Das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne
hat entschieden, dass ein türkischer Imam mitsamt seiner Familie die Schweiz verlassen muss, nachdem er 17 Jahre lang im Land gelebt und vom Staat in den Jahren 2001-2006 insgesamt 167.000 Franken Sozialhilfegelder bezogen hat. Hauptgrund für die Ausweisung ist, dass die Familie nicht für ihren Unterhalt aufkommen kann und auf Staatskosten lebt. Die Türken wurden deswegen bereits zweimal verwarnt. Das Bundesgericht hat in letzter Instanz entschieden, der Staat solle diese Kosten nicht länger tragen, da mittlerweile dem Imam, seiner türkischen Ehefrau und den drei Kindern die Rückkehr in das türkische Heimatland zuzumuten sei. Eine enge Beziehung zur Schweiz, die ein Bleiben hätte begründen können, bestehe nicht. Der 17-jährige Ferienaufenthalt in der Schweiz wird somit beendet (Urteil 2C_795/2008 vom 25.2.2009; keine BGE-Publikation).