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Polizei löst Berliner Querdenken-Versammlung gewaltsam auf – Interview mit Anwalt Markus Haintz
Die heutige Querdenken-Versammlung in Berlin wurde mehrfach durch die Polizei aufgelöst. Die Versammlungsteilnehmer leisteten friedlichen Widerstand. Es kam zu etlichen Freiheitsentziehungen.
Die Spontanversammlung auf dem Alexanderplatz, die nach den zwei aufgelösten Versammlungen nun stattfinden sollte, fällt allen Anschein nach aus, berichtet unser Reporter vor Ort.
Querdenken-Mitorganisator und Rechtsanwalt Markus Haintz, der kurzzeitig in Polizeigewahrsam war, rief die Querdenken-Demoteilnehmer dazu auf, in Berlin nach Hause zu gehen, um weitere polizeiliche Eskalation zu vermeiden.
Zweite Versammlung wird durch Polizei aufgelöst – Teilnehmer leisten friedlichen Widerstand
Kaum hatte die Versammlung am ehemaligen Kosmos-Kino an der Frankfurter Allee begonnen, der erste Redner war noch auf der Bühne, da löste die Polizei die Versammlung auf und besetzte die Bühne
Die Versammlungsteilnehmer der aufgelösten Kundgebung blieben größtenteils am Versammlungsort. Sie riefen: „Frieden, Freiheit, Keine Diktatur“
Aufzug durch Berlin wird durch Polizei unterbunden – Markus Haintz von Polizei abtransportiert
Unzählige Menschen trafen sich nach einem Aufruf zum „Protestmarsch – wir alle zusammen in Frieden – für den Wandel sowie gegen die Maskenpflicht“.
Die Polizei riegelte die Ausgänge des Platzes ab und umzingelte die Menschen; der Grund war: „Nicht alle Teilnehmer tragen Masken“ und Querdenken-Anwalt Markus Haintz „ziehe das Problem ins Lächerliche“
Gegen 13:10 Uhr wurde RA Markus Haintz von der Polizei in Handschellen zum Landeskriminalamt in Berlin abtransportiert. Mindestens eine Person stellte sich dem Polizeitransporter in den Weg, mit dem dieser abtransportiert werden sollte.
Im wurde ein Platzverweis erteilt und später wieder dort aus der Gewahrsam entlassen. Nach Auskunft eines anderen Anwalts wurde er wegen Landfriedensbruch in Gewahrsam genommen.
Seine Freundin, die ebenfalls in Gewahrsam genommen wurde, nahm man unter dem Vorwurf der versuchten Gefangenenbefreiung mit.
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Didi hat genug vom nonstop-Nonsens um Corona: Hallervorden singt sich den Frust von der Seele
Dass Kult-Komiker Dieter Hallervorden mit seinen 85 Jahren geistig fitter ist als so mancher angepasste 18-jährige Mitläufer, dass er als echter Freigeist den Geist der Freiheit zu schätzen weiß – das machte er in der laufenden Pandemie bereits im Sommer deutlich, als er ketzerische Fragen nach Verhältnismäßigkeit wie auch nach den vor allem von Künstlern und Veranstaltern zu erbringenden Opfern dieser Krise stellte.
Im September warf er schließlich SPD-Horrorexperte Karl Lauterbach öffentliche „Panikmache“ vor.
Jetzt legt „Didi“ nach – mit einem launigen Song, der an seine 1970er-Klassiker wie „Ich bin der schönste Mann in uns’rer Mietskaserne“ oder „Du, die Wanne ist voll“ erinnert und diesmal aber ein bitterernstes Thema geistreich behandelt:
Sein „Corona-Song“ spricht jedem aus der Seele, der sich seit langem schon um die die unguten Nebenwirkungen dieser Krise Sorgen macht – und spart nicht mit Kritik an China, an machtlüsternen Profiteuren wie Markus Söder und vor allem oder der großen Politik, die das Virus instrumentalisier.
Hallervorden gebührt Dank und Respekt für seinen Elan und den unbeugsamen Mut, auch im hohen Alter noch gegen den Strom zu schwimmen.
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Mit freundlichen GrüßenZitat
25. Oktober 2020
Zum Nationalfeiertag
„Österreich steht auf!“: Großdemo gegen Corona-Politik am Montag
Die Kritik an den strikten Corona-Maßnahmen und der damit einhergehenden Einschränkungen der Freiheit wächst unermüdlich an. Am Montag – Österreichs Nationalfeiertag – werden Busse aus ganz Österreich nach Wien anreisen. Unter dem Motto „Österreich steht auf“ wollen hunderte kritische Bürger ein Zeichen gegen die staatliche Repression setzen.
Die Oberösterreicherin Edith Brötzner organisierte bereits mehrere Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen. Jetzt initiiert sie gleich zwei Großdemos am Montag in Wien. Eine wird vor der Wiener Ärztekammer stattfinden. Die Repression gegen Corona-kritische Ärzte wollen die Kritiker nicht weiter hinnehmen. Danach geht es vor der Oper weiter.
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Bewegungseinschränkung ist eine gute Sache, warum sorgen die Bürger nicht dafür?Zitat
Spanische Regierung erklärt den Alarmzustand mit Ausgangssperren für ganz Spanien die bis Mai 2021 andauern könnten
25. Oktober 2020
Der Präsident der Regierung, Pedro Sánchez, hat heute Morgen den Vorsitz im außerordentlichen Ministerrat geführt, um einen neuen Alarmzustand zu erklären, nachdem er von zehn regionalen Führungskräften – sechs von ihnen von der PSOE – dazu aufgefordert worden war. Eine Ausreichende rechtliche Deckung, um die Mobilitätsbeschränkungen zu verschärfen und der Zunahme von COVID-19-Infektionen zu begegnen, wie von La Moncloa bestätigt. Der Rat hat beschlossen, einen Alarmzustand zu beschließen, der bis April andauern könnte.
Das neue Dekret sieht eine Ausgangssperre vor, obwohl die Gemeinden die Stunden wählen können, wie Regierungsquellen mitgeteilt haben. Pedro Sánchez verfügt über eine Reihe von Maßnahmen, die in ganz Spanien auf der Grundlage der im Interterritorialen Gesundheitsrat vereinbarten Regeln verbindlich sein werden. Die zuständigen Behörden für deren Umsetzung sind jedoch die Regionalregierungen.
Das Dekret über den Alarmzustand dauert fünfzehn Tage, wie in Artikel 116 der Verfassung festgelegt, Sánchez hat versichert, dass die Regierung beabsichtigt, an diesem Dienstag bis Anfang Mai eine Verlängerung um sechs Monate zu beantragen.
Bewegungseinschränkung von 23.00 bis 06.00 Uhr im ganzen Land, aber diese könnte von den Autonomen Gemeinschaften von 22.00 bis 07.00 Uhr geändert werden.
Mit freundlichen GrüßenZitat
[...]
Die Terrorisierung der Arbeiterschaft:
Die Gewerkschaften werden von einer «lnteressenvertretung der Arbeitnehmer» in eine staatliche Antreiberorganisation umgewandelt.
Das Versammlungs- und Streikrecht wird abgeschafft. Arbeitsniederlegung gilt als Sabotage und unterliegt schwerster Strafe.
Gegen «das Volk» darf man nicht streiken!
Jedes Mitspracherecht im Betrieb wird abgeschafft.
Soziale Errungenschaften wie «8-Stunden-Tag» Oder «5-Tage-Woche» gehen verloren.
Die Verlan- gerung der Arbeitszeit «im Interesse des Volkes» darf nicht verweigert werden.
Der Arbeitsplatz darf nicht mehr gewechselt werden.
Sonderentschadigungen fur Uberstunden, Nacht- Oder Sonntagsarbeit gehen verloren.
Vom «Volk» darf fur Mehrarbeit keine hohere Bezahlung gefordert werden!
Zum «neuen Arbeiten» gehoren auch die sogenannten «Aufbaustunden».
Das sind unbezahlte Uber- stunden, die man freiwillig und strahlend lachelnd fur das allgemeine Wohl (lies die Parteifiihrung) zu leisten hat.
Jeder muss den andern ununterbrochen «erziehen» und wird seinerseits auch wieder erzogen.
Die Bespitzelung der Kollegen im Betrieb wird als selbstverstandlich vorausgesetzt.
Als Mitglied einer obligatorischen «Betriebsbrigade» ist jeder verpflichtet, seine Kinder in die Jugend- organisation der Staatspartei zu schicken, wo sie ihm entfremdet und zur Bespitzelung der eigenen Familie erzogen werden.
Die Arbeiter werden nicht nur riicksichtslos ausgebeutet, sondern dazu auch noch von einer verloge- nen Propaganda verhohnt.
Der allgemeine politische Druck:
Die bisherigen politischen Parteien werden aufgelost und verboten. An ihre Stelle tritt die Einheitspar- tei, die sogenannte «Staatspartei».
Der politische Druck, der auf Mannern, Frauen und Kindern lastet, ist furchterlich.
Jeder steckt in einem dichten Netz von Verpflichtungen, aus dem es kein Entrinnen gibt.
Von einem Privatleben kann keine Rede mehrsein.
Standig sind Schulungskurse zu absolvieren und Vortrage zu besuchen, wobei die Frauen wohl Oder ubel mitmachen mussen.
Wenn Propagandastucke laufen, muss jedermann ins Kino Oder Theater.
Anschliessend gilt es in einem bestimmten Kreis den Film Oder das Theaterstuck zu besprechen und zu loben.
Die Zerstorung der Familie ist Mittel zum Zweck: Durch Frauenarbeit, obligatorische Jugendverban- de, Schulungskurse ausserhalb der Arbeitszeit usw. werden die Menschen aus ihrem angestammten Lebenskreis herausgerissen. Sie sollen einem Gefuhl der Vereinsamung erliegen und aus diesem heraus Anlehnung beim Staat und seinen Organisationen suchen.
Selbstandiges Denken wird nicht nur nicht geschatzt, sondern geradezu geahndet.
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„Querdenken“-Demos in mehreren Städten: Bürgermeister warnt vor „Nazi-Gesocks“ bei Corona-Demo in Weiden
In mehreren deutschen Städten fanden am Wochenende Kundgebungen der „Querdenken“-Bewegung statt. In Berlin kam es dabei zu Ausschreitungen. In der Oberpfalz beschimpfte ein Bürgermeister die Teilnehmer der Kundgebung als „Affen“ und „Bande von Nazis“.
Es sei „bekannt, was für Gesocks und Klientel hier mitläuft“.
In mehreren Städten haben am Wochenende Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern stattgefunden, zu der die „Querdenken“-Bewegung und dieser nahestehende Akteure aufgerufen hatten.
Polizei blockiert die Demonstrationsroute
Die Polizei hinderte dem Bericht zufolge die Kundgebungsteilnehmer zu Beginn daran, ihre Versammlung fortzuführen, als diese sich weigerten, Abstandsvorschriften und Maskengebote einzuhalten. Sie sollen sich entsprechenden Anordnungen widersetzt und in Sprechchören Polizei und Maskenträger außerhalb der Kundgebung beschimpft haben.
„Exekution der Regierung“ gefordert?
Am Strausberger Platz sollen Kundgebungsteilnehmer die „Exekution der Regierung“ gefordert und Einsatzfahrzeuge blockiert haben. Ein Reporter sei bedroht worden, man werde ihn nach einem Umsturz „wie alle anderen Systemjournalisten an einem Baum hängen“.
Einpeitscher ruft zur Verweigerung der Maske auf
Nachdem die Beamten den Teilnehmern die Weiterbewegung verweigert hätten, soll dieselbe Person die Anwesenden zu einem Sitzstreik aufgefordert haben. Dieser Aufforderung, so heißt es in der Mitteilung, „folgten rund 90 Prozent der Anwesenden, die weiterhin im überwiegenden Gros die geltenden Bestimmungen der Infektionsschutzverordnung missachteten“.
Die Gegner des Gipfels hatten eine Kundgebung für 2.500 Teilnehmer angemeldet, die vom Alexanderplatz über das Rote Rathaus und die Karl-Marx-Allee zum Bersarinplatz in Friedrichshain führen sollte. Auch linke und linksextreme Gruppen haben Kundgebungen gegen die „Querdenken“-Kundgebung angemeldet.
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Lockdown ab 4. November? Diese Corona-Einschränkungen will Merkel heute mit Ländern beschließen
Mit drastischen Maßnahmen bis Ende November will die Bundesregierung versuchen, die Corona-Pandemie in Deutschland einzudämmen.
Unter Berufung auf einen Entwurf für die Beschlussvorlage der Telefonkonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten an diesem Mittwoch berichtet, soll die Bevölkerung angehalten werden, vom 4. November bis Ende November die Kontakte zu anderen Menschen „auf ein absolutes Minimum zu beschränken“.
Gruppen feiernder Menschen „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“
Darüber hinausgehende Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen seien „angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“, zitiert die Funke Mediengruppe aus dem Entwurf.
Demnach sollen alle Institutionen und Einrichtungen für die Freizeitgestaltung geschlossen werden. Dazu werden in dem Entwurf mit Stand vom späten Dienstagabend Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Freizeit- und Amateursportbetrieb, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios aufgezählt.
Friseursalons sollen unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet bleiben. Ebenso sollen Supermärkte unter Auflagen offen bleiben.
Mit den Maßnahmen will die Regierung dem Entwurf zufolge zügig die Infektionsdynamik unterbrechen, damit in der Weihnachtszeit keine weitreichenden Beschränkungen im Hinblick auf persönliche Kontakte und wirtschaftliche Tätigkeit erforderlich seien.
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Gerald Grosz: Merkel schafft es wieder, den 2. Lockdown! Eine satirische Betrachtung
Merkel schickt Ihr Land das zweite Mal in den Lockdown und weiht es dem dritten Mal seit 2015 direkt dem Untergang. War anfangs die Mär des alten Rotkäppchens aus Berlin, Corona vernichte die halbe Menschheit, rudert die Alte samt ihren willfährigen Handlangern Spahn und Drosten schon zurück.
Das klang vor einigen Monaten doch ganz anders.
Solche Vergleiche wurden doch von Merkel, Spahn, aber auch von Kurz und Co wie von den übrigen Regierungschefs, also von den pragmatisierten drei Affen, direkt ins Reich der Aluhutträger verwiesen.
Dumm nur, jetzt stehen die Zahlen im Bulletin der WHO, also der fast schon als Ersatzreligion angebeteten Gesundheitsbehörde.
Seit Monaten wissen wir, dass uns der Winter bevorsteht. Denn wenns im November schneit, ist der Winter net weit, lautet die alte Bauernweisheit, die auch in den bayrischen Schluchten des Herrn Söder bekannt sein dürfte.
Egal, der 2. Lockdown vernichtet die Restbestände der Wirtschaft und all das, was dem kollektiven Selbstmord einer gesamten Volkswirtschaft noch nicht im Frühjahr zum Opfer gefallen ist, kommt nun gleichsam ins Krematorium der Merkel‘schen Arbeits- und Wirtschaftspolitik
Und vielleicht finden sich am Ende ein paar Deppen die dann schreien: „Angie bleib, Du schaffst das!“
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Stimmung in Italien und Spanien kippt: Proteste und Unruhen wegen Corona-Lockdown
Die neuerlichen Corona-Lockdowns haben in mehreren Städten Italiens und Spaniens zum Teil mehrere Tausend Menschen zu Protesten auf die Straßen getrieben. Neben besorgten Gewerbetreibenden sollen sich auch radikale Gruppen und Hooligans daran beteiligen.
Beide Länder, die zu den am stärksten vom Virus betroffenen in Europa zählen, hatten bereits im Frühjahr einen mehrmonatigen strikten Lockdown zu verkraften. Viele Wirtschaftszweige, unter anderem der für beide wichtige Tourismus, erlitten große Verluste.
In Triest sangen Polizisten und Demonstranten die Nationalhymne
Wie berichtet, haben sich unter anderem in Catania, Mailand und Turin am Montag, 26. Oktober, Hunderte Demonstranten versammelt. Dabei wurden Verkehrswege blockiert, Mülleimer angezündet und Feuerwerkskörper geworfen. Auch sei es zu Zusammenstößen mit der Polizei gekommen.
In Triest, wo sich Tausende Menschen zum Protest auf dem Platz der Einheit versammelt hatten, legten die Polizeibeamten sogar ihre Anti-Aufruhr-Uniformen ab und sangen zusammen mit den Kundgebungsteilnehmern die Nationalhymne.
Proteste gab es zudem in Rom, Palermo, Cremona und Genua. Die Menge rief unter anderem „Freiheit, Freiheit“.
Stimmung in Italien ist gekippt
Erst kürzlich hat die Regierung angeordnet, dass bis zum 24. November Restaurants, Bars, Fitnessstudios und Kinos geschlossen werden müssen
Mafia als Lockdown-Gewinner
Schon im Frühjahr hatte die Regierung schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. In vielen Fällen ging die Abwicklung dennoch zäh und bürokratisch vonstatten. Zu den Profiteuren gehörten unter anderem Mafia-Familien, die sich als Notkreditgeber erbötig machten.
Am Ende dieser Phase will die Regierung das Parlament jedoch um die Ermächtigung bitten, gleiche oder ähnliche Maßnahmen für weitere sechs Monate über Verordnungen einzuleiten.
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Der Wahnsinn galoppiert: Infektiologe sinniert schon über Ausgangssperren
Die Gewöhnung an das Ungeheuerliche hat inzwischen Methode:
Erst Totalkontrolle, erneute Kontaktbeschränkungen und Schließung ganzer Branchen, dann wird die Unverletzlichkeit der Wohnung in Frage gestellt und jetzt fordert der erste führende Infektiologe, Gerd Fätkenheuer gar eine komplette Ausgangssperre wenn die Maßnahmen nicht wirken.
Zunächst sind dies nur Gedankenspiele, und wie Lauterbach mit seinen Gestapo-Visionen rudern diejenigen, die sie anstellen, gerne schnell wieder zurück – doch das einmal Gesagte ist in der Welt, es arbeitet in den Hirnen der Besessenen, und irgendwann wird es Wirklichkeit.
Vor allem jedoch ist – wie die Politik selbst einräumt – bei 75 Prozent all dieser „Infektionen“ gänzlich unbekannt, wo sich die betreffenden überhaupt infiziert haben sollen. Aber auf Verdacht werden einfach einmal wieder ganze Wirtschaftszweige lahmgelegt, ausnahmslos die im Freizeitsektor.
Tunnelblickfixierte ihres Fachs
Es sind die Tunnelblickfixierten ihres Faches, die – wie alle Spezialisten – die Welt nur in ihren Maßstäben und Kategorien wahrnehmen. Dass diese über den eigenen Tellerrand hinausblicken können, ist von ihnen nicht zu erwarten.
Nicht zufällig sind es dieselben Politiker, die sich schon im Frühjahr als Hardliner und besonders kompromisslose „Coronazis“ hervorgetan hatten – allen voran natürlich wieder einmal Bayerns CSU-Ministerpräsident Markus Söder, der den „Katastrophenfall“ auszurufen gedenkt
Der Wahn muss, koste es was es wolle, auf die nächste Ebene gehievt werden.
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Hausverbot für die Kanzlerin und weitere Politiker in legendärer Polit-Kneipe von Berlin
Der Wirt der Polit-Kneipe "Ständige Vertretung" in Berlin ruft Gastronomen dazu auf, sich seinem Hausverbot gegen Politiker anzuschließen. Er wirft der Bundesregierung Aktionismus statt überlegtem Handeln vor.
Die Betreiber der legendären Polit-Kneipe „Ständige Vertretung“ in Berlin erteilen verschiedenen Politikern ein Hausverbot.
Würde die Kanzlerin vor der Tür stehen – „jetzt geht es ja nicht, wir müssen ja schließen“, so der Wirt – würde er sich jedoch versöhnlich zeigen und erstmal mit ihr ins Gespräch kommen. Vor der Tür.
Brinkmann rief andere Gastronomen dazu auf, sich dem Hausverbot gegen Politiker anzuschließen.
Mit einem Video erklärte Brinkmann und sein Geschäftspartner Jan Philipp Bubinger, dass die Politik seit April die Zeit nicht gut genutzt habe – im Gegensatz zu ihnen.
Das „StäV“ baute bereits für einen Corona-konformen Betrieb um, mit einer Luftfilteranlage im Innenraum und einer Pelletheizung im Außenbereich.
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Spanische Regierung erklärt den Alarmzustand mit Ausgangssperren für ganz Spanien die bis Mai 2021 andauern könnten
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Die gewalttätigen Demonstrationen auf Spaniens Straßen nehmen kein Ende. Auch dieses Wochenende kam es zu Auseinandersetzungen mit der Polizei, Plünderungen, Randale und etlichen Festnahmen und Verletzten. Der Grund: die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch Spaniens neueste Corona-Maßnahmen, die für viele Betroffene ein Leben am Rande des Existenzminimums bedeuten.
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matty (03.11.2020)
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Hallervorden klagt gegen Corona-Schließung seinen Theaters
Dieter Hallervorden musste aufgrund des zweiten Teil-Lockdowns der Merkel-Regierung ebenfalls sein Schlosspark-Theater in Berlin schließen. Nun hat sich Hallervorden mit einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Schließung im Rahmen des teilweisen Corona-Shutdowns gewehrt.
Darin beruft sich der 85-jährige Intendant auf die im Grundgesetz vom Artikel Fünf Absatz Drei ohne Gesetzesvorbehalt zugesicherte Kunstfreiheit.
Das Gericht will den Antrag nun für eine Stellungnahme dem Senat vorlegen – schon Ende der Woche könnte darüber entschieden werden
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Änderungen im Infektionsschutzgesetz (Entwurf): Der neue § 28a und die Einschränkung der Grundrechte
Das Infektionsschutzgesetz wird erweitert, um "gerichtsfester" zu sein. Im Entwurf des neuen Infektionsschutzgesetzes wurde ein Paragraf neu hinzugefügt, der § 28a.
Darin wurden sehr konkrete Maßnahmen aufgenommen - von Ausgangsbeschränkungen, über die Maskenpflicht bis zu Reisebeschränkungen. Um diese Eingriffe in die Grundrechte abzusichern, soll das Gesetz um Artikel 7 ergänzt werden.
"die Grundrechte der Freiheit der Person ..., der Versammlungsfreiheit ..., der Freizügigkeit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung ... [werden] eingeschränkt."
Um den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts aus Artikel 80 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 des Grundgesetzes angesichts der länger andauernden Pandemielage und fortgesetzt erforderlichen eingriffsintensiven Maßnahmen zu entsprechen, ist eine gesetzliche Präzisierung im Hinblick auf Dauer, Reichweite und Intensität möglicher Maßnahmen angezeigt.
Der Bundestag entscheidet Mitte November über das neue Gesetz. Danach hat das Parlament keine Mitsprachemöglichkeit mehr, was die einzelnen Maßnahmen betrifft. Eine Mitwirkung der Landesparlamente ist nicht vorgesehen.
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Erinnert euch an die Kampfansage von Gates im ZDF?Zitat
[...]
„Die Kassenärztlichen Vereinigungen und, soweit die Angaben bei ihnen vorliegen, die für die Durchführung von Impfleistungen eingerichteten Impfzentren haben für Zwecke der Feststellung der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen und von Impfeffekten (Impfsurveillance) dem Robert Koch-Institut und für Zwecke der Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen (Pharmakovigilanz) dem Paul-Ehrlich-Institut, in von diesen festgelegten Zeitabständen folgende Angaben zu übermitteln:
1. Patienten-Pseudonym,
2. Geburtsmonat und -jahr,
3. Geschlecht, 4. fünfstellige Postleitzahl und Landkreis des Patienten,
5. Landkreis des behandelnden Arztes oder des Impfzentrums,
6. Fachrichtung des behandelnden Arztes, 7. Datum der Schutzimpfung, der Vorsorgeuntersuchung, des Arzt-Patienten-Kontaktes und
Quartal der Diagnose, 8. antigenspezifischer Abrechnungscode der Schutzimpfung und bei Schutzimpfungen gegen Severe-Acute-Respiratory-Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) zusätzlich den impfstoffspezifischen Abrechnungscode sowie 9. Diagnosecode nach der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD), Diagnosesicherheit und Diagnosetyp im Sinne einer Akut- oder Dauerdiagnose.“
„§ 28a
Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz
1 und 2 genannten insbesondere auch sein
1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie
Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von
Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
15. Reisebeschränkungen.
Benutzer die sich bedankten:
U179 (09.11.2020)
Verwaltungsgerichte könnten einzelne Vorschriften in den Corona-Rechtsverordnungen womöglich "von einem Tag auf den anderen kassieren", weil sie gegen den Parlamentsvorbehalt und damit gegen die Verfassung verstießen. Was, wenn die Bevölkerung das nicht mit trägt, was ein Teil heute schon nicht macht, kommt dann das Corona Kriegsrecht?Zitat
Zitat:
Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein
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Anwalt Ralf Ludwig kritisiert Entwurf des Infektionsschutzgesetzes: „Ich halte das für einen veritablen Skandal“
Ab dem 6. November stehen die Änderungen zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag zur Diskussion. Dreh- und Angelpunkt der neuen Regelung ist der Paragraf 28a, mit dem alle Grundrechtseingriffe, die seit Anfang März bestehen, manifestiert werden sollen. In einem Video erklärte Rechtsanwalt Ralf Ludwig, was das bedeutet.
Dieser § 28a soll all die Grundrechtseingriffe, die wir seit März ertragen müssen und erleiden müssen, manifestieren.“
„In diesem Paragraf 28a will der Gesetzgeber nunmehr festlegen, dass Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, Maskentragen, die Schließung von Betrieben, Schulen, Kindergärten, Versammlungsräumen, Veranstaltungsräumen, Freizeiteinrichtungen, Frisören, Nagelstudios und was auch immer (…) gesetzlich festgelegt werden“
„Zum anderen ist die Norm für sich genommen keine geeignete gesetzliche Grundlage, weil eine solche Regelung dem parlamentarischen Gesetzgeber vorbehalten war und die Norm damit wegen Verstoßes gegen den Parlamentsvorbehalt verfassungswidrig ist“
„Wesentliche Eingriffe in unsere Grundfreiheiten müssen vom parlamentarischen Gesetzgeber, das heißt vom Bundestag, beschlossen werden. Diese Maßnahmen, die wir kennen, sind nicht vom Bundestag beschlossen, sondern von Ministerien in Ländern“
Gesetz im Eilverfahren ohne Konkretisierung
Jetzt versuche der Gesetzgeber ein Gesetz vorzugeben – „und das auch in einem offensichtlichen Eilverfahren, denn das, was dort drin steht, ist mit der heißen Nadel gestrickt und nichts konkretisiert und nichts wesentlich begründet“.
Für den Juristen zeichne sich das Bild, dass „wirklich nur die Einschränkungen unserer Grundfreiheiten absolut manifestiert werden sollen“.
Ich halte das für einen veritablen Skandal.
„Ein positiver PCR-Test bedeutet noch lange nicht, dass man infektiös ist, und es bedeutet auch noch lange nicht, dass man krank ist. Und ich hätte gern, dass man darauf schaut, wer wirklich krank ist. Denn nur diese Personen sagen aus, wie schlimm die Lage wirklich ist.“
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (6. November 2020, 11:44)
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Querdenken-Demo findet auf Leipziger Augustusplatz statt – OVG Bautzen hebt Beschluss des Leipziger Gerichtes auf
Aufgrund der Entscheidung des sächsischen Oberverwaltungsgerichts kann die Querdenken-Demo wie geplant auf dem geschichtsträchtigen Augustusplatz stattfinden. Allerdings begrenzte das Gericht die Teilnehmerzahl, auf dem 40.000 Quadratmeter großem Platz, auf 16.000 Demonstranten.
Laut Querdenken Rechtsanwalt Ralf Ludwig hat das sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen den Beschluss zur Verlegung der Querdenken-Demo des Verwaltungsgerichts Leipzig aufgehoben. Das Leipziger Gericht hatte den Beschluss der Stadt Leipzig die Querdenken-Versammlung vom Augustusplatz auf einen Parkplatz zu verlegen bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht jedoch hob nun den Leipziger Beschluss auf und gab damit den Eilantrag der Querdenken-Organisatoren statt
Leipzig sagt Hotelübernachtungen für „Querdenken“-Demo ab – Ordnungsamt stoppt Aufbau
Die Bürgerinitiative „Querdenken“ will am Samstag, 7. November, eine bundesweite Demonstration in Leipzig durchführen. Aufgrund der pandemischen Vorschriften ist derzeit eine Hotelübernachtung aus touristischen Zwecken (Privatreisen) in den jeweiligen Bundesländern für Bürger anderer Bundesländer jedoch nicht erlaubt.
Die Stadt Leipzig teilt die Auffassung des Sozialministeriums, dass eine Übernachtung zum Zwecke der Teilnahme an einer Versammlung privater Natur ist. Demzufolge greift in diesem Fall das Beherbergungsverbot.
Der Anwalt schätzt daher die Weigerung der Beamten als möglicherweise strafbare Störung einer nicht verbotenen Versammlung (§21 Versammlungsgesetz) ein. Ab einer gewissen Verzögerung sei es nicht mehr möglich, die Bühne rechtzeitig aufzubauen. Markus Haintz kündigte an:
Wir sind an der Sache dran. Notfalls werden wir per einstweilige Verfügung gegen die Stadt Leipzig vorgehen.“
Nicht nur der Bühnenaufbau für die Demo ist auf den Augustusplatz angewiesen. Der Ort hat auch eine historische Bedeutung. Hier fanden 1989 die Montagsdemos der DDR-Bürger gegen das SED-Regime statt. „Querdenken“ will an die friedlichen Proteste von damals anknüpfen.
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Schlagabtausch neues Infektionsschutzgesetz – Gesetzentwurf dient „eher dem Schutz des Ministerpräsidenten als dem Volk“
Die von der Bundesregierung angestrebte Novelle zum Infektionsschutzgesetz war am Freitag Gegenstand einer Aussprache im Bundestag. Dabei wurde deutlich, dass die jüngst immer stärker gewordene Kritik an der Rolle der Exekutive nicht zeitnah abklingen dürfte.
Am Freitag (6.11.) debattierte der Bundestag den von Bundeskanzlerin Angela Merkel eingebrachten und inhaltlich federführend vom Bundesgesundheitsministerium gestalteten Entwurf eines dritten Gesetzes „zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“.
Stattdessen versucht die Exekutive, Befugnisse abzusichern, die ihr selbst und Einrichtungen wie dem „Robert-Koch-Institut“ (RKI) zupasskommen, mit denen sie in der Corona-Bekämpfung eng kooperiert und deren Einschätzungen unmittelbare Wirkungen auf die Rechtslage haben können.
Spahn: „Bittere Medizin in Form von Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten“
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn rechtfertigte die „bittere Medizin in Form von Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten“, die erforderlich wäre, um die Bevölkerung vor einer weiteren unkontrollierten Ausbreitung des Virus zu schützen.
Denunziation oder „aufeinander achten“?
Während Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) von einer „erforderlichen Ermächtigungsgrundlage“ sprach, die für die Corona-Politik geschaffen werden müsse, betonte Dr. Andrew Ullmann (FDP), es gäbe keine Rechtfertigung, die Bürger auf Dauer mit Grundrechtseinschränkungen leben zu lassen.
Der fraktionslose Dortmunder Bundestagsabgeordnete Marco Bülow forderte, die Bürger selbst über entsprechende Versammlungen an der Pandemiebekämpfung zu beteiligen.
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Vollkommen unbemerkt, von der Mehrheit, werden sämtliche Rechte der Bürger ausgehebelt.Zitat
Corona Diktatur und die totalitäre Herrschaft!
Wem das Vorgehensmuster irgendwie bekannt vorkommt, der liegt nicht falsch. Auch hier war es ein "Musterdemokrat" einer selbsternannten "Elite", mit den besonderen WertevorstellungenZitat
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Künftig sollen Personalausweise und Reisepässe noch fälschungssicherer werden. Dafür hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD eine Reihe von Neuerungen beschlossen. Datenschützer befürchten indes Missbrauch der persönlichen Daten.
Bereits im April 2019 hatte das EU-Parlament beschlossen, dass Ausweisdokumente in allen EU-Staaten künftig Fingerabdrücke und biometrische Fotos enthalten müssen. Die Neuerungen bezeichnete Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) damals als „zwingend erforderlich“, doch unumstritten waren sie auf EU-Ebene nicht. So äußerte die Grundrechteagentur FRA in ihrer Stellungnahme Bedenken, ein solches Vorgehen würde in Persönlichkeitsrechte eingreifen, ohne dass hinlänglich dargelegt worden wäre, warum eine derartige Maßnahme notwendig wäre. Zudem hatten sich die EU-Mitgliedsstaaten in ihrer gemeinsamen Ratsposition dagegen gestellt, doch am Ende setzten sich die Hardliner durch.
[...]
Fingerabdruck macht Menschen ein Leben lang kontrollierbar
Die Pflicht zur Abgabe von Fingerabdrücken sei aus ihrer Sicht ein Fehler, weil sie politische, technische, grundrechtliche und ethische Gefahren berge, aber keine Probleme löse, kritisiert die Initiative „Digitalcourage“. Der lebenslang unveränderliche Fingerabdruck sei biometrisches Material, das einen Menschen ein Leben lang kontrollierbar mache. Man könne diesen nicht wie Namen oder Anschrift wechseln, um beispielsweise Bedrohung oder Verfolgung zu entgehen. Die Erfassung dieser Daten stelle eine Verschärfung der Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen seitens des Staates dar und sei ein nutzloser und gefährlicher Übergriff auf die Bevölkerung, heißt es in deren Stellungnahme.[...]Zitat
„In Deutschland dürfen Polizei und Geheimdienste seit 2017 automatisch auf biometrische Passbilder von Personalausweisen zugreifen. Dabei gibt es wenig Kontrolle durch Aufsichtsbehörden. Eine Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf die Fingerabdrücke scheint nur eine Frage der Zeit“ zu sein.
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"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert.
Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."
Jean Claude Juncker
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Landesinnenminister Strobl will Quarantäneverweigerer einweisen lassen – IMK-Chef: „Absolut inakzeptabel“
Nach dem Willen des baden-württembergischen Innenministers Thomas Strobl (CDU) sollen Quarantäneverweigerer zwangsweise in ein geschlossenes Krankenhaus eingewiesen werden, wenn sie sich nicht an die Auflagen zur häuslichen Isolation wegen einer Corona-Infektion oder eines Corona-Verdachts halten.
Strobl schlägt demnach vor, die Räumlichkeiten der früheren Lungenfachklinik St. Blasien als zentrales Krankenhaus für solche Zwecke zu verwenden und will eine Corona-Zwangseinweisung „in einem geordneten gerichtlichen Verfahren“ abwickeln.
IMK-Chef kritisiert Strobl wegen Zwangseinweisungs-Vorschlag
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), hat das Vorhaben seines baden-württembergischen Amtskollegen Thomas Strobl kritisiert, Quarantäne-Verweigerer in Kliniken einweisen zu lassen.
Mit Drohgebärden und massiven Grundrechtseingriffen werde man in der Corona-Pandemie jedenfalls nichts erreichen, eher im Gegenteil. „Die Einrichtung geschlossener Krankenhäuser für Quarantäne-Verweigerer ist für mich absolut inakzeptabel.“
Die Einhaltung der Quarantäne von an Corona-Erkrankten ist unerlässlich, wenn wir die Pandemie eindämmen wollen.
Auch empfindliche Bußgelder seien angemessen, wenn Menschen Quarantäne-Auflagen missachteten und so andere in Gefahr brächten.
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Jens Spahns Griff nach der Macht: Der ungesunde Gesundheitsdiktator
Das letzte Mal, als in Deutschland eine Diktatur herrschte, hatte ein Schulabbrecher und verhinderter Maler die Macht im Land. In der sich abzeichnenden Gesundheitsdiktatur, für die Corona nur die Ouvertüre lieferte, verspricht uns nun ein Bankkaufmann zu beglücken:
Das euphemistisch als „Bevölkerungsschutzgesetz“ bezeichnete Ermächtigungsgesetz, das Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum „Corona-Kanzler“ macht, steht kurz vor der Verabschiedung.
Unter normalen Umständen wäre ein Minister wie Jens Spahn für die Skandale, die er sich in diesem Jahr geleistet hat, eine politische Leiche:
Die dubiose „freihändige“ Vergabe von Milliardenaufträgen für Maskenbestellungen, die ohne Ausschreibung erfolgte Verpflichtung einer Beratungsfirma, die Hilfe beim Geldausgeben leistet; dann noch der politisch instinktlose Kauf einer Luxusvilla gemeinsam mit seinem Ehemann.
Wird sie überschritten, so können „bundesweit einheitliche schwerwiegende Maßnahmen“ angestrengt werden.
Weil AfD und FDP zu recht fürchten, dass Spahn „zum Alleinherrscher in Pandemiezeiten“ werden könnte – und vor allem, wenn Corona einmal kein Thema mehr ist, künftig dann auch bei jeder weiteren ausgerufenen „Pandemie“, wollen sie verhindern, dass Spahn „übergriffig“ wird.
Es ist an der Zeit, dass diesem Minister die Grenzen aufgezeigt werden, ehe es zu spät dazu ist.
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uebender (13.11.2020)