://www.nachrichten.ch
Toll...dann kann er seine Beschäftigung ab dem Jahre 2013 mit dem Segen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder aufnehmen, denn letzterer wird die Auswirkungen nicht zu spüren bekommen, aber die Schweizer.
M.k.G., U-34