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Die SPD will noch härtere Urteile gegen kritische Bürger – und Merz ist auch nicht besser
Es gehört für eine immer dreistere Politik in diesem Land zum unguten Ton, nicht nur die Bürger arrogant und überheblich zu ignorieren und sie für Kritik abzustrafen – sondern erwiesenen Fehlentwicklungen zu begegnen, indem diese nicht abgestellt, sondern verstärkt werden.
Nach dem Motto “Jetzt erst recht“ kommt angesichts des vielhundertfachen Missbrauchs der Justiz zur Aburteilung und Einschüchterung aufmüpfiger Meinungsführer nicht etwa die Forderung, Zensur und Überempfindlichkeit mimosenhafter Politiker den Kampf anzusagen – sondern im Gegenteil wird nun allen Ernstes der Vorstoß erhoben, „Politikerbeleidigung“ noch umfassender zu ahnden.
Nun kommt jedoch, wie die “Welt“ berichtet, ausgerechnet aus der SPD eine Initiative, die Voraussetzungen der „Politikerbeleidigung“ abzusenken, um die Strafverfolgung zu vereinfachen. Vorreiterin bei diesem Wahnsinn ist die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann, die das Strafgesetzbuch nochmals “anpassen” will, um die Beleidigung von Politikern noch schärfer ahnden zu können.
Abmahnungen und Anzeigen am Fließband
Eigentlich gelten die Grünen mit ihren kleinkarierten und spießigen hypersensiblen Profilneurotikern an der Macht als die “Anzeigenhauptmeister“-Partei, dicht gefolgt von der FDP mit ihrer Hetzmatrone Strack-Zimmermann, die vor allem für Abmahnungen (und auch Anzeigen) am Fließband berüchtigt ist; doch die SPD will offenbar nun aufschließen.
Merz ebenfalls “Anzeigenhauptmeister“
Dabei wurden dessen Laptop und Handy beschlagnahmt. Zuvor hatte er die Aussage verweigert. Der Strafantrag kam von Merz, das zuständige Amtsgericht befand: „Die Durchsuchung und Beschlagnahme steht in angemessenem Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Stärke des Tatverdachts und ist für die Ermittlungen notwendig.“
Nach einer Beschwerde des Beschuldigten, urteilte das Stuttgarter Landgericht, die Durchsuchung sei „rechtswidrig“ gewesen, das Strafverfahren wegen Beleidigung ist aber noch im Gange.
Zweierlei Maß
„Friedrich Merz lässt Beleidigungen gegen seine Person in den sozialen Medien strafrechtlich verfolgen“. Daraus resultierende Schadenersatzzahlungen und Geldstrafen würde Merz „in voller Höhe für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis“ spenden, teilte ein Sprecher von Merz mit, verweigerte aber eine Antwort auf die Frage, wie viele Strafanträge wegen Beleidigung sein Chef gestellt hat.
„Wenn Kleinstfälle wie diese von Richtern durchgewunken werden, verschieben sich Grenzen. Wenn künftig bei jeder Beleidigung die Wohnung durchsucht wird, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats“.
Tatsächlich mag es zwar noch angehen, dass Merz dagegen vorgeht, als „Nazi“ verunglimpft zu werden; allerdings wird auch hier mit zweierlei Maß gemessen, denn schließlich muss sich die AfD-Co-Vorsitzende Alice Weidel mit richterlichem Segen als „Nazi-Schlampe“ bezeichnen lassen, und der Begriff ist durch seine inflationäre Verwendung durch Linke, die seit Jahren jeden damit belegen, der eine andere Ansicht vertritt, nahezu bedeutungslos geworden.
Letztlich muss man also auch Merz eine bedenkliche Überempfindlichkeit vorwerfen. Das Vorgehen gegen harmlose Twitter-Nutzer ohne jeden öffentlichen Einfluss zeugt von einem Mangel an Souveränität, mit dem Merz auch die Gelegenheit verpasst, sich von den Grünen abzuheben – allerdings dürfte er dies auch gar nicht wollen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (28. November 2024, 14:44)
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uebender (28.11.2024)
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Keine Schwäche zeigen, um die Deutungshoheit zu erlangen!
Die Deutsche Public Relations Gesellschaft geht bei der Auseinandersetzung mit radikalen oder extremistischen Gruppen grundsätzlich von Konfrontationen aus.
Anfang Dezember lädt eine Interessengemeinschaft der Kommunikationsbranche nach Berlin ein, um zu beratschlagen, wie man zukünftig mit AfD und Co umzugehen gedenkt. Grundlage ist eine Handreichung mit dem Titel: „Zehn Thesen für die Kommunikation mit Radikalen und Extremisten“.
Mit Deutschland habe das insofern zu tun, als Trump einen sogenannten „Basic Talk“ in der Politik salonfähig gemacht habe. Eine Methode, die auch hierzulande Nachahmer finde. Dabei gehe es nicht um Argumente, sondern nur darum, wer den Dialog gewinne.
Jedes Mittel zähle.
Die DPRG tritt hier als Experte auf. In einem hauseigenen „Expertenkreis Public Affairs“ (EPA), hatte sich der Verein bereits im September 2023 zusammengesetzt und seinen Mitgliedern „Zehn Thesen für die Kommunikation mit Radikalen und Extremisten“ als Handreichung aufgeschrieben. Die Idee dahinter, nach Selbstauskunft:
Ohne Brandmauer ist die Deutungshoheit gefährdet
Zunächst stellt der Verein hier fest, dass die „Brandmauer-Strategie“ gescheitert sei. Jetzt werde es „im wahrsten Sinne des Wortes ruppig“, so der DPRG: „Nicht nur Kandidaten anderer Parteien werden angegriffen und beschimpft, auch Journalisten oder zivilgesellschaftlich Engagierte werden eingeschüchtert.“
Falsche Narrative und Opferrollen – auf beiden Seiten?
In These 1 geht es bereits um diese Deutungshoheit. Deutlich wird kommuniziert, was es zu erreichen gilt. Ziel eines als zunehmend unvermeidbar beschriebenen Austausches mit Radikalen beziehungsweise Extremisten sei, „die Deutungshoheit über den gesamten Kommunikationsprozess zu erlangen und zu behalten.“
These 2 liefert Basisunterricht in Gesprächsvorbereitung. Eine solche Vorbereitung sei unerlässlich, um nicht „überrumpelt“ zu werden. Im Idealfall soll man sich im Vorfeld eine Art Dossier anfertigen, die DPRG liefert dazu einen passenden Fragenkatalog frei Haus, wie etwa die Frage nach dem Umfeld des Gesprächspartners.
These 3 empfiehlt, schon im Vorfeld rote Linien zu setzen: „Bei welchen (provozierenden) Aussagen oder Handlungen der Gegenseite unterbrechen oder verlassen Sie zum Beispiel das Gespräch?“ Schriftlich soll vorab vereinbart werden, worüber man nicht sprechen wollen.
In These 4 soll einer schleichenden Fraternisierung mit dem Gegenüber entgegengetreten werden. Die Öffentlichkeit soll immer darüber informiert sein, wann es zu diesen Treffen kommt.
Im Ernstfall auch zu Antwort-Bots greifen
These 5 zum eigentlichen Kernstück einer Gegenwehr, wenn es darum geht, im Vorfeld mit Bündnispartnern eine „abgestimmte Kommunikation“ zu suchen. Besagte Partner sollen auch in den sozialen Netzwerken ein „zuvor abgestimmtes Statement“ posten und sich solidarisch zeigen. I
In These 6 wird festgestellt, dass radikale und extremistische Gruppierungen „nicht ergebnisoffen, sondern mit einem gefestigten ideologischen Narrativ“ in Gespräche gingen. Eine Reflexion auf mögliche eigene Narrative wird ausgeklammert.
These 7 warnt davor, sich von einer in der Schule und im Studium gelernten „Gesprächsebene auf Augenhöhe“ verführen zu lassen. Man solle sich davor hüten, zu glauben, dass das bessere Argument gewinnen möge.
Mit allen Wassern gewaschen
In These 8 wird dafür der Grund gleich mitgeliefert; Extremisten wollten „nicht auf Augenhöhe“ kommunizieren, „Argumente werden instrumentalisiert“:
In These 9 erinnert der Verein noch einmal daran, dass die Kommunikation in einem öffentlichen, gesellschaftspolitischen Raum eine andere sei als die gewohnte Unternehmenskommunikation.
Die zehn Thesen haben den Charakter einer Kampfschrift
Die zehn Thesen des DPRG-Vereins für Pressesprecher, Leiter der Unternehmenskommunikation und andere sind kein Gesprächsangebot an jene Gruppen, die man als politische Gegner, als Radikale und Extremisten markiert hat.
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uebender (28.11.2024)
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Endlich: Rufe nach Abschaffung des Beleidigungsparagrafen
Die Rechtsanwälte Steinhöfel und Haintz, aber auch die Freien Medien wie jouwatch, nius und Apollo-News wirken:
Spitzenvertreter von FDP und Linkspartei warnen anlässlich der Anzeigenflut von Politikern gegen Bürger vor einer „Zweiklassenjustiz“ in Deutschland und fordern die Rücknahme einer Gesetzesverschärfung aus dem Jahr 2021, die das Beleidigen von Politikern härter bestraft.
„Die Verschärfung in dieser Form war ein Fehler und erschüttert das Vertrauen der Bevölkerung in das Recht auf freie Meinungsäußerung“. Liberale hätten sich stets gegen die gesonderte Strafverfolgung von sogenannten Majestätsbeleidigungsdelikten ausgesprochen.
Ähnlich äußert sich Janis Ehling, Bundesgeschäftsführer der Linken: „Die Verschärfung von Gesetzen ist oft nur ein hilfloses Agieren, das wenig Nachhaltigkeit beweist.“ Er warnte: „Politiker wie Robert Habeck oder Friedrich Merz genießen offenbar eine nicht gerechtfertigte Sonderbehandlung.“
Bei Beleidigungen anderer Bürger würden höchstens Verwarnungen ausgesprochen. „Damit schaffen wir eine Zweiklassenjustiz“, so Ehling.
Im Jahr 2021 hatte die Große Koalition den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch eingeführt.
Zuvor waren nur tätliche Angriffe oder Verleumdungen von Politikern gesondert strafbar.
Ab 2021 aber wurden erstmals auch Beleidigungen – wie etwa Schwachkopf – gegen „im politischen Leben des Volkes stehende Personen“ härter verfolgt.
Die Höchststrafe lag ab diesem Zeitpunkt bei bis zu drei Jahren Haft. Laut der Begründung des Gesetzes sollte so eine „Vergiftung des politischen Klimas“ verhindert werden. Seither hat sich die Zahl der Anzeigen von Politikern gegen Bürger massiv erhöht.
Ob die Anzeigenhauptmeister Merz, Baerbock, Habeck und vor allen Dingen Strack-Zimmermann, die wahrscheinlich am liebsten jeden verklagen würden, der es wagt, den Mund aufzumachen und Kritik gegen ihre katastrophale Politik zu leisten, da mitspielen ist fraglich.
Im Augenblick dürfen wir beobachten, dass leider genau das Gegenteil passiert. Es gibt nämlich noch zu viele Kräfte in der Politik, die diesen unsäglichen Paragrafen sogar noch verschärfen wollen.
Die genannten Anwälte und die Freien Medien dürfen also nicht aufhören, hier den Gegendruck zu verringern. Der Hass auf die Bürger seitens der Regierenden muss endlich in seine Schranken gewiesen werden.
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uebender (29.11.2024)
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Strafanzeigen im Minutentakt: Das Selbstbewusstsein der Berliner Politikerkaste ist auf Ramschniveau angekommen!
Wir alle haben mehr oder weniger Respekt, Stolz und Ehrgefühl gegenüber der eigenen Persönlichkeit. Ein gesundes Selbstbewusstsein ist Ausdruck von Stärke und Authentizität. Doch es gibt einen Moment, in dem wird aus dieser Anerkennung des eigenen Ichs eine übersteigerte Eitelkeit, Blasiertheit und Arroganz.
Wer seine Charakterlichkeit nur mit Luft aufpumpt, ohne darunter ein tragfähiges Fundament an tatsächlicher Kritikfähigkeit und Reflexion belasten zu können, der wird irgendwann befürchten müssen, dass der Schein zerbricht – und das Sein hervorkommt.
Bei verschiedenen Politikern ist ein derartiger Kipppunkt gerade in diesen Tagen eingetreten.
Sie mögen zwar nach außen hin noch immer den coolen Macker geben – und sich mit zufällig vorbeikommenden Passanten in der Küche verabreden. In der öffentlichen Wahrnehmung sind sie allerdings auf das Niveau einer Mimose herabgerutscht.
Und es macht auch nicht wirklich attraktiv, wenn man sich wegen jeder Kleinigkeit echauffiert – und in seiner Würde angekratzt fühlt. Es ist wohl eine Mischung aus gekränkter Identität und dem ziemlich dreisten Versuch, aus Bagatellen Kapital zu schlagen, wenn nicht nur der Bundeswirtschaftsminister in den Modus der Automatisierung umschaltet, nahezu am Fließband hunderte Strafanzeigen wegen teils profaner und läppischer Nichtigkeiten zu erstatten.
Sollte sich tatsächlich jemand durch plumpe Beleidigungen derart verletzt fühlen, dass er für manch eine Vokabel Schmerzensgeld einfordert, dann ist die Dünnhäutigkeit gravierender als bisher gedacht.
Ob es nun Robert Habeck, Annalena Baerbock, Friedrich Merz oder andere Spitzenfunktionäre auf dem Berliner Parkett sind:
Wer sich in den Elfenbeinturm der Mächtigen zurückzieht, um von dort aus nahezu im Akkord Gesuche meinungsstarke Bürger verfolgen zu lassen, dem fehlt es nicht nur an Sicherheit und Beständigkeit im Umgang mit Komplexen und Defiziten. Viel eher entlarvt sich da ein trügerisches Verständnis von Herrschaftsgewalt.
Die liberale Grundordnung verträgt keine Heulsusen und Jammerlappen, die nicht etwa der Erfüllung ihres Eides nacheifern, sondern der Wundversorgung, einer offenkundig geschundenen Seele. Stattdessen brauchen wir solide und integre Vertreter, die das Mäkeln des Volkes ernstnehmen, statt es zu zensieren.
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uebender (30.11.2024)
Wer aber glaubt auf der Welle mitschwimmen zu können und die "schnelle Mark" zu machen könnte böse Überraschungen erleben.Ob es nun Robert Habeck, Annalena Baerbock, Friedrich Merz oder andere Spitzenfunktionäre auf dem Berliner Parkett sind:
Wer sich in den Elfenbeinturm der Mächtigen zurückzieht, um von dort aus nahezu im Akkord Gesuche meinungsstarke Bürger verfolgen zu lassen, dem fehlt es nicht nur an Sicherheit und Beständigkeit im Umgang mit Komplexen und Defiziten. Viel eher entlarvt sich da ein trügerisches Verständnis von Herrschaftsgewalt.
Noch gibt es scheinbar Richter die das alles nicht mitmachen wollen.Zitat
Anschwärz-Agentur der JuLi-Chefin heftig abgemahnt: „Beworbenes Geschäftsmodell ist rechtswidrig“
JuLi-Chefin Franziska Brandmann hat die Unterlassungserklärung persönlich unterschrieben.
29.11.2024 - 14:52 Uhr
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Julius Böhm
Die Chefin der FDP-Nachwuchsorganisation Junge Liberale, Franziska Brandmann, hat aus der juristischen Verfolgung von Internet-Kommentaren ein Geschäftsmodell machen wollen – ihr Konzept: Eine künstliche Intelligenz spürt möglicherweise strafrechtlich relevante Kommentare und Beiträge im Netz auf und löst so Hunderte Anzeigen aus.
Das Vorgehen von „So Done“ könnte jedoch illegal sein, sagt der Rechtsanwalt Imanuel Schulz, der die Anschwärz-Agentur heftig abgemahnt hat. Brandmann hat am gestrigen Donnerstag eine Unterlassungserklärung (liegt NIUS vor) persönlich unterschrieben.
[...]
Habeck und Wüst warben für „rechtswidriges“ Geschäftsmodell
Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Schulz ist das beworbene Geschäftsmodell der Juli-Chefin, für das unter anderem Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) mit Gesicht und politischem Amt warben, „rechtswidrig“, wie Schulz gegenüber NIUS erklärt.
[...]
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matty (01.12.2024)
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matty (19.12.2024)
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Faeser verteidigt Grundgesetzänderung zum Verfassungsgerichtsschutz – gegen die AfD
Die Angst vor einem dringend notwenigen Politikwechsel, also Machtwechsel scheint bei einigen doch sehr ausgeprägt zu sein:
Unmittelbar vor der für Donnerstag geplanten Abstimmung über eine Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) das Vorgehen gegen Kritik verteidigt. „Unser Rechtsstaat darf nicht von innen heraus sabotiert werden können“
Wenn autoritäre Kräfte die Demokratie angreifen, ist die Justiz oft ihr erstes Ziel.
Das haben wir in europäischen Nachbarstaaten gesehen. Deshalb muss unsere Demokratie wehrhaft sein.“ Es dürfe den Feinden der Demokratie niemals leicht gemacht werden, wichtige Institutionen anzugreifen oder lahmzulegen. „Genau davor müssen wir das Bundesverfassungsgericht mit den vorgeschlagenen Änderungen absichern“, betone Faeser.
Am Donnerstag soll der Bundestag über eine gemeinsame Initiative der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP abstimmen. Sie hat das Ziel, das oberste deutsche Gericht besser vor demokratiefeindlichen Einwirkungen zu schützen.
Wichtige Regelungen in Bezug auf das Verfassungsgericht, die bisher in einem einfachen Gesetz verankert sind, sollen ins Grundgesetz überführt werden. Künftig wäre also eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig, um sie zu ändern. Das zielt insbesondere auf die AfD, die die Pläne heftig kritisiert.
„Dass wir jetzt die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärker absichern können, zeigt, was möglich ist, wenn die demokratischen Kräfte gemeinsam handeln.“ Die vier Fraktionen hatten sich bereits im Juli auf das Vorhaben verständigt. Die Abstimmung erfolgt jetzt trotz des Auseinanderbrechens der Ampel-Koalition und vor den für Februar geplanten Neuwahlen.
Dieses ganze Theater zeigt nur ein: Hier sind politische Kräfte am Werk, die die Demokratie nur noch auf sich und ihre Lieben beziehen und alle anderen außen vor lassen wollen.
Aber genauso funktioniert die Demokratie eben nicht.
Sollte die AfD 2029 – wie einige hoffen, andere befürchten – die absolute Mehrheit erlangen (wenn man es nicht schafft, sie vorher zu verbieten), dann würde es beim Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich auch personelle Änderungen geben.
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uebender (20.12.2024)