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Karlsruhe: Entscheidung über ESM erst im September
Das Bundesverfassungsgericht will keine rasche Entscheidung zum ESM fällen. Statt dessen überlegt das Gericht eine Zwischenlösung.[...]
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[...]
Urteilsverkündung in Sachen "ESM/Fiskalpakt -
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung"</big>
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage
der mündlichen Verhandlung vom 10. Juli 2012 (siehe Pressemitteilung
Nr. 47/2012 vom 2. Juli 2012) am
12. September 2012, 10.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Amtssitz „Waldstadt“,
Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe
sein Urteil verkünden.
[...]
Die Liste der Kläger wird sicher immer länger und auch die der Beanstandungen der Entscheidungen der BRDDR ohne das Volk zu fragen!
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[...]Familienunternehmer-Gutachten: ESM-Vertrag erlaubt Refinanzierung durch EZB
Deutsches Parlament stellte Blanko-Scheck aus, obwohl alle Schutzwälle aufgeweicht sind – Letzte Hoffnung Karlsruhe[...]
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Im Sommer 2012, dem dritten Jahr der so genannten Euro-Krise, liegt eine böse Vorahnung über unserem Land. Die Deutschen sorgen sich um den Wert ihres zur Fremdwährung gewordenen Geldes, verachten die politische Klasse und beobachten mit einer Mischung aus Entsetzen und Widerwillen, wie immer aberwitzigere Milliardenbeträge mobilisiert werden, um ein Konstrukt zu retten, das sie nicht wollten und nie brauchten. Es ist, als führe man mit hohem Tempo in eine Nebelwand. Wiederholt sich die Geschichte?
Die ungedeckte Mark wurde im November 1923 völlig zerstört, und auch die Reichsmark ging mit dem Ende des Dritten Reiches unter.
Die D-Mark stand zudem als »Ankerwährung« im Wettbewerb mit anderen Papierwährungen. Dieser Währungswettbewerb hielt die Inflationspolitiken der anderen – vor allem europäischen – Währungen in relativ engen Grenzen.
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Die Bundesregierung will die europäische Integration vorantreiben und dringt angeblich auf einen neuen EU-Vertrag: Die Regierungschefs der EU sollten noch vor Jahresende einen Konvent beschließen.
Die Bundesregierung dringt nach einem „Spiegel“-Bericht bei den EU-Mitgliedern auf einen Konvent, der einen neuen EU-Vertrag für mehr politische Integration erarbeiten soll. Der europapolitische Berater von Kanzlerin Angela Merkel, Nikolaus Meyer-Landrut, werbe in Brüssel dafür, dass die Staats- und Regierungschefs einen Auftakttermin für einen solchen Konvent schon auf dem EU-Gipfel Mitte Dezember beschließen, schreibt das Magazin.
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Der Appell an die Bundesregierung, die EZB zu verklagen, ist sinnlos. Dass die Bundesregierung die EZB vor dem EuGH verklagt, ist unwahrscheinlich. Sie hat auch bei den bisherigen bekannten Rechtsbrüchen nicht entsprechend gehandelt – so bei der vertragswidrigen Aufnahme Griechenlands in die Währungsunion, der Missachtung der Maastricht-Schuldenkriterien durch Deutschland und Frankreich und dem Bruch der No-Bail-out-Klausel im Jahr 2010.
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Analysten der Credit Suisse waren davor, dass der ESM derzeit noch nicht seine volle Kapazität erreicht hat und deshalb kein Bailout für Spanien und Italien finanziert werden könne. Die Lage spitzt sich allerdings in beiden Ländern zu.
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Die EZB will abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht über den ESM urteilt. Vor dem 12. September wird sie keine Details zum Ankauf von Staatsanleihen veröffentlichen. Insider berichten, dass der Plan dazu auch noch nicht fertig ausgearbeitet werden konnte.
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Ego vor Verantwortung: So lautet der Vorwurf von Kurt Biedenkopf an Helmut Kohl. Der habe das heutige Euro-Desaster mit einer überhasteten Währungsunion erst möglich gemacht. Biedenkopf erhält prominente Unterstützung.
Schon während der Verhandlungen zum europäischen Stabilitätspakt sei deutlich geworden, dass die meisten Länder eine strikte Sparpolitik nicht mittragen werden. "Kohl konnte nicht ernsthaft darauf hoffen, dass die Stabilitätskriterien eingehalten würden", sagte Biedenkopf weiter.
man fängt langsam an sich gegenseitig mit Dreck zu bewerfen um den Blödmichel zu täuschen.Das Desaster haben alle System Burzelaner zu verantworten!
Da beißt die Maus keinen Faden ab wenn die zur Rechenschaft gezogen werden.
Das System ist am Ende und kein Geld der Welt kann es retten.
Allerdings besteht die Gefahr eines Angriffes der Weltpolizei VSA.
Nur die können auch nicht überall sein.![]()
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Es soll die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik sein: 37.000 Menschen haben sich der Klage gegen den künftigen Euro-Rettungsschirm ESM in Karlsruhe angeschlossen.
Größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte
Nach Angaben des Vereins handelt es sich damit um die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik.
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Die EZB verfügt potenziell über unbegrenzte Mittel für ein Aufkaufprogramm, schließlich steht die sprichwörtliche Notenpresse im Keller.
EZB spielt mit der Notenpresse
Die EZB verfügt potenziell über unbegrenzte Mittel für ein Aufkaufprogramm, schließlich steht die sprichwörtliche Notenpresse im Keller.
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Der Euro ist ein lebender Leichnam…………
Euro-Banknoten: Wann wird der Euro endlich beerdigt?
Der Euro ist ein lebender Leichnam. Nach den Wahlen in Frankreich und Griechenland am kommenden Sonntag werden die Lebenslügen platzen, mit denen die Bundesregierung bislang das Offensichtliche zu verschleiern sucht: Es gibt für den Euro keine Zukunft, die sich mit stabilem Geld vereinbaren läßt, und aus der Euro-Dauerkrise keinen Ausweg, der ohne Massenenteignungen durch Inflation oder Währungsreform auskommt.
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ESM-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Karlsruher Verfassungsrichter
Autor: NT-Redaktion am 6. September 2012 – 05:01
Wenige Tage vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über das Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) wird das Verfahren durch einen Befangenheitsantrag belastet. Wie die “Welt” am Donnerstag berichtet, richtet sich der Eilantrag der Privatklägerin Sarah Luzia Hasse-Reusing aus Wuppertal ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Professor Peter M. Huber. Begründet wird er mit Hubers früherer Tätigkeit für den Verein Mehr direkte Demokratie e.V. Just über dessen Klage soll am 12. September vom Zweiten Senat aber entschieden werden. [...]
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Die Krisenbewältigung der EU führt besonders in ihrem Süden zu einem dramatischen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Das Wirtschaftswachstum wird gedrosselt; der Widerstand wächst und nimmt zum Teil militante Formen an. Europa drohen Verwerfungen wie seit mehr als 50 Jahren nicht mehr.
Es ist offensichtlich, dass die Sparmaßnahmen weder das Wirtschaftswachstum fördern noch Arbeitsplätze sichern oder gar schaffen.
Wenn sich die Regierungen der Eurozone wie auch der EU überhaupt nicht aus dem Würgegriff der "Märkte" befreien, drohen politische und soziale Verwerfungen, wie sie Westeuropa seit mehr als einem halben Jahrhundert nicht erlebt hat. Eine "markgerechte Demokratie" gibt es nicht. Die Demokratie ist für den Menschen da und nicht für den "Markt".
Ich teile zwar nicht alle Aussagen von Beatrix von StorchDie obersten Demokröten werden bald Rette sich wer kann herausposaunen!![]()
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Trotz des Eilantrags des CSU-Politikers Peter Gauweiler gegen das EZB-Anleihen-Kaufprogramm will das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch seine Entscheidung über den Euro-Rettungsschirm verkünden.
Eine Gerichtssprecherin betonte, dass über Gauweilers Eilantrag selbst noch nicht entschieden wurde. Das Gericht gab lediglich bekannt, dass sich an dem für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin nichts ändere
"Undemokratische Selbstermächtigung der EZB"
"Das Bundesverfassungsgericht ist, wie der Bundestag, von dem Beschluss der EZB, Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe aus Euro-Krisenstaaten ankaufen zu wollen, völlig überrascht, wenn nicht überfallen worden", sagte Gauweiler der "Passauer Neuen Presse
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Vor dem für Deutschlands Sparer, Steuerzahler und Zukunft wichtigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehen Beobachter nahezu einhellig davon aus, dass der ESM-Vertrag – wenn auch unter Auflagen – für rechtens erklärt wird. Deutschland wäre dann wieder einmal der Dumme, der Ausplünderung des Landes und seiner Bürger wären Tür und Tor geöffnet.
Sollte das Karlsruher Gericht nicht in seinem Sinne entscheiden, ist für Schachtschneider der weitere Niedergang der europäischen und deutschen Wirtschaft unausweichlich. »Leistungen an die Rettungsschirme sind genauso wie die an Griechenland verloren.«
Obwohl ein Veto Karlsruhes gegen die planlose und rechtsbrecherische Berliner Euro-Retterei wenig wahrscheinlich ist, sprechen immerhin psychologische Gründe für eine Überraschung. So dürfte das Bundesverfassungsgericht bereits an einem Punkt angekommen sein, wo es der Rolle als Erfüllungsgehilfe der Politik überdrüssig geworden ist.
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Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik beim Euro-Rettungsschirm ESM den Vortritt gelassen: Sie allein habe die Aufgabe, die Zukunft zu gestalten. Das wird neue Kläger auf den Plan rufen.
Bundesverfassungsgericht hat den Weg zum Start des Euro-Rettungsschirms ESM freigemacht - allerdings nur unter Vorbehalt. Das sagte der Vorsitzende Richter Andreas Voßkuhle in Karlsruhe
Karlsruhe hat gesprochen – und wie so oft schon scheint es seinem unerbittlichen Kurs des einerseits-andererseits gefolgt zu sein.
Einerseits: Das Bundesverfassungsgericht hat in diesen schwankenden Zeiten, in denen jeder spürt, dass Zeit ein kostbares Gut ist und hinter der nächsten Ecke eine europäische Katastrophe lauern kann, den ins Astronomische davon galoppierenden Rettungsversuchen des Euro keinen Riegel vorgeschoben. Es hat sich bescheiden gegeben, hat sich auf die Rolle des Verfassungsschützens zurückgezogen.
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Die nächste Klage droht der EZB
Die Euro-Retter der EZB halten an ihrem Anleihen-Programm fest – trotz der großen Vorbehalte aus Karlsruhe. Das kann sich rächen: Kritiker dieser Politik bringen schon die nächsten juristischen Geschütze in Stellung.
[...]Auch Bundesbank-Präsident Jens Weidmann wird nicht müde anzuprangern, die EZB habe in der Krise rote Linien überschritten. Im Grunde finanziere die Notenbank über Anleihenkäufe durch die Hintertür Staatsschulden - das ist ihr per EU-Vertrag verboten und ein Risiko für Steuerzahler vor allem von Ländern wie Deutschland, das den Löwenanteil der Milliardenhilfen trägt und im Falle von Verlusten am härtesten getroffen würde.[..]
Die Regeln für die EZB nach dem Maastricht-Vertrag
Kaufverbot für Anleihen
Artikel
104 (1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der EZB oder
den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für Organe oder
Einrichtungen der Gemeinschaft, Zentralregierungen, regionale oder
lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche
Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder
öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der
unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die EZB oder die
nationalen Zentralbanken.[...]