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Rationalist

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1

Dienstag, 15. Juli 2008, 09:42

"Wäre ich Gesetzgeber, würde die Holocaustleugnung...

... nicht unter Strafe stehen" Dies sagte der ehemalige Verfassungsrichter Hoffmann-Riem und gab damit Anstoß zu Empörung und Diskussionen.

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Njörd

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2

Dienstag, 15. Juli 2008, 11:39

Ein interessanter Artikel, der nahezu prädestiniert ist, eine kontroverse Diskussion aufzuwerfen. Die Leugnung des Holocaustes wird in § 130 StGB (Volksverhetzung) unter Strafe gestellt. Geschütztes Rechtsgut ist die "Öffentliche Ordnung". Was ist denn nun eigentlich die öffentliche Ordnung?
Definition gem. Bundesverfassungsgericht :

Zitat

Das Bundesverfassungsgericht versteht unter öffentliche Ordnung die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach der jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauung als unerläßliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines Gebietes angesehen wird. (BVerfGE 69, 315(352)-Borkdorf-Beschluß-
Es handelt sich also um "ungeschriebene Regeln". Hier stellt sich dem aufmerksamen Leser natürlich die Frage nach der Rechtssicherheit. Eine Legaldefinition des Begriffes "Öffentliche Ordnung" existiert nicht. Damit sind der Willkür Tür und Tor geöffnet. Die jeweils amtierende Regierung kann verfahren, wie es beliebt. Ferner wird nicht nur das Leugnen des Holocaustes, sondern auch die Kritik daran unter Strafe gestellt. Alles zum Wohle der "Öffentlichen Ordnung". Das StGB kennt ein sogenanntes "Übermaßverbot", das überzogenen Maßnahmen seitens der Betroffenen unter Strafe stellt (z.B. die §§ 32, 34, 35 StGB). Allerdings existiert keine Vorschrift, die die Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch die Judikative unter Strafe stellt. Resümierend kann festgehalten werden: Wahrheit und Lüge dienen nur einem Zweck - Der bundesrebublikanischen Staatsraison.

M.k.G.

Njörd

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Njörd« (15. Juli 2008, 12:02)


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3

Mittwoch, 16. Juli 2008, 10:21

Mir selber stellt sich hierbei so ein wenig die Frage ob man mit dem unter Strafe stellen nicht ein wenig über das Ziel der Erhaltung der öffentlichen Ordnung hinausschießt und damit nicht gar erst Probleme heraufbeschwört. Ob das jemand leugnet oder nicht dürfte wohl nicht annähernd derartige Unruhen verursachen wenn es nicht unter Strafe stehen würde oder sehe ich das falsch? Es gibt Dinge die keinen Schaden erzeugen und bei denen somit wegschauen/unbeachtet lassen wohl am ehesten für Ruhe und Ordnung sorgen.

4

Mittwoch, 16. Juli 2008, 11:52

Im Grundsatz stimme ich meinem Vorredner zu, kann mir aber durchaus eine gewisse Störung der "öffentlichen Ruhe und Ordnung" vorstellen!

Ich sehe folgendes Problem: Wenn es nicht mehr verboten ist, dann dürfen Geschichtsforscher und andere Interessierte auch nachforschen, ob es so war oder nicht. Das dürfen sie zur Zeit ja nicht.

Wenn dabei rauskommen sollte, dass es nicht passiert ist und dass wir über Jahrzehnte belogen wurden, was glaubst du was dann passiert? ;) Natürlich nur für den Fall der Fälle.:)

Rationalist

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5

Donnerstag, 17. Juli 2008, 08:12

Naja wenn bei derartigen Nachforschungen überhaupt vertrauliche Ergebnisse erzielt werden. Die meisten Forscher stoßen doch ohnehin immer auf das Ergebnis dass sie vorher haben wollten und ob solchen Ergebnissen die in der Gesellschaft unerwünscht sind Glauben geschenkt würde ist fraglich.

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