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matty

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Mittwoch, 10. April 2024, 12:25

" Corona " Unrecht soll zu neuartigen Recht definiert werden

SPD, Union und Grüne gegen Amnestie für Verstöße gegen Corona-Regeln!

:diablo: :diablo: :diablo:

Manche Auflagen während der Corona-Pandemie scheinen aus heutiger Sicht übertrieben. Einen Straferlass finden mehrere Parteien aber problematisch.
Die Verhältnismäßigkeit einzelner Corona-Maßnahmen kann nicht im Rahmen von Amnestieregelungen geklärt werden.

:diablo: :diablo: :diablo:

Dafür bräuchte es klare Kriterien!

Es müsse allerdings juristisch nachvollziehbar sein, welche Verfahren warum eingestellt würden.
Eine nachträgliche Massenamnestie durchkreuze das Gewaltenteilungsprinzip und greife die Stabilität unseres Rechtsstaates an.
Aber eine Entschuldigung für die Corona-Zeit als Ganzes wäre nicht angebracht.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Eigentümliche Charakterisierung für übergriffige und überzogene Maßnahmen!

Eine Amnestie würde denjenigen Kräften, die jetzt wieder Morgenluft wittern, weil sie sowieso schon immer gegen die Maßnahmen waren, nachträgliche Argumente liefern und damit die Brandmauer beschädigen.

Amnestien, also die Aufhebung von rechtskräftig verhängten Strafen oder Bußgeldern, sind in einem Rechtsstaat die absolute Ausnahme. Regeln, auf die wir uns als Gesellschaft einigen, funktionieren nur, wenn sie auch eingehalten werden.
Hat man nicht gerade im Rahmen der Cannabisgesetzgebung eine Amnestie beschlossen, Scheint so, als hänge es eher davon ab, ob man eigene Fehler zugeben müsste.


:diablo: :diablo: :diablo:

ENDLICH WIRD ES ÖFFENTLICH - DIE RKI PROTOKOLLE



***************************************************************

Zitat

FDP-Fraktion für “Corona-Amnestie” – das kann aber nur der Anfang sein

Handelt es sich hierbei wieder einmal um ein Ablenkungsmanöver? Will man damit etwa die tobende Volksseele beruhigen? Ein Anfang wäre es auf jeden Fall schon mal, aber es kann nur der Anfang sein, und ob das überhaupt bei dieser Konstellation in der Regierung durchsetzbar ist, ist auch fraglich. Aber ein Versuch ist es ja wert:

Der Fraktionschef der FDP im Bundestag, Christian Dürr, hält eine Amnestie für Menschen, die wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln noch ein Verfahren durchlaufen, für richtig. “Ich finde den Vorschlag einer Corona-Amnestie sehr bedenkenswert, er geht in die richtige Richtung”

“Wir hatten doch teilweise Regeln, von denen wir heute wissen, dass sie absurd waren”, so Dürr. “Wenn jetzt immer noch Menschen deswegen zu Geldzahlungen oder mehr verurteilt werden, dann ist das ebenso absurd.” Damals seien “massive Fehler” gemacht worden, so der FDP-Politiker. “Für die sollte heute keiner mehr büßen.”

Nachdrücklich verteidigte er die Forderung nach einer parlamentarischen Aufarbeitung der Corona-Politik. “Wir sollten uns die Corona-Zeit genauer anschauen. Deswegen halten wir es für klug, eine Enquete-Kommission einzurichten mit dem Ziel, die Politik des Bundes und der Länder zu untersuchen.

Eine Kommission, die sich unabhängige wissenschaftliche Expertise dazuholt, wäre wichtig für das Land”, so Dürr. Die Lockdowns hätten zu den massivsten Freiheitseingriffen in der Geschichte der Bundesrepublik geführt, das müsse aufgearbeitet werden.

Wir sollten vor allen Dingen die Verantwortlichen, die so viel Leid bei den Bürgern verursacht haben, juristisch zur Rechenschaft ziehen. Aber wir schauen mal, wie die FDP reagiert, wenn von der SPD und den Grünen erwartungsgemäß ein kategorisches NEIN die Antwort ist.

Tritt die FDP dann endlich die Ampel in die Biotonne?

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Olympisches Rudern in Politik und Medien! Der Start der Aufarbeitung?

„Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (10. April 2024, 15:30)


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uebender (10.04.2024)

matty

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Donnerstag, 11. April 2024, 13:19

Tödliche Profite mit Corona-Impfstoffen!

:diablo: :diablo: :diablo:

Das die Politik nicht immer auf die Ratschläge des RKI gehört hat, war auch schon zu Pandemiezeiten offensichtlich. Doch jetzt kursierte der Vorwurf, die Politik habe auf die wissenschaftliche Einschätzung des Instituts Einfluss genommen.

:diablo: :diablo: :diablo:

Die Protokolle sollen nach Möglichkeit weitgehend entschwärzt werden!

Von Transparenz keine Spur: Obwohl schon die geschwärzten RKI-Protokolle zur Corona-Pandemie die gravierende Arroganz der Verantwortlichen entlarven, verweigern diese eine ehrliche Aufarbeitung.icht die Pandemie selbst, sondern ihre Aufarbeitung ist in aller Munde, seit die sogenannten RKI-Protokolle Ende März in die Schlagzeilen geraten sind.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Das Virus ist politisch geworden!

Wenn die Impflinge erst einmal per Straßenfunk oder Freie Medien erfahren, daß ihre Gesundheit wegen fragwürdigen Interessen der Mächtigen ruiniert wurde, dann werden sie wild um sich schlagen oder sich selbst decarbonisieren um wenigstens dem Klimawahn noch etwas zu huldigen.

:diablo: :diablo: :diablo:

CORONA-PROTOKOLLE: Schwärzungen! "Frage mich, warum Öffentlichkeit das nicht sehen soll" – Streeck



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Zitat

Corona-Impfstoff: Deutsche Soldaten dürfen Versuchskaninchen spielen

Während die halbe Welt über die Gefährlichkeit der “Impfplörre” diskutiert und immer wieder junge, sportlich ausgebildete Männer “plötzlich und unerwartet” aus den Latschen kippen, dürfen die deutschen Soldaten weiterhin Versuchskaninchen spielen. Nein, sie müssen es sogar:

Die Bundesregierung hält an der vorgeschriebenen Corona-Impfung für Soldaten fest. Dies ergab die Antwort auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm

Holm wollte wissen, ob die Regierung die Duldungspflicht für Soldaten der Bundeswehr im laufenden Jahr aufheben werde, wonach diese sich gegen das Coronavirus impfen lassen müssen. Das Bundesverteidigungsministerium teilte in seiner Antwort mit, eine Aussage zur Aufhebung sei nicht möglich, da “die zukünftige epidemiologische Entwicklung im Hinblick auf das Infektionsgeschehen nicht vorhergesagt” werden könne.

Ergo gilt die Duldungspflicht der Corona-Impfung für Bundeswehrsoldaten weiter.

“Die aktuelle Bewertung vor allem unter Berücksichtigung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und des gruppenbezogenen Gesundheitsschutzes führt gegenwärtig zu dem Ergebnis, dass (…) die Aufrechterhaltung der Duldungspflicht auch weiterhin angezeigt ist.”

Tödliche Profite mit Corona-Impfstoffen?

Damit bleiben die Soldaten der Bundeswehr die einzige Berufsgruppe, für die eine faktische Corona-Impfpflicht gilt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegekräfte lief bereits Ende 2022 aus, die meisten Maßnahmen im April 2023. Damals erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Corona-Pandemie in Deutschland offiziell für beendet.

Holm spricht von einem “Skandal”, der mit dem Prinzip des “Staatsbürgers in Uniform” nicht vereinbar sei. Er forderte Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) als obersten Dienstherrn der Soldaten zum Handeln auf: “Pistorius sollte die Corona-Impfpflicht schleunigst aufheben. Das ist mehr als überfällig.”

Für die Soldaten bedeutet ein Fortbestehen der Duldungspflicht, dass sie weiterhin mit Konsequenzen rechnen müssen, wenn sie eine Impfung gegen das Virus verweigern. Die Bundeswehr hatte diese bereits im November 2021 in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen aufgenommen.

Über diese Armee, die von der eigenen Führung kaputt gespritzt wird, lacht sich Putin bestimmt kaputt – wenn er nicht auch sechs Mal geimpft ist.

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Corona-Impfstoff-Prozess: Astrazeneca muss Daten offenlegen

„Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

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uebender (12.04.2024)

3

Freitag, 13. Dezember 2024, 15:04

Die Langzeitfolgen des "Menschenversuchs" kann keiner wirklich vorhersagen obwohl erste Datenerhebungen die meist aus dem Militärbereich kommen katastrophal vermuten lassen.
Um so mehr verwundert es das die Anspruchsfrist auf Schadenersatz verjähren soll oder anders herum es verwundert nicht :!:

Quelle >>>

Zitat

[...]
Einige Ansprüche verjähren noch 2024

Überraschend dürfte für die Geschädigten sein, dass ihren Ansprüchen zum Ende dieses Jahres bereits Verjährung droht. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Schaden 2021 aufgetreten ist und dieser bereits seitens des Klägers mit dem Impfstoff in Verbindung gebracht wurde oder dies aufgrund grob fahrlässiger Unkenntnis nicht erfolgte. Wer also in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung erkrankte und die Erkrankung bereits nach damaligem Kenntnisstand eines verständigen Durchschnittsmenschen mit der Impfung in Zusammenhang stehen musste, muss mit dem Verjährungsbeginn schon 2021 rechnen. Die dreijährige Verjährungsfrist läuft dann am 31.12.2024 ab.
[...]
Klamm heimlich stellt das Paul-Ehrlich-Institut eine riesige Excel Datenbank der bekannten Schäden der sogenannten Impfungen online.
Mit 41 MB ist diese vermutlich auf einem Handy nicht zu öffnen und ältere PC s dürften damit auch ihre Probleme haben.

PEI Excel Datenbank

Wahrscheinlich berichten die Medien landauf und ab schon darüber :!: :ironie2:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (13.12.2024)

4

Sonntag, 16. März 2025, 10:17

Die dreijährige Verjährungsfrist läuft dann am 31.12.2024 ab.
Fast 1.000.000 bekanntgewordene "Impfnebenwirkungen" und ich fürchte dies ist nicht das Ende der Fahnenstange für das die Opfer per Solidarprinzip selber haften sollen.

Das Video enthält noch mehr erschreckende Tatsachen.

Über 1 Million Impfschäden bestätigt! - Prof. Dr. Dyker und Prof. Dr. Matysik im Interview

Zitat

16.03.2025 STUTTGART
In diesem Video spricht Philip Hopf mit Prof. Dr. Dyker und Prof. Dr. Matysik.
Über 1 Million Impfschäden bestätigt!
Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (16.03.2025)

5

Dienstag, 24. Juni 2025, 12:03

Fast 1.000.000 bekanntgewordene "Impfnebenwirkungen" und ich fürchte dies ist nicht das Ende der Fahnenstange für das die Opfer per Solidarprinzip selber haften sollen.
Das dies im geänderten Lastenausgleichsgesetz was noch nicht zur Anwendung gekommen ist so festgeschrieben ist sollte man wissen.
Das dies inzwischen angewandte Praxis ist ist die Realität.
Die Schäden werden sichtbar, immer größer und sind unumkehrbar :!:

tkp >>>

Zitat

Studie: Zur Verhinderung von Herzinfarkten bei Covid-Geimpften könnten lebenslang Medikamente nötig sein
20. Juni 2025 von Dr. Peter F. Mayer
Menschen, die Covid-mRNA-Spritzen erhalten haben, müssen möglicherweise langfristig oder lebenslang Medikamente einnehmen, um das Risiko eines tödlichen Herzinfarkts in der Zukunft zu verhindern, warnen Wissenschaftler.

Zu dem Ergebnis kam eine Studie von Michele Marchetta et al mit dem Titel„Difficult-to-treat recurrent pericarditis after SARS-CoV-2 vaccination“ (Schwer zu behandelnde rezidivierende Perikarditis nach SARS-CoV-2-Impfung), die im International Journal of Cardiology veröffentlicht wurde. Perikarditis ist eine Entzündung des Perikards, der dünnen Hülle, die das Herz umgibt. Sie kann zu Blutgerinnseln, Schlaganfällen, Herzstillstand, Herzinfarkten und plötzlichem Tod führen.

Diese „schwer zu behandelnde“ Erkrankung ist eine bekannte Nebenwirkung von mRNA-„Impfstoffen“. Die neue Studie liefert überzeugende Hinweise darauf, dass eine Perikarditis nach der Impfung bestehen bleiben, wieder auftreten und auf Standardtherapien ansprechen kann.
[...]
Diese Personengruppe wird ein weiteres Opfer der CBDC s werden :!:
Auch ihre Freiheit werden sie verlieren denn sie sind angewiesen auf dieses System und das es weiter funktioniert denn sonst sind sie in absehbarer Zeit tot.
Das eine aktuelle Regierung keinerlei Interesse an einer wirklichen Aufklärung hat sollte klar sein denn selbst mit einfachen Rechtsverständnis das den Kit der Gesellschaft darstellt würde die Aufklärung juristische Konsequenzen zwingend nach sich ziehen.

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (24.06.2025)

matty

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Dienstag, 8. Juli 2025, 11:04

MASKENAFFÄRE IN DEUTSCHLAND: Ex-Gesundheitsminister Spahn will Stellung nehmen!

:diablo: :diablo: :diablo:

Unions-Fraktionschef Spahn will ungeachtet des Milliardenschadens, den er als Gesundheitsminister anrichtete, im Amt bleiben.
Derweil werden neue Details zu seinem Masken-Skandal bekannt.
Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zeigt sich unbeeindruckt von Forderungen der Opposition nach einem Untersuchungsausschuss zur Maskenbeschaffung.
Der Bundesrechnungshof legt unterdessen einen brisanten Bericht vor.
Auf die Frage, ob er Angst vor einem solchen Ausschuss habe, sagte Spahn Nein.

:diablo: :diablo: :diablo:

Spahn beklagte bösartige Vorwürfe in der Debatte um seine Person!

Eine Enquete-Kommission dagegen könne mit Hilfe externer Experten sachlich und überparteilich die Pandemie aufarbeiten.
Das sich nun ausgerechnet Grüne und Linke echauffieren, die die so genannte Corona Pandemie als willkommenes Mittel zu Abschaffung von Freiheitsrechten genutzt haben, ist schon sehr bezeichnend so versucht man nur von den eigenen Verantwortungen abzulenken.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Merz stellt sich hinter Spahn: Planwirtschaftlicher Staatskapitalismus in Vollendung!

Sich schützend vor jemanden zu stellen mag ja aller Ehren wert sein.
Wenn es aber um unlautere Geschäfte geht und um das von Millionen Menschen hart erwirtschaftete Geld, dann hat man da verdammt noch mal Verantwortung dafür zu übernehmen
Wieder Einer ohne Rückgrat, Arsch in der Hose und ohne Eier dafür mit reichlich Pattex am Hintern ausgestattet.
In Deutschland mussten andere besser qualifizierte Minister wegen Peanuts im Vergleich dazu zurücktreten aber die heutigen Politiker und Politikerinnen kleben trotz gewaltigen Versagens an ihren gut bezahlten Positionen inklusive bester Altersversorgung.


:diablo: :diablo: :diablo:

SPAHN VERHÖHNT MIT BÜRGER MIT DIESER AUSSAGE ZUR C-PHASE !!!!



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Zitat

Beispiel Corona-Warn-App: Wie politische „Notlagen“ zum Geschäftsmodell wurden

Nicht nur beim Masken-Skandal, auch bei der Corona-Warn-App kam es zu unfassbaren Steuerverschwendungen: Der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn bei der Vorstellung des Multi-Millionen-Flops im Juni 2020.

Es geht dabei um ein simples Schema: Sonderfall, vorgegaukelte Eile, Ausschluss der Öffentlichkeit. Die perfekte Kombination, um Aufträge an Freunde zu verteilen, demokratische Kontrolle zu umgehen, und sich später elegant in die eigene Ernte einzukaufen. Das Beispiel handelt von der “Corona-Warn-App” und einem Beamten, der kurz nach Abschluss dieses Millionenprojekts die Seiten gewechselt hat.

Der Mann, die App, der Staat: Gottfried Ludewig, CDU. Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium. Zuständig für Digitalisierung und Innovation, und federführend bei der Auftragsvergabe der Corona-Warn-App.

Keine Ausschreibung, kein Wettbewerb, kein Bieterverfahren. Stattdessen erhielten SAP und T-Systems im April 2020 direkt den Zuschlag – mitten in der “Ausnahmelage”, versteht sich.
Wenig später tauchte er bei T-Systems wieder auf. Zufall? Natürlich nicht. Aber juristisch unbedenklich. Denn Ludewig war „nur“ Beamter, nicht Minister, also nicht karenzpflichtig.

Kein Gesetz wurde gebrochen – nur das Vertrauen in einen Staat, der vorgibt, für alle da zu sein, aber in Wirklichkeit eine Spielwiese für Netzwerkprofiteure geworden ist.

214 Millionen für nichts

Zahlen, die niemand mehr hören will: Eingeplant für die App waren 20 Millionen Euro Steuergeld. Geworden sind es am Ende über 214 Millionen, und davon schlugen allein 73 Millionen im Jahr 2022 zu Buche – also lange nach dem Höhepunkt der “Pandemie”.

Die App, die angeblich Transparenz bringen sollte, wurde selbst zur Blackbox. Kosten pro gewarnter Infektion: über 18 Euro. In manchen Monaten warnte die App mehr vor sich selbst als vor realen Ansteckungen. Und was passiert heute mit der App? Nichts.

Die Methode ist immer dieselbe: Ein Notfall wird ausgerufen, gerne auch mehrfach, Pandemie, Krieg, Klima, Migration. Dann ist plötzlich alles erlaubt. Debatten stören, Ausschreibungen verzögern, Öffentlichkeit gefährdet den Erfolg. Also entscheidet man im kleinen Kreis oder die Ursel sogar gerne ganz alleine, während draußen das moralische Megaphon läuft.

Die eigentliche Krankheit

Doch der eigentliche Skandal beginnt nach dem Notfall, wenn niemand mehr nachfragt, niemand ermittelt, niemand haftet. Kein Untersuchungsausschuss, kein Rechenschaftsbericht, kein Schuldeingeständnis.

Keine Kontrolle, keine Strafe, also auch kein Anreiz, es beim nächsten Mal besser zu machen. Und solange niemand den Mut hat, aus solchen Beispielen Konsequenzen zu ziehen, werden sie sich wiederholen. Beim nächsten Impfstoff, beim nächsten Digitalprojekt, beim nächsten Krieg.

Die Corona-Warn-App war nie das Problem sie war nur das Symptom.

Die eigentliche Krankheit ist ein Staat, der ausgerechnet im Ausnahmezustand seine Prinzipien aufgibt, und danach so tut, als sei nichts gewesen. In Wahrheit wird hier mit jeder Krise ein Stück Demokratie demontiert, nicht durch Bösartigkeit, sondern durch bequeme Selbstbedienung und das kollektive Wegsehen. Wenn wir diesen Mechanismus nicht unterbrechen, wird der Sonderfall zur neuen Regel.

Und das Versprechen des Rechtsstaats wird zur Fassade. Bitte mal darüber nachdenken, ob ihr dieses politische “Raubrittertum” weiter erdulden wollt ?

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Maskendealer Spahn auf der Abschussliste! Rauswurf steht unmittelbar bevor!

„Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

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uebender (08.07.2025)

7

Dienstag, 8. Juli 2025, 12:26

Die Langzeitfolgen des "Menschenversuchs" kann keiner wirklich vorhersagen obwohl erste Datenerhebungen die meist aus dem Militärbereich kommen katastrophal vermuten lassen.
Um so mehr verwundert es das die Anspruchsfrist auf Schadenersatz verjähren soll oder anders herum es verwundert nicht :!:
Gleich zu Anfang des Massenversuchs gab es kritische Studien aber nicht im Mainstream die aufzeigten das es zur Unfruchtbarkeit kommt.
Das dies genau so gewollt war weil den Finanziers das ihre Agenda ist galt als bösartige Verschwörungstheorie.

Quelle >>>

Zitat

Corona: Studie weist auf rückläufige Empfängnisraten bei geimpften Frauen hin

Eine tschechische Studie stellt einen Zusammenhang zwischen der Coronaimpfung und einem drastischen Rückgang erfolgreicher Empfängnisse her. Kritiker fordern nun weitere Untersuchungen.
Redaktion (bw)

1.7.2025
[...]
Massive Unterschiede in den Geburtenraten

Die auf Preprints.org veröffentlichte Studie verdeutlicht einen markanten Rückgang der Lebendgeburten bei geimpften Frauen. Inzwischen äußerte sich auch der freiheitliche EU-Abgeordnete Gerald Hauser dazu: „Seit der zweiten Jahreshälfte 2021 sinkt laut der Studie ‚Erfolgsraten von Empfängnissen in Abhängigkeit vom COVID-19-Impfstatus: Daten aus der Tschechischen Republik‘ die Zahl der Lebendgeburten massiv“.

Ein besonders auffälliges Detail: Obwohl die Impfquote Ende 2021 bei rund 70 Prozent lag, war der Anteil der geimpften Frauen an den Lebendgeburten deutlich geringer. So betrug ihr Anteil im Juni 2021 lediglich sieben Prozent, obwohl zu diesem Zeitpunkt fast 40 Prozent der Frauen geimpft waren. „Ungeimpfte Frauen haben seit 2021 rund 50 % mehr lebend geborene Kinder als geimpfte! Dieser massive Unterschied lässt sich nicht mehr durch statistische Schwankungen erklären“, so Hauser. Selbst bei einer stabil hohen Impfquote sei die Geburtenrate bei ungeimpften Frauen etwa 1,5-mal so hoch wie bei geimpften.
[...]
Demografischer Rückgang und wirtschaftliche Risiken

Parallel zur Impfdebatte zeigen die Daten einen allgemeinen Rückgang der Geburtenraten in Tschechien: von 1,83 Geburten pro 1.000 Frauen im Jahr 2021 auf 1,45 im Jahr 2023. Hauser warnt vor den Folgen: „Neben dem Leid für die Frauen und ihre Familien stellt der massive Geburtenrückgang in der EU eine ernsthafte Bedrohung für unsere Gesellschaften und unsere Wirtschaft dar.“

Es bestehe „akute Gefahr“, denn wenn diese „katastrophale Entwicklung“ in diesem Tempo weitergehe, werde man sich auf den demografischen Zusammenbruch der Wirtschaften und Sozialsysteme in der EU einstellen müssen, warnt Hauser. Zudem werde der Einbruch „erhebliche negative Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten der EU“ haben.

Auch Männerfruchtbarkeit im Fokus

Obwohl sich die Studie nur auf Frauen bezieht, sieht Hauser weiteren Forschungsbedarf auch bei Männern: „Auch die Fruchtbarkeit der Männer in Abhängigkeit von den Impfungen muss nun untersucht werden“. Er höre von Urologen, „dass die Zahl der Männer mit unerfülltem Kinderwunsch regelrecht explodiert“.

Die Studie wurde bislang nicht von unabhängigen Fachleuten begutachtet (peer-reviewed) und weist mögliche Einschränkungen auf. So sind sozioökonomische Faktoren, Begleiterkrankungen oder der Impfstatus des Vaters nicht berücksichtigt worden.
/
Warum höre ich keine Handschellen klicken :?: :!:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (08.07.2025)

matty

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Mittwoch, 9. Juli 2025, 10:45

Misstrauensantrag gegen Von der Leyen: Nur Show oder der Anfang vom Ende!

:diablo: :diablo: :diablo:

Von der Leyen steht wegen dubioser Corona-Deals, SMS mit dem Pfizer-Chef und mutmaßlichem Machtmißbrauch am Pranger.
Das EU-Parlament stimmt nun über das Mißtrauen ab folgt nun ein historischer Rücktritt.
Ein Rücktritt gilt zwar als unwahrscheinlich politisch aber könnte der Vorgang zur Belastungsprobe für sie werden.

:diablo: :diablo: :diablo:

Von der Leyen und die geheimen SMS!

Brisant: Selbst das EU-Gericht hatte jüngst die Kommission gerügt, weil sie die Herausgabe der Corona-SMS mit dem Pfizer-Konzernchef ohne rechtliche Grundlage verweigere. Zudem steht der Verdacht im Raum, Brüssel habe sich mittels des Gesetzes über digitale Dienste in nationale Wahlkämpfe – etwa in Rumänien und Deutschland eingemischt.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Ein Misstrauensantrag gegen von der Leyen!

Der wird genau so viel bewirken wie ein Tagesschau-Beitrag darüber, also genau gar nichts.
Große Aufregung, viel Theater, und am Ende bleibt alles beim Alten.
Eine Kommissions-Präsidentin, die sich einem Mißtrauens-Antrag stellen muß, sollte soviel Anstand besitzen, von sich aus zurück zu treten.
Misstrauensanträge gegen die EU Kommission sind selten, heißt es.
Vielleicht liegt das daran, daß es früher auch mehr Politiker mit weißer Weste gab und die Charakter hatten.


:diablo: :diablo: :diablo:

EU Knall: Misstrauensvotum gegen von der Leyen!



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Zitat

Endlich! Der Misstrauensantrag gegen von der Leyen ist fertig

Ob das was bringt, bleibt fraglich. Aber ein Versuch ist es allemal wert. Der umtriebige Martin Sonneborn (Die Partei), der gerne und erfolgreich mit Reden und Texten dieses wütende EU-Monster immer wieder durchrüttelt, gibt uns eine Anordnung für den längst fälligen und so notwendigen Misstrauensantrag gegen Frau von der Leyen:

Liebes Stimmvieh der repräsentativen Demokratie,
der Misstrauensantrag gegen vonderLeyen und ihre Kommission wird am Montag im Parlament debattiert. Die Abstimmung selbst soll am Donnerstag folgen.


Initiator ist der rumänische EKR-Abgeordnete Gheorghe Piperea, Rechtsanwalt & Professor für Handelsrecht, ehemaliger Richter am 1. Bezirksgericht von Bukarest und Initiator großer Sammelklagen in Rumänien, insbesondere gegen Geschäftsbanken wegen missbräuchlicher Provisionen in Kreditverträgen.

Die Antragsteller gelangen zu dem einzigen Schluss, den man als Bürger (und Abgeordneter) der EU aus der von ihren Bediensteten (vonderLeyen & Kommission) gezeigten Amtspraxis ziehen kann („genießt nicht länger das Vertrauen“) und fordern sie „angesichts ihrer wiederholten Versäumnisse bei der Gewährleistung von Transparenz und ihrer fortwährenden Missachtung der demokratischen Kontrolle und der Rechtsstaatlichkeit in der Union zum Rücktritt auf“.

Dennoch muss man angesichts der einheitlichen Denkschablonen der Abgeordneten mit einem Misserfolg des Misstrauensantrags rechnen: „Linke“ werden dagegen stimmen, da er von „Rechten“ unterstützt wird. Und der Stimmblock aus „Konservativen“ – inklusive ihrer grünen, liberalen und sozialdemokratischen Ableger – wird sich selbst (& Ihnen) einreden, dieser Versuch, das Vertrauen in die EU-Institutionen wiederherzustellen.

Und so sieht der Antrag aus:
B10-0319/2025
Misstrauensantrag des Europäischen Parlaments gegen die Kommission

Das Europäische Parlament,

– gestützt auf Artikel 17 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union (EUV), Artikel 234 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 106a des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

– unter Hinweis darauf, dass die Kommission diesen Antrag mit der Begründung abgelehnt hat, dass sie nicht im Besitz der angeforderten Dokumente sei,

1. gelangt zu dem Schluss, dass die Kommission unter der Leitung von Präsidentin Ursula von der Leyen hinsichtlich der Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der verantwortungsvollen Verwaltung, die für eine demokratische Union von entscheidender Bedeutung sind, nicht länger das Vertrauen des Parlaments genießt;
2. gelangt zu dem Schluss, dass die rechtswidrige Einflussnahme der Kommission auf Wahlen in den Mitgliedstaaten im Wege einer nicht konformen Anwendung des Gesetzes über digitale Dienste einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Mandat der Kommission darstellt, demokratische Grundsätze zu wahren und die nationale Souveränität zu achten;
3. stellt fest, dass die missbräuchliche Berufung der Kommission auf Artikel 122 AEUV als Rechtsgrundlage für die SAFE-Verordnung, mit der eine 150 Mrd. EUR umfassende Initiative zur Verteidigungsfinanzierung auf den Weg gebracht wird, eine schwerwiegende Überschreitung ihrer Zuständigkeiten sowie eine Verzerrung des beabsichtigten Zwecks des genannten Artikels darstellt, in welchem ausschließlich auf wirtschaftliche Notlagen abgestellt wird;
4. ist der Auffassung, dass durch dieses verfahrensrechtlich missbräuchliche Vorgehen das Vertrauen in die Organe der Union untergraben und die Integrität des Rechtsrahmens der Union bedroht wird;
5. fordert die Kommission angesichts ihrer wiederholten Versäumnisse bei der Gewährleistung von Transparenz und ihrer fortwährenden Missachtung der demokratischen Kontrolle und der Rechtsstaatlichkeit in der Union zum Rücktritt auf;
6. beauftragt seine Präsidentin, diesen Misstrauensantrag sowie das Ergebnis der Abstimmung über diesen Antrag im Plenum dem Präsidenten des Rates und der Präsidentin der Kommission zu übermitteln.

Unterzeichnet wurde dieser von: eingereicht gemäß Artikel 131 der Geschäftsordnung

Viel Glück und viel Erfolg!

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

Misstrauensantrag gegen von der Leyen

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uebender (09.07.2025)

matty

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Donnerstag, 10. Juli 2025, 10:22

SCHOCKURTEIL! Von der Leyen VERLIERT ALLES vor EU-Gericht!

:diablo: :diablo: :diablo:

Am Donnerstag soll das EU-Parlament Ursula von der Leyen im Amt bestätigen.
Doch die Mehrheit ist dünn, und es gibt nur einen Wahlgang die CDU sieht ein Chaos, sollte es schiefgehen.
Wird von der Leyen nicht gewählt, kann sie auch nicht Kommissionspräsidentin bleiben.

:diablo: :diablo: :diablo:

Die einzige und letzte Chance der Ursula von der Leyen!

Anders als in den Volksvertretungen der Mitgliedsstaaten ist die Zahl der Abweichler im EU-Parlament traditionell groß.
Bei einer Wahlniederlage stünde die EU ohne Kommission da. So etwas hat es bisher noch nie gegeben. Die CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament droht bereits mit einem Chaos, sollte die Wahl schiefgehen.

Aber wie gesagt: :diablo: :diablo: :diablo:

Falls die v.d.L.-Wahl scheitert bricht am Schluß in der EU noch die Demokratie aus!

UvdL hat dieselbe Aura wie Mehdorn und Bräuel. Alles was sie anfasten, zerfiel zu Staub.
Nun ist sie endlich auf den Gnadenhof für überflüssige Politiker.
Trotzdem weht auch da der Wind der Abneigung gegen sie.
Nur wer in Brüssel scheitert, der sollte sich einen anderen Beruf suchen Tiefer sinken geht nicht.
Der EU-Wahlleiter wird schon wissen, wie er die nötigen Stimmen bekommt, um v.d.L. ins Amt zu bringen


:diablo: :diablo: :diablo:

Von der Leyen kämpft um ihr politisches Überleben!



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Zitat

System von der Leyen: Abgewirtschaftet, abgeschottet – und nun auch abgewählt?

Es war ein Schauspiel der besonderen Art, das sich am Montag im EU-Parlament in Straßburg abspielte – doch keines, das Hoffnung macht: In einer Atmosphäre, die eher an die letzten Atemzüge des Realsozialismus erinnerte als an eine lebendige Demokratie, stellte sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einem Misstrauensvotum.

Ergebnis: Ein System verteidigt sich selbst – und zeigt damit seine ganze Schwäche.
Von der Leyens Rede war ein Manifest der Selbstherrlichkeit. Keine Spur von Selbstkritik, kein Wort der Entschuldigung, kein Anflug von Einsicht. Stattdessen die immer gleiche Rhetorik aus dem Elfenbeinturm. Der Saal blieb kalt – Applaus kam nur aus den Reihen der CDU und von handverlesenen Kommissionsbeamten, die offenbar extra eingeflogen wurden, um die Fassade zu wahren.

Im Mittelpunkt der Vorwürfe stehen die bis heute nicht offengelegten SMS-Nachrichten zwischen von der Leyen und dem Pfizer-Chef, in denen milliardenschwere Impfstoffgeschäfte angebahnt wurden. Öffentlichkeit? Unerwünscht. Kontrolle? Fehlanzeige.

Bis heute weigert sich die Kommissionspräsidentin, auch nur den Hauch von Transparenz zu zeigen. Parlamentarische Anfragen verlaufen im Sand. Die Verträge bleiben unter Verschluss.
Und dann der Gipfel der Dreistigkeit: Von der Leyen sieht sich als Opfer einer politischen Kampagne.

EU wie DDR 2.0: Das System schützt sich selbst

Was hier sichtbar wird, ist das wahre Gesicht der EU-Bürokratie: abgehoben, autoritär, realitätsfern. Besonders im Osten Deutschlands, wo man autoritäre Systeme noch kennt, liegt das Misstrauen gegenüber der Brüsseler Kommission laut Eurobarometer inzwischen bei 70 %.

Kein Wunder, dass der Begriff „EUdSSR“ längst zum geflügelten Wort geworden ist.
Petr Bystron bringt es auf den Punkt: „Wenn alles legal war und im Interesse der Bürger – warum dann diese Geheimniskrämerei?“

Für ihn ist klar: Die Impfstoff-Deals sind nur die Spitze des Eisbergs. Dahinter steckt ein Netzwerk aus Korruption, Intransparenz und gezielter Einflussnahme. Besonders auffällig: die Verstrickungen mit angeblich „unabhängigen“ NGOs, die unter dem Deckmantel von „Demokratieförderung“ Gelder aus den USA kassieren etwa von USAID oder OCCRP – und damit politische Kampagnen in Europa steuern.

Ein Kartell wankt – aber fällt es auch?

Der Druck wächst. Konservative Parteien rechts der Union machen klare Ansagen. Sie fordern:

• Offenlegung aller Impfstoffverträge
• Veröffentlichung der Pfizer-SMS
• Einrichtung einer unabhängigen EU-Antikorruptionsbehörde mit echten Befugnissen
• Stärkung des parlamentarischen Fragerechts
• Begrenzung der Machtfülle der nicht gewählten Kommissare

Doch was passiert? Nichts. Stattdessen verteidigen CDU und CSU weiterhin eine Präsidentin, die längst zur Belastung geworden ist – für ihre Partei und für Europa.

Ganz gleich, wie die Abstimmung am Donnerstag ausgeht: Ursula von der Leyen ist politisch angeschlagen. Die Unterstützung in Straßburg bröckelt, das Vertrauen der Bürger ist weg, und die Kritiker werden lauter. Die EU-Kommission steht an einem Scheideweg.

„Wenn die CDU nicht endlich das liefert, was sie versprochen hat, wird sie mit dieser Kommissionspräsidentin untergehen.“ Man kann es auch anders sagen: Die Luft in Straßburg ist dick – nicht nur politisch, sondern auch geschichtlich. Es riecht nach Endzeit.

Quelle!>>>


:diablo: :diablo: :diablo:

EU Knall: Misstrauensvotum gegen von der Leyen!

„Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ PvH

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uebender (10.07.2025)

10

Donnerstag, 10. Juli 2025, 11:05

Interessant im Zusammenhang ist die Habeck Geschichte :!:
Gegen von der Leyen liefen ja noch Untersuchungen was bei Habecks Vetternwirtschaft usw. auch noch passieren könnte.
Dieser will aber seine politische Immunität behalten damit man ihm auch im Ausland nicht so schnell beikommt.
Gastprofessur für was eigentlich :?:
Wer den mit welcher Intension eingestellt hat sollte gründlich hinterfragt werden.
Baerbock in der UN hat doch den gleichen Geschmack.

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (10.07.2025)

11

Montag, 1. September 2025, 20:33

Die Langzeitfolgen des "Menschenversuchs" kann keiner wirklich vorhersagen obwohl erste Datenerhebungen die meist aus dem Militärbereich kommen katastrophal vermuten lassen.
Um so mehr verwundert es das die Anspruchsfrist auf Schadenersatz verjähren soll oder anders herum es verwundert nicht :!:

Polizei gesteht: ZEHN Politiker in NRW sind bereits verstorben

Zitat

Es wird immer krasser! 10 NRW Wahlkandidaten sind bereits verstorben, alleine 4 davon sind von der AfD! Die Landeswahlleiterin und die Polizei treten Verschwörungstheorien entgegen!
Das Dilemma die Öffentlichkeit hat das Thema Corona längst vergessen :!:
Niemand weiß ob die Betroffenen sich "beglücken" lassen haben.
Wurden Obduktionen in der Richtung durchgeführt :?:
Dann handelt es sich noch um eine Altersgruppe bei der ohnehin viele das Rentenalter nicht erreichen.
Studie: Zur Verhinderung von Herzinfarkten bei Covid-Geimpften könnten lebenslang Medikamente nötig sein
20. Juni 2025 von Dr. Peter F. Mayer
Was man nicht weiß macht einen nicht heiß oder :?:
Die Bundesregierung hält an der vorgeschriebenen Corona-Impfung für Soldaten fest. Dies ergab die Antwort auf eine schriftliche Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Leif-Erik Holm
Ob dies noch aktuell ist ist mir nicht bekannt jedoch besteht meines Wissens immer noch die sogenannte Duldungspflicht.

Das bedeutet die Soldaten die man gedenkt zu rekrutieren unterliegen der Duldungspflicht :!:
Weiterhin bedeutet dies das sie Versuchskaninchen über die Rekrutierung werden :!:
Der bekannt gewordene Soldat der sich damals weigerte seinen Körper damit vergiften zu lassen war ein gestandener Mann doch was da rekrutiert wird dürfte kaum das Rückgrat haben sich dagegen zu verwehren.
Da kommt man schon auf komische Gedanken wenn man die AGENDA kennt.

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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matty (02.09.2025)

12

Sonntag, 16. November 2025, 12:53

Videobericht: Eklat im Landtag - die Corona-Untersuchungsausschüsse letzter Woche


Zitat

16.11.2025
In diesem Video erzähle ich euch, was letzte Woche in den Corona-Untersuchungsausschüssen in Thüringen (11.11.) und Sachsen (13.11.) vorgefallen ist - von der Einschränkung der Pressefreiheit im Thüringischen Landtag, über die fragwürdigen Aussagen von Dirk Brockmann und Christian Drostens Ausraster im Sächsischen Landtag, bis hin zu Lothar Wielers unmissverständlichem Statement, der Ausdruck “Pandemie der Ungeimpften” sei keine Ansicht des RKI gewesen.

Besonders spannend war der Ausschuss in Sachsen: Das BSW stellte im Nachgang der Sitzung auf Grundlage der Aussagen des Wissenschaftlers Prof. Dirk Brockmann fest, dass die Corona-Maßnahmen ohne tragfähige Datenbasis waren, und lädt Brockmann ein weiteres Mal vor den Ausschuss vor.

Von Dirk Brockmann stammt die Studie “Germany’s current COVID-19 crisis is mainly driven by the unvaccinated”, zu Deutsch: “Deutschlands aktuelle COVID-19 Krise wird hauptsächlich von den Ungeimpften vorangetrieben” die im November 2021 erschien, und massiv zur Stigmatisierung von Ungeimpften und dem Gesetzesvorhaben der allgemeinen Impfpflicht beigetragen hatte.

Bei Christian Drostens dritter Anhörung vor dem Corona-Untersuchungsausschuss Sachsen kam es diesmal zu einem regelrechten Eklat: Der Ausschussvorsitzende musste sowohl Abgeordnete der AfD, als auch Christian Drosten mehrfach zu Mäßigung und Sachlichkeit ermahnen, sowie wieder zum Untersuchungsgegenstand zurückzukehren. In diesem Video erkläre ich, was vorgefallen ist, und um welche inhaltlichen Punkte sich der Streit eigentlich drehte.

Zum Schluss gibt es noch eine persönliche Einschätzung von mir zur Zukunft der Corona-Untersuchungsausschüsse im Allgemeinen, sollten die Strafverfahren gegen Christian Drosten von der Staatsanwaltschaft Dresden eingestellt werden.
Die denkwürdige Erkenntnis von Aya Velazquez im Transkript.

Zitat

[...]Wenn das letzte Strafverfahren, das jetzt zu dieser Angelegenheit noch läuft, auch
33:45
eingestellt wird und ich gehe fast ein wenig davon aus, dann muss ich sagen,
sind diese Untersuchungsausschüsse eigentlich ab sofort rechtsfreie Räume, denn dann kann man den Abgeordneten wirklich alles erzählen. Es ist ja so, aus dem Äußerungsrecht kenne ich das, eine Aussage, wo ist entweder getätigt
worden oder sie ist nicht getätigt worden. Es ist ein bisschen wie in der Mathematik. 0 oder 1 hat es stattgefunden, hat es nicht stattgefunden und wenn Rosten sagt, er hat was nicht gesagt vor einem Coronauntersuchungsausschuss und es kommt heraus, er hat es gesagt, dann ist es ganz klar eine falsche Tatsachenbehauptung und es müsste als solches strafbar sein, wenn das nicht mehr passiert, also wenn Verfahren
dieser Art eingestellt werden, über die Gründe können wir in dem Fall nur spekulieren, aber offensichtlich ist da jetzt schon was eingestellt worden, dann sage ich eigentlich diese Funktion des Ausschusses zur Wahrheitsfindung ähm eingeschränkt, denn die Abgeordneten müssen sich darauf verlassen können, dass dort wirklich die Wahrheit
gesprochen wird. Und die Aussagen von Drosten, ich habe keinen Lockdown empfohlen, ich habe keine Politikberatung zur Impfung gemacht und ich habe keine Impffpflicht empfohlen, sondern nur die Prüfung der äh
juristischen Voraussetzung. Wenn man mit solchen Aussagen dort durchkommt, dann ist im Prinzip diese Funktion des Ausschusses zur Wahrheitsfindung nicht mehr gegeben. Da kann man diesen Ausschüssen wirklich alles erzählen. Das ist auch der Grund,
warum ich jetzt meine Berichte nicht mehr so ausführlich abhandeln werde, sondern ich werde euch genau wie heute so eine Art Videozusammenfassung geben für die nächsten Ausschüsse, die ich besuche. Das hat den Vorteil, dass ich mich dann auch noch mehr anderen Themen zuwenden kann, als eben nur Coronauntersuchungsausschussberichterstattung.
Ich habe das die ersten Sitzung sehr detailliert gemacht, weil es eben die ersten Male waren äh die eben ein Professor Christian Drosten oder ein Wer oder ein Brockmann und so weiter dort befragt wurden. Und ich werde das für die Zukunft aber eher mit diesen Videoberichten handhaben. Das war's von mir zum Coronat Soesausschuss in Sachsen 35:47 und Thüringen letzte Woche. Wir hören uns demnächst. Bis bald.

Mit freundlichen Grüßen :winken:

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matty (18.11.2025)

13

Samstag, 27. Dezember 2025, 12:39

Für viele ist die Karawane längst weiter gezogen, ein Irrtum :!:

Quelle >>>

Zitat

[...]
Bei der Plandemie tat sich eine Jacinda Ardern aus Neuseeland mit der Aussage hervor O-Ton "vertrauen sie nur der Regierung", von der Leyen beim WEF mit der Rede über Miss- und Desinformation.
[...]

Zitat

Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.

Australien tat sich auch ganz besonders negativ bei der Plandemie hervor.

Quelle maschinell übersetzt >>>

Zitat

Sean Thomas

Die freie Meinungsäußerung wird gehen müssen, um den Multikulturalismus zu bewahren

Ein australischer Politiker hat den stillen Teil laut gesagt
23. Dezember 2025 19:57 Uhr GMT

Es kommt nicht oft vor, dass der Premierminister von New South Wales etwas sagt, das die politische Debatte in Großbritannien und anderswo verändert, aber so ist es diese Woche. Nach dem schrecklichen Blutbad auf Bondi Beach gab NSW Premier Chris Minns eine Pressekonferenz über neue gesetzliche Einschränkungen der Rede und sagte dies:

"Ich erkenne an, dass wir nicht die gleichen Regeln für die freie Meinungsäußerung haben, die sie in den Vereinigten Staaten haben, und ich entschuldige mich nicht dafür, wir haben die Verantwortung, unsere Gemeinschaft zu verbinden, die aus verschiedenen Rassen und Religionen stammt."

Das war auch nicht einmal, er hat das schon einmal gesagt, mehrmals – vielleicht am niederträchtigsten im März, als er es so formulierte: „Ich habe von Anfang an voll gesagt, dass wir nicht die gleichen Gesetze zur Meinungsfreiheit haben wie in den Vereinigten Staaten, und der Grund dafür ist, dass wir eine multikulturelle Gemeinschaft zusammenhalten wollen.“
[...]
Was reimt sich auf Volksvertreter :?:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

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matty (27.12.2025)

14

Samstag, 25. April 2026, 22:15

Für viele ist die Karawane längst weiter gezogen, ein Irrtum :!:

Die denkwürdige Erkenntnis von Aya Velazquez im Transkript.
Auch eine Julia Neigel hat gewisse Erfahrungen machen dürfen :!:

Wer noch den Sachsensumpf in Erinnerung hat der kennt den Stallgeruch der sich breit macht :!:

Für was braucht es eine Corona enquete Komision wenn es RKI Protokolle & Co gibt :?:
Bei Auf1 scheinen weitere Hinweise eingegangen zu sein worüber sich der Bürger ernsthaft Gedanken machen sollte.
Ihr erinnert euch an die Richter die entgegen dem Plandemie Narrativ urteilten und was mit ihnen geschah :?:
Oder die Ärzte die sich weigerten das Spiel mitzumachen und die Richter die über sie urteilten :!:
Oder die Polizisten die mitgemacht haben.
Slogans wie Demokratiesimulation oder Sie haben sich den Staat zur Beute gemacht bekommen neuen Tiefgang.
über die Epstein Daten spricht auch keiner mehr.

Corona-„Urteil“: Sachsens größter Justizskandal aufgedeckt

Zitat

25.04.2026
Dieses Urteil stand offenbar schon, bevor der Prozess überhaupt begann. Auf 39 Seiten weist das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Klage der Musikerin Julia Neigel gegen die sächsischen Corona-Einschränkungen von 2021 ab, doch große Teile der Begründung waren nach AUF1 vorliegenden Unterlagen bereits vor der Verhandlung ausformuliert.
Brisant ist zudem: Ein Richter in zentraler Funktion war zuvor an der Entstehung jener Corona-Verordnung beteiligt, um die es in dem Verfahren ging. AUF1 veröffentlicht jetzt Unterlagen, die den Skandal ans Licht bringen.
{...[
https://auf1.tv/Vergleich_Entwurf_rotwei…iss_schwarz.pdf
https://auf1.tv/Notariell-Beglaubigter_U…023_schwarz.pdf
[...]

Nicht der Russe ist unser Feind :!:

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matty (28.04.2026)

15

Samstag, 6. Juni 2026, 17:37

Es ist längst überfällig das sich die echte Masse der Fachleute endlich fachkundig zu Wort melden.
Die Kämpfer für das Recht der "ersten Stunden" haben lange genug den Kopf an der Front hingehalten.
Diese Verbrechen dürfen nicht ungestraft bleiben, hier müssen Exempel statuiert werden das dies nie wieder passieren kann.

Nach all den medialen Rummel hat die Masse nicht verstanden das die Weichen genau für eine Wiederholung mit Auslagerung WHO (NGO) gestellt wurden :!:

Über einen Lichtblick berichtet tkp >>>

Zitat

Strafrechtlerin fordert Aufarbeitung der Corona-Impfkampagne – Körperverletzung im Amt?
6. Juni 2026
von Dr. Peter F. Mayer

Wer Unrecht begeht, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Forderung kommt nun ausgerechnet von einer Strafrechtsprofessorin der Universität Regensburg und das entsprechend juristisch untermauert. Im Zentrum steht die mangelhafte oder fehlende Aufklärung der Impflinge über Risiken der neuartigen mRNA-Produkte.
Katrin Gierhake, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg, hat in Cicero einen Artikel veröffentlicht, der es in sich hat: „Corona-Aufarbeitung — Impfschäden und strafrechtliche Verantwortung“. Es ist der bislang deutlichste Vorstoß aus der etablierten Rechtswissenschaft, die Corona-Impfkampagne strafrechtlich zu durchleuchten. Gierhake prüft, ob impfende Ärzte im Rahmen der staatlich organisierten Kampagne als Amtsträger gehandelt haben – mit weitreichenden Konsequenzen. Der Bundesgerichtshof hatte bereits in zivilrechtlicher Hinsicht festgestellt, dass der Staat haftet, weil die Ärzte hoheitliche Aufgaben wahrnahmen. Diese Einordnung hat nun auch strafrechtliche Brisanz.

Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB)?

Der Kern von Gierhakes Argumentation: Eine medizinische Behandlung — und eine Impfung ist eine solche — bedarf der informierten Einwilligung des Patienten. Fehlt diese, ist der Eingriff eine rechtswidrige Körperverletzung. § 630d BGB regelt die Einwilligung, § 630e BGB die Aufklärungspflichten.
Gierhake hatte bereits 2023 gemeinsam mit dem Düsseldorfer Fachanwalt für Medizinrecht Carlos A. Gebauer in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW 2023, 2231ff.) dargelegt, dass die ärztliche Aufklärung vor Corona-Impfungen in aller Regel nicht den etablierten Standards der Rechtsprechung gefolgt sei. Die Impfstoffe waren bedingt zugelassen — das bedeutet, die Zulassung stand unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen, weil Langzeitdaten fehlten. Genau das hätte im Aufklärungsgespräch thematisiert werden müssen.
[...]
Die politische Dimension: Spahn und Lauterbach auf der Anklagebank

Parallel zu Gierhakes juristischer Analyse hat sich ihr Ehemann, Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake, auf X/Twitter geäußert:

Zitat

„Durch die weiteren ‚Entschwärzungen‘ der #RKIFiles und die verschiedenen diesbezüglichen Veröffentlichungen (u.a. von Herrn @SHomburg) hat sich ein Abgrund aufgetan, der klar zu belegen (im Sinne von: beweisen) scheint, dass Jens Spahn und Karl Lauterbach politische Schwerverbrecher sind, die nicht in den Bundestag, sondern auf die strafrechtliche Anklagebank gehören.“
Die RKI-Files — jene nach jahrelangen juristischen Kämpfen freigeklagten Protokolle des Robert Koch-Instituts — haben dokumentiert, was Kritiker seit 2020 sagten: Die Maßnahmen basierten nicht auf wissenschaftlicher Evidenz, sondern auf politischer Opportunität. Das RKI, so Olaf Gierhake, habe sich „opportunistisch der politischen Weisungsbefugnis von Jens Spahn und später — in noch krasserem Umfang — von Herrn Lauterbach gefügt, die ihr persönliches Machtsüppchen auf dem Rücken der Bevölkerung gekocht haben“.
[...]
Der schwierige Weg zur Strafverfolgung

Gierhake räumt ein, dass der Weg zu strafrechtlichen Konsequenzen steinig ist. Es brauche, wie sie bereits 2023 im Cicero-Interview sagte, „nur einen Staatsanwalt, der aufhorcht“. Doch genau daran hapert es. Die Staatsanwaltschaften sind weisungsgebunden, die Justizministerien politisch besetzt. Das Delikt der Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) käme in Betracht — es setzt aber voraus, dass ein Amtsträger bei Ausübung seines Amtes eine Körperverletzung begeht oder begehen lässt.
Dass Gesundheitsminister, die eine Impfkampagne anordneten, ohne über die Risiken bedingt zugelassener Präparate aufzuklären, sich nach § 340 StGB strafbar gemacht haben könnten, ist keine abwegige Konstruktion — es ist zwingende Logik, wenn man die Grundsätze des Medizinrechts anwendet.
Noch gravierender: Olaf Gierhake spricht in seinem X-Post von „politischen Schwerverbrechern“ und weist darauf hin, dass Mord nicht verjährt. Der Vorwurf wiegt schwer: Wenn die politisch Verantwortlichen wissentlich Maßnahmen anordneten, die zu Todesfällen führten — durch Impfschäden ebenso wie durch unterlassene Behandlung anderer Erkrankungen während der Lockdowns —, dann steht der Tatbestand des bedingten Vorsatzes im Raum.
Die AfD wird wenn sie an die Regierung kommt sich an dem Thema bewerten lassen müssen :!:
Das darf nicht ungesühnt bleiben :!:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

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16

Montag, 14. September 2026, 20:22

Strafrechtlerin fordert Aufarbeitung der Corona-Impfkampagne – Körperverletzung im Amt?
6. Juni 2026
von Dr. Peter F. Mayer

Wer Unrecht begeht, muss zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Forderung kommt nun ausgerechnet von einer Strafrechtsprofessorin der Universität Regensburg und das entsprechend juristisch untermauert.
Stellt euch mal vor ihr hättet Kenntnis davon das Rechtsbruch begangen werden soll und ihr sollt es unterschreiben.
Das RKI lies sich rechtswidrig von der Verantwortung freistellen.
Ich frage mich was noch alle unterm Teppich gekehrt werden soll. :kocht:

EIL: Schwesig mitten im Wahlkampf schwer belastet!

Quelle >>>

Zitat

Unterschriften fehlten: Waren einige von Schwesigs Corona-Verordnungen nie rechtsgültig?
Artikel von Danilo Vitense
[...]
Und obwohl die Landesregierung zu Beginn der Pandemie einzelne Verwaltungsabläufe vereinfachte – etwa die Beschlussfassung per Telefon oder E-Mail – blieb das Unterschriftserfordernis der Ministerpräsidentin unangetastet, betont Ralf Ludwig. Eine entsprechende Ausnahmeregelung für den Ausfertigungsvorgang existiere nicht.Nach der Unterzeichnung setzt schließlich die Verkündung ein. Bis 2022 bedeutete das in allen Bundesländern, dass das Gesetzblatt zuvor gedruckt, gefalzt, geheftet und zur Post gebracht werden musste, erklärt der Rechtsanwalt den Ablauf. Erst wenn das Heft die Druckerei verlassen hatte, galt eine Verordnung als verkündet – und trat frühestens am folgenden Tag in Kraft. Denn nur so haben Bürger überhaupt Kenntnis von einer neuen Rechtslage erlangen können.Für die Pandemie-Verordnungen war das wiederum ein strukturelles Problem, erließen die Regierungen doch fast im Tagesrhythmus neue Regelungen. Aber ein Druckprozess dauert. „Nach Erfahrungen aus vergleichbaren Verfahren in Sachsen mindestens vier Tage“, sagt der Experte. Druckfahnen müssen genehmigt, Maschinen eingerichtet, Papier getrocknet, geschnitten und verpackt werden. Das lasse sich nicht beschleunigen.Der Jurist aus Sachsen-Anhalt fand die entscheidenden Dokumente letztendlich in kommunalen Archiven, nicht in der Schweriner Staatskanzlei. Mehrere Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hatten die Verordnungen seinerzeit wegen der Eilbedürftigkeit auf ihren Webseiten veröffentlicht, damit die Kommunen die Maßnahmen umsetzen konnten. Diese Kopien sind bis heute abrufbar und archiviert, unter anderem auf den Seiten der Gemeinde Loitz und des Landkreises Nordwestmecklenburg.Ein Blick in die Metadaten der PDF-Dokumente offenbart dabei: Die Verordnung vom 17. März 2020 wurde um 21:27 Uhr erstellt, jene vom 23. März 2020 um 17:54 Uhr. Dass diese Dokumente noch am selben Abend gedruckt, zur Post gebracht und damit rechtsgültig verkündet wurden, hält Ludwig für ausgeschlossen. Die Verordnungen galten aber schon ab dem Tag ihrer vermeintlichen Verkündung.Die vom 17. März trat laut ihrem eigenen Wortlaut sogar „am Tage ihrer Verkündigung“ in Kraft, was nach Aussage Ludwigs nach geltender Rechtslage ohnehin unzulässig sei, da Bürger keine Kenntnis von einem Gesetz haben können, das in derselben Stunde in Kraft tritt. In der Folge setzten Schulen Maskenpflichten um, Läden mussten schließen und Polizisten verhängten Bußgelder für Regeln, die es formal noch gar nicht gab.Die drei Corona-Verordnungen, auf die sich Rechtsanwalt Ralf Ludwig in seiner Berufungsbegründung vor dem Oberlandesgericht Rostock (Az. 6 U 10/26) stützt, sind weiterhin öffentlich abrufbar.Verordnung vom 17. März 2020

Gemeinde Loitz

loitz.de → Bürgerservice → Bekanntmachungen → CoronaVerordnung vom 23. März 2020

Gemeinde Loitz

loitz.de → Bürgerservice → Bekanntmachungen → CoronaVerordnung vom 3. April 2020

Landkreis Nordwestmecklenburg


nordwestmecklenburg.de → Datei-ArchivDoch Ludwig stieß auf einen zweiten, noch gravierenderen Befund. Die Verordnungen würden zwar Zeichen tragen, die wie Unterschriften aussähen, bei näherer Betrachtung seien sie es aber nicht. „Wer die drei Verordnungen vom 17. März, 23. März und 3. April 2020 nebeneinanderlegt und die Signaturen unter Schwesigs Namen vergleicht, sieht, dass sie pixelgenau identisch sind“, hat er festgestellt und ergänzt: „Echte Unterschriften derselben Person sehen einander ähnlich, sind aber niemals identisch.“Das belegen laut Ludwig auch andere Dokumente, die Schwesig nachweislich selbst unterzeichnet hat. Darunter sind Staatsverträge und Landtagsdrucksachen, die Ludwig als Vergleichsmaterial heranzog. Dort sei jede Unterschrift erkennbar von derselben Hand, aber in Strichführung, Abstand und Druckstärke stets leicht verschieden.Er kommt demnach zu dem Befund, dass wahrscheinlich ein Faksimilestempel benutzt wurde. Hierbei handelt es sich um einen Stempel, der eine Unterschrift reproduziert, ohne dass die Person selbst die Hand angelegt hat. Aufgrund der Farbgebung geht Ludwig von einem physischen Stempel aus. Wer ihn gesetzt hat, lässt sich aus den Dokumenten nicht ablesen. Und genau darin liegt das rechtliche Problem.Die GGO II verlangt eine Unterschrift, keine Reproduktion. In vergleichbaren Fällen hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass ein Stempel nicht reicht. Denn ein Stempel kann von jedem gesetzt werden, der ihn in der Hand hält. Die Beurkundungsfunktion, das persönliche Einstehen der unterzeichnenden Person für den Inhalt des Dokuments, würde so entfallen.Auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat 2022 für eine Corona-Verordnung vom 17. März 2020 entschieden: Selbst wenn der Ministerpräsident den Inhalt kannte und telefonisch freigegeben hatte, ersetzte das nicht die erforderliche Ausfertigung. Das Gericht erklärte daraufhin die Verordnung zwischenzeitlich für formell unwirksam.Dass Manuela Schwesig den Stempel selbst gesetzt hat, glaubt Ralf Ludwig ohnehin nicht. Denn die Verordnungen entstanden meist spätabends und unter extremem Zeitdruck. „Die wird ja nicht abends in die Staatskanzlei fahren, ihren Tresor aufmachen und den Stempel rausholen“, untermauert Ludwig seine These. Irgendjemand habe den Stempel gesetzt. Wer genau das war, sei bislang die große Unbekannte. Das ist für Ludwig die Kernfrage.Unlängst hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Schadensersatzansprüche dann bestehen können, wenn Verordnungen nicht rechtmäßig zustande gekommen sind. Und zwar wegen Fehlern in der Verordnung selbst und nicht wegen Fehlern im zugrunde liegenden Parlamentsgesetz. Genau das ist Ludwigs Argumentation: „Die Verordnungen sind mangelhaft ausgefertigt, dieser Fehler liegt allein im Verantwortungsbereich der Landesregierung.“Das Oberlandesgericht Rostock hat seine Berufungsbegründung inzwischen an die Staatskanzlei weitergeleitet und zur Stellungnahme aufgefordert. Sechs Wochen hat die Landesregierung Zeit, zu erklären, wie die Verordnungen zustande kamen, wer unterschrieben oder gestempelt hat und warum das rechtlich ausreichend sein soll. Auch die OAZ hat die Staatskanzlei um eine Stellungnahme gebeten und beim Sprecher der Ministerpräsidentin angefragt. Mit Blick auf ein laufendes Gerichtsverfahren wolle die Landesregierung keine Stellungnahme abgeben, hieß es. Sie habe aber keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der damaligen Verordnungen.Parallel läuft ein ähnliches Verfahren in Sachsen, wo bereits nachgewiesen werden konnte, dass eine Verordnung mindestens vier Tage lang angewendet wurde, bevor sie überhaupt rechtsgültig in Kraft getreten war. Dort wurden auf Grundlage dieser noch nicht existenten Verordnung sogar Demonstranten eingekesselt, berichtet Ludwig.Für den Juristen aus Staßfurt ist die Botschaft klar: „Das waren die härtesten Eingriffe in die Freiheitsrechte der Menschen seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Und die Ministerpräsidentin hat sie wohl nicht einmal selbst unterschrieben.“ Ob das Oberlandesgericht dieser Argumentation folgt, bleibt abzuwarten. Doch die Frage, die Ludwig aufgeworfen hat, lässt sich nicht mehr wegdiskutieren. Wenn ein Stempel ausreicht, um Grundrechte einzuschränken, wessen Stempel war es dann?

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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Benutzer die sich bedankten:

matty (15.09.2026)

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