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13.03.2024
Heute wurde es offiziell bestätigt. Die AFD ist vom Verfassungsschutz unterwandert. Vor Gericht musste der Verfassungsschutz offiziell zugeben, dass er V-Männer in die AfD eingeschleust hat und diese V-Männer selber für die Beweise verantwortlich sind, die man der AfD anlasten will.
Nette Behauptungen die an das gescheiterte NPD Verbotsverfahren erinnern.Zitat
13.03.2024 • 25
VERFAHREN IN MÜNSTER
Bestätigt: Verfassungsschutz setzt V-Leute in der AfD ein
Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hat der Bundesverfassungsschutz erstmals bestätigt, V-Leute in der AfD eingesetzt zu haben. Die Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes hätten aber nach eigener Aussage keine „steuernde Einflussnahme“ innerhalb der Partei inne.
Jonas Aston
Die AfD hat beim Oberverwaltungsgericht Münster Einspruch gegen ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall eingelegt. In dem Prozess räumte nun erstmals ein Mitarbeiter des Bundesverfassungsschutzes ein, dass V-Leute in der AfD eingesetzt werden. Als im Rahmen des Verfahrens diese Frage aufkam, erklärte ein Vertreter des Inlandsgeheimdienstes, „dass nur zwei der einigen Tausend Belege“, die man dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt habe, „Äußerungen oder Verhaltensweisen von menschlichen Quellen des Verfassungsschutzes beinhalten“.
Damit gab man indirekt zu, dass die AfD schon seit Jahren durch V-Männer unterwandert wird. Die Belege seien dem Mitarbeiter zufolge vor dem Jahr 2023 angefallen. Nach eigener Prüfung hätten die V-Leute innerhalb der AfD jedoch keine relevante Position inne. Eine „steuernde Einflussnahme“ durch Mitarbeiter des Verfassungsschutzes schloss man aus.[...]
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matty (14.03.2024)
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Zeit schinden? Berufungsverfahren über Einstufung der AfD als Verdachtsfall vertagt
Das wird ein zäher Prozess: Das Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz verzögert sich. Wann das Verfahren fortgesetzt werden soll, steht noch nicht fest.
Die AfD hatte Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt, das 2022 geurteilt hatte, dass der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall und die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative als gesichert rechtsextremistisch einstufen darf.
Damit kann die Partei mit geheimdienstlichen Mitteln beobachtet werden. Als Teilerfolg hatte die Partei damals verzeichnen können, dass die Parteigruppierung “Der Flügel” aus Sicht des Verwaltungsgerichts noch nicht als “gesichert rechtsextremistisch” eingestuft werden durfte.
Im Berufungsverfahren stellte die AfD am Dienstag und Mittwoch zahlreiche zeitaufwändige Anträge, die mitunter für Sitzungsunterbrechungen sorgten. So stellte sie etwa einen Antrag auf Vertagung und einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter, der als rechtsmissbräuchlich zurückgewiesen wurde.
Die Partei hatte zudem angekündigt, mehrere hundert Beweisanträge stellen zu wollen. Auf Seiten des Verfassungsschutzes steht der Vorwurf der Prozessverschleppung im Raum.
Das Urteil am Oberverwaltungsgericht Münster wird in der Politik genau beobachtet.
Insbesondere für die Erfolgsaussichten eines möglichen Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht erhofft man sich aus Münster Hinweise.
Derzeit geben drei Landesverfassungsschutzämter an, dass sie die dortigen AfD-Landesverbände als “gesichert rechtsextremistisch” einstufen. Weitere sechs Landesämter bezeichnen den jeweiligen Landesverband als als “Verdachtsfall”.
Ob diese Verzögerung der AfD nützt, oder schadet, ist noch nicht abzusehen.
Klar ist nur, dass Hass und Hetze der linken Medien und Politiker bis zu den drei Landtagswahlen im Osten noch zunehmen werden, das haben die widerlichen und perfiden Kampagnen der letzten Wochen gezeigt. Wenn nicht noch etwas Schlimmeres passiert.
Hier findet gerade ein Machtkampf zwischen den Untertanen und den Fürsten statt
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uebender (14.03.2024)
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An allen Fronten: Wie Verfassungsschutz und Staatsmedien das AfD-Verbot vorbereiten
Der von erheblichem medialem Interesse begleitete Prozess um den Einspruch der AfD gegen die Einstufung der Partei und ihrer Jugendorganisation Junge Alternative als “rechtsextremer Verdachtsfall” durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vor dem Oberverwaltungsgericht Münster kam, wie zu erwarten war
Der zweite Prozesstag war von gegenseitigen Vorwürfen und Unterstellungen geprägt: Die Haldenwang-Behörde verfolgte offenbar eine Mauertaktik und versucht, sich den Forderungen der AfD, Details zu seinen Methoden der Informationsbeschaffung vorzulegen, zu verweigern.
Munition gegen die “Blauen”
Genau dies jedoch ist (zumal im Lichte der früheren Involvierung des Verfassungsschutzes in der NPD, die das damalige Verbotsverfahren zum Scheitern gebracht hatte und das zu einer Zeit, da diese Behörde noch bei weitem nicht so manisch-obsessiv einseitig “gegen Rechts” gepolt war wie heute unter Thomas Haldenwang!) sehr wohl zu befürchten:
Tatsächlich stellt sich inzwischen nämlich die Frage, ob die AfD wenn überhaupt, dann nicht ausschließlich dort tatsächlich “toxisch rechts” oder signifikant verfassungswidrig in Erscheinung tritt, wo dies auf staatliche agents provocateurs zurückzuführen ist.
Rechtsstaatlich höchst fragwürdig
So warf im Münsteraner Prozess Wolfgang Roth, der Anwalt des BfV, der AfD pauschal vor, zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk und einem rechtlich definierten Staatsvolk zu unterscheiden. Darauf schlug Roman Reusch, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes, vor, AfD-Mitglieder mit Migrationshintergrund als Zeugen zu befragen.
Einstufungsgrundlagen unbedingt unter Verschluss halten
Hintergrund der Aktion: Die gesamte Grundlage der Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextrem“ steht so offensichtlich auf wackligen Füßen und stellt eine so einseitig politische Einschätzung dar, dass die angeblichen Begründungen dafür wohl um jeden Preis unter Verschluss gehalten werden müssen.
Dass der Prozess sich überhaupt schon so lange hinzieht, deutet ebenfalls darauf hin, dass das BfV und damit der oppositionsfeindliche Linksstaat genau weiß, dass die Einstufung im Grunde rechtlich nicht haltbar ist.
Teil einer Großkampagne
Die AfD-Fraktion selbst erklärte, aus „Gründen des Datenschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte” werde man sich nicht äußern. Zudem sei die Einstufung eines Verfassungsschutzamtes grundsätzlich eine reine Maßnahme dieser jeweiligen Behörde, an die sich keine und „schon gar nicht ‘automatische’ Rechtswirkungen” – anknüpften.
Politische Säuberungsmaßnahmen
Diese zwar redlichen, aber wirkungslosen Verzeidigungsversuche sind der Regierung und dem Parteienestablishment natürlich völlig gleichgültig – wissen diese doch die von ihnen selbst finanzierte “Zivilgesellschaft” ebenso hinter sich wie die erdrückende Überzahl der Hofmedien. Bereits die absurde „Correctiv“-Lügengeschichte über ein angebliches rechtsradikales „Geheimtreffen“ in Potsdam ist nicht isoliert zu betrachten, sondern war, wie sich immer deutlicher zeigt.
„Die Einbindung der AfD in rechtsextremistische Netzwerke muss weiter genau geprüft werden. Immer stärkere Verbindungen treten offen zutage“, empörte sie sich künstlich. Und die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann stieß ins gleiche Horn: Es müsse „Schluss sein mit der Banalisierung und der Verharmlosung der AfD“.
Letztlich nichts als Faschismus
Das geplante AfD-Verbot ist, wie schon die staatlich und medial orchestrierten Massendemonstrationen gegen „Rechts“, Mittel zum Zweck, um vom epochalen Totalversagen der Ampel-Regierung abzulenken und den verfetteten Parteienstaat vor einer Konkurrenz schützen, der er auf politischem Wege nicht mehr Herr wird, da sie den Finger immer wieder in die Wunden des eigenen Scheiterns legt.
.Man fragt sich: Wie tief muss die Angst in diesen etablierten System- und faktischen Blockparteien eigentlich sein, dass sie – inzwischen völlig enthemmt und entgrenzt – mit solchen Methoden und durchschaubaren Intrigen den politischen Gegner bekämpfen, statt sich ihm inhaltlich zu stellen oder die substanziellen Gründe für dessen Erfolg zu analysieren?
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uebender (15.03.2024)
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Esken will die AfD endgültig wegbeißen
Die SPD mit ihren läppischen 15 Prozent ist eine sterbende Partei, die es aber leider in ihren letzten Stunden ihres Daseins noch geschafft hat, überall ihre linken Genossen einzupflanzen. Jüngstes Beispiel: Der Genosse Polizeibeauftragter, der die Sicherheitsbehörde von patriotischen Störenfrieden reinigen soll.
Bevor die SPD nun endgültig untergeht, will sie sozusagen als Abschiedsgruß noch die AfD verbieten lassen. Und das klingt dann so:
Die SPD-Spitze schließt ein Verbotsverfahren gegen AfD vor dem Bundesverfassungsgericht nicht mehr aus. “Sollten diese Erkenntnisse eines Tages so weitreichend sein, dass sie die Erfolgsaussicht eines solchen Verfahrens als gesichert erscheinen lassen, dann ist für uns ein Antrag auf Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD nach Artikel 21 Absatz 2 GG (Grundgesetz) eine klare Option zur Verteidigung unserer Demokratie”
Ganz im Sinne von Carlo Schmid, einem der Väter des Grundgesetzes, müsse gelten: “Man muss auch den Mut zur Intoleranz gegenüber denen aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.”
“Die AfD verachtet die parlamentarische Arbeit und lähmt sie mit Scheingefechten, während sie gleichzeitig die Mittel, die sie zur Finanzierung ihrer parlamentarischen Arbeit erhält, zur Produktion und Verbreitung von demokratiezersetzender Propaganda missbraucht.”
Für die SPD stehe außer Frage: “Die AfD ist eine rechtsextremistische Partei, die von völkischer Ideologie durchdrungen ist und die die Demokratie bedroht.” Die Belege, die etwa dem Oberverwaltungsgericht Münster zur Überprüfung der Einstufung der Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall vorgelegt wurden, sprächen dazu eine klare Sprache, heißt es in dem Papier.
“Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit, sie muss jeden Tag aufs Neue gelebt, verteidigt und geschützt werden”, sagte SPD-Chefin Saskia Esken, die das Papier federführend erarbeitet hat, der Zeitung. Gesellschaftlicher Zusammenhalt, umfassende Sicherheit, Vertrauen in die eigene Handlungsfähigkeit und die demokratischen Institutionen seien der beste Schutz für die Demokratie und die beste Grundlage für die Zuversicht der Menschen.
Die größte Gefahr für unsere Demokratie, für unseren Frieden und für unsere Freiheit ist der menschenfeindliche Sozialismus. Frau Esken sollte also lieber in den Spiegel schauen, wenn sie so einen Quatsch von sich gibt. Aber das wird sie sich aus Gründen wohl nicht trauen.
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uebender (16.03.2024)