Klima-Lockdown
Bundesregierung gestattet sich beim Energiesparen tiefe Eingriffe in private Bereiche
Die Ampel-Koalition bringt kurz vor Sitzungsbeginn eines Ausschusses ein Gesetz ein. Die Diskussion im Bundestag findet dazu nicht statt. Staatsrechtler sehen verfassungsrechtliche Probleme.
Die Bundesregierung hat sich durch eine Ergänzung im Energiesicherungsgesetz weitreichende Befugnisse zu Eingriffen in private Lebensbereiche geschaffen. Konkret ist es Paragraf 30, den Staatsrechtler allerdings für verfassungswidrig halten.
14 Minuten Zeit für 43 Seiten
14 Minuten vor Sitzungsbeginn des Gremiums präsentieren SPD, Grüne und FDP auf 43 Seiten „Präventive Maßnahmen zur Vermeidung eines Krisenfalls in der Energieversorgung“.
Dazu gehört auch der neue Paragraf 30. Wird er verabschiedet, ermächtigt er die Bundesregierung zu Zwangsmaßnahmen, wenn es knapp werden könnte bei Strom, Gas oder Öl. Der Text des Antrags ist kompliziert, die Zeit im Ausschuss kurz.
Habeck wollte gesetzliche Regelungen
Die Bundesregierung hat sich nun die Legitimation geschaffen, auch private Haushalte zum Sparen zu zwingen. Damit wollen die Regierenden per Verordnung eine „unmittelbare Gefährdung oder Störung der Energieversorgung, insbesondere im Fall einer drohenden Knappheit von Kohle, Erdgas oder Erdöl“ vermeiden.
Arbeit von Bäckern könnte zeitlich begrenzt werden
Beispielsweise könnten Behörden Großbäckereien anweisen, nur noch wenige Stunden am Tag Backwaren herzustellen. Für energieaufwändige Bereich wie die Glasindustrie könnte gar ein Produktionsstopp angeordnet werden.
Zu viel Spielraum für Regierung
Die Staatsrechtler halten diese massiven Maßnahmen für verfassungswidrig. „Wie im Infektionsschutzrecht muss der Bundestag schon selbst entscheiden, welche Grundrechtseingriffe er den Bürgern zumuten will“
Der Paragraf 30 gewähre der Regierung zu viel Spielraum.
Auch sein Kollege Boehme-Neßler beklagt eine Entmachtung des Parlaments: „Dahinter steht dieselbe Idee wie bei Corona: Die Krise ist angeblich die Stunde der Exekutive. Das Parlament kann schnell handeln, wenn es sein muss. Auch das haben wir manchmal in der Corona-Krise gesehen.“
Regelung greift bereits bei drohender Knappheit
Zudem gilt das Gesetz nicht erst bei einer akuten Notlage. Es greift bereits, wenn die Bundesregierung eine „drohende Knappheit von Kohle, Erdgas oder Erdöl“ feststellt.
Amtlich ist das bereits: Seit 30. März gilt in Deutschland die Frühwarnstufe im „Notfallplan Gas“, seit 23. Juni sogar die Alarmstufe.
Bislang sind keine Strafen vorgesehen
Verstöße werden zurzeit aber noch nicht geahndet. Das sorgt jedoch bei Verbänden für Irritationen. „Wir haben zahlreiche Anfragen von Verbänden und Unternehmen bekommen, die Verunsicherung ist groß.
AfD spricht von „parlamentarischer Unsitte“
Dass der Paragraf 30 kurzfristig eingebracht und ohne große Diskussion durch den Ausschuss lief, scheint keine Besonderheit zu sein. „Die kurzfristige Einreichung von umfangreichen Änderungsanträgen ist eine parlamentarische Unsitte.
In der Kürze der Zeit sei es nicht möglich gewesen, sich mit den neuen Regelungen zu beschäftigen.
Dem Vernehmen nach wollte Habeck ursprünglich Verordnungen nach Paragraf 30 im Alleingang erlassen können, doch die FDP sorgte dafür, dass darüber zunächst das ganze Kabinett entscheiden muss.
Bei ihnen gibt es viel Einsparpotenzial, dort ist die Verlockung zu weiteren verpflichtenden Energiesparmaßnahmen am größten.
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