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Ein Richter klagt an: Kritik an Kuscheljustiz ist berechtigt – Strafgesetze endlich anwenden
„Urteile, bei denen man denkt: Das kann doch so nicht gewesen sein!“ sind laut Richter Thorsten Schleif vom Amtsgericht Dinslaken keine Seltenheit. "Als Richter muss ich das Selbstbewusstsein haben, eine harte Strafe auszusprechen, wenn sie erforderlich ist. Das fehlt vielen Kollegen, die aus falsch verstandenem Mitleid zu geringen Strafen neigen.“
Haben die Deutschen das Vertrauen in die Justiz verloren? Immer wieder trifft man auf den Begriff „Kuscheljustiz“.
Schleif kritisiert, dass die Strafen oft zu milde ausfallen würden. Immer öfter würden Strafen auf Bewährung ausgesetzt, immer weniger Täter landen hinter Schloss und Riegel. Dies läge zum einen daran, dass zu wenig Geld investiert würde – sowohl bei der Einstellung als auch bei der Besoldung und bei der Ausbildung der Richter.
Mangelhafte Ausbildung
Zudem hätten Richter „gewisse Charaktereigenschaften, die dazu führen, dass sehr viele Skandalurteile ergehen“. Darunter verstehe Schleif Strafurteile, die dem Gerechtigkeitsempfinden sowohl des Laien als auch des Fachmanns widerstreben. „Urteile, bei denen man denkt: Das kann doch so nicht gewesen sein!“
Massiver Vertrauensverlust – Gerichtsreform notwendig
Der 49-Jährige hat bemerkt, dass ein massiver Vertrauensverlust in den Staat und insbesondere in seine Gerichte stattfindet. Das halte er für „gefährlich“.
Die in der Schule vermittelte strenge Trennung der Gewaltenteilung – Judikative als dritte Staatsgewalt neben Legislative und Exekutive – gäbe es so in Deutschland gar nicht.
Gerichte seien nicht selbstverwaltet, sondern unterstünden dem Justizministerium des Landes und das Ministerium würde bestimmen, wer Präsident eines Landgerichts oder Direktor eines Amtsgerichts werde. Auch auf die Beförderung einzelner Richter hätte das Ministerium Einfluss. Das sei dringend reformbedürftig, sagte Schleif.
Es sei eine „Aufweichung“ des Prinzips der Gewaltenteilung, derer sich kaum jemand bewusst sei. Diese ginge auf das Kaiserreich zurück und auf die von Hitler bewusst eingeführte Gerichtsverfassungsordnung von 1935. Bis heute sei sie im Ergebnis nicht abgeschafft.
Ausländerkriminalität – Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen
Die Sorge der Bevölkerung über steigende Ausländerkriminalität müsse ernst genommen werden, betonte Schleif. Aus der Statistik für 2018 würde hervorgehen, dass 34 Prozent der Tatverdächtigen Ausländer seien. Es sei peinlich für den Rechtsstaat, dass er dieses Problem noch nicht gelöst habe.
In vielen Punkten sei die Kritik der Medien, die von „Kuscheljustiz“ sprechen, berechtigt, sagte Schleif. Härtere Gesetze seien allerdings nicht notwendig. Es würde schon ausreichen, wenn die Strafgesetze angewendet würden. Bei gefährlichen Körperverletzungen gelte eine Mindeststrafe von sechs Monaten, als Höchststrafe drohen zehn Jahren Freiheitsstrafe.
Als Richter muss ich das Selbstbewusstsein haben, eine harte Strafe auszusprechen, wenn sie erforderlich ist. Das fehlt vielen Kollegen, die aus falsch verstandenem Mitleid zu geringen Strafen neigen.“
Dabei sei es egal, ob beispielsweise Vergewaltigungsopfern unterstellt würde, dass sie einen kurzen Rock trugen. Egal, ob ein Anwalt oder Richter so argumentiere, nach wie vor sei das Opfer das Opfer und der Täter der Täter.
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Zitat:
Herbert Reul ist ein deutscher Politiker (CDU) und seit dem 30. Juni 2017 Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen.
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„Wir dürfen die Probleme nicht länger totschweigen“: Reul für offenen Umgang mit Ausländerkriminalität
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul ruft seine Amtskollegen dazu auf, künftig in Pressemitteilungen auch die Nationalität von Tatverdächtigen zu nennen. "Wir dürfen die Probleme nicht länger totschweigen. Die Menschen erwarten von uns zu Recht, dass wir sie ansprechen und lösen", sagte Reul.
In der Debatte um die Nennung der Nationalität von Tatverdächtigen hat Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) Amtskollegen dazu aufgerufen, seinem Kurs zu folgen.
„Wir dürfen die Probleme nicht länger totschweigen. Die Menschen erwarten von uns zu Recht, dass wir sie ansprechen und lösen“, sagte Reul der „Welt“ (Dienstagsausgabe).
Er kündigte an, bei der Innenministerkonferenz in dieser Woche bei Amtskollegen für seinen Weg zu werben. Spätestens seit den Ausschreitungen in der Silvesternacht in Köln im Jahr 2015 sei das Thema Ausländer- und Flüchtlingskriminalität weit verbreitet.
Das große Schweigen
Bürger hätten momentan das Gefühl, dass Sicherheitsbehörden ihnen etwas verschweigen würden. Darum müsste man Transparenz schaffen, „um diesen diffusen Vorwurf zu entkräften und den Rechtspopulisten den Wind aus den Segeln zu nehmen“, so Reul.
Zwischen den Bundesländern herrscht Uneinigkeit, ob man in Pressemitteilungen die Nationalität von Tatverdächtigen nennen sollte.
Während NRW und weitere Vertreter für eine bundesweit einheitliche Regelung plädieren, lehnen andere Länder eine Einführung der Nationalitätennennung strikt ab.
Vorwurf der Stigmatisierung ist Unsinn
Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) sprach in dem Kontext von „vorschneller Stigmatisierung“. Reul widerspricht: „Den Vorwurf der Stigmatisierung halte ich für Unsinn“
Denn Stigmatisierung sei längst da. Es gehe nun darum, diese für die Zukunft zu verhindern. Bürger brauchten keine Bevormundung durch Behörden, sondern sollten sich selbst ein Bild machen können: „Ich bin sicher, sie (Bürger, d. Red.) sind klug genug, die Zahlen und Fälle richtig einzuordnen.“
Reul hatte bereits Ende August angekündigt, Behörden seines Landes sollten künftig grundsätzlich öffentlich machen, welcher Nationalität Verdächtige angehören.
Ganz egal ob Deutscher, Chinese oder Iraker.
Systembedingt ist das Unwort das uns schon seit Jahrzehnten umtreibt.Skandal- und Fehlurteile sind kein Zufall, sondern systembedingt.
Farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates durch mich.
Zitat
Lustig: Behörden verlangen von Abgeschobenen Millionen Euro zurück
08. Dezember 2019
Nicht nur Clan-Chef Ibrahim Miri muss für seine Abschiebung zahlen.
Nach Informationen der "Bild am Sonntag" aus dem Innenministerium beliefen sich die Kosten für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und kriminellen Migranten von Januar bis September 2019 auf rund sechs Millionen Euro. Einen Teil der Kosten bekommt die Bundespolizei erstattet - u.a. von den Ausländerbehörden der Länder, die die Abschiebung veranlasst haben.
Die Behörden fordern das Geld dann von den Abgeschobenen zurück. Denn: Wer aus Deutschland abgeschoben wird, muss laut Aufenthaltsgesetz für die Kosten aufkommen. Diese Kostenbescheide werden gegebenenfalls auch im Ausland zugestellt. Soweit das Geld nicht eingetrieben werden kann, sind Vollstreckungsmaßnahmen möglich.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »uebender« (18. August 2020, 17:16)
Zitat
Selten so gelacht: Behörden verlangen von Abgeschobenen Millionen Euro zurück
Berlin – Freut Euch, liebe Bürger. Es gibt ein neues Beruhigungsmittel aus der Regierungsapotheke: Nicht nur Clan-Chef Ibrahim Miri muss für seine Abschiebung zahlen.
Nach Informationen aus dem Innenministerium beliefen sich die Kosten für Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern und kriminellen Migranten von Januar bis September 2019 auf rund sechs Millionen Euro.
Einen Teil der Kosten bekommt die Bundespolizei erstattet – u.a. von den Ausländerbehörden der Länder, die die Abschiebung veranlasst haben – also vom Steuerzahler.
Die Behörden fordern das Geld dann von den Abgeschobenen zurück. Denn: Wer aus Deutschland abgeschoben wird, muss laut Aufenthaltsgesetz für die Kosten aufkommen. Diese Kostenbescheide werden gegebenenfalls auch im Ausland zugestellt.
Soweit das Geld nicht eingetrieben werden kann, sind Vollstreckungsmaßnahmen möglich.
Die Kostenbescheide landen garantiert in der Papiertonne. Und was geschieht dann? Reist dann der Gerichtsvollzieher nach Syrien oder in den Libanon und klebt einen Kuckuck an irgendeine Haustür?
Wer gibt ihm die Heimatadresse des Abgeschobenen? Ist er auch ausreichend bewaffnet?
Was für ein Quatsch wird uns da wieder erzählt.