Hallo Mitstreiter,
wer gestern und heute die Nachrichten verfolgt hat, wird das Urteil zugunsten der Deutschen Bahn AG im Rechtsstreit mit Peter Dübbers nicht übersehen haben.
Teilabriss von Hauptbahnhof ist "rechtens"
Zum Hintergrund:
Peter Dübbers, der Enkel und Erbe der Urheberrechte von Paul Bonatz, seines Zeichens Erbauer des Stuttgarter Bahnhofsgebäudes, hat einen spektakulären Rechtsstreit gegen die Deutsche Bahn AG geführt. Die DB plant im Rahmen des Milliardenprojekts "Stuttgart 21" Teile des unter Denkmalschutz stehenden Bahnhofs abzureißen. Dübbers, der wie viele andere Stuttgarter gegen den Bau des unterirdischen Durchgangsbahnhofs ist, wollte die geerbeten Urheberrechte dazu einsetzen, das historische Gebäude als Ganzes zu erhalten und so die Bauarbeiten ins Stocken zu bringen/ zu verhindern.
Weitere Informationen zu Stuttgart 21
Das Urteil fiel knapp aus, in nichteinmal 3 Minuten war es verkündet. Die Bahn hat Recht, der Bürger nicht, allen eindeutigen Vorschriften und Rechtsformulierungen zum Trotz. Man werde auch "keine weitere Begründung abgeben", so das Landgericht, bei weiteren Fragen solle man sich die Presseerklärung zu Gemüte führen. Selbst der Anwalt, der die Deutsche Bahn AG vertritt, kann sich laut eigener Aussage das Urteil "nicht genau erklären", freue sich jedoch sehr für seine Mandanten. Der Fakt, dass das Urheberrecht
nur noch 16 Jahre bei Dübbers liege und der Denkmalschutz die kulturellen Werte einer Stadt erhalten solle, nicht aber ihre wirtschaftliche Entwicklung bremsen, hätten bei der Urteilsfindung eine Rolle gespielt. Zudem sei ein Abriss von großen Teilen des Gebäudes nicht ausreichend, um Peter Dübbers in seinem Urheberrecht hinreichend zu verletzen und sein Erhaltungsinteresse so überhaupt zu rechtfertigen. Die Bahn sieht ihr Vorhaben weiterhin unkritisch, außerdem habe man sich aus Großherzigkeit dazu entschlossen, eine Stiftung zu Ehren von Paul Bonatz ins Leben zu rufen. Die Gerichtskosten von knapp 70.000 Euro trägt aber trotzdem der Prozessgegner.
Obwohl Dübbers, seine Nebenkläger und die anwesenden Bürger enttäuscht sind, ist doch niemand so richtig über den Ausgang des Verfahrens verwundert.
Viel zu kommentieren brauche ich diesen Vorfall nicht, selbst die Berichterstattung der Systemmedien lässt genügend Spielraum für eigene Gedanken. Wehe dem, der die Lobby angreift. Ihr Wille geschehe und ihr Zorn wird gar fürchterlich sein.
In diesem Sinne, mit warnendem Gruß
~Ingrimm