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Die Mohrenapotheke hat ihre Schuldigkeit getan…
Frankfurter Ausländerbeiräte: Die neuen Bilderstürmer im ekelhaften Gewand verlogener Moral und Sittenwächter
Während in Südafrika reihenweise weiße Farmer abgeschlachtet werden und ein überwiegend farbiger Sexmob fast jeden Tag irgendeine Frau in ein Gebüsch zerrt, oder wie vorm Bahnhof in Nürnberg einfach mal drauf rumtrampelt, plagen die Gesinnungsjäger der Ausländervertretung in Frankfurt ganz andere Sorgen.
Schwarzer Stein des Anstoßes – nein nicht die Kaaba in Mekka – sind zwei Traditionsapotheken mit dem Namen „MOHREN-APOTHEKE“. Die existieren seit den 60ziger Jahren, haben also schwarze US-Soldaten kommen und gehen sehen, inklusive Einwanderer, ohne das bislang irgendwer im Bermuda-Dreieck gesprungen wäre.
„Das Gremium fordert in einem Antrag die Stadtverordnetenversammlung und den Magistrat dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass rassistische Bezeichnungen und Logos aus dem Stadtbild Frankfurts verschwinden.“
Angesichts dieses geistlosen Mülls fragt man sich, was dieser, von Muslimen dominierte Stasi-ähnliche Organisation als nächstes verschwinden lassen möchte. Die nackten Brüste von Brunnenfiguren vorm Theater? Die alten Kreuze vor Kirchen oder die liegende dicke Frau in der Fressgasse mit dem dicken Arsch?
Weil die Figur zu Frauenfeindlich ist oder den sexuellen Appetit des notgeilen arabischen Männerüberschusses anregt. Wer diesen widerwärtigen Kulturbanausen und modernen Bilderstürmer mit ihrer bis zum Himmel stinkenden doppelten Moral, die Zwangsverheiratung als “Kulturbereicherung” und Traditionsnahmen als “Rassismus” bezeichnen, weiterhin viel Raum gibt, der wird schon bald in einer ekelhaften, verlogenen faschistoiden Kleinbürgerlichkeit und Enge ersticken, die es nicht einmal in der Adenauerära gab.
Der Struwwelpeter-Autor dreht sich im Grabe um
Apropos Mohr: Der wohl berühmteste ist sogar eine Frankfurter Erfindung. Da heißt es: Es ging spazieren vor dem Tor – ein kohlpechschwarzer Mohr – Die Sonne schien ihm aufs Gehirn – da nahm er seinen Sonnenschirm. Dieser Mohr wird von zwei kleinen Rassisten – Kaspar und Ludwig – wegen seiner Hautfarbe verhöhnt.
Sie werden deshalb beide vom Nikolaus zur Strafe ins große Tintenfass gesteckt. Ich glaube, die gleiche Prozedur könnte er heute mit Leuten widerholen, deren Intoleranz und einseitige Denkweise das Tintenfass sprichwörtlich zum Überlaufen bringt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »matty« (6. Juli 2020, 19:56)
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U179 (06.07.2020)
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Logo beleidigt Allah: Muslime drohen Rewe-Märkten wegen Wodkaflaschen
Unbekannte wollten in drei REWE- Läden mal "kräftig aufräumen", weil im Regal Wodka-Flaschen stehen, deren Logo Allah beleidige.
Muslime haben in Gelsenkirchen drei REWE-Märkten gedroht, Flaschen der russischen Wodka-Marke Kaliskaya zu zerstören, sollte man sie nicht aus den Regalen nehmen. Ihrer Meinung nach beleidige das Logo auf den Flaschen Allah.
Laut „Bild“ hätten im November und Dezember Männer und Frauen die REWE-Läden in der Altstadt, Bulmke-Hüllen und Ückendorf unter Druck gesetzt und damit gedroht, „im Laden mal kräftig aufzuräumen“.
Sie erklärten dem Personal, dass das Logo den Islam beleidige, da es in der linken Hälfte Ähnlichkeit mit dem arabischen Schriftzug für Allah habe, während die Schlange im rechten Teil offensichtlich den Schriftzug auffresse.
Laut „Krone“ seien die Vorfälle erst jetzt bekannt geworden, da man die Ermittlungen nicht behindern wollte.
Die Polizei bestätigt die Vorfälle, Polizeisprecher Christian Zander erklärte gegenüber der Bild, dass bereits ein 41-jähriger Mann als einer der Täter identifiziert worden sei.
Bei der Prüfung des Logos konnten keinerlei Anzeichen auf eine Beleidigung Allahs gefunden werden.
„Unsere Ermittlungen sind vorerst fertig. Der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft“, sagte Zander. Aus strafrechtlicher Sicht handle es sich bei den Taten um Nötigung.
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U179 (06.07.2020)
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Freispruch für Angeklagten im Prozess um geplanten Anschlag in Düsseldorf
2016 wollten sich drei Männer in Düsseldorf in die Luft sprengen. Ihr Anschlagsplan wurde bekannt und alle drei wurden festgenommen. Zwei der drei Verdächtigen sind nun auf freiem Fuß. Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten läuft weiter.
Im Prozess um einen in der Düsseldorfer Altstadt geplanten Anschlag ist auch ein zweiter von insgesamt drei Verdächtigen freigesprochen worden. Die Beweislage gegen den Angeklagten Hamza C. habe nicht ausgereicht, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Die Bundesanwaltschaft erklärte demnach bereits, auf Rechtsmittel zu verzichten
Das Verfahren gegen den Hauptbeschuldigten Saleh A. läuft weiter. Es wurden bereits Termine bis Mitte März festgelegt.
Bereits im Dezember war einer der drei Angeklagten freigesprochen worden. Den Männern war in der Anklage unter anderem vorgeworfen worden, sich zu einem Anschlag in Düsseldorf verabredet zu haben. Demnach sollten Selbstmordattentäter Sprengstoffwesten zünden. Es sei geplant gewesen, mit Schnellfeuergewehren auf flüchtende Passanten zu schießen, um möglichst viele Menschen zu töten. Der Prozess begann im vergangenen Juli.
Die mutmaßlichen Anschlagspläne waren Anfang Juni 2016 bekannt geworden. Der Syrer Saleh A. und der Algerier Hamza C. sollen sich laut Anklage im Frühjahr 2014 in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben.
Sie sollen dort auch von der Führungsebene des IS den Auftrag erhalten haben, in Düsseldorf einen Anschlag zu verüben.
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U179 (06.07.2020)
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Curio sagte: "Ein zur Regel entarteter Doppelpass untergräbt Staat und Demokratie."
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„Ich fasse es nicht!“: Haßelmann kritisiert Schäuble für Nichteingreifen in AfD-Rede über Doppelpass
Die Rede des AfD-Abgeordneten Curio habe sich durch "Diffamierung und Hetze gegen die Menschen" ausgezeichnet, "die hier zu Hause sind und mehr als eine Staatsangehörigkeit haben", so die Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion.
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der grünen Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann, hat Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) kritisiert, weil dieser in der jüngsten Sitzung des Parlaments ihrer Ansicht nach hätte eingreifen müssen, es aber trotz entsprechender Bitten nicht tat.
Die Rede des AfD-Abgeordneten Gottfried Curio am Freitag habe sich durch „Diffamierung und Hetze gegen die Menschen“ ausgezeichnet, „die hier zu Hause sind und mehr als eine Staatsangehörigkeit haben“ Darüber hinaus habe er auch noch die Integrationsbeauftragte, Staatsministerin Aydan Özuguz (SPD), „beleidigt“.
Haßelmann fügte hinzu: „Und der Präsident des Bundestages greift nicht ein – keine Zurückweisung, keine Rüge, nichts. Ich fasse es nicht!“ Curio hatte in einer heftigen Debatte über die doppelte Staatsbürgerschaft gesagt: „Ein zur Regel entarteter Doppelpass untergräbt Staat und Demokratie.“
Die Vokabel „entartet“ stammt aus dem Nationalsozialismus.
Und Özoguz sei ein „Musterbeispiel misslungener Integration“. Die Deutsch-Türkin Özoguz war bereits im vergangenen Jahr von dem AfD-Politiker Alexander Gauland scharf kritisiert worden. Dieser hatte im Wahlkampf gesagt, man müsse die Integrationsbeauftragte „in Anatolien entsorgen“.
Curios Äußerungen sorgten im Bundestag für Empörung und Protest. Der Antrag der AfD zu einer Rückkehr zur sogenannten Optionspflicht sei „zutiefst fremdenfeindlich“, sagte der FDP-Abgeordnete Jürgen Martens. Er warf Curio „diffamierendes Gerede“ und „völkische Floskeln“ vor.
Der Linke-Abgeordnete Niema Movassat sagte, der Antrag sei „schwer erträglich“ und ein Sammelsurium „völkischer Begriffe“. Die Grünen-Politikerin Filiz Polat sagte, sie sei „zutiefst schockiert“ über die Begründungen der AfD für ihren Gesetzentwurf.
Die Vorlage wurde zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen.
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U179 (06.07.2020)
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U179 (06.07.2020)
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Überwältigende Resonanz: Hessische Mohren-Apotheke wappnet sich gegen Namensänderung
Die Inhaberin der "Hofapotheke zum Mohren" in Friedberg macht sich Sorgen, dass auch sie Opfer der Namenszensur werden könnte und initiierte nun eine Unterschriftenaktion. Die Resonanz bei Kunden und auch Nichtkunden ist überwältigend.
Der Rassismus-Vorwurf kam von seitens der Kommunalen Ausländervertretung (KAV) der Stadt Frankfurt. Diese forderte in einem Antrag die Stadt auf, sich dafür einzusetzen, dass rassistische Bezeichnungen und Logos aus dem Stadtbild Frankfurts verschwinden.
Die Mohren-Apotheke in Friedberg wurde bereits 1621 gegründet und befindet sich seit 99 Jahren in Familienbesitz. „Mein Herzblut steckt in dieser Apotheke“, zitiert das Blatt die 47-Jährige, die aus diesen traditionellen und emotionalen Gründen keinesfalls den Namen ändern würde.
Wenn sie ihren Namen ändern müsse, dann verlöre das Geschäft an Wiedererkennungswert, weiß die Inhaberin, die diese Forderung für „nicht verhältnismäßig“ hält.
„Die spinnen“
Auch ihre Kunden haben kein Verständnis für die „Mohren“-Debatte. Hans Dümpelmann etwa meinte, „die spinnen“ – und „etwas Tradition und Selbstbewusstsein sollte jeder Bürger behalten“.
Podszus bekomme nur positive Rückmeldungen von den Leuten, erklärt sie weiter. „Wehe Sie lassen sich rumkriegen!“ bekomme sie oft gesagt.
Mit der Unterschriftenliste wolle sie einen Rückhalt dokumentieren, falls irgendwann einmal etwas von oben komme.
„Wahnsinn, was plötzlich los ist“
Derzeit gibt es noch rund 100 Mohren-Apotheken in Deutschland, die aber immer mehr verschwinden. Einige machen aus wirtschaftlichen Gründen dicht, andere werden der politischen Korrektheit wegen umgetauft.
Mohr ist eine deutschsprachige Bezeichnung für Menschen mit dunkler Hautfarbe.
Historisch (alt- und mittelhochdeutsch) bezeichnete es zunächst Bewohner Mauretaniens (Mauren), bereits im Mittelalter auch verallgemeinert „Menschen mit dunkler Hautfarbe“, seit dem 16. Jahrhundert ausschließlich in dieser erweiterten Bedeutung.
Man geht davon aus, dass Apotheken mit diesem Namen vor Jahrhunderten auf Medikamente und Rezepturen aus ferner Welt aufmerksam machen wollten.
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U179 (06.07.2020)
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1.Strophe
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt,
wenn es stets zu Schutz und Trutze
brüderlich zusammen hält.
Von der Maas bis an die Memel, von der
Etsch bis an den Belt.
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt.
2.Strophe
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten ihren alten
schönen Klang.
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes
Leben lang.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang.
3.Strophe
Einigkeit und Recht und Freiheit für
das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben brüderlich mit
Herz und Hand.
Einigkeit und Recht und Freiheit sind
des Glückes Unterpfand.
Blüh' im Glanze dieses Glückes, blühe
deutsches Vaterland!
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Finger weg vom Deutschlandlied
Die oberste Gleichstellungsbeauftragte möchte sich mit einem gegenderten Deutschlandlied über den Dichter August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, die Bundeskanzler Adenauer und Kohl sowie die Bundespräsidenten Heuss und v. Weizsäcker hinwegsetzen.
Wenn Menschen nicht ausgelastet sind, dann kommen sie auf seltsame Gedanken. Die Gleichstellungsbeauftragte im Bundesfamilienministerium, zugleich Sprecherin der 25 Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden, ist wohl ein solcher Fall. Kristin Rose-Möhring heißt die Dame.
In einem Rundbrief an alle Mitarbeiter des Ministeriums aus Anlass des Internationalen Frauentags am 8. März meinte sie, der Text des Deutschlandlieds müsse künftig geschlechtsneutral gestaltet werden. Rhetorisch fragte sie: „Warum gendern wir nicht unsere Nationalhymne, das Deutschlandlied?“
Der Brief endet mit der Schlussformel: …. „mit fröhlich gegenderten Grüßen für einen diskussionsfreudigen 8. März“.
Das Deutschlandlied soll sich nach Rose-Möhrings Auffassung dann wie folgt lesen (in Klammer die gegenderte Variante):
Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland (Heimatland)!
Danach lasst uns alle streben
brüderlich (couragiert) mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand:
Blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland (Heimatland)!
Alles Beschäftigungstherapie für offenbar nicht ausgelastete Funktions- und sonstige Würdenträger – und ein wenig größenwahnsinnig! Immerhin will sich die Gender-Dame über einen Dichter, zwei Bundeskanzler und zwei Bundespräsidenten hinwegsetzen.
Denn:
Aufgrund eines Schriftwechsels zwischen Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer ist die 3. Strophe des von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 auf Helgoland gedichteten und mit einer Melodie von Joseph Haydn unterlegten Deutschlandliedes seit 1952 die Nationalhymne der Bundesrepublik. Mit der Wiedervereinigung haben dies Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl 1991 bekräftigt.
Aber Deutschland soll nun wieder ein Stück mehr – wenn es nach dem Willen selbsternannter Eliten geht – von seinen Traditionen abgeschnitten werden. Umerziehung 2.0 eben! Die Franzosen sind da anders gestrickt. In ihrer Marseillaise geht es um féroces soldats (wilde Soldaten), guerriers (Krieger) und héros (Helden).
Solche Vorbilder sind für Deutschland natürlich nicht „hilfreich“. Aber es muss auch nicht so holprig zugehen wie in „Felix Austria“: Die Österreicher haben nämlich 2012 ihre Bundeshymne geändert. Dort hieß es in einem Vers zuvor: „Heimat bist du großer Söhne.“ Jetzt heißt es: „Heimat großer Söhne und Töchter.“ Der Rhythmus stimmt nicht mehr, denn im alten Vers waren es acht, jetzt sind es neun Silben. Und aus „Bruderchören“ wurden „Jubelchöre.“ Also jubelt mal schön, liebe GenderistInnen, Genderist/innen, Genderist_innen, Genderist*innen.
Letzte Meldung: Kanzlerin Merkel ließ verlauten, sie sei „sehr zufrieden“ mit der traditionellen Form der Hymne. Wie sind wir erleichtert!
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U179 (06.07.2020)
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Lufthansa: Sollte der BER-Hauptstadtflughafen nicht besser abgerissen werden?
Lufthansa-Vorstand Thorsten Dirks erklärte zum Betrieb des BER: "Meine Prognose ist: Das Ding wird abgerissen und neu gebaut". Die FDP unterstützt den Sprecher, andere sind empört.
Äußerungen eines Lufthansa-Vorstands zu einem möglichen Abriss des immer noch nicht eröffneten Hauptstadtflughafens BER haben empörte Reaktionen der Verantwortlichen hervorgerufen.
„Die drei Gesellschafter sind sich einig: Der Flughafen wird fertiggebaut“, sagte Senatssprecherin Claudia Sünder. Flughafen-Chef Engelbert Lütke-Daldrup bemerkte zu den Äußerungen: „Das ist Unsinn.“
Ein Lufthansa-Sprecher sprach von einer zugespitzten Äußerung, um auf das Ausmaß der Probleme am Flughafen hinzuweisen.
Lufthansa-Vorstand Thorsten Dirks erklärte: „Meine Prognose ist: Das Ding wird abgerissen und neu gebaut“. Das sagte er vor Managern beim „Unternehmertag am Tegernsee“, wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ online schreibt.
Nicht nur die Lufthansa hatte alle Technik zeitgetreu zu ursprünglichen Eröffnung 2012 eingebaut, nun ist alles überaltert und reparaturbedürftig.
Die FDP unterstützt den Lufthansa-Sprecher
„Angesichts der unseriösen Aussagen des Berliner Senats und der anderen Gesellschafter zu den bisherigen Eröffnungsterminen halte ich es für nicht ausgeschlossen, dass die Lufthansa-Prognose zutreffend ist“, sagte Kluckert
„Es ist unverantwortlich, dass der Berliner Senat noch keine Vorkehrung getroffen hat, um den ab den 1. Januar 2020 fälligen Lärmschutz für die Tegel-Anwohner zu realisieren.“
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U179 (06.07.2020)
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Hartz-IV-Mafia aus osteuropäischen Ländern: Bandenmäßig organisierter Leistungsmissbrauch
Die Bundesagentur für Arbeit ist besorgt über den "organisierten Leistungsmissbrauch" durch Banden. Diese würden "gezielt" Menschen aus osteuropäischen Ländern anlocken, um dann Hartz-Leistungen zu kassieren.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat im vergangenen Jahr fast 150.000 Straf- und Bußgeldverfahren wegen Hartz-IV-Betrug eingeleitet.
Wie „Bild“ unter Berufung auf einen internen Bericht der BA schreibt, ist die Behörde besonders über den „organisierten Leistungsmissbrauch“ durch Banden besorgt.
Gut organisierte Banden aus osteuropäischen Ländern
Besorgt ist die BA wegen des Hartz-Betrugs durch „gut organisierte Banden“. Sie würden „gezielt“ Menschen aus osteuropäischen Ländern wie Bulgarien und Rumänien anlocken, die hier scheinbar arbeiten, um dann zu Unrecht Hartz-Leistungen zu kassieren.
Schwerpunkte der Hartz-Mafia sind demnach Berlin, Dortmund, Hagen, Gelsenkirchen, Duisburg, Bremerhaven, Pinneberg und Neumünster.
So würden die Banden zum Beispiel Zuwanderer zum Schein einstellen und entlassen, damit sie Anspruch auf Hartz IV erhalten. Den Großteil der ausgezahlten Leistungen würden die Banden selbst einbehalten.
Außerdem würden Betrüger-Banden Wuchermieten für Schrottimmobilien von Hartz-Beziehern aus dem Ausland verlangen, die von den Jobcentern gezahlt würden.
Ausländer würden zudem samt Familien nach Deutschland gebracht, um Hartz IV zu beantragen.
Danach reisten sie wieder aus. Die Betrüger-Banden würden die Leistungen dann weiter kassieren.
Wenn die Jobcenter die Hartz-Bezieher vorladen, würden diese oft kurzfristig nach Deutschland zurückgebracht.
Mithilfe einer ausgeklügelten Logistik wird sichergestellt, dass die Leistungsbezieher bei Einladungen des Jobcenters rechtzeitig wieder einreisen und pünktlich zu den Terminen erscheinen“, zitiert „Bild“ aus dem BA-Bericht.
In 82.266 Fällen verschwiegen Hartz-Bezieher Einkünfte aus Jobs, Vermögen oder Sozialleistungen und kassierten 54 Millionen Euro Leistungen zu viel.
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U179 (06.07.2020)
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Heino war in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder eine unkritische Haltung zu völkischem Liedgut vorgeworfen worden.
„Ich bin nicht schwarzbraun, ihr Haselnüsse!“
Heino
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Politisch nicht korrekt: NRW-Heimatministerin distanziert sich von Heino-Schallplatte mit Heimatliedern
Schlagersänger Heino schenkte der Nordrhein-Westfalens Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) eine Schallplatte - doch diese war nicht politisch korrekt.
Beim ersten NRW-Heimatkongress hatte der Sänger der Ministerin am vergangenen Wochenende das Geschenk gemacht: ein Doppelalbum mit mehreren alten Volksliedern – die auch die National-Sozialisten einst in ihrem SS-Liederbuch verewigt hatte.
Völkisches Liedgut?
Am Donnerstag legte die SPD-Landtagsfraktion in Düsseldorf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung vor. Sie will wissen, wie Heino überhaupt zu einer Einladung gekommen sei. Dem 79-jährigen Düsseldorfer war in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder eine unkritische Haltung zu „völkischem Liedgut“ vorgeworfen worden.
Scharrenbachs Ministerium teilte mit, Heinos Geschenke – insgesamt zwei Schallplatten und vier CDs – seien „bei der Übergabe nicht unter dem Aspekt der politischen Korrektheit überprüft worden“. Die Ministerin verwahre sich aber strikt dagegen, „in irgendeiner Weise mit der nationalsozialistischen Ideologie in Verbindung gebracht zu werden“.
Heino verteidigt sein Album
Das Album enthält unter anderem auch das Lied „Wenn alle untreu werden“. Der Song wurde 1814 von Max von Schenkendorf verfaßt und später von der SS als „Treuelied“ instrumentalisiert. Heino verwendete für seine Version aber nicht die Melodie, die in der SS-Version üblich war – sonder die der niederländischen Nationalhymne.
Der Schlagersänger verteidigt sein Album: „Wenn man danach sucht, findet man immer ein Lied, das missbraucht worden ist“, entgegnete der Musiker in der „Bild“-Zeitung auf die Kritik. „Die Lieder können doch nichts dafür, wenn sie instrumentalisiert worden sind.“
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U179 (06.07.2020)
Die edlen Flüchtilanten wollten nicht zu den musikalischen Klängen der Eingeborenen tanzen und singen.
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Es kam niemand. Die Veranstalter geben sich die Schuld.
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Flüchtlinge fehlen beim Singen mit Flüchtlingen
Das Willkommenscafé in Stuttgart veranstaltete ein gemeinsames Singen mit Flüchtlingen. Der internationale Chor stand bereit, eingeladen waren Flüchtlinge aus drei Unterkünften. Es kam niemand. Die Veranstalter geben sich die Schuld.
Die Integration von Flüchtlingen funktioniert nicht ohne Schwierigkeiten. Im Großen wie auch im Kleinen. Das muss auch ein Willkommenscafé in Stuttgart erleben.
Das Café hatte eine Veranstaltung für Flüchtlinge mit dem internationalen Chor organisiert. Die Mitglieder des Chors freuten sich darauf, in Kontakt mit den Flüchtlingen zu kommen, hieß es.
Eine Broschüre wurde gedruckt und Einladungen gingen an drei Flüchtlingsunterkünfte. Ein paar der Flüchtlinge hätten bereits mündlich zugesagt, sagt der Veranstalter.
Trotz allem – es kam am Samstag niemand.
Dabei hatte sich der internationale Chor viel Mühe gegeben. Die Mitglieder hatten den Text von „Bruder Jakob“ so umgeschrieben, dass die Zuhörer ein paar Wörter Arabisch lernen konnten.
„Die Broschüre war nur auf Deutsch verfasst, vielleicht war das ein Fehler.“
Auch bei anderen Veranstaltungen wenig Interesse von Flüchtlingen
Das Willkommenscafé im Stuttgarter Stadtteil Möhringen will Flüchtlinge und Anwohner außerhalb der Unterkünfte zusammenbringen. Es ist nicht das erste Mal, dass die Organisatoren dabei auf Schwierigkeiten stoßen.
Anfangs hatte das Konzept des Cafés im Gemeindezentrum der Martinskirche ein wöchentliches Treffen zwischen Anwohnern und Flüchtlingen vorgesehen. „Irgendwann ist das Interesse daran aber gebröckelt, sodass es sich nicht mehr gelohnt hat, sich dafür jeden Dienstag zu treffen“
Als neue Idee wurden die Flüchtlinge dann eingeladen, bei einem gemeinsamen Treffen die deutsche Sprache zu üben.
Doch auch bei dieser Veranstaltung hielt sich das Interesse in Grenzen. „Wir haben gelernt, die Voraussetzungen und Erwartungen ständig zu überdenken. Es sind völlig verschiedene Menschen, die aufeinandertreffen.
Wir müssen auch lernen, wie diese Menschen empfinden“, sagt Eberle. Er will sich jetzt neue Veranstaltungen einfallen lassen.
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U179 (06.07.2020)
Islamisten und Rechtspopulisten In der Propaganda vereint
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Befinden wir uns im Zeitalter der Wut? Angesichts des Zulaufs bei Rechtsextremen und Islamisten haben viele diesen Eindruck. Zwischen beiden Gruppierungen gibt es erstaunliche Gemeinsamkeiten, sagt Extremismusforscherin Julia Ebner.
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Studie entdeckt Gemeinsamkeiten zwischen Islamisten und Neonazis
Für eine Studie wurden zwischen 2013 und 2017 mehr als 10.000 extremistische Posts in sozialen Medien untersucht. Das Ergebnis: Islamisten und Neonazis haben viel gemeinsam. Allerdings sei die Rhetorik der Islamisten „deutlich gemäßigter“.
Eine Analyse rechtsextremer und islamistischer Beiträge in sozialen Netzwerken zeigt, dass Feindlichkeit gegen Muslime und Islamismus eng miteinander verbunden sind und sich gegenseitig verstärken. Mobilisierungs- und Radikalisierungsstrategien ähnelten sich, und auch ideologisch gebe es Gemeinsamkeiten, erklärte das Jenaer Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft am Freitag bei der Vorstellung der Studie. Muslimfeindliche Beiträge sind demnach aber im Vergleich „radikaler und verbreiteter“.
Gefördert wurde die Studie „Hassliebe: Islamfeindlichkeit, Islamismus und die Spirale gesellschaftlicher Polarisierung“ vom Bundesfamilienministerium. Das Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft in Jena wird von der Amadeu-Antonio-Stiftung getragen.
Die Themen der beiden radikalisierten Milieus beziehen sich laut der Studie aufeinander. Diese wechselseitigen Bezüge würden auch gebraucht, „um Feindbilder zu konstruieren und aufrechtzuerhalten“.
Islamismus und Rechtsextremismus treffen sich den Wissenschaftlern zufolge ideologisch im Antisemitismus, in Verschwörungsmythen und im Ziel homogener Gesellschaften. Die jeweiligen Dogmen sind demnach bei den Rechten rassistisch und bei den Islamisten religiös begründet. „Extreme Rechte und Islamisten lehnen Freiheit, Pluralismus und Liberalismus ab“, erklärte Studienautor Maik Fielitz.
Die Londoner Extremismusexpertin Julia Ebner hob mit Blick auf die Studienergebnisse zudem hervor, dass islamistische Kommunikation in den sozialen Netzwerken stark eingeschränkt und ihre Rhetorik „deutlich gemäßigter“ als noch Anfang 2017 sei. Dagegen übertreffe das Ausmaß offen rechtsextremer und muslimfeindlicher Inhalte das Ausmaß islamistischer Inhalte bei Weitem.
Der Geschäftsführer der Amadeu-Antonio-Stiftung, Timo Reinfrank, mahnte, diese Zusammenhänge stärker zu beachten. „Islamistische Radikalisierung, antimuslimischer Rassismus und Antisemitismus müssen zusammen gedacht werden“, erklärte Reinfrank.
In öffentlichen Debatten werde häufig der Eindruck erweckt, „dass rechte Islamfeinde der Gegenpol zu radikalen Islamisten“ seien. Doch beide Lager ähnelten sich und bedrohten die offene Gesellschaft.
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U179 (06.07.2020)
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Zu spät: Abschiebe-Stopp kam beim BAMF an, als Bin Laden-Leibwächter Sami A. schon Richtung Süden flog
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Morgen über das Abschiebeverbot für den Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden informiert.
Zu spät. Sami A. flog zu diesem Zeitpunkt schon Richtung Süden.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am Morgen über ein Abschiebeverbot für den Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden informiert.
Das Fax mit der Entscheidung vom Abend sei um 8.27 Uhr an das BAMF gefaxt worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Zu diesem Zeitpunkt saß Sami A. aber nach Informationen aus Sicherheitskreisen bereits im Flugzeug nach Tunesien. Nach der Landung in Tunesien wurde er den dortigen Behörden übergeben.
Terroristen-Leibwächter lebte von Sozialhilfe
In Bochum lebte der Tunesier mit Frau und Kindern jahrelang von der deutschen Sozialhilfe. Obwohl er als „Gefährder“ galt und von einem Gericht als „akut gefährlich“ eingestuft wurde, durfte er lange Zeit nicht abgeschoben werden, weil ihm in Tunesien angeblich Folter drohte, berichtet die Nachrichtenagentur DTS.
Es gibt viele Beispiele für Rückkehrer nach Tunesien, das weiß auch die deutsche Regierung. Wer das Gesetz gebrochen hat, dem wird hier der Prozess gemacht. Das gilt für alle in Tunesien.“
(Mehdi Ben Gharbia, Minister für Menschenrechte, Tunesien)
Es sei absurd, dass ein deutsches Gericht behauptet habe, einem tunesischen Staatsbürger könne in seiner Heimat Folter drohen, so der Minister.
Abschiebeverbot aufgehoben, Abschiebeverbot erneuert
Ende Juni wurde Sami A. festgenommen und in ein Abschiebegefängnis gebracht, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ein Abschiebeverbot aufgehoben hatte.
Dieses veröffentlichte am Freitag einen Beschluss vom Donnerstag, wonach der Leibwächter Bin Ladens vorläufig nicht abgeschoben werden könne.
Damit bleibt das für ihn festgestellte Abschiebungsverbot für Tunesien bis zu einer abschließenden Entscheidung im Klageverfahren wirksam.“
(Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)
Für Sami A. kam das Fax jedoch zu spät. Er befand sich bereits auf Heimreise. Doch wie geht der Fall weiter?
Muss Deutschland den „Gefährder“ jetzt wieder zurückholen?
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U179 (06.07.2020)
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Gericht ordnet Rückholung von Gefährder Sami A. an – Abschiebung hätte abgebrochen werden müssen
Der als Gefährder nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche frühere Leibwächter von Osama Bin Laden, Sami A., muss zurückgeholt werden. Das ordnet das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen an.
Die am Freitagmorgen erfolgte Abschiebung eines von den deutschen Behörden als Gefährder eingestuften Tunesiers muss laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen von der Ausländerbehörde rückgängig gemacht werden.
Nach dem Beschluss der für das Ausländerrecht zuständigen 8. Kammer stellt sich die Abschiebung als grob rechtswidrig dar und verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien. Entscheidend für die Entscheidung sei, dass die Abschiebung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses noch nicht abgeschlossen war und deshalb abzubrechen gewesen wäre.
Aus der wegen der fortbestehenden Abschiebungsverbote rechtswidrigen Abschiebung folge die Pflicht der Ausländerbehörde, den Antragsteller unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen.“
Dass die Gerichtsentscheidung über das Fortbestehen der Abschiebungsverbote den Behörden erst bekanntgegeben wurde, als die Abschiebung bereits in Gang gesetzt war, sei darauf zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen des Gerichts den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben hatten.
Warum das Gericht das Urteil erst am Tag nach der Entscheidung losschickte, wurde nicht begründe
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U179 (06.07.2020)
Die Abläufe im Fall offenbarten einen „Fehler in unserem System“, schrieb AfD-Chef Jörg Meuthen auf Facebook.
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Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat die angeordnete Rückholung im Deutschlandfunk als angemessen bezeichnet. Das Urteil zeuge von der Qualität des Rechtsstaates, fügte UNHCR-Sprecher Chris Melzer hinzu.
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Tunesische Regierung: „Können Sami A. nicht zurück nach Deutschland lassen“
Aufgrund der Vorwürfe sei es kaum vorstellbar, dass Sami A. einfach nach Deutschland zurückkehren könne. So heißt es aus tunesischen Regierungskreisen.
Tunesien will Sami A. nicht zurück nach Deutschland lassen. Aus tunesischen Regierungskreisen hieß es am Freitag, dass es aufgrund der Vorwürfe kaum vorstellbar sei, dass er so einfach nach Deutschland zurück könne, schreibt die „Bild“ in ihrer Samstagausgabe. Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama Bin Laden wurde am Freitagabend in Tunis verhört, bestätigte ein Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde.
Sami A. werde Terror-Unterstützung vorgeworfen und er werde im Gebäude der Behörde dazu befragt. Als wahrscheinlich gilt, dass Sami A. Anfang der Woche einem Haftrichter vorgeführt wird.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Freitag bestimmt, dass die Abschiebung von der Ausländerbehörde rückgängig gemacht werden müsse. Noch während die Abschiebung lief, hatte das Gericht einen Beschluss vom Vortag ans BAMF geschickt, dass die Abschiebung untersagt sei.
Er wird zwar in Deutschland als „Gefährder“ eingestuft, in Tunesien droht ihm allerdings möglicherweise Folter.
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Kardinal Marx attackiert Seehofer und Söder: „Nationalist sein und katholisch sein, das geht nicht“
Der Kardinal Reinhard Marx hat Bundesinnenminister Seehofer sowie Bayerns Ministerpräsident Söder angegriffen.
Der Vorsitzende der katholischen deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat den CSU-Vorsitzenden und Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder angegriffen.
Marx kritisierte in der Wochenzeitung „Die Zeit“ sowohl Seehofers Bemerkung über die Abschiebung von 69 Afghanen an seinem 69. Geburtstag als auch das von Söder benutzte Wort „Asyltourismus“.
Außerdem forderte Marx die CSU zu mehr Respekt für das „Christlich“ in ihrem Namen auf: „Eine Partei, die sich für das C im Namen entschieden hat, geht eine Verpflichtung ein – im Sinne der christlichen Soziallehre besonders in der Haltung gegenüber den Armen und Schwachen.“ Dabei warnte er die CSU vor einem fortschreitenden „Rechtskurs“.
Er halte es für eine falsche Einschätzung einer sehr komplexen Lage, „zu meinen, wir wandern am besten alle nach rechts, weil der Zeitgeist nach rechts wandert“. Außerdem stellte Marx fest, „Nationalist sein und katholisch sein, das geht nicht.“
Bereits nach dem Erlass von Ministerpräsident Söder, in allen bayerischen Behörden Kreuze aufzuhängen, war es zu einer offenen Auseinandersetzung zwischen Marx und der CSU gekommen. Der Kardinal räumte ein, es habe zwischen ihm und dem seit März amtierenden Ministerpräsidenten einen „etwas unruhigen Start“ gegeben.
Allerdings skizzierte der Kardinal eine grundsätzliche Auseinanderentwicklung zwischen der CSU und der Kirche. Er wolle nicht sagen, die CSU sei rechter geworden oder die Kirche linker. Aber schon seit den 60er, 70er Jahren denke die katholische Kirche globaler, da gebe es in der Politik gerade eine andere Entwicklung.
„In der Politik geht der Trend derzeit stärker zum Nationalen, zur Selbstbehauptung“, sagte Marx.
„Damit greift eine Sichtweise um sich, die nicht die unsere ist.“
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Narrenhaus Deutschland: Gefährder Sami A. beantragt Rückholung, Gericht droht Bochum 10.000 € Zwangsgeld an und Tunesien will ihn behalten
Ein islamistischer Gefährder und Terrorverdächtiger beantragt in der Haft in seiner Heimat die Rückholung nach Deutschland. Das Gericht droht daraufhin der Stadt Bochum mit einem Zwangsgeld, wenn sie den Al-Kaida-Mann nicht schleunigst zurückholt.
Ein Fall für das A-Team oder eher für die Irrenanstalt?
Im Streit um die Abschiebung des Islamisten Sami A. dreht das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht jetzt vollends durch. Die Ausländerbehörde in Bochum soll den Islamisten Sami A. bis Dienstag zurückholen. Sonst droht eine Geldstrafe. Doch Tunesien ermittelt selbst gegen seinen Staatsbürger Sami A. wegen Terrorverdacht und will ihn nicht herausrücken.
Tunesische Anti-Terror-Behörde ermittelt
Tunesien sieht zurzeit keinen Grund, den Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückzuschicken.
Tunesien ermittle selbst wegen Terrorverdachts gegen Sami A., erklärte dazu der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti. Zudem gebe es kein entsprechendes Gesuch der deutschen Behörden, so der Staatsschützer.
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte allerdings am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei.
Nun setzt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Ausländerbehörde in Bochum unter Druck, gibt eine Frist bis kommenden Dienstag zur Rückholung des islamistischen Gefährders aus seinem Heimatland Tunesien.
Bedeutet dies eine Aufforderung zur Entführung eines tunesischen Staatsbürgers aus einem tunesischen Gefängnis?
Damit gerät die Stadt Bochum unter Zugzwang. Sie muss nun wohl aus der Stadtkasse bezahlen oder aber auf gerichtlichen Druck hin illegale Wege beschreiten. Ein Fall für Rambo, McGyver & Co.?
Drohung auf Antrag des Islamisten
Das Gericht argumentiert: Die Behörde habe bislang „nichts Substantielles unternommen“, um Sami A. zurückzuholen, heißt es in einem Gerichtsbeschluss.
Das Gericht drohte der Stadt auf Antrag des Tunesiers ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an, sollte man Sami A. bis spätestens kommenden Dienstag nicht zurückgeholt haben.
Bereits vor wenigen Tagen kündigte der Anwalt des Islamisten an:
Es gibt nichts, weshalb mein Mandant in Deutschland verurteilt wurde. Wir werden jetzt dafür sorgen, dass er freikommt, dann deutsche Papiere erhält und zurück nach Deutschland gebracht wird.“
(Anwalt von Sami A.)
Tunesien sieht das anders: Ein Sprecher der Anti-Terror Behörde betonte deutlich die Zuständigkeit der tunesischen Behörden: „Er hat nur eine tunesische Staatsangehörigkeit, also sind alleine tunesische Behörden zuständig.“
Ihm wird vorgeworfen, Terroristen in Afghanistan trainiert und extremistische Gruppen in Deutschland unterstützt zu haben. Und er war der Bodyguard von Osama bin Laden.“
(Sprecher der Anti-Terror-Behörde in Tunesien)
Anfrage des Auswärtigen Amtes
Bislang sollen mithilfe des Auswärtigen Amtes lediglich Anfragen zum Aufenthaltsort und zur aktuellen Situation Sami A.s an die tunesischen Behörden gestellt worden sein, bemängelte die Kammer.
Die Stadt Bochum habe bislang nicht reagiert, sagte ein Gelsenkirchener Gerichtssprecher. Sie könne aber gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
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U179 (06.07.2020)
Abgesehen vom rechtlichen Aspekt des illegalen Einwanderers verurteilt das Gericht die Bürger der Stadt Bochum zu der Zahlung, denn diese finanzieren doch über ihre Abgaben dort alles.Narrenhaus Deutschland: Gefährder Sami A. beantragt Rückholung, Gericht droht Bochum 10.000 € Zwangsgeld an und Tunesien will ihn behalten
Ein islamistischer Gefährder und Terrorverdächtiger beantragt in der Haft in seiner Heimat die Rückholung nach Deutschland. Das Gericht droht daraufhin der Stadt Bochum mit einem Zwangsgeld, wenn sie den Al-Kaida-Mann nicht schleunigst zurückholt.
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Asyl für weiße Südafrikaner? – Bundesregierung sieht trotz Diskriminierung und Gewalt keinen Schutzgrund
Die Bundesregierung sieht keinen Schutzgrund für weiße Südafrikaner. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD hervor.
Dr. Anton Friesen von der AfD stellte eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung, welchen Schutzstatus weiße Südafrikaner in Deutschland bekommen würden, wenn sie hier einen Asylantrag stellen würden.
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Grund ihnen einen Schutzstatus zuzusprechen, obwohl die Lage in Südafrika immer schlimmer wird.
„In Südafrika findet beinahe unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit eine gezielte Verfolgung einer ethnischen Minderheit statt. Die weißen Südafrikaner werden dort diskriminiert, vertrieben und getötet. In den letzten zweieinhalb Jahrzehnten sind über 70.000 weiße Südafrikaner umgebracht worden. Hundertausende sind mittlerweile aus ihrer Heimat geflohen.
Die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Südafrika sind erschütternd.
Es ist daher zynisch, wenn die Bundesregierung in diesem Zusammenhang keine Gruppenverfolgung erkennen kann. Andere Staaten wie Australien sind bereits dazu übergegangen, die Visa-Vergabe an weiße Südafrikaner zu erleichtern.
Auch Deutschland darf nicht länger tatenlos dem Geschehen in Südafrika zusehen. Angehörigen der weißen Minderheit in Südafrika muss ein Schutztitel zugesprochen werden, wenn sie hierzulande einen Asylantrag stellen.
Zudem muss die Entwicklungshilfe für Südafrika gestrichen werden, solange sich die Lage für die weißen Südafrikaner nicht verbessert.“
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U179 (06.07.2020)