Den erlassenen Beschlagnahmebeschluss vom Januar gegen zwei Beilagen der zweiten Ausgabe von
Zeitungszeugen aus dem Jahre 1933, hat die 2. Strafkammer des Landgerichts München I am 20. April als
rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Damit wurde die
uneingeschränkte Rechtmäßigkeit des Projektes bestätigt.
Hierzu stellten die zuständigen Richter klar, daß die Beilagen
[...] erkennbar der staatsbürgerlichen Aufklärung dient und rechtmäßig ist. [...]
Desweiteren geht das Gericht davon aus:
[...]
"Das Gesamtkonzept lässt jedoch erwarten, dass der durchschnittlich gebildete und geschichtlich interessierte Bürger sich in der gebotenen Distanz weiterbildet und die Zusammenhänge durch die Publikation verstehen und es nicht zu einem Missbrauch der abgedruckten Hakenkreuze kommen wird," [...]
http://www.zeitungszeugen.de/
Während sich die Schlagzeilen bei der Beschlagnahmung der "Nazi-Zeitung" fast überschlugen und dies in ellenlangen Texten ausgeweidet wurde, finden sich zu dem neuerlichen Urteil nur wenige Zeilen und weniger große Schlagzeilen.
M.k.G., U-34