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Meiner Meinung nach geht es hier um etwas ganz anderes was jedoch dein Szenario in keinen Fall ausschließt.Zitat
[...]„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine
Verpflichtung, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für
Arbeitsuchende – in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen
Leistungen an Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten in gleicher
Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen
Staatsangehörigen zuzuwenden.“[...]
Dies betrifft die Staatsangehörigen der folgenden Staaten:
[...]
- Belgien
- Dänemark
- Estland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Island
- Italien
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Portugal
- Schweden
- Spanien
- Türkei
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Zitat
[...]Die Bundesregierung bestätigte das erst auf Nachfrage. "Die
Bundesregierung ist in der Tat zu dem Schluss gekommen, dass für den
Fiskalpakt ein Ratifizierungsverfahren nach Artikel 23 Grundgesetz
anzustreben ist", sagte eine Regierungssprecherin. Opposition und
Bundesrat seien "frühzeitig in diese Überlegungen einbezogen worden".
Der Fiskalpakt werde nun zügig im Kabinett behandelt, damit das
Parlament ausreichend Zeit zur Beratung habe.[...]Seehofer erneuerte zudem die Forderung nach Volksentscheiden zu
europäischen Fragen, etwa zur Erweiterung der Union oder zur Übertragung
von deutschen Souveränitätsrechten auf die EU. Die europäische Einigung
sei in den vergangenen 60 Jahren zu Recht eine Angelegenheit der
politischen Eliten gewesen. "Jetzt ist es an der Zeit, dass wir die
Bürger näher an Europa heranbringen." Er wisse aber, "dass man nicht
jede Facette des Fiskalpaktes einem Volksentscheid zuführt".[...]
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Profi
Registrierungsdatum: 12. Januar 2012
Wohnort: in einem kleinen Dorf, nahe Lutherstadt Wittenberg
Beruf: Ind.-Kfm., nun Rentner--> altes Eisen mit Bauchgefühl für, nein gegen: Corona-Maßnahmen :)
Hobbys: mein Mann,unser Haus und Garten, meine respektable Familie, Politik, gesundes Essen,
Danksagungen: 409
Zitat
EU-Ausländer haben Anspruch auf deutsche Sozialhilfe
Selbst gleich nach der Ankunft in Deutschland können EU-Ausländer deutsche Sozialleistungen beantragen. Das geht aus einer Anfrage der Linken hervor. Die Antwort überrascht die Partei offenbar selbst.[...]
Zitat
[...]Kein Anspruch auf Hartz IV, aber auf Sozialhilfe[...]