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Euro-Krisenstaaten Defizite noch höher als erwartet
Im letzten Jahr war das Defizit der europäischen Schuldenstaat noch höher als ursprünglich erwartet. Das gilt neben Griechenland vor allem für Spanien. Hier war das Minus sogar fast einen Prozentpunkt höher.
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Euro-Krisenstaaten mit unerwartet hohem Defizit
Griechenland, Spanien, Portugal und Irland haben deutlich mehr neue Schulden angehäuft als befürchtet. Das gegen die Pleite kämpfende Athen meldete eine Verschuldung von mehr als 170 Prozent des BIP.
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Griechenland drohen nun drastische Sanktionen
Wenn Athen seine Zusagen nicht einhält, könnten Ausgaben automatisch gekürzt und sogar Steuern erhöht werden. Bundesfinanzminister Schäuble glaubt, dass der Reformkurs so an Glaubwürdigkeit gewinnt.
Automatische Kürzungen und Steuererhöhungen
Zudem schlug die Runde laut "Spiegel" Maßnahmen vor, um Athen zu Reformen zu zwingen: Dabei geht es um ein Sperrkonto, auf dem die Kredittranchen geparkt werden.
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Russische Schwarzgeldkonten auf Ferieninsel BND warnt vor EU-Hilfe für Zyperns Banken
Der Bundesnachrichtendienst (BND) legt einem Medienbericht zufolge in einem geheimen Bericht nahe, dass eine europäische Rettungsaktion für Zyperns Banken vor allem Inhabern russischer Schwarzgeldkonten nützen würde
Dies sei mehr als die Jahreswirtschaftsleistung des Inselstaats. Wenn Zyperns kriselnde Bankenbranche demnächst mit europäischen Rettungsmitteln gestützt werde, würden diese Guthaben abgesichert.
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Zur Erinnerung das Urteil des "Bundesverfassungsgerichts" in Deutschland steht dazu noch aus!
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Österreich: ESM-Vertrag nicht verfassungswidrig
Deutsche Wirtschafts Nachrichten | Veröffentlicht: 03.04.13, 16:18 | Aktualisiert: 03.04.13, 16:38
Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Anträge der Kärntner Landesregierung zum ESM als „unbegründet“ zurückgewiesen. Der ESM verstoße nicht gegen die Verfassung des Landes. Es gebe beispielsweise keine unzulässige Übertragung von nationalen Hoheitsrechten auf den ESM. [...]
Formatänderung und farbliche Hervorhebung innerhalb des Zitates von mir.
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Endgültige ESM-Entscheidung im Juni
19.04.2013, 13:57 Uhr
Im Eilverfahren hatte Karlsruhe bereits 2012 grünes Licht für den ESM gegeben: Im Juni soll nun die abschließende Entscheidung getroffen werden. Der EU-Vertrag ist bereits ratifiziert, ein Veto gilt als unwahrscheinlich. [...]
Das Verfassungsgericht muss jetzt prüfen, ob die im Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit des Bundestages und der Schutz des Eigentums gewährleistet sind. Ein Thema bei den für zwei Tage angesetzten mündlichen Verhandlung wird auch sein, Umfang und Grenzen der Kompetenzen der EZB zu prüfen, wie sie im EU-Vertrag festgelegt sind. Über die Einhaltung dieses Vertrages wacht der Europäische Gerichtshof in Luxemburg und nicht das deutsche Verfassungsgericht. Es könnte deshalb sein, dass die Karlsruher Richter erstmals im Zusammenhang mit Klagen gegen den Euro das Gericht in Luxemburg um eine Vorabentscheidung bitten.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sima« (23. April 2013, 00:02)
Du begehst hierbei den Denkfehler das du denkst diese würden auf unserer Seite stehen!
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Es ist für mich nicht fassbar, wie so kluge Leute
solche Pamphlete in die Welt setzen können! Wie Du schon schreibst: swie ich selber entmachten können.[...]
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Zynisch, sarkastisch aber nur zum wachrütteln "Glauben kannst du in der Kirche die Realität ist eine Andere!"weil ich daran glaube, daß wenn man gewählt wird, daß man dann in dem Sinne derer handelt, die einen gewählt haben!!
weil ich daran glaube, daß wenn man gewählt wird, daß man dann in dem Sinne derer handelt, die einen gewählt haben!!
Das kann auch mal so sein, daß einen die Mehrheit nicht versteht, aber es müßte auf jeden Fall im guten Sinne zu Gunsten des eigenen Volkes sein.
Was nicht heißen muß, daß andere Völker geschädigt werden müssen, klar soll es fair zu gehen. Aber Ihr wißt schon, wie ich das meine.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sima« (27. April 2013, 19:16)
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Das Internationale Rote Kreuz warnt vor Protesten, die denen des »Arabischen Frühlings« ähneln
Während EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso in der Euro-Krise das Schlimmste für überwunden hält, laufen beim Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) die Vorbereitungen für einen neuen humanitären Großeinsatz. Nicht Haiti oder Afghanistan gilt als nächster Krisenherd, sondern Europa.
Das Festhalten an der gescheiterten Einheitswährung Euro versperrt den Weg, mit dem in der Vergangenheit erfolgreich die Wettbewerbsfähigkeit hergestellt wurde: Durch Abwertung einer eigenen nationalen Währung. Unter dem Euro bleibt nur die „innere“ Abwertung: durch Entlassungen, Lohnkürzungen und Einsparungen.[...]
man erschrickt sich an das Eintreffen solcher ungeheuerlichen Prognosen doch immer wieder noch denn es geht nicht nur um die Zukunft unserer Kinder!laut Handelsblatt gilt die ESM Klage als durchgewunken zu betrachten.
Wie kann man an die Zuständigkeit eines EuGH denken wenn es um die Wahrung ureigener nationale Interessen geht die ja die EU abschaffen will!
Zitat
Karlsruhe weist Klagen gegen
Euro-Rettungsschirm ab
18.03.2014 · Die Bundesregierung kann sich am Euro-Rettungsfonds ESM weiter in vollem Umfang beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mehrere Klagen gegen den dauerhaften Euro-Rettungsschirm ab.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Klagen gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. Die Klagen seien teils unzulässig und ansonsten unbegründet, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung am Dienstag.[...]
Einen Teil des Verfahrens hatten die Richter abgetrennt und bereits im Januar dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegt. Dabei geht es darum, ob die Europäischen Zentralbank mit ihrem umstrittenen Programm zum Kauf von Staatsanleihen innerhalb ihrer Kompetenzen geblieben ist.
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Hochverrat in Karlsruhe
18.03.2014
Das Bundesverfassungsgericht hat alle Verfassungsbeschwerden gegen den Euro-Rettungsschirm ESM endgültig abgewiesen. Damit muss sich Deutschland auch künftig in vollem Umfang an dem Fonds zur Rettung hochverschuldeter Länder und Banken der Währungsunion beteiligen.[...]
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27. Jul. 2014
Neue Verfassungsklage gegen Euro-Rettungspolitik
Das Bundesverfassungsgericht muss sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob Europas Finanzpolitik gegen das Grundrecht verstößt. Eine Gruppe von Professoren klagt gegen die Bankenunion.[...]
"Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den Europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar", sagt der Berliner Anwalt Markus C. Kerber, Professor für öffentliche Finanzwirtschaft und Wirtschaftspolitik und der Initiator der Verfassungsbeschwerde.[...]
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Zitat:
Die gemeinsame Bankenaufsicht sei der „vorläufige Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel“.
Die Bankster machen die Musik und der Michell muß dafür blechen!!!
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Eine Gruppe deutscher Professoren zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Grund: Die Bankenunion habe keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stelle somit einen Grundrechtsverstoß dar. Ziel der Bankenunion sei, den bisher nur für Krisenstaaten gedachten ESM zur Sanierung von Pleite-Banken zu nutzen.
Für die Kläger aus der „Europolis-Gruppe“ um den Berliner Finanzwissenschaftler Prof. Markus Kerber stellt die Bankenunion den ersten Schritt zu einer bisher nicht dagewesenen Haftung des deutschen Steuerzahlers für Banken außerhalb der nationalen Bankenaufsicht dar. Die gemeinsame Bankenaufsicht sei der „vorläufige Höhepunkt des Selbstermächtigungsregimes in Brüssel“.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) täusche die Öffentlichkeit über die Risiken der Bankenunion und der Bundestag schlafe tief und fest, kritisiert Kerber.
Die Verfassungsbeschwerde richtet sich auch gegen die SSM-Regelungen (Single Supervisory Mechanism – Einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus). Die EZB wird Anfang November die Aufsicht über etwa 120 große Institute in der Eurozone übernehmen. Darüber hinaus erhält sie aber die Ermächtigung, die Aufsicht auch über jede andere Bank im Euroraum zu übernehmen, falls sie es für entscheidend hält. Dies sei von den EU-Verträgen nicht gedeckt, erklärte Kerber.
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Der Berliner Professor Markus C. Kerber zieht gemeinsam mit vier anderen Klägern abermals vor das Verfassungsgericht. Wieder will er ein Projekt der Euro-Retter zu Fall bringen. Der Ausgang ist offen.
Die roten Roben sind längst zum roten Tuch geworden. Bei so manchem Notenbanker stellen sich die Nackenhaare auf, wenn er an die Karlsruher Richter denkt. Mag die Führung der Europäischen Zentralbank (EZB) in offiziellen Verlautbarungen auch größten Respekt vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck bringen: Das hat mit der jüngeren Rettungsgeschichte der Notenbank zu tun.
Das kritische Urteil des obersten deutschen Gerichts zum Staatsanleihen-Programm OMT empfinden nicht wenige im Frankfurter Euro-Tower als pure Anmaßung. Wo käme man denn hin, wenn nun in jedem Land nationale Gerichte anfingen, über die Geldpolitik der EZB zu urteilen, schäumten manche auf den Zentralbankfluren. So werde Europa noch zum Flickenteppich. Und das ausgerechnet in einer Zeit, in der in Finanzdingen immer mehr zusammenwächst, wenn im Herbst die Bankenunion an den Start gehen soll.