Lieber Besucher, herzlich willkommen im Heimatforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Zitat
Untersuchung der Universität Oxford
Viruslast bei Geimpften und Ungeimpften nach Infektion ähnlich hoch
Immer mehr Hinweise bestätigen, dass sich die Delta-Variante des Corona-Virus auch über Geimpfte verbreitet. Erhärtet wird diese Vermutung durch die veröffentlichten Ergebnisse einer Studienarbeit in Großbritannien.
Ist die Virenmenge in einer Probe groß, genügen vergleichsweise wenige Runden.
Grundsätzlich gilt: Je mehr Zyklen erforderlich sind, desto geringer ist die Viruslast. Das RKI gibt einen Wert von 30 als Richtwert an, ab dem ein Infizierter nicht mehr als ansteckend gilt.
Hohe Ansteckungsrate – unabhängig vom Impfstatus
„Wer sich als Geimpfter infiziere, hatte eine ähnliche hohe Viruskonzentration wie jemand, der überhaupt nicht geimpft wurde“, lautet eines der zentralen Ergebnisse der Analyse.
Dies unterscheidet sich signifikant von der Situation im Winter/Frühjahr 2020/21, als Geimpfte, die sich während dieser Zeit mit der Alpha-Variante infizierten, deutlich niedrigere Spitzenvirenlasten hatten als ungeimpfte Infizierte.
Die Autoren mahnen daher an, dringend zu untersuchen, wie sich die Infektiosität geimpfter Infizierter auswirkt. Bis dahin sei es wichtig, so viele Menschen wie möglich zu impfen – da diejenigen, die nicht geimpft seien, womöglich nicht im Zuge einer geringeren Infektiosität infizierter Geimpfter passiv geschützt werden.
Erst vor gut zwei Wochen meldete die britische Gesundheitsbehörde, dass Menschen, die sich mit der Delta-Variante infizieren, sehr ansteckend sind – und zwar unabhängig von ihrem Impfstatus.
Nur kurz zuvor berichtete die oberste US-Gesundheitsbehörde „Centers for Desease Control and Prevention“ (CDC) nach mehreren Ausbrüchen im US-Bundesstaat Massachusetts von einem vergleichbaren Ansteckungsrisiko beider Gruppen.
Von 469 Infizierten bei Einwohnern auf der Halbinsel Cape Cod waren fast drei Viertel vollständig geimpft.
Quelle!>>>
Benutzer die sich bedankten:
uebender (26.08.2021)
Zitat
Keine Rechte ohne 3G?
3G demnächst auch für Supermärkte oder Wahllokale?
Vor der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 2021 war spekuliert worden, dass ab Oktober die 3G-Regel auch im Supermarkt oder gar als Voraussetzung für das Betreten von Wahllokalen gelten könnte. Beschlossen wurde dies am Ende nicht. Für Entwarnung ist es aber zu früh.
Der juristische Blickwinkel
Im Protokoll der Ministerpräsidentenkonferenz heißt es: „Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft“. Dieser Satz klingt auf den ersten Blick bedrohlich.
Müssen wir also befürchten, dass jene, die weder geimpft noch genesen sind, sich vor jedem Einkauf im Supermarkt oder vor jeder Fahrt mit Bus und Bahn testen lassen müssen? Und zwar bald kostenpflichtig.
Und mehr noch: Wie steht es mit Menschen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben? Sie begegnen sich regelmäßig in geschlossenen Räumen. Besonders brisant wird es, wenn wir an die anstehende Bundestagswahl denken. Denn auch dort begegnen sich Menschen in Innenräumen. Also nur mit 3G ins Wahllokal?
Juristisch betrachtet enthalten die Regelungen keine Formulierungen wie „insbesondere“ oder „vor allem“. So gesehen müsste man davon ausgehen, dass weder die Lebensmittelversorgung noch die öffentliche Personenbeförderung noch gar das gesamte Privatleben für nicht geimpfte Personen von einem flächendeckenden Testzwang übersät werden.
Der politische Blickwinkel
Politisch betrachtet ergibt sich jedoch ein völlig anderes Bild. Bei den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz handelt es sich nämlich um eine politische Absichtserklärung.
Aus dem politischen Blickwinkel stellt sich die Frage, ob es bei den Grundrechtseinschnitten, die am 10. August beschlossen wurden, bleiben wird oder ob wir uns in Zukunft auf noch härtere Beschränkungen unserer bürgerlichen Freiheiten einzustellen haben.
In einer Bundespressekonferenz teilte Regierungssprecher Steffen Seibert auf die Frage, ob nicht genesene Kunden in Zukunft nur noch mit Tests oder Impfung im Supermarkt einkaufen könnten, mit, dass solche Regelungen nicht in der Auflistung der testpflichtigen Situationen enthalten seien.
Eine auf die Zukunft gerichtete Frage beantwortete Seibert also mit einem Hinweis auf die Vergangenheit – nach dem Motto: Was wir bisher nicht gemacht haben, machen wir auch künftig nicht.
Die Sorge, dass Menschen, die weder getestet noch geimpft noch genesen sind, in Zukunft entweder Lieferdienste in Anspruch nehmen müssen oder aber auf Corona-Diät gesetzt werden.
Den Regierungen von Bund und Ländern ist es nicht gelungen, das Vertrauen der Bevölkerung in einem Ausmaß zu gewinnen, das erforderlich gewesen wäre, um Impfbereitschaft auf breiter Fläche einzuwerben. Also versuchen die Politiker, die Menschen unter Druck zu setzen.
Aus diesem Grund ist auch die Sorge nicht ausgeräumt, dass die Ausübung des Wahlrechts oder das Recht, die Stimmauszählung zu beobachten, vom 3G-Status abhängig gemacht wird. Darin läge eine klare Benachteiligung jener Parteien, welche die Corona-Regeln als Ganzes ersatzlos abschaffen möchten.
Keine Rechtfertigung für Impfzwang
Aber mehr noch: Die Idee, Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, aus eben diesem Grund von der Ausübung von Freiheiten auszuschließen, ist bereits im Ansatz juristisch haltlos. Die Impfentscheidung ist nämlich rechtlich immer noch als eine freiwillige konzipiert.
Schon der Begriff des indirekten Impfzwangs führt in die Irre. Man kann nicht „halb“ freiwillig in die Impfung einwilligen. Einen qualitativen Unterschied zwischen direktem und indirektem Impfzwang gibt es für die juristische Bewertung nicht.
Ein Impfzwang ist rechtlich selbst dann nicht belastbar, wenn Notwendigkeit, Wirksamkeit und Sicherheit der Impfung zweifelsfrei belegt sind: Keine Impfung wird jemals zu 100 Prozent sicher sein, und niemandem kann zugemutet werden, im Fremdinteresse ein eigenes gesundheitliches Risiko auf sich zu nehmen.
Bei den COVID-Impfungen liegen die Probleme aber noch tiefer: Impfzwang auf diesem Gebiet verletzt die Würde des Menschen.
Frei nach René Descartes: Ich bin, also bin ich eine Gefahr. Das Menschenbild des Grundgesetzes ist indes eindeutig ein anderes.
Quelle!>>>
Benutzer die sich bedankten:
uebender (30.08.2021)
Zitat
Weitere Mutation in Umlauf – Lauterbach: „Potenziell sehr gefährliche“ Corona-Variant
Eine neue Corona-Variante mit einer ungewöhnlich hohen Mutationsrate beschäftigt derzeit Wissenschaftler in Südafrika. Die Verbreitung der als C.1.2 bezeichneten Variante habe in den vergangenen Monaten leicht zugenommen, erklärte das südafrikanische Institut für Infektionskrankheiten.
C.1.2 wurde demnach in allen neun südafrikanischen Provinzen nachgewiesen. Auch in China, Mauritius, Neuseeland und Großbritannien wurde die Variante bereits festgestellt.
Die NICD-Wissenschaftlerin Penny Moore betonte, dass die Verbreitung von C.1.2 nach wie vor „sehr gering“ sei. Vorhersagen dazu, ob die bestehenden Corona-Impfstoffe auch gegen diese Variante wirkten, könnten deshalb noch nicht getroffen werden. Sie sei jedoch „zuversichtlich, dass die in Südafrika verwendeten Vakzine uns weiterhin gegen schwere Erkrankungen und Tod schützen werden“.
Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach schrieb im Online-Dienst Twitter mit Blick auf C.1.2 von einer „potenziell sehr gefährlichen“ Corona-Variante. Ob sie aber gefährlicher sei als die derzeit weltweit grassierende Delta-Variante sei noch unklar. Das Auftreten von C.1.2 zeige aber: „Wir müssen Afrika Impfstoff geben“, mahnte Lauterbach.
Lauterbach für bundesweit einheitliche Hospitalisierungsraten
Unterdessen fordert Lauterbach für ganz Deutschland die gleichen Richtwerte bei den Klinik-Einlieferungen von Corona-Patienten. Er sei dafür, „dass wir bundesweit einheitliche Hospitalisierungsraten festlegen.
Wenn die Hospitalisierungsquote in einem Bundesland mit hohem Altersdurchschnitt stark ansteige, „hat dies eine andere Bedeutung als in einer Studentenstadt mit vielen jüngeren Bewohnern“, sagte Lauterbach.
Lauterbach sprach sich daher dafür aus, die Zahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner weiterhin als ein Gesichtspunkt zu berücksichtigen.
„Eine eindeutige Verknüpfung von Inzidenz und Hospitalisierung ist notwendig und wird im Zuge der parlamentarischen Beratungen noch kommen. Sonst ergibt es keinen Sinn“, zeigte sich Lauterbach überzeugt.
Quelle!>>>
Benutzer die sich bedankten:
uebender (31.08.2021)
Zitat
Rechtliches zur COVID-Impfung
Wenn die Impfteams in Schulen anrücken – Was Schulleiter, Eltern und Ärzte wissen sollten
Die Idee, dass Impfteams in Schulen anrücken, hinterlässt bei manchen Eltern ein mulmiges Gefühl, während andere das Vorhaben begrüßen. Doch wie gestaltet sich die rechtliche Situation, wenn minderjährige Schüler von Impfteams ohne elterliche Einwilligung sich impfen lassen oder wenn Nebenwirkungen auftreten?
I. Strafbarkeit des impfenden Arztes
1. Objektiver Tatbestand
Zunächst ist festzustellen, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung bei ärztlichen Heileingriffen bzw. Präventiveingriffen, die einen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen, immer um eine tatbestandliche Körperverletzung handelt.
Wie schwerwiegend die Körperverletzung ist, hängt davon ab, ob die Impfung nebenwirkungsfrei bleibt – dann handelt es sich nur um eine einfache Körperverletzung, den kleinen „Pieks“ eben – oder, ob es zu Nebenwirkungen kommt. Wenn es zu gravierenden Nebenwirkungen kommen sollte, kann im Einzelfall auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung gem. § 226 Abs. 1 StGB oder sogar der Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 Abs. 1 StGB verwirklicht sein.
2. Subjektiver Tatbestand
Da das Ausmaß der Beeinträchtigung durch den Eingriff, wie oben angesprochen, sehr variabel ist und von einem kleinen Einstich am Arm bis zu seltenen schweren Nebenfolgen reicht, ist zu prüfen, in welchem Umfang der Arzt mit Nebenfolgen rechnen musste und sie billigend in Kauf nahm.
Es ist davon auszugehen, dass der impfende Arzt das Auftreten von leichteren Nebenwirkungen billigend in Kauf nimmt, um den beabsichtigten Immunisierungserfolg zu erzielen.
3. Keine Rechtfertigung des Eingriffs durch Einwilligung des Jugendlichen
Angesichts der oben genannten im Raum stehenden Straftaten kommt der Frage der Einwilligung durch den Jugendlichen (natürlich gilt dies erst recht für Kinder, die im Folgenden nicht immer explizit genannt werden) entscheidende Bedeutung zu.
3.1. Keine Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen
Um in den medizinischen Eingriff wirksam einwilligen zu können, muss der Jugendliche diesbezüglich einwilligungsfähig sein. Dabei ist nicht auf die Geschäftsfähigkeit im zivilrechtlichen Sinn gem. § 104 BGB abzustellen.
Im Medizinrecht hat man bislang regelmäßig angenommen, dass bei Minderjährigen unter 14 Jahren diese Einsicht in der Regel noch nicht vorhanden ist; bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren kommt es auf den Reifegrad und die Art der Behandlung an.
3.2. Kein freier Willensentschluss
Grundsätzlich setzt eine wirksame Einwilligung voraus, dass sie auf einem freien Willensentschluss des Patienten beruht, der auch nach außen hin erkennbar ist. Bei dem hier besprochenen Fall der Impfung durch Impfteams an Schulen ist diese Voraussetzung problematisch.
3.3. Wirksame Aufklärung?
Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) zunächst keine Impfempfehlung für gesunde Zwölfjährige bis Siebzehnjährige ausgesprochen hatte und dies unter anderem damit begründet hatte, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichten, um die Sicherheit des Impfstoffs für Kinder und Jugendliche mit der erforderlichen Gewissheit beurteilen zu können.
4. Das Problem des Erlaubnistatbestandsirrtums in Abgrenzung zum Erlaubnisirrtum
Derjenige, der irrtümlich Tatsachen annimmt, welche bei ihrem Vorliegen sein Handeln gerechtfertigt hätten, handelt im sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. § 16 StGB). Ein Schulbeispiel im allgemeinen Strafrecht ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation.
II. Strafbarkeit des Schulleiters
Wenn, wie oben dargelegt, von einer strafbaren vorsätzlichen Körperverletzung des die Impfung verabreichenden Arztes auszugehen ist, folgt daraus regelmäßig auch eine Strafbarkeit der verantwortlichen Personen in der Schule wegen Beihilfe zu dieser Tat (§§ 223 ff., 27 StGB). Beihilfe im Sinne von § 27 StGB ist die Ermöglichung, Förderung oder Erleichterung der vorsätzlichen Haupttat.
Der Schulleiter hat das Hausrecht über die Schule und eine Fürsorgepflicht gegenüber den ihm anvertrauten Schülern. Wenn er Impfteams in die Schule lässt, muss er auch sicherstellen, dass es nicht zu rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Schüler kommt.
Die Strafbarkeit der Beihilfe folgt – mit Strafmilderung – derjenigen der Haupttat, so dass in Einzelfällen auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung gem. §§ 226, 27 StGB oder Körperverletzung mit Todesfolge gem. §§ 227, 27 StGB gegeben sein kann.
Fazit:
Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge.
Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge bzw. Beihilfe hierzu.
Quelle!>>>
Benutzer die sich bedankten:
uebender (01.09.2021)
Zitat
Jens Spahn: „Wenn wir geschützte Menschen auch genauso testen wie ungeschützte, dann hört diese Pandemie nie auf.“
Die kognitive Dissonanz ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Masse nicht versteht, was er damit eigentlich sagt.
Kurz gesagt: Die Testerei ergibt diese Pandemie!
Von Corona Blog
Beitragsdatum 1. September 2021
Jens Spahn, Bundesgesundheitsminister, äußert sich am 30.08.2021 in der Sendung „hart aber fair“ wie folgt:
Zitat
Wenn wir geschützte Menschen auch genauso testen wie ungeschützte, dann hört diese Pandemie nie auf.
Jens Spahn 30.08.2021
Die kognitive Dissonanz ist bereits so weit fortgeschritten, dass die Masse nicht versteht, was er damit eigentlich sagt.
Kurz gesagt: Die Testerei ergibt diese Pandemie!
Benutzer die sich bedankten:
matty (01.09.2021)
Zitat
Lauterbach: Beschränkungen für Ungeimpfte kommen – Mediziner warnen vor Corona-Winter
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach rechnet aufgrund der Delta-Variante des Coronavirus mit verstärkten Einschränkungen für ungeimpfte Menschen im Herbst und Winter. „Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Lockdown für alle oder Einschränkungen für Ungeimpfte“
„Ein Lockdown für alle wird nicht mehr kommen, daher werden wir dann bei Ungeimpften strenger sein müssen als jetzt.“
Dies werde dazu führen, „dass wir mit der 2G-, oder 2G- plus 3G-Regelung wie in Hamburg, operieren müssen, weil wir es sonst nicht in den Griff bekommen.“ Im Herbst, wenn sich wieder deutlich mehr Menschen in Innenräumen aufhielten und vermehrt Erkältungskrankheiten auftreten würden
„Wir brauchen eine Impfquote von mindestens 75 Prozent der Gesamtbevölkerung, nicht nur bei Erwachsenen, um die Delta-Variante deutlich zu entschleunigen“, mahnte der Epidemiologe.
Der mangelnden Impfbereitschaft müsse man mit gezielten Informationen begegnen, sagte Lauterbach, der selbst auch als Impfarzt tätig ist. „Mein Eindruck ist, dass immer noch sehr viele Fehlinformationen verbreitet sind, dass Menschen den Wert der Impfung unterschätzen aber gleichzeitig die Nebenwirkungen überschätzen“, so der Sozialdemokrat.
Intensivmediziner warnen vor Anstieg der Corona-Patienten
Deutschlands Intensivmediziner blicken indes mit Sorge auf den Herbst. „Wir werden mit den jetzigen Impfquoten einen erneuten Anstieg auf den Intensivstationen im Oktober und November sehen“
„Das gute Wetter schützt uns im Moment. Die Wochen der Wahrheit kommen aber, wenn das Wetter nass-kalt und ungemütlich wird.“
„Je höher wir jetzt mit den Zahlen steigen, desto weniger Puffer werden wir haben“, sagte Karagiannidis zu den Corona-Infektionszahlen, die seit mehreren Wochen wieder deutlich steigen. „Wir müssen den Anstieg im Herbst soweit es geht in die Länge ziehen.
Der Verdoppelungszeit in den Inzidenzen und bei der Intensivbelegung wird eine entscheidende Bedeutung zukommen.“
Quelle!>>>
Benutzer die sich bedankten:
uebender (09.09.2021)
Eine kühne TheseLauterbach ist der Beweis dafür das ein Mensch auch ohne Gehirn weiter leben kann!
Ich hingegen gehe jetzt schon von erkennbaren Impfnebenwirkungen aus„Wir brauchen eine Impfquote von mindestens 75 Prozent der Gesamtbevölkerung, nicht nur bei Erwachsenen, um die Delta-Variante deutlich zu entschleunigen“, mahnte der Epidemiologe.
Benutzer die sich bedankten:
matty (09.09.2021)
Zitat
Ungeimpfte ausgeschlossen
„Grenze zum Impfzwang wird porös“ – Handel befürchtet einen „Todesstoß“
In Baden-Württemberg gilt an nächster Woche das 2G-System, wenn die Krankenhausbelegung hoch ist. Der Handel kritisiert die Maßnahme scharf. Die Regelung könne dem Einzelhandel in vielen Regionen den "Todesstoß" versetzen.
Die neue 2G-Regel in Baden-Württemberg kritisiert der Handelsverband (HDE). „Der Ausschluss von ungeimpften Personen und die damit verbundenen Kontrollen von Geimpften und Genesenen würden dem ohnehin schon angeschlagenen stationären Einzelhandel vielerorts den Todesstoß versetzen“
„Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte bedeuten immer wirtschaftliche Verluste für das Gastgewerbe, weil sie das Gästepotenzial verkleinern und auch Gruppen, in denen sich Ungeimpfte befinden, vom Besuch der Betriebe abhalten“, sagte ein Sprecher.
Druck auf Ungeimpfte wächst
Ab kommenden Montag soll eine neue Corona-Verordnung gelten, die sich an der Krankenhausbelegung orientiert. Überschreitet sie bestimmte Grenzwerte, kommen ungeimpfte Erwachsene auch mit einem Test nicht mehr in die Innenräume von Restaurants, Kneipen, Theatern und Kinos hinein.
Der Staat müsse aber darlegen, warum von getesteten Ungeimpften eine größere Gefahr ausgeht als von Geimpften und Genesenen – und warum sie ein höheres Risiko haben, schwer zu erkranken. „Wenn das gut begründet ist und deshalb eine Überlastung der Krankenhäuser droht, ist 2G verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, sagte Augsberg der „Welt“.
Allerdings werde durch den Druck auf die Ungeimpften die „Grenze zwischen einer gebotenen Differenzierung und einem Impfzwang porös“, sagte Augsberg, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist.
„Dort nämlich hat der Staat die Entscheidung auf private Unternehmen abgewälzt“, sagte Augsberg. „Es ist aber ein Unterschied, ob der Staat über eine Gefahrenlage entscheidet oder der Kneipier auf der Reeperbahn.“
Quelle!>>>
Benutzer die sich bedankten:
uebender (10.09.2021)
Allerdings werde durch den Druck auf die Ungeimpften die „Grenze zwischen einer gebotenen Differenzierung und einem Impfzwang porös“, sagte Augsberg, der auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist.
„Dort nämlich hat der Staat die Entscheidung auf private Unternehmen abgewälzt“, sagte Augsberg. „Es ist aber ein Unterschied, ob der Staat über eine Gefahrenlage entscheidet oder der Kneipier auf der Reeperbahn.“
Impfen für immer also, das Impf Abo ist nun auch keine Verschwörungstheorie mehr.
Zitat
[...]
14:05 Uhr: WHO auf Kurswechsel: „Ziel einer Bevölkerungsimmunität kaum noch zu erreichen“
Der Europa-Direktor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), Hans Kluge, hat vor zu großen Erwartungen an eine hohe Impfrate als Ausweg aus der Corona-Pandemie gewarnt. Durch die Verbreitung neuer Virus-Varianten mit höherer Übertragbarkeit wie der Delta-Variante sei das Ziel einer Bevölkerungsimmunität kaum noch zu erreichen, sagte Kluge am Freitag in Kopenhagen.
Im Mai hatte Kluge noch gesagt, ab einer Durchimpfung von 70 Prozent der Weltbevölkerung sei ein Ende der Pandemie möglich. Auf die Frage, ob die WHO an diesem Ziel festhalte, sagte Kluge nun, im Mai seien hochansteckende Virus-Varianten noch nicht so weit verbreitet gewesen. „Daher gehe ich davon aus, dass wir an den Punkt kommen, an dem das wichtigste Ziel der Impfungen ist, schwere und tödliche Krankheitsverläufe zu verhindern.“
„Wenn man berücksichtigt, dass das Coronavirus wie die Grippe weiter mutieren und bei uns bleiben wird, müssen wir weiterdenken, wie wir unsere Impfstrategie schrittweise an die endemische Ausbreitung anpassen“, fügte Kluge hinzu. Dabei sei auch wichtig, mehr über die Wirkung zusätzlicher Impfdosen herauszufinden.
Eine hohe Impfrate sei aber weiter unerlässlich, „um den Druck auf unsere Gesundheitssysteme zu verringern“, sagte Kluge.
[...]
Benutzer die sich bedankten:
matty (10.09.2021)