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Das Oberverwaltungsgericht hat Fragen: Wie stringent ist die Meinungszensur in Deutschland, Frau Faeser?
Entscheidungen der dritten Gewalt sind in diesen Tagen oftmals ernüchternd. Denn nicht wenige Menschen in der Republik haben den Eindruck, dass auch die Justiz einer Willfährigkeit verfallen ist, die sie zu manch einem Urteil kommen lässt, das für den einfachen Bürger kaum noch nachvollziehbar ist – obwohl es doch im Namen des Volkes gesprochen wird.
Und so stechen gerade diejenigen Beschlüsse hervor, die sich kritisch gegenüber Exekutive und Legislative äußern.
Dieses beantragte, das Bundesinnenministerium dazu zu verpflichten, entsprechende Auskunft zu erteilen, ob man in der Vergangenheit mit rechtlichen Mitteln gegen die Berichterstattung von Medien vorgegangen ist.
Die einstweiliger Anordnung fordert nunmehr das Haus von Nancy Faeser zur Offenlegung einer potenziellen Strategie auf, die skeptische Presse über den Klageweg und andere Instrumente der Reglementierung von einer missgünstigen Darstellung der Ampel abzubringen.
Stattdessen scheinen die Roben ebenfalls ein prinzipielles Interesse daran zu erkennen, über das dominante Wirken der Regierung Aufschluss zu erlangen. Entspricht es also einer neuen Gangart der herrschenden Klasse, entweder gegen einzelne Zeitungen und deren Redakteure beziehungsweise publizistisch Tätige im Generellen zu Felde zu ziehen?
Eine brisante und delikate Angelegenheit, dass anscheinend Zweifel bestehen, inwieweit sich das Machtkartell auf einem legitimen Kurs befindet, wenn es wiederholt darum bemüht ist, gewisse Verlautbarungen und Kundgaben unterbinden zu wollen, die einen argwöhnischen Fokus auf die Machenschaften des Establishments richten.
Denn es brauchte nicht einmal das Verbot des Magazins „Compact“, um zu der Einsicht zu gelangen, dass von Seiten des Elfenbeinturms alles getan wird, um in der Öffentlichkeit einen Schein der intakten freiheitlichen Grundordnung zu aufrecht zu erhalten.
Dass dieser Schuss nach hinten losgegangen ist und zu einem Bumerang wurde, welcher nun als nicht anfechtbarer Tadel zur Preisgabe aller Anstrengungen ermahnt, Transparenz über die nahezu inflationär angestiegene Zahl an Prozessen zu schaffen.
Es besteht aus der Perspektive des unabhängigen Außenstehenden ein gesellschaftlicher Bedarf an Entwirrung jenes meinungsregulierenden Gebarens, das auch im Errichten von Meldestellen seinen skurrilen und besorgniserregenden Ausdruck findet.
Ohne allzu viel Interpretation anzuwenden, darf man aus den Zeilen der Abwägung des sechsten Senats durchaus das Verlangen entnehmen, Klarheit über die Frage zu schaffen, ob wir eigentlich noch in einer Demokratie leben, in der Artikel 5 GG als Fels in der Brandung steht.
Daher gilt Dank Julian Reichelt und seinen Kollegen, die tatsächlich etwas Großem auf der Spur sein dürften.
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uebender (23.10.2024)
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SPD-Innenministerin Faeser stellt Strafanträge gegen DK-Chefredakteur David Bendels: Neuer Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit!
Nach ihrem gescheiterten „Compact“-Verbot hat es Nancy Faeser jetzt auf den national-konservativen Deutschland-Kurier abgesehen!
Mit mehreren grotesken Strafanträgen versucht die SPD-Bundesinnenministerin, ein der Regierung unbequemes Medium einzuschüchtern. DK-Chefredakteur David Bendels sieht im Vorgehen der Ministerin einen „neuen Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit“ und kündigte eine entschlossene juristische Gegenreaktion an.
In ihrem ideologischen Kampf gegen die Meinungsfreiheit hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt den Deutschland-Kurier ins Visier genommen. Sie stellte zwei Strafanträge gegen den Herausgeber und Chefredakteur David Bendels wegen „Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“.
Innenministerin Faeser stellte 2 Strafanträge gegen DK-Chefredakteur David Bendels.
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Faeser stützt sich in ihrem Vorgehen auf den berüchtigten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der, wie zuletzt in der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck („Grüne“), zum Vorwand genommen wird, um Kritik an den Regierenden mit einer industrialisierten Einschüchterungskampagne im Keim zu ersticken.
DER JÜNGSTE FALL
Anlass für Faesers jüngsten Strafantrag gegen Bendels ist ein sogenanntes Meme, das der Deutschland-Kurier am 28. Februar 2024 veröffentlicht hatte. In dem durch die Meinungs- und Pressefreiheit eindeutig gedeckten Beitrag wurde indirekt Bezug genommen auf ein Foto, welches auf dem Twitter-Account (jetzt X) des Bundesinnenministeriums veröffentlicht wurde.
Am 5. November erließ das durch die „Schwachkopf“-Affäre um den Bundeswirtschaftsminister und „Grünen“-Kanzlerkandidaten Robert Habeck bundesweit in die Skandal-Schlagzeilen geratene Amtsgericht Bamberg, in dessen Einzugsbereich zufällig auch Bendels seinen privaten Wohnsitz hat.
„Faeser ist eine reale Gefahr für die Presse- und Meinungsfreiheit“
Bendels erklärte dazu: „Dieser Strafbefehl ist wie ein weiterer zuvor schon auf Betreiben Faesers ergangener Strafbefehl absurd und nicht nachvollziehbar.“
Mit Blick darauf, dass die Bundesinnenministerin qua Amt auch Hüterin des Grundgesetzes ist, unterstrich Bendels: „Die ‚Verfassungsministerin‘ Faeser ist eine reale Gefahr für die verfassungsrechtlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit!“
Mit Befremden erklärte der Chefredakteur des Deutschland-Kuriers weiter: „Die von der Verfassung garantierte Presse- und Meinungsfreiheit wird mit fast schon totalitärer Rechtsbeugung de facto immer weiter ausgehöhlt!“
Darum geht’s in den anderen Fällen
Der Deutschland-Kurier und sein Chefredakteur sollen offensichtlich mundtot gemacht werden. In Bezug auf einen weiteren Strafantrag Faesers die Berichterstattung des Deutschland-Kuriers betreffend summieren sich die nunmehr zwei Strafbefehle auf insgesamt 480 (!) Tagessätze.
„Big Sister Faeser“: Verbote und Kontrollen
Erst dieser Tage rechnete das liberal-konservative Portal „Tichy’s Einblick“ mit der Noch-Innenministerin ab. Anlass: Am 9. November gedachte ausgerechnet Faeser der friedlichen Revolution in der DDR, bei der Freiheit und Demokratie errungen wurden.
Für den TE-Autor Josef Kraus war dies ein „guter Zeitpunkt, daran zu erinnern, wie die SPD-Politikerin in den letzten Jahren daran gearbeitet hat, diese Werte und den Rechtsstaat auszuhöhlen.“
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uebender (22.11.2024)
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Justiz: Angriff auf den Deutschland-Kurier
Die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland wird erneut auf die Probe gestellt. Im Fokus steht wieder einmal SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die auf Grundlage von Beiträgen des Deutschland-Kuriers zwei Strafanträge gegen dessen Herausgeber und Chefredakteur David Bendels gestellt hat.
Das Amtsgericht Bamberg, bereits unrühmlich bekannt aus der sogenannten Schwachkopf-Affäre um Robert Habeck, ließ daraufhin zwei Strafbefehle mit einer Gesamtanzahl von 480 Tagessätzen ergehen – ein Strafmaß, das bereits im Bereich einer Bewährungs- oder Freiheitsstrafe liegt.
Bendels: „Ein Angriff auf Presse- und Meinungsfreiheit“
„Das ist glasklar ein Frontalangriff der Bundesinnenministerin auf die Meinungs- und Pressefreiheit“, erklärt Bendels. Er zieht Parallelen zu anderen Fällen, in denen Regierungskritiker mit Strafanzeigen und Hausdurchsuchungen konfrontiert wurden – wie etwa unter Wirtschaftsminister Robert Habeck. Bendels kündigt an, alle rechtlichen Mittel ausschöpfen zu wollen, um sich gegen diese „Methoden“ zu wehren.
Worum geht es?
Diese Fälle, die klar von der Meinungsfreiheit gedeckt, und im Fall der Baseballschläger-Grafik eindeutig als Satire erkennbar sind, sollen nun herangezogen werden, um ein Medium der Opposition anzugreifen.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Der Fall zeigt einmal mehr, wie sensibel der Umgang mit Kritik und Satire in der politischen Landschaft geworden ist, wenn sie von Patrioten kommt. Für Bendels und den Deutschland-Kurier steht viel auf dem Spiel: Es geht um nichts weniger als die Verteidigung fundamentaler demokratischer Rechte.
Der Fall ist ein Warnsignal für alle, die Presse- und Meinungsfreiheit als unverzichtbare Säulen unserer Gesellschaft betrachten.
Die kommenden juristischen Auseinandersetzungen werden zeigen, ob unabhängige Medien in Deutschland weiterhin eine kritische Stimme behalten dürfen – oder ob die politische Macht ihren Einfluss auf die Justiz weiter ausbaut.
Klar ist: David Bendels und der Deutschland-Kurier wollen sich nicht beugen.
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uebender (23.11.2024)
Ich glaube auch dieses Bild schon im Netz gesehen zu haben und frage mich dann ob die Aussage ernst gemeint sein soll.In dem Strafbefehl, dessen erste Seite der Deutschland-Kurier abbildet, heißt es, Bendels habe bewusst den Eindruck erweckt, dass das manipulierte Bild echt sei.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (23. November 2024, 21:42)
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matty (23.11.2024)
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Meinungsfreiheit
Freie Hand ohne FDP: Faeser plant noch mehr Überwachungsstaat!
Chatkontrolle und eine unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung – das hatte die FDP bislang blockiert. Nach dem Ampel-Aus hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt freie Hand für einen noch schärferen Überwachungsstaat!
Hintergrund: Ein von der EU-Kommission eingesetztes Gremium fordert in seinem Bericht, dass Strafverfolgungsbehörden ab 2025 in Echtzeit auf Daten von Handys und Laptops zugreifen können. Ziel ist angeblich, das organisierte Verbrechen zu bekämpfen.
Doch Experten befürchten, dass durch die Hintertür die Grundrechte weiter ausgehöhlt werden.
Kern der brisanten EU-Pläne, die Faeser jetzt ohne die FDP umsetzen möchte: Die Polizei braucht keinen richterlichen Beschluss („Richtervorbehalt“) mehr, um Kommunikation zu überwachen!
Das betrifft womöglich auch verschlüsselte Chats. Ermittler sollen mit Anbietern (z. B. Facebook, Whatsapp, Instagram, Telegram, Signal) zusammenarbeiten, damit ein Sofort-Zugang zu Kommunikationsdaten ermöglicht wird. Dies betrifft auch Metadaten der Chats (Zeit, Ort, IP-Adressen).
Möglich sein soll zudem, dass Ermittler praktisch unbegrenzt auf die Vorratsdatenspeicherung zugreifen können. Dabei geht es darum, Daten von Bürgern „vorsorglich“ zu sichern. Bislang ist dies nur durch einen Abhörbeschluss möglich.
Was hat Faeser vor?
Bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) deutete Faeser kürzlich an, wohin die Reise gehen soll: Demnach will sie in ihrer verbleibenden Amtszeit sowohl eine neue Version der Vorratsdatenspeicherung als auch eine ausgeweitete Version der bisherigen Gesichtserkennungsvorhaben durchbringen.
So erklärte Faeser auf der BKA-Tagung, die polizeilichen Befugnisse würden vielfach hinter den Möglichkeiten zurückbleiben. „Exemplarisch die IP-Adressen-Speicherung! Ich bleibe da glasklar in meiner Haltung: Wir brauchen diese Daten. Oft sind sie der einzige Weg, Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen.“
Der renommierte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt: „Der Datenschutz und folglich die Freiheit sterben damit zentimeterweise. Es geht bei dem Thema um die Balance. Einerseits um effektive Strafverfolgung – dafür muss man an Daten herankommen, das ist richtig. Aber andererseits um das Schützen der Grundrechte und die Privatsphäre der Bürger.“
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uebender (01.12.2024)
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Linksradikaler Thüringer „Verfassungsschützer“ Kramer: Neue Skandalenthüllungen und massenhaft Dienstverstöße
In welch ungeheurem und kriminellem Ausmaß der Thüringer Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer seine Behörde zu einem politischen Kampfinstrument gegen die AfD umgebaut hat, haben zutage gefördert In seiner Amtsführung schreckt er dabei vor nichts zurück.
2015, kurz bevor Kramer Verfassungsschutzpräsident unter dem linken Ministerpräsidenten Bodo Ramelow wurde, nahm er an einer Kranzniederlegung für Gefallene der Roten Armee teil, an der der auch die „Nachtwölfe“ beteiligt waren, eine als extremistisch geltende russische Organisation. Kramer ist selbst in der Motorrad-Rockerszene aktiv.
Die Veranstaltung wurde vom Thüringer Verfassungsschutz beobachtet. 2018 wollte ein Mitarbeiter der Behörde mit dem Foto Kramers von der Kranzniederlegung an die Öffentlichkeit gehen.
Falschzitate und Hetze
Zu dessen Ausgang wollte das Innenministerium sich auf Anfrage nicht äußern. In einem Schreiben des Ministeriums von 2019 ist jedoch vom „Verdacht eines schweren Dienstvergehens“ Kramers die Rede, einschließlich des Verdachts, dieser stelle ein „ernsthaftes Sicherheitsrisiko“ dar.
Doch weder für Kramer noch für die beiden MDR-Journalisten hatte der Skandal berufliche Konsequenzen. Auch was seinen Kampf gegen die AfD betrifft, macht Kramer vor nichts Halt.
Das Weimarer Verwaltungsgericht erklärte die Prüffall-Verkündung schließlich für rechtswidrig. 2021 ließ Kramer die AfD dann als „gesichert rechtsextrem“ einstufen. Grundlage dafür war ein ca. 600-seitiges Gutachten.
Ein rund 30-seitiges Ergänzungsgutachten, das unter anderem Urteile des Bundesverfassungsgerichts darüber enthielt, wie mit mehrdeutigen Aussagen im Kontext der Meinungsfreiheit umzugehen ist.
Gutachter Schläge angedroht?
Damit nicht genug, erklärte der für die Erstellung des Zusatzgutachtens zuständige Autor gegenüber dem Personalreferat des Innenministeriums, Kramer habe ihm unter vier Augen körperliche Gewalt angedroht. Auch dies blieb ohne Folgen.
Sein Studium hatte er abgebrochen, erst 2015 machte er einen Fachhochschulabschluss in Sozialpädagogik! Dass er überhaupt in diese Position gelangte, ist ein Skandal für sich. Dort kann er seit neun Jahren kompetenzfrei sein Unwesen treiben, Amtspflichten verletzen, Mitarbeiter bedrohen und Gutachten unterschlagen, um den innenpolitischen Kampf gegen eine Partei zu führen.
Der Fall Kramer zeigt wie unter einem Brennglas, was in diesem zur Bananenrepublik verkommen Land alles schiefläuft. Recht und Gesetz werden von denen mit Füßen getreten, die beides schützen sollen, es herrschen ideologische Inzucht, parteipolitische Kungeleien und völlige Verantwortungslosigkeit.
In einem auch nur einigermaßen funktionierenden Land wäre jemand wie Kramer nie in ein solches Amt gelangt bzw. längst wieder daraus entfernt worden. Im besten Deutschland aller Zeiten ist jedoch alles möglich – nur keine Rücktritte oder Entlassungen von linken Politikern, egal welcher Verfehlungen sie sich schuldig machen.
Dabei ist Thüringen längst überall, den in dieser oder jener Form sind diese Zustände im ganzen Land zu beobachten. Und diese skrupellose Kamarilla klammert sich mit Zähnen und Klauen an die Macht, ohne sich im Geringsten um das Wohl des Landes und den Willen der Wähler zu scheren. Daran wird auch eine von der Merz-CDU geführte Bundesregierung nichts ändern.
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uebender (11.12.2024)
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Gewaltenteilung in Thüringen den Bach runter
Thüringer Verfassungsschutz ohne parlamentarische Kontrolle
Eine parlamentarische Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes gibt es seit einigen Monaten nicht mehr. Und die notwendige Dienstaufsicht über SPD-Mann Kramer hat SPD-Innenminister Maier offenbar eingestellt.
Man denke allein an die Wahl des FDP-Manns Thomas Kemmerich, der am 5. Februar 2020 mit den Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Ministerpräsidenten gewählt wurde. Am 6. Februar 2020 meldete sich Kanzlerin Merkel (CDU) aus Südafrika dazu zu Wort: Dieser Vorgang sei „unverzeihlich“ und deshalb „muss das Ergebnis rückgängig gemacht werden.“
Merkels Schlusssatz an diesem Tag: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Aber nicht, wie Merkel das meinte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) brauchte übrigens bis 16. Juni 2022, diese Äußerung der damals amtierenden Bundeskanzlerin zu rügen.
Schlechte Tage für Demokratie seit Februar 2020
Die schlechten Tage für die Demokratie setzten sich fort; seither regiert eine Linkspartei/Rot/Grün-Minderheitsregierung unter der Führung des „Linkspartei“-Frontmanns (der schon seit 2015 Ministerpräsident war) Bodo Ramelow. Letzterer versprach, baldige Neuwahlen herbeizuführen. Es kam nicht dazu.
Derweil hatte Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer längst Fakten geschaffen, um die stärkste Fraktion im Thüringer Landtag, die AfD, für ein Parteiverbot freizugeben. Er betreibt das sehr eigenmächtig seit mehreren Jahren: sehr zum Wohlwollen von Ramelow und seines unmittelbaren Chefs, des bisherigen und voraussichtlich „neuen“ SPD-Innenministers Georg Maier.
Das Problem nun ist: Eine parlamentarische Kontrolle des Thüringer Verfassungsschutzes gibt es seit einigen Monaten nicht mehr. Und die notwendige Dienstaufsicht über SPD-Mann Kramer hat SPD-Innenminister Maier offenbar eingestellt. Üblicher- und notwendigerweise gibt es für die Kontrolle der Tätigkeit eines Geheimdienstes parlamentarische Gremien.
Im Klartext: Kramer kann tun und lassen, was er will, zumal sein bisheriger und voraussichtlich wieder dazu ernannter Chef, SPD-Innenminister Maier, seine Pflicht zur Dienstaufsicht schleifen lässt.
Gewaltenteilung hops
Gewaltenteilung als Grundpfeiler der Demokratie schaut anders aus. Die Legislative kontrolliert die Exekutive und zieht ihr legislativ ein Skelett ein. Und die „vierte“ Gewalt, die Presse achtet, schon auch ein wenig darauf, ob die Gewaltenteilung funktioniert.
Diesen Job tut sie aber nicht, wie die von der Mainstreampresse ignorierten, aktuell aber von Apollo News, TE, Cicero, Junger Freiheit und Nius aufgedeckten Skandale des Herrn Kramer eindringlich belegen.
Ramelow, geschäftsführender Noch-Ministerpräsident und Solo-Links-Kandidat für die voraussichtlich auf den 23. Februar 2025 vorgezogene Bundestagswahl, hat schon mal einen Vorstoß für eine solche Verdampfung der 32,8 Prozent unterbreitet.
Wie gesagt: Thüringen war (!) einmal die Wiege einer deutschen Demokratie.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (12. Dezember 2024, 09:19)
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Linksradikaler Thüringer „V-Mann“ Stephan Kramer und die MDR-Stasi: Ein Abgrund an Verkommenheit
Ein Mitarbeiter Kramers hatte sich an den Sender gewandt, um den Umstand an die Öffentlichkeit zu bringen, dass Kramer 2015, wenige Monate vor seiner Ernennung zum Verfassungsschutzpräsidenten, an einer Kranzniederlegung für Gefallene der Roten Armee teilgenommen hatte, bei der auch die als ausländisch-extremistische Organisation geltenden Nachtwölfe aus Russland vertreten waren.
Der Mitarbeiter kontaktierte deshalb die beiden selbsternannten MDR-Investigativjournalisten Axel Hemmerling und Ludwig Kendzia. Doch damit beendete er seine Karriere. Denn die beiden Journalisten hatten nichts Eiligeres zu tun, als Kramer umgehend darüber zu informieren.
Dies geht aus Chatverläufen eindeutig hervor. Das Ergebnis war, dass der Mann bald aus Kramers Behörde entfernt wurde. Es handelte sich dabei um einen eklatanten Verstoß gegen den journalistischen Kodex zum Schutz von Quellen.
Die beiden MDR-Journalisten agierten als Denunzianten, anstatt dem Fall nachzugehen oder zumindest die Identität des Informanten zu verschweigen. Hemmerling und Kendzia hatten die Vorgänge auf Anfrage von „Apollo News“ nicht dementiert.
Geheimnisverrat und Zersetzung wie in der DDR
Unter dem zunehmenden öffentlichen Druck hat der MDR nun angekündigt, den Vorwürfen „nachzugehen“. Man stehe „für ausgewogenen und zuverlässigen Journalismus, der den Grundprinzipien des journalistischen Handwerks folgt“, wozu auch der „Umgang mit Fakten und Quellen“ zähle.
In Wahrheit erinnert der Vorfall, so wie auch Kramers gesamtes Verhalten, an unselige Stasi-Zeiten. Geheimnisverrat, Journalisten, die dem Geheimdienst aus eigenem Antrieb Informanten ausliefern und die Diffamierung der Opposition – das alles dürfte vielen Thüringern nur allzu bekannt vorkommen. Nur hätten sie wohl nicht gedacht, dass diese Zeiten wiederkommen würden.
Auch der Druck auf Kramer selbst nimmt mittlerweile zu:
„Wenn sich die Vorwürfe gegen Herrn Kramer bestätigen, dann ist er als Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes nicht mehr tragbar.“ Der Thüringer FDP-Vorsitzende und ehemalige Kurzzeit-Ministerpräsident Thomas Kemmerich, sagte: „Der Vorwurf Staat im Staat zu sein ist schwerwiegend und nicht neu.
Auch aus dem BSW kam die Forderung nach Kramers Rücktritt. Dass er überhaupt fast ein Jahrzehnt lang sein Unwesen treiben darf, obwohl die Vorwürfe gegen ihn einen ganzen Katalog umfassen und er zudem als studierter Sozialpädagoge (!) noch nicht einmal die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für sein Amt erfüllt, die eigentlich die Qualifikation für das Richteramt festlegen, unterstreicht, welch unglaubliche Zustände in Thüringen unter dem linken Ministerpräsidenten Bodo Ramelow herrschen.
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uebender (13.12.2024)