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FDP-Fraktion für “Corona-Amnestie” – das kann aber nur der Anfang sein
Handelt es sich hierbei wieder einmal um ein Ablenkungsmanöver? Will man damit etwa die tobende Volksseele beruhigen? Ein Anfang wäre es auf jeden Fall schon mal, aber es kann nur der Anfang sein, und ob das überhaupt bei dieser Konstellation in der Regierung durchsetzbar ist, ist auch fraglich. Aber ein Versuch ist es ja wert:
Der Fraktionschef der FDP im Bundestag, Christian Dürr, hält eine Amnestie für Menschen, die wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln noch ein Verfahren durchlaufen, für richtig. “Ich finde den Vorschlag einer Corona-Amnestie sehr bedenkenswert, er geht in die richtige Richtung”
“Wir hatten doch teilweise Regeln, von denen wir heute wissen, dass sie absurd waren”, so Dürr. “Wenn jetzt immer noch Menschen deswegen zu Geldzahlungen oder mehr verurteilt werden, dann ist das ebenso absurd.” Damals seien “massive Fehler” gemacht worden, so der FDP-Politiker. “Für die sollte heute keiner mehr büßen.”
Nachdrücklich verteidigte er die Forderung nach einer parlamentarischen Aufarbeitung der Corona-Politik. “Wir sollten uns die Corona-Zeit genauer anschauen. Deswegen halten wir es für klug, eine Enquete-Kommission einzurichten mit dem Ziel, die Politik des Bundes und der Länder zu untersuchen.
Eine Kommission, die sich unabhängige wissenschaftliche Expertise dazuholt, wäre wichtig für das Land”, so Dürr. Die Lockdowns hätten zu den massivsten Freiheitseingriffen in der Geschichte der Bundesrepublik geführt, das müsse aufgearbeitet werden.
Wir sollten vor allen Dingen die Verantwortlichen, die so viel Leid bei den Bürgern verursacht haben, juristisch zur Rechenschaft ziehen. Aber wir schauen mal, wie die FDP reagiert, wenn von der SPD und den Grünen erwartungsgemäß ein kategorisches NEIN die Antwort ist.
Tritt die FDP dann endlich die Ampel in die Biotonne?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (10. April 2024, 15:30)
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uebender (10.04.2024)
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Corona-Impfstoff: Deutsche Soldaten dürfen Versuchskaninchen spielen
Während die halbe Welt über die Gefährlichkeit der “Impfplörre” diskutiert und immer wieder junge, sportlich ausgebildete Männer “plötzlich und unerwartet” aus den Latschen kippen, dürfen die deutschen Soldaten weiterhin Versuchskaninchen spielen. Nein, sie müssen es sogar:
Die Bundesregierung hält an der vorgeschriebenen Corona-Impfung für Soldaten fest. Dies ergab die Antwort auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm
Holm wollte wissen, ob die Regierung die Duldungspflicht für Soldaten der Bundeswehr im laufenden Jahr aufheben werde, wonach diese sich gegen das Coronavirus impfen lassen müssen. Das Bundesverteidigungsministerium teilte in seiner Antwort mit, eine Aussage zur Aufhebung sei nicht möglich, da “die zukünftige epidemiologische Entwicklung im Hinblick auf das Infektionsgeschehen nicht vorhergesagt” werden könne.
Ergo gilt die Duldungspflicht der Corona-Impfung für Bundeswehrsoldaten weiter.
“Die aktuelle Bewertung vor allem unter Berücksichtigung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und des gruppenbezogenen Gesundheitsschutzes führt gegenwärtig zu dem Ergebnis, dass (…) die Aufrechterhaltung der Duldungspflicht auch weiterhin angezeigt ist.”
Tödliche Profite mit Corona-Impfstoffen?
Damit bleiben die Soldaten der Bundeswehr die einzige Berufsgruppe, für die eine faktische Corona-Impfpflicht gilt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte lief bereits Ende 2022 aus, die meisten Maßnahmen im April 2023. Damals erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Corona-Pandemie in Deutschland offiziell für beendet.
Holm spricht von einem “Skandal”, der mit dem Prinzip des “Staatsbürgers in Uniform” nicht vereinbar sei. Er forderte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) als obersten Dienstherrn der Soldaten zum Handeln auf: “Pistorius sollte die Corona-Impfpflicht schleunigst aufheben. Das ist mehr als überfällig.”
Für die Soldaten bedeutet ein Fortbestehen der Duldungspflicht, dass sie weiterhin mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie eine Impfung gegen das Virus verweigern. Die Bundeswehr hatte diese bereits im November 2021 in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufgenommen.
Über diese Armee, die von der eigenen Führung kaputt gespritzt wird, lacht sich Putin bestimmt kaputt – wenn er nicht auch sechs Mal geimpft ist.
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uebender (12.04.2024)
Klamm heimlich stellt das Paul-Ehrlich-Institut eine riesige Excel Datenbank der bekannten Schäden der sogenannten Impfungen online.
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Einige Ansprüche verjähren noch 2024
Überraschend dürfte für die Geschädigten sein, dass ihren Ansprüchen zum Ende dieses Jahres bereits Verjährung droht. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Schaden 2021 aufgetreten ist und dieser bereits seitens des Klägers mit dem Impfstoff in Verbindung gebracht wurde oder dies aufgrund grob fahrlässiger Unkenntnis nicht erfolgte. Wer also in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung erkrankte und die Erkrankung bereits nach damaligem Kenntnisstand eines verständigen Durchschnittsmenschen mit der Impfung in Zusammenhang stehen musste, muss mit dem Verjährungsbeginn schon 2021 rechnen. Die dreijährige Verjährungsfrist läuft dann am 31.12.2024 ab.
[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (16. Januar 2025, 17:33)
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matty (13.12.2024)
Fast 1.000.000 bekanntgewordene "Impfnebenwirkungen" und ich fürchte dies ist nicht das Ende der Fahnenstange für das die Opfer per Solidarprinzip selber haften sollen.Die dreijährige Verjährungsfrist läuft dann am 31.12.2024 ab.
Mit freundlichen Grüßen
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16.03.2025 STUTTGART
In diesem Video spricht Philip Hopf mit Prof. Dr. Dyker und Prof. Dr. Matysik.
Über 1 Million Impfschäden bestätigt!

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matty (16.03.2025)
Das dies im geänderten Lastenausgleichsgesetz was noch nicht zur Anwendung gekommen ist so festgeschrieben ist sollte man wissen.Fast 1.000.000 bekanntgewordene "Impfnebenwirkungen" und ich fürchte dies ist nicht das Ende der Fahnenstange für das die Opfer per Solidarprinzip selber haften sollen.
Diese Personengruppe wird ein weiteres Opfer der CBDC s werden
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Studie: Zur Verhinderung von Herzinfarkten bei Covid-Geimpften könnten lebenslang Medikamente nötig sein
20. Juni 2025 von Dr. Peter F. Mayer
Menschen, die Covid-mRNA-Spritzen erhalten haben, müssen möglicherweise langfristig oder lebenslang Medikamente einnehmen, um das Risiko eines tödlichen Herzinfarkts in der Zukunft zu verhindern, warnen Wissenschaftler.
Zu dem Ergebnis kam eine Studie von Michele Marchetta et al mit dem Titel„Difficult-to-treat recurrent pericarditis after SARS-CoV-2 vaccination“ (Schwer zu behandelnde rezidivierende Perikarditis nach SARS-CoV-2-Impfung), die im International Journal of Cardiology veröffentlicht wurde. Perikarditis ist eine Entzündung des Perikards, der dünnen Hülle, die das Herz umgibt. Sie kann zu Blutgerinnseln, Schlaganfällen, Herzstillstand, Herzinfarkten und plötzlichem Tod führen.
Diese „schwer zu behandelnde“ Erkrankung ist eine bekannte Nebenwirkung von mRNA-„Impfstoffen“. Die neue Studie liefert überzeugende Hinweise darauf, dass eine Perikarditis nach der Impfung bestehen bleiben, wieder auftreten und auf Standardtherapien ansprechen kann.
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matty (24.06.2025)
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Beispiel Corona-Warn-App: Wie politische „Notlagen“ zum Geschäftsmodell wurden
Nicht nur beim Masken-Skandal, auch bei der Corona-Warn-App kam es zu unfassbaren Steuerverschwendungen: Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn bei der Vorstellung des Multi-Millionen-Flops im Juni 2020.
Es geht dabei um ein simples Schema: Sonderfall, vorgegaukelte Eile, Ausschluss der Öffentlichkeit. Die perfekte Kombination, um Aufträge an Freunde zu verteilen, demokratische Kontrolle zu umgehen, und sich später elegant in die eigene Ernte einzukaufen. Das Beispiel handelt von der “Corona-Warn-App” und einem Beamten, der kurz nach Abschluss dieses Millionenprojekts die Seiten gewechselt hat.
Der Mann, die App, der Staat: Gottfried Ludewig, CDU. Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium. Zuständig für Digitalisierung und Innovation, und federführend bei der Auftragsvergabe der Corona-Warn-App.
Keine Ausschreibung, kein Wettbewerb, kein Bieterverfahren. Stattdessen erhielten SAP und T-Systems im April 2020 direkt den Zuschlag – mitten in der “Ausnahmelage”, versteht sich.
Wenig später tauchte er bei T-Systems wieder auf. Zufall? Natürlich nicht. Aber juristisch unbedenklich. Denn Ludewig war „nur“ Beamter, nicht Minister, also nicht karenzpflichtig.
Kein Gesetz wurde gebrochen – nur das Vertrauen in einen Staat, der vorgibt, für alle da zu sein, aber in Wirklichkeit eine Spielwiese für Netzwerkprofiteure geworden ist.
214 Millionen für nichts
Zahlen, die niemand mehr hören will: Eingeplant für die App waren 20 Millionen Euro Steuergeld. Geworden sind es am Ende über 214 Millionen, und davon schlugen allein 73 Millionen im Jahr 2022 zu Buche – also lange nach dem Höhepunkt der “Pandemie”.
Die App, die angeblich Transparenz bringen sollte, wurde selbst zur Blackbox. Kosten pro gewarnter Infektion: über 18 Euro. In manchen Monaten warnte die App mehr vor sich selbst als vor realen Ansteckungen. Und was passiert heute mit der App? Nichts.
Die Methode ist immer dieselbe: Ein Notfall wird ausgerufen, gerne auch mehrfach, Pandemie, Krieg, Klima, Migration. Dann ist plötzlich alles erlaubt. Debatten stören, Ausschreibungen verzögern, Öffentlichkeit gefährdet den Erfolg. Also entscheidet man im kleinen Kreis oder die Ursel sogar gerne ganz alleine, während draußen das moralische Megaphon läuft.
Die eigentliche Krankheit
Doch der eigentliche Skandal beginnt nach dem Notfall, wenn niemand mehr nachfragt, niemand ermittelt, niemand haftet. Kein Untersuchungsausschuss, kein Rechenschaftsbericht, kein Schuldeingeständnis.
Keine Kontrolle, keine Strafe, also auch kein Anreiz, es beim nächsten Mal besser zu machen. Und solange niemand den Mut hat, aus solchen Beispielen Konsequenzen zu ziehen, werden sie sich wiederholen. Beim nächsten Impfstoff, beim nächsten Digitalprojekt, beim nächsten Krieg.
Die Corona-Warn-App war nie das Problem sie war nur das Symptom.
Die eigentliche Krankheit ist ein Staat, der ausgerechnet im Ausnahmezustand seine Prinzipien aufgibt, und danach so tut, als sei nichts gewesen. In Wahrheit wird hier mit jeder Krise ein Stück Demokratie demontiert, nicht durch Bösartigkeit, sondern durch bequeme Selbstbedienung und das kollektive Wegsehen. Wenn wir diesen Mechanismus nicht unterbrechen, wird der Sonderfall zur neuen Regel.
Und das Versprechen des Rechtsstaats wird zur Fassade. Bitte mal darüber nachdenken, ob ihr dieses politische “Raubrittertum” weiter erdulden wollt ?
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uebender (08.07.2025)
Gleich zu Anfang des Massenversuchs gab es kritische Studien aber nicht im Mainstream die aufzeigten das es zur Unfruchtbarkeit kommt.Die Langzeitfolgen des "Menschenversuchs" kann keiner wirklich vorhersagen obwohl erste Datenerhebungen die meist aus dem Militärbereich kommen katastrophal vermuten lassen.
Um so mehr verwundert es das die Anspruchsfrist auf Schadenersatz verjähren soll oder anders herum es verwundert nicht![]()
Warum höre ich keine Handschellen klicken
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Corona: Studie weist auf rückläufige Empfängnisraten bei geimpften Frauen hin
Eine tschechische Studie stellt einen Zusammenhang zwischen der Coronaimpfung und einem drastischen Rückgang erfolgreicher Empfängnisse her. Kritiker fordern nun weitere Untersuchungen.
Redaktion (bw)
1.7.2025
[...]
Massive Unterschiede in den Geburtenraten
Die auf Preprints.org veröffentlichte Studie verdeutlicht einen markanten Rückgang der Lebendgeburten bei geimpften Frauen. Inzwischen äußerte sich auch der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser dazu: „Seit der zweiten Jahreshälfte 2021 sinkt laut der Studie ‚Erfolgsraten von Empfängnissen in Abhängigkeit vom COVID-19-Impfstatus: Daten aus der Tschechischen Republik‘ die Zahl der Lebendgeburten massiv“.
Ein besonders auffälliges Detail: Obwohl die Impfquote Ende 2021 bei rund 70 Prozent lag, war der Anteil der geimpften Frauen an den Lebendgeburten deutlich geringer. So betrug ihr Anteil im Juni 2021 lediglich sieben Prozent, obwohl zu diesem Zeitpunkt fast 40 Prozent der Frauen geimpft waren. „Ungeimpfte Frauen haben seit 2021 rund 50 % mehr lebend geborene Kinder als geimpfte! Dieser massive Unterschied lässt sich nicht mehr durch statistische Schwankungen erklären“, so Hauser. Selbst bei einer stabil hohen Impfquote sei die Geburtenrate bei ungeimpften Frauen etwa 1,5-mal so hoch wie bei geimpften.
[...]
Demografischer Rückgang und wirtschaftliche Risiken
Parallel zur Impfdebatte zeigen die Daten einen allgemeinen Rückgang der Geburtenraten in Tschechien: von 1,83 Geburten pro 1.000 Frauen im Jahr 2021 auf 1,45 im Jahr 2023. Hauser warnt vor den Folgen: „Neben dem Leid für die Frauen und ihre Familien stellt der massive Geburtenrückgang in der EU eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaften und unsere Wirtschaft dar.“
Es bestehe „akute Gefahr“, denn wenn diese „katastrophale Entwicklung“ in diesem Tempo weitergehe, werde man sich auf den demografischen Zusammenbruch der Wirtschaften und Sozialsysteme in der EU einstellen müssen, warnt Hauser. Zudem werde der Einbruch „erhebliche negative Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten der EU“ haben.
Auch Männerfruchtbarkeit im Fokus
Obwohl sich die Studie nur auf Frauen bezieht, sieht Hauser weiteren Forschungsbedarf auch bei Männern: „Auch die Fruchtbarkeit der Männer in Abhängigkeit von den Impfungen muss nun untersucht werden“. Er höre von Urologen, „dass die Zahl der Männer mit unerfülltem Kinderwunsch regelrecht explodiert“.
Die Studie wurde bislang nicht von unabhängigen Fachleuten begutachtet (peer-reviewed) und weist mögliche Einschränkungen auf. So sind sozioökonomische Faktoren, Begleiterkrankungen oder der Impfstatus des Vaters nicht berücksichtigt worden.
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matty (08.07.2025)
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Endlich! Der Misstrauensantrag gegen von der Leyen ist fertig
Ob das was bringt, bleibt fraglich. Aber ein Versuch ist es allemal wert. Der umtriebige Martin Sonneborn (Die Partei), der gerne und erfolgreich mit Reden und Texten dieses wütende EU-Monster immer wieder durchrüttelt, gibt uns eine Anordnung für den längst fälligen und so notwendigen Misstrauensantrag gegen Frau von der Leyen:
Liebes Stimmvieh der repräsentativen Demokratie,
der Misstrauensantrag gegen vonderLeyen und ihre Kommission wird am Montag im Parlament debattiert. Die Abstimmung selbst soll am Donnerstag folgen.
Initiator ist der rumänische EKR-Abgeordnete Gheorghe Piperea, Rechtsanwalt & Professor für Handelsrecht, ehemaliger Richter am 1. Bezirksgericht von Bukarest und Initiator großer Sammelklagen in Rumänien, insbesondere gegen Geschäftsbanken wegen missbräuchlicher Provisionen in Kreditverträgen.
Die Antragsteller gelangen zu dem einzigen Schluss, den man als Bürger (und Abgeordneter) der EU aus der von ihren Bediensteten (vonderLeyen & Kommission) gezeigten Amtspraxis ziehen kann („genießt nicht länger das Vertrauen“) und fordern sie „angesichts ihrer wiederholten Versäumnisse bei der Gewährleistung von Transparenz und ihrer fortwährenden Missachtung der demokratischen Kontrolle und der Rechtsstaatlichkeit in der Union zum Rücktritt auf“.
Dennoch muss man angesichts der einheitlichen Denkschablonen der Abgeordneten mit einem Misserfolg des Misstrauensantrags rechnen: „Linke“ werden dagegen stimmen, da er von „Rechten“ unterstützt wird. Und der Stimmblock aus „Konservativen“ – inklusive ihrer grünen, liberalen und sozialdemokratischen Ableger – wird sich selbst (& Ihnen) einreden, dieser Versuch, das Vertrauen in die EU-Institutionen wiederherzustellen.
Und so sieht der Antrag aus:
B10-0319/2025
Misstrauensantrag des Europäischen Parlaments gegen die Kommission
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 17 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), Artikel 234 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,
– unter Hinweis darauf, dass die Kommission diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, dass sie nicht im Besitz der angeforderten Dokumente sei,
1. gelangt zu dem Schluss, dass die Kommission unter der Leitung von Präsidentin Ursula von der Leyen hinsichtlich der Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der verantwortungsvollen Verwaltung, die für eine demokratische Union von entscheidender Bedeutung sind, nicht länger das Vertrauen des Parlaments genießt;
2. gelangt zu dem Schluss, dass die rechtswidrige Einflussnahme der Kommission auf Wahlen in den Mitgliedstaaten im Wege einer nicht konformen Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Mandat der Kommission darstellt, demokratische Grundsätze zu wahren und die nationale Souveränität zu achten;
3. stellt fest, dass die missbräuchliche Berufung der Kommission auf Artikel 122 AEUV als Rechtsgrundlage für die SAFE-Verordnung, mit der eine 150 Mrd. EUR umfassende Initiative zur Verteidigungsfinanzierung auf den Weg gebracht wird, eine schwerwiegende Überschreitung ihrer Zuständigkeiten sowie eine Verzerrung des beabsichtigten Zwecks des genannten Artikels darstellt, in welchem ausschließlich auf wirtschaftliche Notlagen abgestellt wird;
4. ist der Auffassung, dass durch dieses verfahrensrechtlich missbräuchliche Vorgehen das Vertrauen in die Organe der Union untergraben und die Integrität des Rechtsrahmens der Union bedroht wird;
5. fordert die Kommission angesichts ihrer wiederholten Versäumnisse bei der Gewährleistung von Transparenz und ihrer fortwährenden Missachtung der demokratischen Kontrolle und der Rechtsstaatlichkeit in der Union zum Rücktritt auf;
6. beauftragt seine Präsidentin, diesen Misstrauensantrag sowie das Ergebnis der Abstimmung über diesen Antrag im Plenum dem Präsidenten des Rates und der Präsidentin der Kommission zu übermitteln.
Unterzeichnet wurde dieser von: eingereicht gemäß Artikel 131 der Geschäftsordnung
Viel Glück und viel Erfolg!
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uebender (09.07.2025)
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System von der Leyen: Abgewirtschaftet, abgeschottet – und nun auch abgewählt?
Es war ein Schauspiel der besonderen Art, das sich am Montag im EU-Parlament in Straßburg abspielte – doch keines, das Hoffnung macht: In einer Atmosphäre, die eher an die letzten Atemzüge des Realsozialismus erinnerte als an eine lebendige Demokratie, stellte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einem Misstrauensvotum.
Ergebnis: Ein System verteidigt sich selbst – und zeigt damit seine ganze Schwäche.
Von der Leyens Rede war ein Manifest der Selbstherrlichkeit. Keine Spur von Selbstkritik, kein Wort der Entschuldigung, kein Anflug von Einsicht. Stattdessen die immer gleiche Rhetorik aus dem Elfenbeinturm. Der Saal blieb kalt – Applaus kam nur aus den Reihen der CDU und von handverlesenen Kommissionsbeamten, die offenbar extra eingeflogen wurden, um die Fassade zu wahren.
Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen die bis heute nicht offengelegten SMS-Nachrichten zwischen von der Leyen und dem Pfizer-Chef, in denen milliardenschwere Impfstoffgeschäfte angebahnt wurden. Öffentlichkeit? Unerwünscht. Kontrolle? Fehlanzeige.
Bis heute weigert sich die Kommissionspräsidentin, auch nur den Hauch von Transparenz zu zeigen. Parlamentarische Anfragen verlaufen im Sand. Die Verträge bleiben unter Verschluss.
Und dann der Gipfel der Dreistigkeit: Von der Leyen sieht sich als Opfer einer politischen Kampagne.
EU wie DDR 2.0: Das System schützt sich selbst
Was hier sichtbar wird, ist das wahre Gesicht der EU-Bürokratie: abgehoben, autoritär, realitätsfern. Besonders im Osten Deutschlands, wo man autoritäre Systeme noch kennt, liegt das Misstrauen gegenüber der Brüsseler Kommission laut Eurobarometer inzwischen bei 70 %.
Kein Wunder, dass der Begriff „EUdSSR“ längst zum geflügelten Wort geworden ist.
Petr Bystron bringt es auf den Punkt: „Wenn alles legal war und im Interesse der Bürger – warum dann diese Geheimniskrämerei?“
Für ihn ist klar: Die Impfstoff-Deals sind nur die Spitze des Eisbergs. Dahinter steckt ein Netzwerk aus Korruption, Intransparenz und gezielter Einflussnahme. Besonders auffällig: die Verstrickungen mit angeblich „unabhängigen“ NGOs, die unter dem Deckmantel von „Demokratieförderung“ Gelder aus den USA kassieren etwa von USAID oder OCCRP – und damit politische Kampagnen in Europa steuern.
Ein Kartell wankt – aber fällt es auch?
Der Druck wächst. Konservative Parteien rechts der Union machen klare Ansagen. Sie fordern:
• Offenlegung aller Impfstoffverträge
• Veröffentlichung der Pfizer-SMS
• Einrichtung einer unabhängigen EU-Antikorruptionsbehörde mit echten Befugnissen
• Stärkung des parlamentarischen Fragerechts
• Begrenzung der Machtfülle der nicht gewählten Kommissare
Doch was passiert? Nichts. Stattdessen verteidigen CDU und CSU weiterhin eine Präsidentin, die längst zur Belastung geworden ist – für ihre Partei und für Europa.
Ganz gleich, wie die Abstimmung am Donnerstag ausgeht: Ursula von der Leyen ist politisch angeschlagen. Die Unterstützung in Straßburg bröckelt, das Vertrauen der Bürger ist weg, und die Kritiker werden lauter. Die EU-Kommission steht an einem Scheideweg.
„Wenn die CDU nicht endlich das liefert, was sie versprochen hat, wird sie mit dieser Kommissionspräsidentin untergehen.“ Man kann es auch anders sagen: Die Luft in Straßburg ist dick – nicht nur politisch, sondern auch geschichtlich. Es riecht nach Endzeit.
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uebender (10.07.2025)
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matty (10.07.2025)
Die Langzeitfolgen des "Menschenversuchs" kann keiner wirklich vorhersagen obwohl erste Datenerhebungen die meist aus dem Militärbereich kommen katastrophal vermuten lassen.
Um so mehr verwundert es das die Anspruchsfrist auf Schadenersatz verjähren soll oder anders herum es verwundert nicht![]()
Das Dilemma die Öffentlichkeit hat das Thema Corona längst vergessen
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Es wird immer krasser! 10 NRW Wahlkandidaten sind bereits verstorben, alleine 4 davon sind von der AfD! Die Landeswahlleiterin und die Polizei treten Verschwörungstheorien entgegen!
Was man nicht weiß macht einen nicht heiß oderStudie: Zur Verhinderung von Herzinfarkten bei Covid-Geimpften könnten lebenslang Medikamente nötig sein
20. Juni 2025 von Dr. Peter F. Mayer
Ob dies noch aktuell ist ist mir nicht bekannt jedoch besteht meines Wissens immer noch die sogenannte Duldungspflicht.Die Bundesregierung hält an der vorgeschriebenen Corona-Impfung für Soldaten fest. Dies ergab die Antwort auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm

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matty (02.09.2025)
Die denkwürdige Erkenntnis von Aya Velazquez im Transkript.
Zitat
16.11.2025
In diesem Video erzähle ich euch, was letzte Woche in den Corona-Untersuchungsausschüssen in Thüringen (11.11.) und Sachsen (13.11.) vorgefallen ist - von der Einschränkung der Pressefreiheit im Thüringischen Landtag, über die fragwürdigen Aussagen von Dirk Brockmann und Christian Drostens Ausraster im Sächsischen Landtag, bis hin zu Lothar Wielers unmissverständlichem Statement, der Ausdruck “Pandemie der Ungeimpften” sei keine Ansicht des RKI gewesen.
Besonders spannend war der Ausschuss in Sachsen: Das BSW stellte im Nachgang der Sitzung auf Grundlage der Aussagen des Wissenschaftlers Prof. Dirk Brockmann fest, dass die Corona-Maßnahmen ohne tragfähige Datenbasis waren, und lädt Brockmann ein weiteres Mal vor den Ausschuss vor.
Von Dirk Brockmann stammt die Studie “Germany’s current COVID-19 crisis is mainly driven by the unvaccinated”, zu Deutsch: “Deutschlands aktuelle COVID-19 Krise wird hauptsächlich von den Ungeimpften vorangetrieben” die im November 2021 erschien, und massiv zur Stigmatisierung von Ungeimpften und dem Gesetzesvorhaben der allgemeinen Impfpflicht beigetragen hatte.
Bei Christian Drostens dritter Anhörung vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Sachsen kam es diesmal zu einem regelrechten Eklat: Der Ausschussvorsitzende musste sowohl Abgeordnete der AfD, als auch Christian Drosten mehrfach zu Mäßigung und Sachlichkeit ermahnen, sowie wieder zum Untersuchungsgegenstand zurückzukehren. In diesem Video erkläre ich, was vorgefallen ist, und um welche inhaltlichen Punkte sich der Streit eigentlich drehte.
Zum Schluss gibt es noch eine persönliche Einschätzung von mir zur Zukunft der Corona-Untersuchungsausschüsse im Allgemeinen, sollten die Strafverfahren gegen Christian Drosten von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt werden.
Zitat
[...]Wenn das letzte Strafverfahren, das jetzt zu dieser Angelegenheit noch läuft, auch
33:45
eingestellt wird und ich gehe fast ein wenig davon aus, dann muss ich sagen,
sind diese Untersuchungsausschüsse eigentlich ab sofort rechtsfreie Räume, denn dann kann man den Abgeordneten wirklich alles erzählen. Es ist ja so, aus dem Äußerungsrecht kenne ich das, eine Aussage, wo ist entweder getätigt
worden oder sie ist nicht getätigt worden. Es ist ein bisschen wie in der Mathematik. 0 oder 1 hat es stattgefunden, hat es nicht stattgefunden und wenn Rosten sagt, er hat was nicht gesagt vor einem Coronauntersuchungsausschuss und es kommt heraus, er hat es gesagt, dann ist es ganz klar eine falsche Tatsachenbehauptung und es müsste als solches strafbar sein, wenn das nicht mehr passiert, also wenn Verfahren
dieser Art eingestellt werden, über die Gründe können wir in dem Fall nur spekulieren, aber offensichtlich ist da jetzt schon was eingestellt worden, dann sage ich eigentlich diese Funktion des Ausschusses zur Wahrheitsfindung ähm eingeschränkt, denn die Abgeordneten müssen sich darauf verlassen können, dass dort wirklich die Wahrheit
gesprochen wird. Und die Aussagen von Drosten, ich habe keinen Lockdown empfohlen, ich habe keine Politikberatung zur Impfung gemacht und ich habe keine Impffpflicht empfohlen, sondern nur die Prüfung der äh
juristischen Voraussetzung. Wenn man mit solchen Aussagen dort durchkommt, dann ist im Prinzip diese Funktion des Ausschusses zur Wahrheitsfindung nicht mehr gegeben. Da kann man diesen Ausschüssen wirklich alles erzählen. Das ist auch der Grund,
warum ich jetzt meine Berichte nicht mehr so ausführlich abhandeln werde, sondern ich werde euch genau wie heute so eine Art Videozusammenfassung geben für die nächsten Ausschüsse, die ich besuche. Das hat den Vorteil, dass ich mich dann auch noch mehr anderen Themen zuwenden kann, als eben nur Coronauntersuchungsausschussberichterstattung.
Ich habe das die ersten Sitzung sehr detailliert gemacht, weil es eben die ersten Male waren äh die eben ein Professor Christian Drosten oder ein Wer oder ein Brockmann und so weiter dort befragt wurden. Und ich werde das für die Zukunft aber eher mit diesen Videoberichten handhaben. Das war's von mir zum Coronat Soesausschuss in Sachsen 35:47 und Thüringen letzte Woche. Wir hören uns demnächst. Bis bald.

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matty (18.11.2025)

Zitat
[...]
Bei der Plandemie tat sich eine Jacinda Ardern aus Neuseeland mit der Aussage hervor O-Ton "vertrauen sie nur der Regierung", von der Leyen beim WEF mit der Rede über Miss- und Desinformation.
[...]
Zitat
Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.
Was reimt sich auf Volksvertreter
Zitat
Sean Thomas
Die freie Meinungsäußerung wird gehen müssen, um den Multikulturalismus zu bewahren
Ein australischer Politiker hat den stillen Teil laut gesagt
23. Dezember 2025 19:57 Uhr GMT
Es kommt nicht oft vor, dass der Premierminister von New South Wales etwas sagt, das die politische Debatte in Großbritannien und anderswo verändert, aber so ist es diese Woche. Nach dem schrecklichen Blutbad auf Bondi Beach gab NSW Premier Chris Minns eine Pressekonferenz über neue gesetzliche Einschränkungen der Rede und sagte dies:
"Ich erkenne an, dass wir nicht die gleichen Regeln für die freie Meinungsäußerung haben, die sie in den Vereinigten Staaten haben, und ich entschuldige mich nicht dafür, wir haben die Verantwortung, unsere Gemeinschaft zu verbinden, die aus verschiedenen Rassen und Religionen stammt."
Das war auch nicht einmal, er hat das schon einmal gesagt, mehrmals – vielleicht am niederträchtigsten im März, als er es so formulierte: „Ich habe von Anfang an voll gesagt, dass wir nicht die gleichen Gesetze zur Meinungsfreiheit haben wie in den Vereinigten Staaten, und der Grund dafür ist, dass wir eine multikulturelle Gemeinschaft zusammenhalten wollen.“
[...]

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matty (27.12.2025)
Für viele ist die Karawane längst weiter gezogen, ein Irrtum![]()
Auch eine Julia Neigel hat gewisse Erfahrungen machen dürfenDie denkwürdige Erkenntnis von Aya Velazquez im Transkript.
Zitat
25.04.2026
Dieses Urteil stand offenbar schon, bevor der Prozess überhaupt begann. Auf 39 Seiten weist das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klage der Musikerin Julia Neigel gegen die sächsischen Corona-Einschränkungen von 2021 ab, doch große Teile der Begründung waren nach AUF1 vorliegenden Unterlagen bereits vor der Verhandlung ausformuliert.
Brisant ist zudem: Ein Richter in zentraler Funktion war zuvor an der Entstehung jener Corona-Verordnung beteiligt, um die es in dem Verfahren ging. AUF1 veröffentlicht jetzt Unterlagen, die den Skandal ans Licht bringen.
{...[
https://auf1.tv/Vergleich_Entwurf_rotwei…iss_schwarz.pdf
https://auf1.tv/Notariell-Beglaubigter_U…023_schwarz.pdf
[...]

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matty (28.04.2026)

Die AfD wird wenn sie an die Regierung kommt sich an dem Thema bewerten lassen müssen
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Strafrechtlerin fordert Aufarbeitung der Corona-Impfkampagne – Körperverletzung im Amt?
6. Juni 2026
von Dr. Peter F. Mayer
Wer Unrecht begeht, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Forderung kommt nun ausgerechnet von einer Strafrechtsprofessorin der Universität Regensburg und das entsprechend juristisch untermauert. Im Zentrum steht die mangelhafte oder fehlende Aufklärung der Impflinge über Risiken der neuartigen mRNA-Produkte.
Katrin Gierhake, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg, hat in Cicero einen Artikel veröffentlicht, der es in sich hat: „Corona-Aufarbeitung — Impfschäden und strafrechtliche Verantwortung“. Es ist der bislang deutlichste Vorstoß aus der etablierten Rechtswissenschaft, die Corona-Impfkampagne strafrechtlich zu durchleuchten. Gierhake prüft, ob impfende Ärzte im Rahmen der staatlich organisierten Kampagne als Amtsträger gehandelt haben – mit weitreichenden Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits in zivilrechtlicher Hinsicht festgestellt, dass der Staat haftet, weil die Ärzte hoheitliche Aufgaben wahrnahmen. Diese Einordnung hat nun auch strafrechtliche Brisanz.
Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)?
Der Kern von Gierhakes Argumentation: Eine medizinische Behandlung — und eine Impfung ist eine solche — bedarf der informierten Einwilligung des Patienten. Fehlt diese, ist der Eingriff eine rechtswidrige Körperverletzung. § 630d BGB regelt die Einwilligung, § 630e BGB die Aufklärungspflichten.
Gierhake hatte bereits 2023 gemeinsam mit dem Düsseldorfer Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2023, 2231ff.) dargelegt, dass die ärztliche Aufklärung vor Corona-Impfungen in aller Regel nicht den etablierten Standards der Rechtsprechung gefolgt sei. Die Impfstoffe waren bedingt zugelassen — das bedeutet, die Zulassung stand unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen, weil Langzeitdaten fehlten. Genau das hätte im Aufklärungsgespräch thematisiert werden müssen.
[...]
Die politische Dimension: Spahn und Lauterbach auf der Anklagebank
Parallel zu Gierhakes juristischer Analyse hat sich ihr Ehemann, Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake, auf X/Twitter geäußert:
Die RKI-Files — jene nach jahrelangen juristischen Kämpfen freigeklagten Protokolle des Robert Koch-Instituts — haben dokumentiert, was Kritiker seit 2020 sagten: Die Maßnahmen basierten nicht auf wissenschaftlicher Evidenz, sondern auf politischer Opportunität. Das RKI, so Olaf Gierhake, habe sich „opportunistisch der politischen Weisungsbefugnis von Jens Spahn und später — in noch krasserem Umfang — von Herrn Lauterbach gefügt, die ihr persönliches Machtsüppchen auf dem Rücken der Bevölkerung gekocht haben“.
Zitat
„Durch die weiteren ‚Entschwärzungen‘ der #RKIFiles und die verschiedenen diesbezüglichen Veröffentlichungen (u.a. von Herrn @SHomburg) hat sich ein Abgrund aufgetan, der klar zu belegen (im Sinne von: beweisen) scheint, dass Jens Spahn und Karl Lauterbach politische Schwerverbrecher sind, die nicht in den Bundestag, sondern auf die strafrechtliche Anklagebank gehören.“
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Der schwierige Weg zur Strafverfolgung
Gierhake räumt ein, dass der Weg zu strafrechtlichen Konsequenzen steinig ist. Es brauche, wie sie bereits 2023 im Cicero-Interview sagte, „nur einen Staatsanwalt, der aufhorcht“. Doch genau daran hapert es. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden, die Justizministerien politisch besetzt. Das Delikt der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) käme in Betracht — es setzt aber voraus, dass ein Amtsträger bei Ausübung seines Amtes eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt.
Dass Gesundheitsminister, die eine Impfkampagne anordneten, ohne über die Risiken bedingt zugelassener Präparate aufzuklären, sich nach § 340 StGB strafbar gemacht haben könnten, ist keine abwegige Konstruktion — es ist zwingende Logik, wenn man die Grundsätze des Medizinrechts anwendet.
Noch gravierender: Olaf Gierhake spricht in seinem X-Post von „politischen Schwerverbrechern“ und weist darauf hin, dass Mord nicht verjährt. Der Vorwurf wiegt schwer: Wenn die politisch Verantwortlichen wissentlich Maßnahmen anordneten, die zu Todesfällen führten — durch Impfschäden ebenso wie durch unterlassene Behandlung anderer Erkrankungen während der Lockdowns —, dann steht der Tatbestand des bedingten Vorsatzes im Raum.

Stellt euch mal vor ihr hättet Kenntnis davon das Rechtsbruch begangen werden soll und ihr sollt es unterschreiben.Strafrechtlerin fordert Aufarbeitung der Corona-Impfkampagne – Körperverletzung im Amt?
6. Juni 2026
von Dr. Peter F. Mayer
Wer Unrecht begeht, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Forderung kommt nun ausgerechnet von einer Strafrechtsprofessorin der Universität Regensburg und das entsprechend juristisch untermauert.
Zitat
Unterschriften fehlten: Waren einige von Schwesigs Corona-Verordnungen nie rechtsgültig?
Artikel von Danilo Vitense
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Und obwohl die Landesregierung zu Beginn der Pandemie einzelne Verwaltungsabläufe vereinfachte – etwa die Beschlussfassung per Telefon oder E-Mail – blieb das Unterschriftserfordernis der Ministerpräsidentin unangetastet, betont Ralf Ludwig. Eine entsprechende Ausnahmeregelung für den Ausfertigungsvorgang existiere nicht.Nach der Unterzeichnung setzt schließlich die Verkündung ein. Bis 2022 bedeutete das in allen Bundesländern, dass das Gesetzblatt zuvor gedruckt, gefalzt, geheftet und zur Post gebracht werden musste, erklärt der Rechtsanwalt den Ablauf. Erst wenn das Heft die Druckerei verlassen hatte, galt eine Verordnung als verkündet – und trat frühestens am folgenden Tag in Kraft. Denn nur so haben Bürger überhaupt Kenntnis von einer neuen Rechtslage erlangen können.Für die Pandemie-Verordnungen war das wiederum ein strukturelles Problem, erließen die Regierungen doch fast im Tagesrhythmus neue Regelungen. Aber ein Druckprozess dauert. „Nach Erfahrungen aus vergleichbaren Verfahren in Sachsen mindestens vier Tage“, sagt der Experte. Druckfahnen müssen genehmigt, Maschinen eingerichtet, Papier getrocknet, geschnitten und verpackt werden. Das lasse sich nicht beschleunigen.Der Jurist aus Sachsen-Anhalt fand die entscheidenden Dokumente letztendlich in kommunalen Archiven, nicht in der Schweriner Staatskanzlei. Mehrere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hatten die Verordnungen seinerzeit wegen der Eilbedürftigkeit auf ihren Webseiten veröffentlicht, damit die Kommunen die Maßnahmen umsetzen konnten. Diese Kopien sind bis heute abrufbar und archiviert, unter anderem auf den Seiten der Gemeinde Loitz und des Landkreises Nordwestmecklenburg.Ein Blick in die Metadaten der PDF-Dokumente offenbart dabei: Die Verordnung vom 17. März 2020 wurde um 21:27 Uhr erstellt, jene vom 23. März 2020 um 17:54 Uhr. Dass diese Dokumente noch am selben Abend gedruckt, zur Post gebracht und damit rechtsgültig verkündet wurden, hält Ludwig für ausgeschlossen. Die Verordnungen galten aber schon ab dem Tag ihrer vermeintlichen Verkündung.Die vom 17. März trat laut ihrem eigenen Wortlaut sogar „am Tage ihrer Verkündigung“ in Kraft, was nach Aussage Ludwigs nach geltender Rechtslage ohnehin unzulässig sei, da Bürger keine Kenntnis von einem Gesetz haben können, das in derselben Stunde in Kraft tritt. In der Folge setzten Schulen Maskenpflichten um, Läden mussten schließen und Polizisten verhängten Bußgelder für Regeln, die es formal noch gar nicht gab.Die drei Corona-Verordnungen, auf die sich Rechtsanwalt Ralf Ludwig in seiner Berufungsbegründung vor dem Oberlandesgericht Rostock (Az. 6 U 10/26) stützt, sind weiterhin öffentlich abrufbar.Verordnung vom 17. März 2020
Gemeinde Loitz
loitz.de → Bürgerservice → Bekanntmachungen → CoronaVerordnung vom 23. März 2020
Gemeinde Loitz
loitz.de → Bürgerservice → Bekanntmachungen → CoronaVerordnung vom 3. April 2020
Landkreis Nordwestmecklenburg
nordwestmecklenburg.de → Datei-ArchivDoch Ludwig stieß auf einen zweiten, noch gravierenderen Befund. Die Verordnungen würden zwar Zeichen tragen, die wie Unterschriften aussähen, bei näherer Betrachtung seien sie es aber nicht. „Wer die drei Verordnungen vom 17. März, 23. März und 3. April 2020 nebeneinanderlegt und die Signaturen unter Schwesigs Namen vergleicht, sieht, dass sie pixelgenau identisch sind“, hat er festgestellt und ergänzt: „Echte Unterschriften derselben Person sehen einander ähnlich, sind aber niemals identisch.“Das belegen laut Ludwig auch andere Dokumente, die Schwesig nachweislich selbst unterzeichnet hat. Darunter sind Staatsverträge und Landtagsdrucksachen, die Ludwig als Vergleichsmaterial heranzog. Dort sei jede Unterschrift erkennbar von derselben Hand, aber in Strichführung, Abstand und Druckstärke stets leicht verschieden.Er kommt demnach zu dem Befund, dass wahrscheinlich ein Faksimilestempel benutzt wurde. Hierbei handelt es sich um einen Stempel, der eine Unterschrift reproduziert, ohne dass die Person selbst die Hand angelegt hat. Aufgrund der Farbgebung geht Ludwig von einem physischen Stempel aus. Wer ihn gesetzt hat, lässt sich aus den Dokumenten nicht ablesen. Und genau darin liegt das rechtliche Problem.Die GGO II verlangt eine Unterschrift, keine Reproduktion. In vergleichbaren Fällen hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass ein Stempel nicht reicht. Denn ein Stempel kann von jedem gesetzt werden, der ihn in der Hand hält. Die Beurkundungsfunktion, das persönliche Einstehen der unterzeichnenden Person für den Inhalt des Dokuments, würde so entfallen.Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat 2022 für eine Corona-Verordnung vom 17. März 2020 entschieden: Selbst wenn der Ministerpräsident den Inhalt kannte und telefonisch freigegeben hatte, ersetzte das nicht die erforderliche Ausfertigung. Das Gericht erklärte daraufhin die Verordnung zwischenzeitlich für formell unwirksam.Dass Manuela Schwesig den Stempel selbst gesetzt hat, glaubt Ralf Ludwig ohnehin nicht. Denn die Verordnungen entstanden meist spätabends und unter extremem Zeitdruck. „Die wird ja nicht abends in die Staatskanzlei fahren, ihren Tresor aufmachen und den Stempel rausholen“, untermauert Ludwig seine These. Irgendjemand habe den Stempel gesetzt. Wer genau das war, sei bislang die große Unbekannte. Das ist für Ludwig die Kernfrage.Unlängst hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Schadensersatzansprüche dann bestehen können, wenn Verordnungen nicht rechtmäßig zustande gekommen sind. Und zwar wegen Fehlern in der Verordnung selbst und nicht wegen Fehlern im zugrunde liegenden Parlamentsgesetz. Genau das ist Ludwigs Argumentation: „Die Verordnungen sind mangelhaft ausgefertigt, dieser Fehler liegt allein im Verantwortungsbereich der Landesregierung.“Das Oberlandesgericht Rostock hat seine Berufungsbegründung inzwischen an die Staatskanzlei weitergeleitet und zur Stellungnahme aufgefordert. Sechs Wochen hat die Landesregierung Zeit, zu erklären, wie die Verordnungen zustande kamen, wer unterschrieben oder gestempelt hat und warum das rechtlich ausreichend sein soll. Auch die OAZ hat die Staatskanzlei um eine Stellungnahme gebeten und beim Sprecher der Ministerpräsidentin angefragt. Mit Blick auf ein laufendes Gerichtsverfahren wolle die Landesregierung keine Stellungnahme abgeben, hieß es. Sie habe aber keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der damaligen Verordnungen.Parallel läuft ein ähnliches Verfahren in Sachsen, wo bereits nachgewiesen werden konnte, dass eine Verordnung mindestens vier Tage lang angewendet wurde, bevor sie überhaupt rechtsgültig in Kraft getreten war. Dort wurden auf Grundlage dieser noch nicht existenten Verordnung sogar Demonstranten eingekesselt, berichtet Ludwig.Für den Juristen aus Staßfurt ist die Botschaft klar: „Das waren die härtesten Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Und die Ministerpräsidentin hat sie wohl nicht einmal selbst unterschrieben.“ Ob das Oberlandesgericht dieser Argumentation folgt, bleibt abzuwarten. Doch die Frage, die Ludwig aufgeworfen hat, lässt sich nicht mehr wegdiskutieren. Wenn ein Stempel ausreicht, um Grundrechte einzuschränken, wessen Stempel war es dann?

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matty (15.09.2026)