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Verdacht auf Kindesmissbrauch: Haftbefehl gegen Büroleiter von Grünen-Politiker
Schwerwiegender Verdacht gegen den Büroleiter eines Grünen-Politikers: Gegen den 61-Jährigen wurde Haftbefehl wegen Kindesmissbrauchs in mehr als 160 Fällen erlassen. Der Mann führt das Gießener Wahlkreisbüro des Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs.
Ja da wird dir geholfen mein Kind!
Zitat
[...] Wie die „Bild“-Zeitung am Mittwoch auf ihrer Onlineseite berichtete, steht der 61-jährige Leiter des Gießener Wahlkreisbüros des Grünen-Bundestagsabgeordneten Tom Koenigs im Verdacht, im Zeitraum zwischen 2007 und 2013 mehrere Kinder im Alter von damals acht bis elf
Jahren mit Drogen gefügig gemacht und anschließend sexuell missbraucht zu haben.
Anlass der Ermittlungen seien unter anderem zwei Strafanzeigen von Nachbarn, beziehungsweise von früheren Nachbarn, die in der vergangenen Woche beim Polizeipräsidium Mittelhessen eingegangen waren. Darin verdächtigten sie den 61-Jährigen, Kinder in mehreren Fällen missbraucht sowie Drogen, insbesondere Marihuana, an Minderjährige weiter gegeben zu haben.[...]
Weder das Wahlkreisbüro noch das Bundestagsbüro von Koenigs, der Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses im Bundestag ist, wollten sich auf Anfrage zu den Vorwürfen äußern. Koenigs setzt sich für die Belange von Kindern ein, er sitzt auch im Vorstand des Kinderhilfswerks UNICEF.
Klar da lernen unsere Jüngsten dann schon früh wie man "gerade geht" und es beruflich "weiter" bringt!
Zitat
[...]„Der echte Pädophile geht äußerst vorsichtig vor“
Der „echte Pädophile“, habe Lautmann in der Ausgabe 3/1995 geschrieben, gehe „außerordentlich vorsichtig“ vor, eine Schädigung der Kinder sei „sehr fraglich“. Er habe außerdem argumentiert, es gebe „so etwas wie eine natürliche Willensübereinstimmung“ zwischen Erwachsenen und Kindern. Sein 1994 erschienenes Buch „Die Lust am Kind“ sei im „Pro Familia Magazin“ ebenso positiv besprochen wie andere pädophilen-freundliche Bücher.[...]
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Grüne protestieren gegen Denkmal für Trümmerfrauen
Protest in der Altstadt Grüne verhüllen Trümmerfrauen-Denkmal
"Der Stein muss weg!", fordern die Grünen. Aus ihrer Sicht werden durch ihn "zwangsverpflichtete Altnazis" geehrt. Der Streit, die Aktion.
Altstadt - Den Landtagsabgeordneten Sepp Dürr und Katharina Schulze ist der im Mai am Marstallplatz aufgestellte Gedenkstein für Trümmerfrauen und die Aufbaugeneration ein Dorn im Auge.
Zitat
Grüne protestieren gegen Denkmal für Trümmerfrauen
In München habe es keine Trümmerfrauen gegeben, argumentierte Schulze. Auf einem braunen Tuch, mit dem die beiden Grünen-Politiker den Stein verhüllten, stand deshalb: „Den Richtigen ein Denkmal – nicht den Altnazis. Gegen Spaenles Geschichtsklitterung.“
Ich denke das (1) sehr wohl erfüllt sein sollte aber passieren wird da nichts das ist mir schon klar!
Zitat
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
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Registrierungsdatum: 12. Januar 2012
Wohnort: in einem kleinen Dorf, nahe Lutherstadt Wittenberg
Beruf: Ind.-Kfm., nun Rentner--> altes Eisen mit Bauchgefühl für, nein gegen: Corona-Maßnahmen :)
Hobbys: mein Mann,unser Haus und Garten, meine respektable Familie, Politik, gesundes Essen,
Danksagungen: 482
Wenn es doch aber die Wahrheit ist, was das alles bewirken könnte---- dann muß also gelogen werden?Hallo matty,
immer wieder interessant das Gesetze nur einseitig angewandt werden!
Quelle >>>
Zitat
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
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Ich denke n i c h t, daß sowas mit Überalterung begründet werden darf und kann! Denn: diese Handlungen wurden von jungen Menschen (auch!! Grünen begangen).
Jedes Naturvolk hat für so etwas einfache praktikable Lösungen, nur eine überalterte dekadente Zivilisation kennt solche Entartungen.
Aus keramischen Überlieferungen wissen wir heute von untergegangen Hochkulturen und deren krankhaften Auswüchsen.
Mit freundlichen Grüßen![]()
uebender
als würde es die BRiD interessieren ob sie ihr eigenes Recht bricht und beugt....Wenn es doch aber die Wahrheit ist, was das alles bewirken könnte---- dann muß also gelogen werden?![]()
![]()
Das sollte doch dann aber wiederum einen anderen Straftatsbestand darstellen? !!!
Überalterung bezieht sich in Zusammenhang mit dekadent auf die Gesellschaftsform.Ich denke n i c h t, daß sowas mit Überalterung begründet werden darf und kann! Denn: diese Handlungen wurden von jungen Menschen (auch!! Grünen begangen).
Also: Die alten sind nicht zwangsläufig an a l l e m schuld!
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Da die Berichterstattung evtl. nicht jeden gefallen hat zog man den Stecker!
Zitat
[...]Auf sie hat es nun auch der Erstatter der Strafanzeige abgesehen. Er wirft ihr vor, "das Andenken an die Trümmerfrauen zu verunglimpfen und sie in ihrer jeweiligen Persönlichkeit herabzusetzen." Damit habe sie Paragraf 189 des Strafgesetzbuches verletzt, nach dem die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden kann.[...]
Worum ging es?
Zitat
[...]Hinweis der Redaktion: Aufgrund der Flut an unsachlichen und strafrechtlich relevanten Kommentaren im Zusammenhang mit diesem Thema ist die Kommentarfunktion bei diesem Beitrag deaktiviert. Wir bitten um Verständnis.
Das ganze hat mit professioneller Berichterstattung wohl nichts zu tun aber es steht zu vermuten das diese Aussage genau so gewollt ist um Menschen in gewohnter Manier zu diskreditieren.
Zitat
[...]Hinter der Strafanzeige steht ein Immobilienmakler aus Miesbach, Maurice I. Der mag offenbar den großen Auftritt: Auf seiner Webseite heißt es, er sei "der Bismarck unter den Maklern", weil er sich in seinen "Unternehmensgrundsätzen stets an dem Leitbild des deutschen Reichskanzlers Otto von Bismarck" orientiere. Außerdem hat er ein Buch geschrieben und lässt sich in der Werbung dafür als "Starmakler, Hobbychirurg und Lebensphilosoph" bezeichnen.[...]
Zitat
Ab Januar ist die Biotonne Pflicht
Ab Januar gilt eines bundesweite Sammelpflicht für Bioabfälle. Das legt eine Regelung im Kreislaufwirtschaftsgesetz fest. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) appellierte an Länder und Kommunen, die Pflicht flächendeckend umzusetzen.
"Die Getrennterfassung von Biomüll bietet große Chancen: Bioabfälle können zu schadstoffarmem Kompost verarbeitet werden und damit einen Beitrag zur Substitution von Mineraldünger leisten", sagte Hendricks der Deutschen Presse-Agentur.
Bei der Vergärung von Bioabfällen könne zudem Biogas gewonnen werden. "Jeder Einzelne kann hier durch Mülltrennen einen Beitrag leisten."
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Nach Auftritt vor Rechtsextremen Grünen-Kandidatin wehrt sich gegen Parteiausschluß
Zoff bei Hamburgs Grünen: Die in Ungnade gefallene Bürgerschaftskandidatin Nebahat Güclü will einen Parteiausschluss nicht akzeptieren. Sie steht in der Kritik, weil sie bei einer Veranstaltung von Rechtsextremen eine Rede gehalten hatte.
Güclü war am 18. Januar bei einer Veranstaltung der „Almanya Türk Federasyon“ aufgetreten. Diese gilt als Organisation einer türkischen nationalistischen Bewegung, die unter dem Namen „Graue Wölfe“ bekannt ist. Nachdem das bekannt wurde, hatte der Hamburger Grünen-Vorstand von Güclü gefordert, ihre Kandidatur für die kommende Bürgerschaftswahl zurückzuziehen. Als sie dies nicht tun wollte, wurde ein Parteiausschlussverfahren gegen sie eingeleitet.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sima« (3. Februar 2015, 17:20)
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Grüne fordern "große Tore" für Zuwanderer
Mit einem eigenen Konzept zur Steuerung des Fachkräftezuzugs bringen die Grünen die schwarz-rote Koalition in Bedrängnis: Denn Union und SPD verheddern sich immer tiefer im Zuwanderungsstreit.
Die Grünen-Fraktionschefin präsentiert am Mittwochvormittag ihre Grundzüge für ein Einwanderungsgesetz. Mit dem Konzept will sie gleich auf mehreren Feldern Punkte sammeln: Sie kann die schwarz-rote Koalition in ihrer Zerstrittenheit beim Thema Einwanderungsgesetz bloßstellen. Und sie kann auf den Fachkräftebedarf der Wirtschaft eingehen und damit anfangen, die Gräben zwischen der Ökopartei und der Industrie zuzuschütten. Und außerdem kann sie versuchen, die Streitigkeiten in den eigenen Reihen über die Asyl- und Flüchtlingspolitik mit einer beachtlichen Geschlossenheit für neue Regeln zur Einwanderung von Fachkräften zu überdecken.
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Grünen-Politiker Beck von türkischen Polizisten abgeführt
Bei einer verbotenen Abschlusskundgebung zur "Pride Week" in Istanbul ist der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck von der türkischen Polizei vorübergehend festgenommen worden. Beck versuchte, die Festnahme eines Aktivisten der Homosexuellenbewegung zu verhindern, der im Stadtzentrum eine Erklärung abgeben wollte. Daraufhin führte die Polizei Beck und andere Aktivisten gewaltsam ab, berichtete ein Reporter der Nachrichtenagentur dpa. Die Polizei ließ den deutschen Abgeordneten nach kurzer Zeit frei.
Die Grünen-Europaabgeordnete Terry Reintke sagte, zwei ihrer deutschen Mitarbeiter seien bei dem Zwischenfall festgenommen worden. Sie habe vergebens versucht, die Festnahmen zu verhindern. "Die Polizisten waren sehr aggressiv."
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„Radikale Deregulierung“
Privatautos verbieten? Das hält Henryk M. Broder davon
Es gibt Probleme, die man nicht lösen kann, indem man an den Symptomen rumdoktert, man muss an die Ursachen ran. Armut zum Beispiel. Man kann den Armen Geld oder Gutscheine für Lebensmittel geben, oder man kann ihnen Arbeit geben, damit sie ihren Lebensunterhalt selber verdienen können.
Der Sozialstaat bevorzugt die erste Option, weil er nicht nur für die Armen und Bedürftigen sorgen, sondern auch ein Heer von Sozialarbeitern und Helfern versorgen will. Die großen karitativen Organisationen in der Bundesrepublik machen zusammen mehr Umsatz als die Automobilindustrie.
Auch die Verwaltung des Verkehrs kostet Unsummen. Schlimmer noch: Egal, wie viel für den Bau oder die Sanierung von Straßen ausgegeben wird, es ist nie genug. Die Planer und Bauer können mit dem Verkehr nicht mithalten. Es ist wie in der Geschichte vom Hasen und Igel. Wo der Hase hinkommt, ist der Igel schon da. Immer mehr Straßen generieren immer mehr Verkehr.
„Radikale Deregulierung“
Was tun? Die Landschaft zubetonieren oder die Zahl der Autos reduzieren? Der Verkehrsforscher und Soziologe Andreas Knie hat nun auf einer Konferenz der Heinrich-Böll-Stiftung einen sehr weitgehenden Vorschlag gemacht. Wenn man die E-Mobilität vorantreiben und die Emissionen begrenzen möchte, müsse man eine „radikale Deregulierung“ anstreben.
Das Auto sei nicht mehr „die Ikone der Moderne“. Das Zu-Fuß-Gehen und das Radfahren hätten „enorm an Bedeutung gewonnen“
Aber Andreas Knie, der auch in der „Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen“ der Nationalen Plattform Elektromobilität mitarbeitet, mag nicht warten. Er setzt sich für ein „Verbot des Eigentums an Autos“ ein.
Windräder an jeder Kreuzung?
Ginge es nach ihm, würde es nur noch Carsharing geben, und das nur mit batteriebetriebenen E-Autos, die kohlendioxidfrei fahren. Auf diese Weise, so der Verkehrsforscher, ließe sich der gegenwärtige Bestand von 1,3 Millionen Fahrzeugen in Berlin „locker auf 350.000 reduzieren“.
Und irgendwie wird man diesen Strom auch erzeugen müssen, kohlendioxidfrei, also mit Windrädern, die an jeder Kreuzung stehen werden. Nicht neben den, sondern anstatt der Ampeln.