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Mittwoch, 30. März 2016, 16:17

In Dresdens Rathaus werden Ausländer bevorzugt!

Hallo,
im Dresdner Rathaus scheint das Grundgesetz keinerlei Gültigkeit mehr zu haben.

Quelle >>>

Zitat

Grundgesetz
I. Die Grundrechte (Art. 1 - 19)
Art. 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wie weit dürfen Dienstvorschriften sich vom geltenden Recht eigentlich unterscheiden?

Quelle >>>

Zitat

4,5 Prozent Motivationszulage für Rathaus-Mitarbeiter

Das Rathaus will Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die unmittelbar mit Aufgaben der Leistungsgewährung für Asylbewerber befasst sind, eine Zulage von 4,5 Prozent des Bruttogehalts zahlen. Dabei handelt es sich vor allem um Angestellte des Sozialamts und des Jugendamts, aber auch des Gesundheitsamtes.

Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 30.03.2016 09:43 Uhr
Artikel aktualisiert: Mittwoch, 30.03.2016 09:59 Uhr
Wenn das ein verfrühter Aprilscherz sein sollte dann ist er geschmacklos!



Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

Sima

Profi

Beiträge: 1 176

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Beruf: Ind.-Kfm., nun Rentner--> altes Eisen mit Bauchgefühl für, nein gegen: Corona-Maßnahmen :)

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Mittwoch, 30. März 2016, 20:33

... dabei habe ich erst gelesen, daß die Sachsen in der BRD die höchste Bildungsrate haben!

Wer weiß, solche Bestimmungen kommen bestimmt durch die eingewanderten Wessis! Kann ja nur so sein.
In der Ruhe liegt die Kraft.

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