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Hamsterkäufe: Lage in deutschen Supermärkten spitzt sich zu
In Zeiten solcher Krisen, wie jetzt bei der Coronavirus-Pandemie, zeigen sich der Zusammenhalt der Gesellschaft und natürlich der Ego-Wahn einiger Zeitgenossen. Hamsterkäufe – ein Phänomen, dass sich besonders im Westen der Republik bemerkbar macht, dort, wo sich die Solidargemeinschaft schon aufgelöst hat während man im Osten noch gelassen ist und auch mal an seine Nachbarn denkt.
Nachdem immer mehr Städte und Landkreise umfangreiche Versammlungsverbote erlassen und alle Bundesländer die Schulen schließen, haben viele Deutsche den Samstag für umfangreiche Hamsterkäufe genutzt. Während Nudeln, Klopapier und Desinfektionsmittel schon seit Wochen knapp sind, weitet sich die Angebotsknappheit nun auch auf Toastbrot, Kartoffeln, Zwiebeln und H-Milch aus. Mehl wird ebenfalls schon seit einigen Tagen stark nachgefragt, Hefe war am Samstag mancherorts nicht zu bekommen.
Eine Reporterin berichtete am Samstag von einem Supermarkt in Berlin-Kreuzberg, der nur eine bestimmte Anzahl an Kunden in den Laden ließ, während sich vor der Tür eine Schlange bildete. Solche Zustände sind in Italien schon seit Tagen die Regel.
Unterdessen stieg am Samstag die Zahl der in Deutschland bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus bis 19 Uhr auf mindestens 4.320. Das sind „nur“ knapp 20 Prozent mehr als am Vortag um die Zeit, viele Stände und Landkreise meldeten am Samstag aber keine neuen Zahlen.
Eine Horrormeldung kommt aus Osnabrück. In einem Supermarkt kam es lauf MZ zu einer Rauferei, weil ein Mann beim „Hamsterkauf“ 50 Packungen Mehl in seinen Einkaufswagen gepackt hatte. Doch an der Kasse war dann Schluss.
Der Irre wurde freundlich aber bestimmt gebeten, sich auf 20 Packungen zu reduzieren, weil für die anderen auch noch was übrig bleiben sollte. Der 41-Jährige sah das aber nicht ein und so kam es zur Streiterei, die dann in einer Rauferei endete.
Die Polizei wurde gerufen, die 50 Packungen Mehl blieben im Geschäft.
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Lungenfacharzt Wolfgang Wodarg spricht jetzt LIVE über die Auswirkungen des Corona Virus Frontal21
13.03.2020
Quelle: Frontal21 ZDF 10.03.2020
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Geschlossen werden sollen: Bars, Clubs, Diskotheken; Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen; Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle; Einrichtungen in denen Sportbetrieb stattfindet - Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern; Fitnessstudios sowie alle weiteren, nicht an anderer Stelle des Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center.
In dem Papier außerdem enthalten sind Empfehlungen für Zusammenkünfte, die ab jetzt zu verbieten sind. Dabei handelt es sich demnach um Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind betroffen. Außerdem sollen für einige Bereiche des sozialen Lebens neue Regeln definiert werden.
So soll es zum Beispiel Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen geben. Möglich sei zum Beispiel eine Besuchszeit von einmal am Tag für eine Stunde. Zudem gelte für diese Bereiche und Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles Betretungsverbot für alle die, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben, schreibt die Zeitung weiter.
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Merkel: Wir brauchen jetzt einschneidende Maßnahmen – Leitlinien zur Corona-Bekämpfung im Volltext
Es gibt neue Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland. Bundeskanzlerin Angela Merkel gab die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Coronakrise bekannt. Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Restaurants werden nicht geschlossen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat um Verständnis für die von der Regierung geplanten drastischen Einschränkungen zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus geworben. „Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen“, sagte Merkel am Montagabend in Berlin. Sie hob hervor, dass die Beschlüsse zwischen Bund und Ländern abgestimmt seien, um ein möglichst einheitliches Vorgehen zu gewährleisten.
Gegen Infektionen sei „die wirksamste Maßnahme das Erhöhen der Distanz“ zwischen den Menschen, sagte Merkel. Es gehe daher um „das Verringern von sozialen Kontakten“, zugleich aber darum, „das Wirtschaftsleben so weit wie möglich zu erhalten“. Die Kanzlerin wies darauf hin, dass am Wochenende „die Zahl derer, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, noch einmal gestiegen ist“.
Hier die Pressemitteilung des Kanzleramtes:
I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.
II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind
– Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
– Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
– Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
– Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
– der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
– Spielplätze.
III. Zu verbieten sind
– Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
– Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
IV. Zu erlassen sind
– Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (zB Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
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Thüringen: Coronavirus in Flüchtlingsunterkunft – 533 Migranten in Quarantäne – Polizei sichert Gelände
In der Thüringer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Migranten in Suhl gibt es einen Coronavirus-Fall. Daher stehen mehr als 500 Bewohner der Unterkunft unter Quarantäne. Die Lage ist angespannt.
In der Erstaufnahmeeinrichtung für Migranten und Flüchtlinge in Suhl (Thüringen) fiel am Freitag ein Test auf Covid-19 bei einem Bewohner positiv aus.
Daraufhin ist in der Nacht zu Samstag für die gesamte Flüchtlingsunterkunft eine mindestens zweiwöchige Quarantäne verhängt worden.
Um ein gewaltsames Verlassen zu verhindern, sichern bis zu 50 Polizeikräften das Gelände seit Samstagvormittag rund um die Uhr ab. Am Wochenende mussten bereits mehrere Bewohner am Verlassen der Einrichtung durch Übersteigen des Zauns gehindert werden.
Bis jetzt ging dies ohne Gewaltanwendung, so Wolfgang Nicolai, Leiter der Landespolizeiinspektion Suhl zu „inSüdthüringen.de“. Allerdings kam es zu vereinzelten Flaschenwürfen auf die Polizeibeamten.
Wir wissen, dass es nicht einfach sein wird, die Quarantäne gegenüber einigen Bewohnern durchzusetzen. Aber wir werden alle Maßnahmen ergreifen, um ein Verlassen des Geländes durch Bewohner zu verhindern, notfalls auch mit noch mehr Polizeikräften.
Nachts leuchtet man den Bereich um den Zaun zur Unterkunft aus, um das Gelände besser überwachen zu können. In der Einrichtung selbst sei die Lage ruhig, aber angespannt.
Der Infizierte sei wahrscheinlich ein Afghane, der über Schweden und Hamburg nach Deutschland eingereist sein soll und erst am Freitagmorgen (13.3.) in der Unterkunft ankam.
Bewohner: „Wir wollen Schutzmasken, bekommen aber keine“
Ein Bewohner machte gegenüber „inSüdthüringen.de“ deutlich, dass die Angst vor allem bei Familien mit Kindern groß sei. Man wolle Schutzmasken, bekomme aber keine. Und man wolle eine ärztliche Untersuchung mit einem Test, um Klarheit zu bekommen, damit die gesunden Leute wieder normal rausgehen könnten.
Den Infizierten brachte man nicht ins Krankenhaus, da er keine allzu starken Symptome aufwies. Auf dem Gelände der Unterkunft errichtete man eine abgeschirmte Quarantänestation für maximal bis zu 600 Personen. Dort seien neben dem Infizierten vier weitere Bewohner untergebracht – zwei vorsorglich und zwei mit Grippesymptomen.
Man bemüht sich jetzt, ausreichend Schutzmasken zu bekommen, um den Bewohnern wenigstens einen Mindestschutz bieten zu können, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamts, Frank Roßner,
Thüringen hat sich bis auf Weiteres von der Flüchtlingsverteilung des Bundes abgemeldet.
In der Erstaufnahmeeinrichtung bestehe – wie bereits wegen Windpocken-Fällen bis Anfang März – wieder ein Aufnahme- und Transferstopp.
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Supermärkte bestehen auf Kartenzahlung – Geldscheine in Quarantäne
Experten raten: Nach Bezahlung mit Bargeld und Karte sollte man gründlich die Hände waschen. Viele Tankstellen und Supermärkte bestehen nun auf Kartenzahlungen, um eine Ausbreitung des Coronavirus über Geldscheine zu vermeiden. In den USA werden bereits aus Asien kommende Dollar unter Quarantäne gestellt.
Um der Gefahr einer möglichen Übertragung des neuartigen Coronavirus SARS-2-CoV zu verhindern, rufen Supermärkte zur Bezahlung mit Karte anstatt Bargeld auf.
In vereinzelten Supermärkten werden die Kunden sogar aufgefordert, nur noch mit Karten zu bezahlen. Dies sei laut dem Schweizer Seuchenschützer Mark Witschi vom Berner Bundesamt für Gesundheit aber nur sinnvoll, wenn die Kartenzahlung kontaktlos ablaufe. Das Eingeben von einem PIN-Code an der Kasse sollte man vermeiden.
Viren überleben auf Geldscheinen für mehrere Tage
Viren können auf Oberflächen mehrere Tage lang überleben. Bargeld, Bankkarten und Kassenautomaten sind dabei keine Ausnahmen.
Während Viren auf nahezu allen Materialien überleben, wie Plastik, Holz oder Metalle, bietet ihnen auch das Baumwollmaterial der Geldscheine einen guten Nährboden.
Auch dürfen Viren auf Oberflächen wie Bankkarten oder Handys nicht unterschätzt werden. Diese sollte man zurzeit ebenso vermehrt reinigen. Witschi rät daher zu gründlichen Händewaschen oder Desinfizieren nach jeglicher Art von Bezahlung – egal ob Bargeld, Karten oder über Handys.
USA: Banknoten aus Asien unter Quarantäne
In den USA gelten für Banknoten aus Asien bereits Quarantänemaßnahmen. Seit dem 21. Februar werden Dollarscheine, die aus Asien in die USA gelangen, für einen Zeitraum von sieben bis zehn Tagen zurückgehalten.
Dadurch solle eine mögliche Übertragung des neuen Coronavirus vermieden werden.
Witschi rät ebenfalls dazu, Geld aus Regionen mit vielen Coronavirus-Fällen für etwa zehn Tage unter Quarantäne zu stellen. „Damit sollten die meisten Viren abgestorben sein“, sagte der Seuchenexperte.
Gegenstimmen des Robert-Koch-Instituts und der Deutschen Bundesbank
Er geht davon aus, dass die Übertragung des Virus über Banknoten gering sei. Zudem betont er, dass die zuvor erwähnte Studie hauptsächlich die Überlebensdauer der Viren untersuchte, nicht die Infektionsgefahr.
„Die Übertragung über Banknoten hat keine besondere Bedeutung. Das Virus werde per Tröpfchen übertragen“, sagt Wieler.
Auch Jens Weidmann, Präsident der Deutschen Bundesbank, sagte dass ihm kein Fall bekannt sei, bei dem der Coronavirus über Bargeld übertragen worden sei.
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Die fatalen Folgen der Problemmigration in Zeiten der Coronakrise: Rebellionen in Flüchtlingsheimen sind erst der Anfang
Erfurt – Die Krawalle in der thüringischen Erstaufnahmeeinrichtung Suhl, wo am Montag 533 Flüchtlinge wegen positiv auf Corona getesteter Fälle unter Quarantäne gestellt wurden, werfen ein ungutes Bild auf das, was Deutschland in den nächsten Wochen blühen kann: Die „Compliance“, das Verständnis für staatlich angeordnete Maßnahmen scheint unter den Zuwanderern besonders gering ausgeprägt zu sein.
Um die Quarantäne in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im thüringischen Suhl durchzusetzen, haben die Behörden 22 Randalierer verlegt. Die Betreffenden wurden von Sicherheitskräften in zusätzlichen Schutzkleidungen – einige der hochaggressiven Aufrührer könnten infiziert sein – in eine leerstehende Jugendarrestanstalt gebracht; nicht weniger als 200 Polizisten erforderte der Kraftakt. Für solche ungeheuerlichen Aktionen darf in diesen Tagen der Staat dann ebenfalls noch aufkommen.
Hier wirkt sich die Entzauberung des Märchens von der gelungenen Integration, von der Dankbarkeit und Anpassungsbereitschaft einer angeblich leidgeprüften Schutzklientel besonders verhängnisvoll aus:
Auch jenseits von Aufständen und Plünderungen, zu denen interessierte linksradikale Kreise bereits aufrufen, machen den Ordnungskräften jene Probleme, die mit dem Konzept der Solidargemeinschaft überhaupt nichts anfangen können.
Vor allem jene, die nach Deutschland gekommen sind, um den Sozialstaat als Versorgungs- und Selbstbedienungsladen zur Verbesserung der subjektiven wirtschaftlichen Lebensumstände zu nutzen, haben nicht das geringste Verständnis für Notwendigkeiten von Krisenzeiten, die mit einem Mal auch in hochtechnisierten Gesellschaften auftreten.
Hier ist die Sozialisierung der Betreffenden entscheidend – und die ist bei Abkömmlingen von Failed States, vormittelalterlichen Kulturkreisen und Entwicklungsländern, wo die Menschen gewöhnt sind, ihre Probleme selbst in die Hand zu nehmen, entsprechend gering.
Einsicht ist hier Fehlanzeige.
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Die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bundeswehr innerhalb Deutschlands im Zuge der Corona-Situation ist Art. 35 Abs. 1 GG
„Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.“), Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG „Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall kann ein Land … Kräfte und Einrichtungen … der Streitkräfte anfordern.“
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Es geht los: Bundeswehr sollte Flüchtlingsunterkunft in Suhl bewachen
Einem Bericht zufolge hat das Thüringer Landesverwaltungsamt seine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Suhl von der Bundeswehr bewachen lassen wollen.
Der Report zähle unter dem Punkt „Übersicht Hilfeleistungsanträge Covid-19“ detailliert auf, welche Gemeinden in Deutschland die Bundeswehr im Kampf gegen das Coronavirus um Hilfe gebeten haben, mit Stand 18. März.
Die Soldaten sollten demnach im Schichtbetrieb von je zehn Stunden patrouillieren.
Doch laut „Geheimbericht“ wies eine rechtliche Prüfung der Bundeswehr-Juristen dies als „nicht möglich“ aus, so die „Bild“. In München half die Bundeswehr mit einer „Fläche zum Aufstellen für Container als Unterkunft für infizierte Flüchtlinge“, in Neuburg-Schrobenhausen (Bayern) mit einer Corona-„Teststation unter Vollschutz“
Zahlreiche Anträge auf Amtshilfe würden laut Bundeswehr-Bericht noch geprüft. So bittet beispielsweise die Stadt Bremen um insgesamt 16 Ärzte und 25 medizinische Helfer, die Ferieninsel Rügen um Sanitäter für die mobilen Coronatests, der Landkreis Warendorf (NRW) um Betten, Ärzte, Pfleger und Notfallsanitäter.
Noch gibt es rechtliche Hürden, aber müssen natürlich abgeschafft werden, falls es wie in Suhl auch in anderen Asylunterkünften so richtig los geht. Denkbar wäre es, gehört doch Disziplin, Demut und Bescheidenheit nicht unbedingt zu den Markenzeichen einiger Neubürger.
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Parlament und Regierung beraten zu Corona-Krise – Erforderliche Gesetze sollen Bundestag passieren
Das Corona-Krisenmanagement der Politik kennt kein Wochenende. Zahlreiche Hilfen sind in Vorbereitung. Am Mittwoch sollen notwendige Gesetze folgen.
Auch am Wochenende arbeiten Politiker an weiteren Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Vor dem für Montag geplanten Kabinettsbeschluss für Milliardenhilfen zur Abfederung der Corona-Krise beraten Regierung und Parlament.
Am Sonntag will Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Bundesländern über die weiteren Schritte sprechen. Auch weltweit gab es immer weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Reisefreiheit.
Drastische Maßnahmen
Am Freitag preschten einige Bundesländer schon mit drastischen Einschränkungen des öffentlichen Lebens vor. Am weitesten gehen dabei Bayern und das Saarland: Dort treten an diesem Samstag Ausgangsbeschränkungen in Kraft, die Bürger dürfen ihre Wohnungen nur noch aus triftigen Gründen verlassen.
Auch Länder wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen und Hamburg verschärften ihren Kurs. Treffen auch kleinerer Gruppen sind vielerorts nun verboten, Restaurants werden für Gäste geschlossen.
Politiker fordern einheitliche Linie in Deutschland
In Deutschland rügte SPD-Chef Norbert Walter-Borjans das unabgestimmte Vorgehen von Länderseite. Es wäre besser, wenn die Länder, wie vereinbart, mit der Kanzlerin abgestimmt handeln würden“
„Das ist für die Menschen eine klarere Botschaft als unterschiedliche Regelungen von Stadt zu Stadt oder Land zu Land“
Lieferengpässe befürchtet
Die EU-Industrieminister warnten vor einer Unterbrechung von Lieferketten wegen neuer Grenzkontrollen. Die LKW-Schlangen vor der deutsch-polnischen Grenze wurden am Freitag jedoch kürzer.
Angesichts der erwarteten Wirtschaftskrise will die EU die Haushaltsregeln lockern.
DGB verbotet Kündigungsverbot für Vermieter
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte unterdessen ein Verbot von Miet-Kündigungen während der Corona-Krise. „Die Politik muss jetzt ein deutliches Signal setzen:
In der Bundesregierung werden bereits Hilfen für Mieter erwogen, die wegen der Corona-Krise ihre Wohnungsmiete nicht mehr zahlen können. „Dies gilt für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum ebenso wie für Gewerbemieterinnen und -mieter“
„Wir wollen das ändern und arbeiten daran, dass niemand seine Wohnung verliert.“
Drei Milliarden Euro für Krankenhäuser
Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland unter Berufung auf Koalitionskreise will das Bundeskabinett am Montag auch Hilfen für Deutschlands Krankenhäuser im Umfang von zunächst drei Milliarden Euro auf den Weg bringen.
Details sind noch offen.
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BBK-Präsident: „Vorratshaltung ist gut, Hamstern ist unsinnig“ – Nationale Produktion hochgefahren
"Vorratshaltung ist gut, Hamstern ist unsinnig", sagt Christoph Unger, Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. "Grundsätzlich ist die Lebensmittelversorgung jedoch nicht gefährdet", sagte er.
Es gebe im Moment auch "keine Planung, die staatlichen Nahrungsmittelreserven in irgendeiner Form anzutasten".
Der Präsident des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Christoph Unger, rät von Hamsterkäufen ab. „Vorratshaltung ist gut, Hamstern ist unsinnig“
Natürlich könne es mal vorkommen, dass es keine Backhefe oder kein Mehl gebe.
„Grundsätzlich ist die Lebensmittelversorgung jedoch nicht gefährdet“, sagte er. Es gebe im Moment auch „keine Planung, die staatlichen Nahrungsmittelreserven in irgendeiner Form anzutasten“.
Unger empfiehlt den Bürgern, lieber alle paar Tage einen größeren Einkauf zu machen als jeden Tag in den Supermarkt zu gehen. „Denn dort trifft man jedes Mal auch Menschen“, sagte er. „Im Moment sollte man vor allem darauf achten, soziale Kontakte zu reduzieren.“
Mit Blick auf die Knappheit von Schutzkleidung für medizinisches Personal und Atemschutzmasken sagte Unger, eine der Erfahrungen aus der Corona-Krise werde sicher sein, „dass wir uns besser für den Fall einer Pandemie oder einer Epidemie ausstatten müssen“.
Aber es werde auch schon jetzt nachgesteuert, fügte er hinzu:
Der Krisenstab des Bundesinnenministeriums, in dem auch das Bundesamt vertreten ist, habe sehr frühzeitig beschlossen, die nationale Produktion hochzufahren, nicht nur bei Schutzkleidung, sondern auch bei Beatmungsgeräten.
„Solche Hersteller im Land zu haben, ist in so einer Krisensituation enorm wichtig“
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Klöckner startet Vermittlungsportal für Erntehelfer – Müssen Migranten jetzt auf’s Feld?
Jetzt – in Zeiten dieser Krise – könnten viele Migranten auch mal etwas zurückgeben:
Um einem möglichen Engpass an Saisonarbeitern in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, werden das Bundeslandwirtschaftsministerium und der Bundesverband der Maschinenringe am Montag (12 Uhr) ein gemeinsames Job-Portal starten. „Das Land hilft“ soll unkompliziert Arbeitsplätze in der Landwirtschaft vermitteln.
„Wenn in der Landwirtschaft helfende Hände fehlen, dann geht uns das alle an: Denn verpasste Ernten kann man nicht nachholen, und was nicht in die Erde kommt, kann auch nicht geerntet werden“, sagte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner
Die Landwirtschaft ist von der Coronakrise besonders betroffen, weil viele osteuropäische Hilfsarbeiter aktuell nicht einreisen dürfen.
Jouwatch wird morgen mal gucken, ob dieses Job-Portal mehrsprachig angelegt ist.
Auf der Seite saisonarbeit-in-deutschland.de des deutschen Bauernverbandes gibt es Job-Angebote bislang allerdings nur auf Deutsch:
Wirtschaftsweiser: Finanzstabilität Deutschlands nicht gefährdet
Der Wirtschaftsweise Lars Feld hält eine hohe Neuverschuldung des Bundes in der Corona-Krise für gerechtfertigt und sieht die Finanzstabilität nicht ernsthaft in Gefahr.
„Wenn der Anteil der Schulden am Bruttoinlandsprodukt nun von 60 Prozent auf 80 oder 90 Prozent steigt, ist damit nicht die finanzpolitische Solidität des Landes infrage gestellt“, sagte der neu gewählte Vorsitzende des Sachverständigenrats der „Welt am Sonntag“. Selbst einen Anstieg der Staatsverschuldung von aktuell zwei auf drei Billionen Euro würde Deutschland verkraften.
„Ich habe große Zweifel, dass wir den Stillstand länger als drei Monate durchhalten“, sagte er. Spätestens im Mai müsse die medizinische Strategie überdacht werden. „Irgendwann werden wir zu einer personalisierten Isolierung übergehen müssen“, sagte Feld.
Privatversicherte bekommen keine Corona-Sonderbehandlung
In der Corona-Krise bekommen Privatversicherte keine Sonderbehandlung, auch nicht bei Tests auf das Virus. „Vor Corona sind wir alle gleich“, sagte ein Sprecher des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) der „Welt am Sonntag“. Für Privatversicherte gelte dasselbe wie für gesetzlich Versicherte, es gehe strikt nach der medizinischen Notwendigkeit.
Niedersachsens Ministerpräsident gegen Ausgangssperren
Niedersachsen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) will in der Corona-Krise möglichst keine vollständigen Ausgangssperren verhängen. Dass die Menschen ihre Wohnungen so gut wie gar nicht mehr verlassen können, sei „über einen längeren Zeitraum kaum vorstellbar“, sagte Weil der „Welt am Sonntag“. Insbesondere für Familien, die in Wohnungen ohne Garten und ohne Balkon leben, sei eine solche Maßnahme nahezu undenkbar.
Ausgangssperren: Innenminister mahnen Einhaltung der Maßnahmen an
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mahnt die Bürger, die Corona-Schutzmaßnahmen strikt einzuhalten. „Wer sich jetzt unvernünftig und dadurch grob rücksichtslos verhält, riskiert tausende Tote. Wir sind entschlossen, das zu verhindern“, sagte Seehofer der „Welt am Sonntag“.
Bundesregierung rechnet mit 5 Prozent Wirtschaftseinbruch
Die Bundesregierung rechnet auf Grund der Corona-Krise mit einem Wirtschaftseinbruch von 5 Prozent in diesem Jahr. In seinen Berechnungen für den Nachtragshaushalt geht Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) laut Regierungskreisen von einem Schrumpfen der Wirtschaft in dieser Höhe aus, was zu Mindereinnahmen im Haushalt 2020 von 33,5 Milliarden Euro führt, schreibt die „Bild am Sonntag“. Scholz plant einen Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung in Höhe von 156 Milliarden Euro.
Bund plant Teil-Lohnausgleich für Eltern ohne Betreuungsmöglichkeit
Der Bund plant eine vorübergehende Teil-Kompensation für Arbeitnehmer mit Kindern angesichts der Schul- und Kita-Schließungen wegen der Corona-Krise. „Voraussetzung ist, dass im Zeitraum der Kita- und Schulschließung keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann“
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist „bei kurzzeitiger persönlicher Verhinderung“ von Arbeitnehmer eine Lohnfortzahlung bereits möglich – allerdings nur für wenige Tage.
Die Regelung zielt auf Fälle, in denen Arbeitnehmer angesichts von Schul- und Kitaschließungen auch darüber hinaus keine Betreuung andere Betreuung für ihre Kinder finden.
In Deutschland rechnet man offiziell mit 70% die sich infizieren werden.
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Opferzahl explodiert: Italiens Regierung verschärft Shutdown
22. März 2020
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Zuvor war die Zahl der Corona-Toten auf rund 4.800 hochgeschnellt, ein Plus von rund 800 Todesopfern innerhalb eines Tages.
In Italien ist bei rund 54.000 Menschen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. "Wir haben keine Alternative", sagte Conte. Die Maßnahmen würden "einige Zeit brauchen, um ihre Auswirkungen zu zeigen", fügte er hinzu. [...]
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Corona: "Die Epidemie, die nie da war" – Dr. med. Claus Köhnlein [DFP 69]
20.03.2020 • 20:17 Uhr
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Haben sie Corona dann machen wir einen Test dessen Fehlerquote bei 50% liegt!
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Selbst renommierte Wissenschaftler und Virologen sind sich nicht einig, Dutzende Fragen sind ungeklärt. Auch die Frage der Aussagekraft der Tests ist ein Streitthema. Der erfahrene Internist Dr. med. Claus Köhnlein aus Kiel will darüber aufklären, dass die Tests eine hohe Fehlerquote aufweisen, und zweifelt insgesamt an der außerordentlichen Gefahr durch das Virus. Margarita Bityutski hat mit ihm gesprochen.
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Mit freundlichen Grüßen
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21. März 2020
Massive Zwangsmaßnahmen gegen Bürger
Dänemark: Sozialisten-Regierung peitscht Corona-Notgesetz durch
Die sozialistische Minderheits-Regierung von Dänemark hat jetzt wegen der Corona-Krise ein Notgesetz mit nie dagewesenen Eingriffe in das Leben der Bürger beschlossen. So kann künftig bei Infektions-Verdacht Untersuchung, Behandlung und Impfung erzwungen werden (einen ausreichend an Menschen erprobten Impfstoff gibt es noch nicht). Der Plan, dass die Polizei bei Verdacht auf Corona-Infektion ohne Gerichtsbeschluss in Privathäuser eindringen darf, scheiterte am Widerstand einiger Parteien.
Ein Beitrag von Kornelia Kirchweger
Ein Jahr in Kraft
Dem neuen Gesetz zufolge, können Behörden den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, Supermärkten und Geschäften, öffentlichen und privaten Pflegeheimen und Krankenhäusern verbieten und den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln beschränken. Es wird auch möglich sein, Versammlungen von über 100 Personen zu verbieten. Das Gesetz bleibt bis März 2021 in Kraft, bis es – unter einer Verfallsklausel – ausläuft. Die zuständigen Ministerien arbeiten nun Details aus, wie die Polizei diese Bestimmungen durchsetzen kann. Ein Teil soll schon ab nächster Woche gelten. Schon davor beschloss die Regierung viele Maßnahmen, die es bereits in anderen EU-Ländern gibt.
Rechtsprofessor: extremstes Gesetz seit 75 Jahren
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Vorbereitung auf Corona-Krise: Wendt macht Bundesregierung schwere Vorwürfe
Rainer Wendt macht der Bundesregierung schwere Vorwürfe. Selbst aus ihren eigenen Seuchen-Planspielen habe die Regierung offenbar nichts gelernt.
Nachdem das Robert-Koch-Institut verkündet hat, dass die Beatmungsplätze für Corona-Kranke knapp werden und noch immer nicht genügend Schutzausrüstung für Ärzte in Deutschland vorhanden sei, hat der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, der Bundesregierung schwere Vorwürfe gemacht.
„Deutschland war auf den Seuchenfall Corona nicht vorbereitet“, sagte Wendt der „Bild“. Und weiter:
„Es gab und gibt weder genug Schutzanzüge, noch genug Schutzmasken oder Gummihandschuhe und das ist nur die Spitze des Eisbergs.“
Das „Komplettversagen“ der Bundesregierung zeige sich vor allem beim Mangel an Tests für COVID-19-Infektionen. „Diese grobe Fahrlässigkeit gefährdet Menschenleben.“
Fahrlässigkeit wider besseres Wissen
Bis heute habe sich noch immer nichts daran geändert. Der Gewerkschafter fordert daher eine nationale Seuchen-Reserve: „Deutschland muss zu jeder Zeit Schutzausrüstung, Beatmungstechnik und andere wesentliche Dinge für den Seuchenfall vorhalten.“ Die heimische Produktion dieser elementaren Dinge müsse hochgefahren und ein Verkauf der Produkte ins Ausland streng quotiert werden.
Der Polizeiexperte warf der Regierung auch vor, wider besseres Wissen fahrlässig gehandelt zu haben.
Selbst aus ihren eigenen Seuchen-Planspielen LÜKEX im Jahr 2007 hat die Bundesregierung offenbar nichts gelernt“
Bereits damals habe sich das drohende Behördenversagen im Krisenfall, die mangelhafte Vorratshaltung an Schutzausrüstung und an anderen Dingen des täglichen Bedarfs gezeigt. „Alles, was jetzt die Krise verschärft, war vorhersehbar. Wenn jetzt wieder keine Lehren gezogen werden, droht noch in der Corona-Krise der GAU.“
Der DPolG-Chef fordert trotzdem eine stärkere Rolle des Bundes im Seuchenfall. „Was wir jetzt brauchen ist ein zentral-gesteuertes Vorgehen: Der Bund muss in einer solchen Lage den Ländern weisungsbefugt sein.
Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Bayern Spielplätze sperrt und strenge Ausgehbeschränkungen verhängt und in Berlin die Massen weiter im Park grillen.“
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Länder: Spahns Corona-Gesetz würde Gesundheitsministerium ermächtigen die Verfassung auszuhebeln
Die Eingriffsrechte, zu denen das Bundesgesundheitsministerium mit dem Gesetzesvorschlag von Jens Spahn vom 23. März ermächtigt würde, gehen vielen Landespolitikern zu weit. Mit ihnen würde auch das normale Gesetzgebungsverfahren aus minderen Anlässen übergangen werden können
Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken in den Bundesländern. Mehrere Landesjustizminister von SPD, Grünen und FDP wollten die Neuregelungen daher zeitlich befristen, damit sie nach der aktuellen Ausnahmelage noch einmal in Ruhe bewertet werden könnten.
Ihre Sorge sei, dass ein Bundesministerium ermächtigt werde, per Verwaltungsakt und ohne Zustimmung des Bundesrats in eine Reihe von Grundrechten einzugreifen.
Als Beispiele würden die Möglichkeiten genannt, Güter zu beschlagnahmen, die Produktion in Fabriken umzustellen oder medizinisches Personal zwangsweise zu versetzen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Länderkreise.
Grippe könnte für Ausrufung einer epidemischen Lage reichen
Bedenklich sei außerdem die geplante Befugnis für das Gesundheitsministerium, im Krisenfall für alle Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes Ausnahmen festzulegen was weiteren Änderungen ohne Gesetzgebungsverfahren Tür und Tor öffnen könnte.
Die Formulierung, wann die Bundesregierung eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erklären könne, sei zu vage, hieß es. Unter den aktuellen Wortlaut könnte im Zweifel auch die jährliche Grippewelle fallen, so Spahns Kritiker in den Landesjustizministerien.
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Auf dem Weg in die Corona-Diktatur? Bundestag will „Epidemiefall“ ausrufen
Berlin – Wenn der Bundestag heute den sogenannten „Epidemiefall“ ausruft, wie Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckart gestern ankündigte, bedeutet dies nicht mehr und nicht weniger als eine weitere gravierende Suspendierung demokratischer Grundregeln.
Die Selbstverständlichkeit, mit der in Corona-Zeiten Ungeheuerliches durchgewunken wird, erinnert manch einen an die schleichende Errichtung einer Diktatur – im Namen der alternativlosen Notwendigkeit.
Der „Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, der hier im Eilverfahren durchgewunken werden soll, soll „schnelle Entscheidungen“ im Umgang mit der Corona-Epidemie möglich machen.
Demokratieabbau mit größter Selbstverständlichkeit
Ein Jahr? Was für die einen wie eine Beschwichtigung klingt, ist in Wahrheit eine unmögliche Zumutung. Wenn solche Ausnahmeregelungen bereits nur wenige Monate in Kraft sind, gewinnen sie nicht selten eine Eigendynamik. Bei einem Jahr würden definitive Gewöhnungseffekte einsetzen.
Gewaltenteilung steht auf dem Spiel
Man darf „gespannt“ sein, welche weiteren Sondervollmachten der Regierung im Zeichen von Corona noch übertragen werden – und wie weit die parlamentarische Arbeit als Folge der Krise noch ausgedünnt oder heruntergefahren werden wird.
Das Urvertrauen der Deutschen in ihre Führung ist erstaunlich, dass nach der Notlage diese fatalen Einschnitte sang- und klanglos wieder zurückgenommen werden.
Ein Meldung die diesbezüglich ebenfalls stutzig machen sollte, weil sie wie K.O.-Tropfen klingt:
Der Staatssekretär beim Bundesinnenministerium, Günther Krings (CDU), sieht die parlamentarische Demokratie trotz der extrem verkürzten Fristen und Beratungsmöglichkeiten für gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Corona-Krise nicht beschädigt.
„Nach der Krise“! Und wer entscheidet, wann diese vorbei ist? Die Bundesregierung oder ihre Virologen?
„Wenn Grundrechte der Bürger zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingeschränkt werden müssen, wie das bei der Versammlungsfreiheit derzeit der Fall ist, dann darf dies nur zeitlich begrenzt geschehen.
Manche Sozialisten in den etablierten Parteien versuchen derzeit, das, was ihnen schon immer ein Dorn im Auge war, jetzt unter der Flagge „Kampf gegen Corona“ umzusetzen.
Wir müssen alle sehr wachsam sein und dürfen keine dauerhaften Einschränkungen unserer Grundrechte, wie Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Eigentumsrechte usw. aufgrund der Corona-Krise akzeptieren.
Unsere Bürgerrechte und Grundrechte haben wir uns seit 1848 zu hart erkämpft, um sie jemals wieder herzugeben.“
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Zwischen Handlungsfähigkeit und Selbstentmachtung: Argwohn begleitet Gesetz zum Epidemie-Notstand
Im Laufe der Woche sollen Bundestag und Bundesrat den Weg freimachen für das Gesetz zum nationalen Epidemie-Notstand. Mit diesem will Gesundheitsminister Jens Spahn die Handlungsfähigkeit des Bundes in Krisen wie der derzeitigen Corona-Pandemie sicherstellen.
Am Tag der Beratungen im Bundestag über das Gesetz zum Epidemie-Notstand gibt es erste Lichtblicke. Erstmals seit Feststellung des Coronavirus in Deutschland hat die Zahl der Geheilten einen deutlichen Sprung nach oben gemacht.
Die Zahl der Toten stieg gestern allerdings auch auf 181.
Handlungsfähigkeit in Zeiten von Epidemien erhalten
Die nun geplante Gesetzesnovelle soll es der Bundesregierung ermöglichen, schneller auf Herausforderungen zu reagieren, wie sie das Land derzeit erlebt. Dies soll gleichzeitig die Sorgen der Bevölkerung lindern, die fürchtet, mit den Folgen der Pandemie allein gelassen zu werden.
Neben dem Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates soll das Paket auch existenziellen Sorgen der Bürger und vor allem der Unternehmer entgegenwirken, die durch den Stillstand erheblich in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt werden.
Bevölkerung steht mehrheitlich noch hinter Kernpunkten des Gesetzes
Es deutet vieles darauf hin, dass dieses Stimmungsbild vor allem dadurch geprägt ist, dass das Coronavirus von den Bürgern als akute, potenziell tödliche Bedrohung ihrer selbst und ihrer Angehörigen wahrgenommen wird. Der Staatsmacht erweiterte Befugnisse zuzubilligen, solange die Bedrohungssituation aufrecht ist, erscheint daher als gerechtfertigt.
Nur Parlament soll Notstand erklären dürfen
De facto ist es derzeit für Privatpersonen ohne entsprechende Sondergenehmigung nicht möglich, das Land zu verlassen. Reisen sind untersagt oder eingeschränkt, Versammlungen verboten, Kontakte auf eine Person reduziert, die Freiheit der Berufsausübung ist eingeschränkt, auch Informations- und Pressefreiheit sind nicht mehr in vollem Umfang gewährleistet.
Nun sollen auch die Parlamente, Gremien und Ausschüsse, deren Aufgabe es wäre, das Gebaren der Regierung zu kontrollieren, in ihren Befugnissen eingeschränkt werden.
Infolge erster kritischer Stimmen überarbeitete Spahn seinen Entwurf und entschärfte ihn dahingehend, dass künftig allein der Bundestag einen Epidemie-Notstand ausrufen könne, der zudem maximal auf ein Jahr befristet werden könne.
Minister kündigt Bericht an
Spahns Ministerium darf in dieser Zeit unter erleichterten Voraussetzungen Güter beschlagnahmen, in Produktionsprozesse eingreifen oder medizinisches Personal versetzen.
Auch die geplante Sammlung von Mobiltelefondaten und Bewegungsprofilen, um Kontaktpersonen ausfindig zu machen, wird es vorerst nicht geben.
„Erhebliche Eingriffe in Grundrechte“ im Entwurf
Bedenken erregt aber beispielsweise, dass ein Bundesministerium per Verordnung in Grundrechte eingreifen könnte.
„Kern unseres Bestrebens ist es, die Verlangsamung des Infektionsgeschehens zu erreichen, damit unser Gesundheitssystem diesen außerordentlichen Stresstest bestehen kann.“
„Gänsemarsch-Demonstrationen“ als neue Protestform?
„Nach der Selbstentmachtung der Parlamente braucht die Gesellschaft Orte und Formen, wie man die Einwände und den Widerspruch zu dem verantwortungslosen und illegitimen Ausnahmezustand möglich und sichtbar machen kann.
Wie wäre es aber zum Beispiel mit einer Gänsemarsch-Demonstration? Ein Zug von mehreren Personen, die im Abstand von zwei Metern hintereinander im Gänsemarsch durch die Straßen ziehen?
Rein zufälliger Weise in die gleiche Richtung und völlig gesundheitsbewusst mit einem Tuch vor dem Gesicht.“
Zitat
Staatsrechtlerin: „Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung verfassungswidrig, da kein Gesetz sie deckt“
Die an der FU Hagen tätige Staatsrechtsprofessorin Andrea Edenharter hält die derzeit in Deutschland geltenden Maßnahmen gegen die Corona-Krise für verfassungswidrig. Das Infektionsschutzgesetz, mit dem sie begründet werden, greife nur bei konkreten Einzelfällen.
Andrea Edenharter, Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht sowie Religionsverfassungsrecht an der Fernuniversität Hagen, hält die derzeit in Deutschland geltenden Kontaktverbote und Ausgangssperren zur Bekämpfung der Corona-Krise für verfassungswidrig.
Es fehle an einer tauglichen Rechtsgrundlage, ist Edenharter überzeugt.
Der derzeit zur Rechtfertigung der Eingriffe bemühte Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes betreffe besondere Schutzmaßnahmen gegenüber konkreten Infizierten oder Verdachtsfällen. Dies könne jedoch „nicht für 82 Millionen Menschen gelten.
Geltendes Instrumentarium rechtfertigt keinen Dauerzustand
Dass die Behörden auf der Grundlage dieses Gesetzes Personen verpflichten können, bestimmte Orte nicht zu verlassen beziehungsweise nicht zu betreten, „bis die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt worden sind“, beziehe sich auf zeitlich und räumlich eng gefasste Beschränkungen.
Selbst die Kontaktverbote, wie in Bayern, wo man nur mit einer Person aus dem eigenen Haushalt ins Freie dürfe, führe insbesondere bei längerfristiger Anwendung zu einem „massiven Grundrechtseingriff, der kaum zu rechtfertigen ist“
Kampf gegen Corona geht auch rechtsstaatlich
Unproblematischer erscheinen Edenharter Versammlungs- oder Ansammlungsverbote, die es ermöglichen, gezielt unvernünftiges Verhalten von Störern mit Bußgeldern und Platzverweisen zu ahnden. Nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen sei es geboten, zunächst gegen konkrete Störer vorzugehen, nicht gegen die gesamte Bevölkerung: „Es wird ja auch nicht generell das Autofahren verboten, nur weil es Raser gibt.“
Es hätte ausgereicht, die Möglichkeit zu schaffen, befristete Maßnahmen dieser Art anzuordnen und allenfalls erforderliche Maßnahmen vom Parlament verlängern zu lassen. Es dürfe, so Edenharter, „nicht sein, dass die Exekutive über Wochen oder gar Monate hinweg mit massiven Einschränkungen durchregiert“.
Leggewie: Deutschland geht einen Mittelweg
Dass es bis heute in Deutschland keine tauglichen Rechtsgrundlagen für das Vorgehen in Fällen wie diesen gäbe, liege daran, dass seit den Protesten gegen die Notstandsgesetze im Jahr 1968 „offensichtlich kein Politiker ein Interesse daran [hat], sich mit derart unpopulären Themen zu beschäftigen, zumal dann, wenn es vorbeugend und ohne konkrete Bedrohung geschieht“.
Es bestehe dennoch längerfristig eine Gefahr, „dass wir uns jetzt an einen autoritären Maßnahmenstaat nolens volens gewöhnen, und dass wir nicht darauf achten, dass an jeder Stelle, wo wir ihn sozusagen zulassen müssen aus Einsicht in die Notwendigkeit, dass wir hier Fristen angeben, dass wir hier gute Begründungen liefern, dass wir immer sagen, wann hört das unter welchen Bedingungen auf, dass wir immer Güterabwägungen vornehmen“.
Dies sei nun die Aufgabe und die Verantwortung des Parlament. Die erste diesbezügliche Bewährungsprobe hat dieses jedoch alles andere als optimal gemeistert.
Paralleles angewendetes Recht war doch immer "Verschwörungstheorie" und rechtes Gedankengut oder?
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AfD deckt Skandal auf: Corona-infizierte Asylbewerber dürfen frei herumlaufen!
27. 03. 2020
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Alleine in Parchin sollen sich mittlerweile über zehn positiv getestete Asylbewerber aufhalten, ohne dass die Bevölkerung davon in Kenntnis gesetzt wurde. Gleichzeitig sollen sich von diesen infizierten Personen bereits einige aus der Quarantäne entfernt haben.
AfD deckt auf: Asylwerber trotz Quarantäne in Stadt unterwegs
Nachdem zunächst nur ein Sicherheitsmann (!) in Stern-Buchholz vor Ort war, um das Asylwerberheim und die Bewohner zu bewachen, ist mittlerweile die Polizei vor Ort. Doch: Die Quarantäne der Migranten ist auf freiwilliger Basis, wie die Polizei selbst mitteilte! Auf die Frage des AfD-Politikers, ob die Polizei 24 Stunden Wache vor dem Quartier halte, wurde entgegnet, dass sie lediglich vor Ort sei, um das Quarantäne-Zentrum zu beschützen und nicht, um auf die Asylbewerber aufzupassen, die sich freiwillig in Quarantäne befänden.
Und der Skandal weitet sich noch aus. Diese “freiwillige Quarantäne” wurde von den Bewohnern, wie zu erwarten war, nicht eingehalten. Wie einer Pressemitteilung des Schweriner Nahverkehrs zu entnehmen ist, dürften mit dem Coronavirus infizierte Asylwerber in Schwerin mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs gewesen sein. Die Buslinie 9 wurde daher zwischen der Stauffenbergstraße und Stern Buchholz bis auf Weiteres eingestellt. In einem der Busse hatten sich nämlich zwei Männer aus der Erstaufnahmestelle Stern-Buchholz befunden, die als Kontaktpersonen unter Quarantäne gestellt wurden. Sie wurden aus dem Bus verwiesen und zurück nach Stern-Buchholz gebracht. Alle Fahrzeuge der Linie wurden vorsorglich gereinigt. Wie viele Bürger aber womöglich mit dem potentiell tödlichen Virus dadurch angesteckt wurden, wird man wahrscheinlich nie erfahren.
Warum keine Ausgangssperre für Asylwerber?
Die AfD fragt angesichts dieser ungeheuerlichen Vorkommnisse daher zurecht, warum Schwerin mit der Erstaufnahmeeinrichtung Stern-Buchholz nicht dem Beispiel in Suhl (Thüringen) folgt, wo die Erstaufnahmeeinrichtung nach dem Auftreten von Corona-Fällen komplett unter strenge Quarantäne gestellt wurde (trotz Randale der dortigen Bewohner, wir berichteten)? Dort dürfen die Bewohner das Gelände nicht mehr verlassen. In Schwerin ist dies allerdings offenbar weiterhin möglich, auch wenn dies Behörden und Stadt- sowie Landesregierung weiterhin bestreiten.
Detail am Rande: Die bei den Asylzentren positionierte Polizei unterstellte dem Recherche-Team der AfD sogar subtil, mit dem Videobeitrag “Angst und Hetze” verbreiten zu wollen und nahm die Personalien der Politiker und Funktionäre auf!
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Zitat
"Wer dem Verbrechen Nachsicht übt, wird sein Komplize."
Voltaire
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Renommierter Medienwissenschaftler wirft Öffentlich-Rechtlichen „Systemjournalismus“ vor
Der Medienwissenschaftler Otfried Jarren kritisiert die Corona-Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen massiv. Der emeritierter Professor am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich spricht von „Systemjournalismus“ und betont:
„Die Chefredaktionen haben abgedankt.“
„Gemeinsam für das Grundgesetz“ in Mainstreammedien spricht diesbezüglich auch Bände.
Otfried Jarren, ist emeritierter Professor am Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich und Präsident der Eidgenössischen Medienkommission in der Schweiz.
In seinem Beitrag kritisiert der renommierte Medienwissenschaftler massiv, dass zum Thema Corona-Krise immer die gleichen Experten und Politiker aufträten, die dann von den öffentlich-rechtlichen Sendern als nahezu unfehlbare Krisenmanager präsentiert würden.
Auf diese Weise, so der der Medienwissenschaftler laut dem Deutschlandfunk, der sich in seiner Berichterstattung auf den benannten Mediendienst bezieht, inszenierten die öffentlich-rechtlichen Sender Bedrohung und exekutive Macht zugleich und betrieben somit „Systemjournalismus“.
Vor allem der Norddeutsche Rundfunk falle laut Jarren durch eine „besondere Form der Hofberichterstattung“ auf: „Die Chefredaktionen haben abgedankt“, stellt der Wissenschaftler fest.
Linß, die im Vorstand des Netzwerk Recherche, einem eingetragener Verein, in dem Spiegel-Journalisten wie auch Markus Grill vom Verein „Correctiv“ sitzen, kritisiert, viele Journalisten schienen sich derzeit dazu verpflichtet zu fühlen, die Krisenstrategie der Bundesregierung weitgehend kritiklos zu transportieren – „als eine Art Service-Journalismus“.
Wie klar die journalistische Mainstreammedien-Realität von Linß hiermit beschrieben wird, zeigt sich aktuell rund um die von der AfD gestartete Kampagne „Gemeinsam für das Grundgesetz“. Nur die Wochenzeitung „Junge Freiheit“ und das Magazin Weltwoche veröffentlichte eine ganzseitige Anzeige, in der der Ehrenvorsitzende der AfD, Alexander Gauland, gegen die Ausgrenzung Andersdenkender und für die Einheit unserer Gesellschaft ausspricht.
Die Anzeige durfte weder in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dem Spiegel, der Welt, dem Handelsblatt oder dem Focus erscheinen.