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Das Haar in der Suppe ist für mich die Höhe von 1.800 Euro die der Steuerzahler bezahlt.Zitat
Ordnungsgeld wird fällig
NDR läßt „Correctiv“-Lügen stehen und muß nun blechen
10. Oktober 2024
Obwohl ein Gericht dem NDR die Verbreitung von Falschbehauptungen über das Potsdamer Treffen ausdrücklich untersagt, läßt der Sender die „Correctiv“-Lügen stehen. Nun wird auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau die erste Strafzahlung fällig. Sein Anwalt geht scharf mit dem NDR ins Gericht.
HAMBURG. Das Landgericht Hamburg hat dem NDR auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau eine Strafzahlung von 1.800 Euro auferlegt, weil der Sender trotz eines gerichtlichen Verbots weiterhin untersagte Falschbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen verbreitet. „Die beanstandeten Handlungen der Schuldnerin stellen schuldhafte Verstöße gegen die einstweilige Verfügung des Hanseatischen Oberlandesgerichts dar und rechtfertigen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in tenorierter Höhe“, heißt es in dem Gerichtsbeschluß, der der JUNGEN FREIHEIT vorliegt.
„Der NDR hat behauptet, daß es auf dem Potsdam-Treffen eine Diskussion über die Ausweisung deutscher Staatsbürger und den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft gab“, teilte die Rechtsanwaltskanzlei Höcker mit, die Vosgerau bereits mehrfach erfolgreich vertreten hatte. „Dazu hat sich der NDR bei seiner Berichterstattung auf den irreführenden Correctiv-Bericht zum Potsdam-Treffen bezogen. Beide Aussagen hatte das OLG Hamburg dem Sender bereits als unwahr verboten, da es diese Diskussionen auf dem Treffen nicht gab.“
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (11. Oktober 2024, 17:24)
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matty (12.10.2024)
Über ein interessantes Detail von angeblicher Waffengleichheit, Recht und Gerechtigkeit im BRiD System berichtet Ulrich Vosgerau.Das Landgericht Hamburg hat dem NDR auf Antrag des Staatsrechtlers Ulrich Vosgerau eine Strafzahlung von 1.800 Euro auferlegt, weil der Sender trotz eines gerichtlichen Verbots weiterhin untersagte Falschbehauptungen über das sogenannte Potsdamer Treffen verbreitet.
Zitat
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Daher braucht man die Hilfe entsprechend spezialisierter Rechtsanwälte, die die Gegenseite ja auch hat. Zwar haben wir die weitaus meisten Verfahren gewonnen**; die Gegenseite muß dann aber nur die gesetzlich vorgesehenen Rechtsanwaltsgebühren bezahlen, nicht den tatsächlich von Spezialisten verlangten Stundensatz.
Daher bleibt man auch im Erfolgsfall auf dem Großteil der Kosten sitzen. Zwischen dem 10. Januar 2024 und dem 10. Oktober 2024 sind mir eigene Anwaltskosten i.H.v. 180.030 € entstanden.
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*) Die „Methode Correctiv“ kurz erklärt:
Correctiv schreibt sinngemäß: Der österreichische Autor und Aktivist Martin Sellner gebrauchte in seinem Vortrag mehrmals das
Wort „Remigration“. Unter diesem Begriff verstehen nicht wenige Rechtextremisten die millionenfache Ausweisung auch eigener Staatsbürger etwa wegen ihrer Hautfarbe. Wie ist dies juristisch zu bewerten? Es ist eine nicht angreifbare Meinungsäußerung. Denn Correctiv (1) schreibt nicht, daß Martin Sellner selber jemals diese Auffassung vertreten hätte, erst recht nicht (2) daß er dies ausgerechnet während des Potsdamer Treffens so gesagt haben soll. Correctiv schreibt letztlich (3) nicht einmal, daß Martin Sellner selbst zu den „Rechtsextremisten“ zähle, von denen einige – aber nicht alle – das Wort angeblich in diesem Sinne gebrauchen sollen.
Der normale Leser versteht dies jedoch nicht und glaubt, es seien dahingehende Pläne bei dem Potsdamer Treffen besprochen worden. Dies ist nachweislich unwahr. Dennoch müßte ein Gericht eine Unterlassungsklage unter Verweis auf die Meinungs- und Pressefreiheit abweisen. Correctiv behauptet trotz der nachweislichen Unrichtigkeit des beim normalen Leser erzeugten Eindrucks, seine Darstellung habe gerichtlichen Überprüfungen – bis auf etliche Details – im wesentlichen standgehalten. Dies aber eben nur deswegen, weil Correctiv keine belegbaren Tatsachen bringt, sondern Meinungen – die der Normalbürger mit Tatsachen verwechseln soll.
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matty (20.10.2024)
Zitat
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Obwohl Dr. Vosgerau seit Monaten identische Falschdarstellungen gegenüber Dritten gerichtlich verbieten ließ, verbreitete das ZDF seinen falschen Bericht online weiter. Dieses eklatante Fehlverhalten kritisierte das Landgericht Hamburg daher zusätzlich in seiner Verbotsbegründung.
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matty (05.11.2024)
Zitat
Correctiv-Ente über Potsdam-Treffen: Staatsrechtler Vosgerau verbietet dem SWR drei Falschbehauptungen
Erneut wurden dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk Fake News wegen Correctiv verboten.
11.11.2024 - 10:05 Uhr
Redaktion
Schon wieder ein Erfolg von Staatsrechtler Vosgerau gegen die Öffentlich-Rechtlichen: Das Landgericht Hamburg verbietet dem SWR drei Falschbehauptungen über das Potsdamer „Geheimtreffen“, bei dem es unter anderem um das Thema „Remigration“ ging. Die Rundfunkanstalt hatte sich dabei auf eine irreführende Berichterstattung von Correctiv bezogen, die landesweit Schlagzeilen machte.
Vor einer Woche erst musste das ZDF eine „heute journal“-Sendung löschen, die rechtswidrig behauptet hatte, bei dem Treffen wären „Deportationen“ geplant worden (NIUS berichtete). Nun verbietet das Hamburger Landgericht per einstweiliger Verfügung dem SWR drei Falschbehauptungen:
- Demnach sollen „in Potsdam die Regierungsübernahme der AfD anvisiert worden“ sein.
- Außerdem sei geplant worden, dass „deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund ausgewiesen werden“ sollen.
- Auch „unliebsame Deutsche, wenn sie sich beispielsweise für Flüchtlinge einsetzen“, sollen Ziel solcher Ausweisungspläne gewesen sein.
Doch nichts davon stimmte.
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matty (12.11.2024)
Zitat
Correctiv-Skandal zieht seine Kreise
Ulrich Vosgerau erfolgreich gegen SWR: Gericht verbietet Falschbehauptungen in Correctiv-Bericht
Immer noch beschäftigt das Correctiv-Dramolett die Gerichte: Weil der SWR von der weiteren Verbreitung nicht wahrheitsgemäßer Behauptungen nicht absah, erwirkte Ulrich Vosgerau nun eine einstweilige Verfügung gegen drei Falschbehauptungen.
Erneut verliert der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk vor Gericht gegen Ulrich Vosgerau: Bereits mehrfach war dem ÖRR die Falschberichterstattung im Zusammenhang mit dem Correctiv-Skandal um angeblich geplante Massendeportationen untersagt worden.
Gleich drei Falschbehauptungen, die das Landgericht Hamburg nun per einstweiliger Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro verboten hat.
Die Kanzlei Höcker, die Vosgerau vertritt, kritisiert, dass der SWR „zuerst monatelang zahlreiche Berichte von kritischen Journalisten und Rechtsexperten, die früh die Behauptungen im SWR-Artikel widerlegen“ ignoriert habe.
Sie erinnert daran, dass Correctiv selbst vor Gericht eingeräumt hatte, dass die „irreführenden Wertungen“, die das Recherche-Portal mit Blick auf deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund „zusammengeschrieben“ habe, keinen Tatsachenbericht darstellten.
Auf X Quelle!>>>
Harsche Kritik wird überdies an der Tatsache geübt, dass der SWR entgegen dem journalistischen Anliegen wahrheitsgemäßer Berichterstattung nur unwillig und unzureichend zur Korrektur der Falschbehauptungen bereit war:
Zwar habe der SWR den Text inzwischen korrigiert, er verschleiere aber die Gründe. Anstatt offen die Fehlberichterstattung zuzugeben, spricht der SWR von „missverständlichen Formulierungen“, die man „präzisiert“ habe, und bezeichnet dies als „Transparenzhinweis“.
Der Umgang des ÖRR mit dem Recherche-Skandal um die Plattform Correctiv hatte weithin Empörung und Kritik hervorgerufen, da bei den Öffentlich-Rechtlichen Sendern keine Korrektur oder Einsicht bezüglich der Falschberichterstattung erkenntlich war.
Wie im neuerlichen Verfahren vor dem Landgericht Hamburg hatten auch die anderen betroffenen Sender versucht, an den von Correctiv kolportierten Behauptungen festzuhalten, die Massenproteste „gegen rechts“ ausgelöst hatten.
Quelle!>>>
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uebender (12.11.2024)
Da kann vermutet werden das es Zusammenhänge zwischen den Kartellparteien, Correktiv und den unreflektierten Verbreiten der Medien gibt.Zitat
Von „Correctiv“ in den Bundestagswahlkampf: Jeannette Gusko wird Wahlkampfmanagerin für die Grünen
13.11.2024 - 12:35 Uhr
Redaktion
Es ist ein Wechsel mit Gschmäckle: Jeannette Gusko, die Geschäftsführerin des „gemeinnützigen“ und „unabhängigen“ Medienhauses Correctiv, wechselt mit sofortiger Wirkung zu Bündnis 90/Die Grünen. Die 40-Jährige „verlässt Correctiv auf eigenen Wunsch, um den bevorstehenden Bundestagswahlkampf“ mitzugestalten, heißt es in einer Pressemitteilung.
[...]
Schon damals berichtete NIUS, dass Gusko als selbsternannte „Verfechterin sozialer Gerechtigkeit“, „Anführerin für Systemveränderungen“ und „Feministin“ seit Jahren verflochten mit der linken „Zivilgesellschaft“ ist, die direkt von staatlichen Geldern abhängig ist. Auch Correctiv erhielt Projektzuwendungen von staatlichen Stellen, etwa aus dem Bildungsministerium, der Staatskanzlei NRW.
Beste Kontakte zu Baerbocks Stichwortgebern
Doch auch die personelle Vernetzung hin zu Regierungsämtern hat es bei der bei Correctiv ausscheidenden Geschäftsführerin in sich: So ist sie eine enge Vertraute von Kristina Lunz, die das 2016 gegründete Centre for Feminist Foreign Policy (CFFP) leitet und wiederum als Stichwortgeberin der feministischen Außenpolitik von Annalena Baerbock (Grüne) gilt. Zudem gibt Gusko an, für das CFFP als Spendensammlerin tätig gewesen zu sein. Das Zentrum erhielt seit 2021 mindestens 405.000 Euro aus dem Auswärtigen Amt. Auch Correctiv profitierte von Steuergeldern aus der Behörde von Annalena Baerbock (Grüne). 2019 und 2020 flossen jeweils 44.000 Euro an das Medienportal.
Und auch hier zeigen sich bemerkenswerte Verbindungen: Denn ausgerechnet der Ehemann von Annalena Baerbock, Marco Holefleisch, übernahm für Correctiv die Krisen-PR, nachdem die Potsdam-Recherche viel Kritik nach sich gezogen hatte.
Gusko pflegt außerdem beste Kontakte zur SPD. Sie trat mehrmals bei Veranstaltungen der Friedrich-Ebert-Stiftung auf und hielt auf einem SPD-Parteitag eine Rede. Dazu ist sie etwa mit der SPD-Influencerin Sawsan Chebli befreundet, wie gemeinsame Bilder zeigen. Im Nachgang der Zusammenkunft von Potsdam, über das ihr Medienhaus später berichten sollte, traf Gusko etwa auch den Bundeskanzler persönlich, wie NIUS exklusiv berichtete – und lud ihn nach Veröffentlichung ins Berliner Ensemble ein, wo die Recherche als Theaterstück inszeniert wurde.
Der #FCFeminist pic.twitter.com/020Nc7D0j3
— Sawsan Chebli (@SawsanChebli) February 17, 2019
Nun schließt sich also der Kreis für Jeannette Gusko, die einst für das Bildungsministerium arbeitete – und aus ihrer politischen Voreingenommenheit nie ein Geheimnis machte. Wie das Medienhaus Correctiv mitteilt, gehörte Gusko „seit September 2022 zusammen mit Gründer und Publisher David Schraven zum Geschäftsführungs-Team des Medienhauses“. In ihrer Zeit hat sie eine Phase „größeren Wachstums“ und „eine Neustrukturierung der finanziellen Grundlagen hervorragend gemanagt“.
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matty (14.11.2024)
Zitat
06.12.2024 • 70
Hamburg
Niederlage für die Grünen: Landgericht Hamburg weist Deportationsbehauptungen über AfD zurück
Das Landgericht Hamburg hat der Grünen Bürgerschaftsfraktion per einstweiliger Verfügung untersagt, falsche Behauptungen über ein AfD-Treffen in Potsdam zu verbreiten. Insbesondere wurde es der Fraktion verboten zu behaupten, die AfD plane die Deportation deutscher Staatsbürger.
Jonas Aston
Die grüne Bürgerschaftsfraktion in Hamburg muss der Kanzlei Höcker zufolge eine herbe juristische Niederlage einstecken. Das Landgericht Hamburg hat der Fraktion per einstweiliger Verfügung untersagt, bestimmte Behauptungen über das „Geheimtreffen“ der AfD in Potsdam zu verbreiten.
Die Grünen hatten in einer Pressemitteilung behauptet, bei dem Treffen sei die „Deportation von unliebsamen deutschen Staatsbürger*innen ins afrikanische Ausland“ besprochen worden. Das Gericht stellte jedoch auf Antrag des Juristen Ulrich Vosgerau fest, dass diese Aussage prozessual unwahr ist. Als Quelle für ihre Behauptungen beriefen sich die Grünen auf Recherchen des Medienportals Correctiv. Doch die eidesstattlichen Versicherungen zweier Correctiv-Redakteure enthielten keine Belege für die Aussagen der Grünen.
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matty (10.12.2024)