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Hier ist für mich Klärungsbedarf welcher Art "Kameraden" das sind. Gehen von euch irgendwelche politische Aktionen aus ohne die näher zu nennen? Wenn dem so ist müsste man hinterfragen welche Qualität diese denn haben. Wenn das eine Art spontane "mach mit" Formation ist würde dies manches erklären. Ohne dich jetzt persönlich irgendwie angreifen zu wollen oder dir etwas zu unterstellen ist es leider so das bei vielen sogenannten "Nationalen" nur Gerede und warme Luft ist. Das klingt hart das ist mir klar aber auch das sollte nicht außer acht gelassen werden. Viele sind auch nicht bereit sich vorzustellen das sie Verantwortung zu übernehmen hätten für alles was sie tun und lassen. Bei paar Bier ist dann auch jeder der Größte und es wird zunehmend dummes Zeug geredet was jeder Bodenständigkeit und Realität beraubt ist. Deine Kameraden werden doch sicher auf deine Argumente irgend etwas sagen oder?Zitat
Letzte Woche waren meine Kameraden und ich nach der Arbeit noch bei mir.[...] Ich stehe mit meiner Unterstützung der NPD in meiner Kameradschaft ziemlich allein da.[...]
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sven« (7. Juli 2011, 08:11)
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Zitat
Ja die NPD, glaubst Du das eine Partei die wirklich etwas in diesem Land ändern könnte bzw wöllte, noch da wäre??
Ich denke wenn die NPD wirklich eine Gfahr für die Großen wäre, dann gäbe es sie schon lange nicht mehr.
Zitat
Hinzu kommt, das die Großen sich die Umfrage und Wahlergebnisse so hinbiegen wie sie sie brauchen.. das erinnert sehr stakr an die DDR, nur heute ist es nicht ganz so auffällig...
Zitat
Hier helfen Parteien nichts mehr, hier ist das gesammte Volk gefragt, denn nur das Volk selber kann diese Zustände abändern, aber dazu müssen erst genug aufwachen.
Zitat
Aber leider klammern sie sich sehr an ihre Macht und das müssen wir täglich immer mehr erleben...
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Innenminister fast einig über neues Verbotsverfahren
Die Ablehnungsfront der Länder gegen ein NPD-Verbotsverfahren bröckelt. Auch Hessen will den Antrag mittragen. Ein einstimmiger Beschluss der Innenminister rückt näher, doch Experten hegen Zweifel.
nicht unter diesen Umständen!Zitat
[...] Da sollte es mal einen Volksentscheid geben ![...]
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Zitat
NPD-Verbotsverfahren: Ministerpräsidenten rennen ins politische und juristische Minenfeld!
Gestern beschlossen in „antifaschistischem“ Herdentrieb die Landesinnenminister und heute die Ministerpräsidenten eine Neuauflage des 2003 schon einmal gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens. Und sie werden ein bitteres Déjà-vu erleben, wenn sie mit ihrer rechtsstaatswidrigen Verbotseiferei am Bundesverfassungsgericht, allerspätestens aber vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte scheitern.
Zwei Parteiverbotsverfahren endeten in der gesellschaftlichen Sondersituation der Nachkriegszeit mit einem Erfolg für die Antragsteller: 1952 erfolgte das Verbot der Sozialistischen Reichspartei (SRP) und 1956 das der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Die SRP konnte wegen ihrer offenen Affinität zum historischen Nationalsozialismus und ihrer fehlenden innerparteilichen Demokratie verboten werden. Und die KPD konnte leicht verboten werden, weil sie eine undemokratisch aufgebaute und von der Sowjetunion und DDR ferngesteuerte Umsturzpartei war. Keiner dieser Verbotsgründe der 1950er Jahre trifft auch nur annähernd auf die NPD zu!
Eine Partei wie die NPD, die nichts Verbotenes tut, kann auch nicht verboten werden – solange jedenfalls nicht, wie alles rechtsstaatlich zugeht. Das Grundgesetz schreibt die Meinungs- und Versammlungsfreiheit und das Recht der Parteibildung und Wahlteilnahme für alle Deutschen fest. Ein Parteiverbot kann es nur geben, wenn das Bundesverfassungsgericht mit Zweidrittel-Mehrheit eine Partei für verfassungswidrig – und nicht bloß „verfassungsfeindlich“ – hält. Als verfassungswidrig gilt eine Partei, wenn sie entweder undemokratisch aufgebaut ist und damit gegen das Parteiengesetz verstößt oder wenn sie „aggressiv-kämpferisch“ gegen die staatliche Ordnung vorgeht. Beides ist die NPD erklärtermaßen und nachweislich nicht.
Die NPD kann nach rechtsstaatlichen Maßstäben gar nicht verboten werden, weil sie innerparteilich streng demokratisch aufgebaut ist und Gewalt als Mittel des politischen Meinungskampfes konsequent ablehnt. Die Ausschaltung der NPD auf dem kalten Wege des Verbotes wird es nicht geben. Stattdessen müßte das Bundesverfassungsgericht vielmehr den Einsatz von V-Leuten verbieten, die in staatlichem Auftrag Straftaten begehen und damit fadenscheinige Verbotsgründe für unliebsame Konkurrenzparteien liefern sollen.
Ausländer- und überfremdungskritische, euro- und kapitalismuskritische, politiker- und parteienkritische Positionen der NPD können niemals ein Verbotsgrund sein, solange es rechtsstaatlich und freiheitlich zugeht!
Trotzdem rennen die Landesinnenminister und Ministerpräsidenten kopflos und erfahrungsresistent in das Minenfeld eines neuen NPD-Verbotsverfahrens, dessen Scheitern vorgezeichnet ist. Die NPD nimmt diese Steilvorlage ihrer haßzerfressenen Gegner nun dankend auf und wird in diesem jahrelangen juristischen Ringen zwischen Rechtsstaat und Linksstaat, Volksherrschaft und Scheindemokraten-Oligarchie ihre Positionen auf großer medialer Bühne präsentieren können.
Dieses neuerliche Verbotsverfahren wird Millionen Deutschen die Augen über das neototalitäre Wesen der politischen Klasse öffnen und die antideutschen Kräfte restlos diskreditieren und delegitimieren. Millionen potentielle Protest- und Frustwähler werden spätestens 2013 und 2014 wissen, daß sie nationaldemokratisch wählen müssen, um die Überfremdungs-, Euro- und Sozialraub-Parteien gründlich abzustrafen. Dieses Verbotsverfahren ist eine einzige Wahlempfehlung für Wut- und Nichtwähler, das die NPD zu nutzen wissen wird.
DEUTSCHLAND LÄSST SICH NICHT VERBIETEN!
Jürgen Gansel, MdL
Pressesprecher des NPD-Landesverbandes Sachsen