Die Positionen von Schachtschneider und den zwei ehemaligen Bundesverfassungsrichtern Udo Di Fabio und Hans-Jürgen Papier dürften als identisch angesehen werden.
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[...]Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ geführte Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III nicht zur Entscheidung angenommen, sondern begründungslos zurückgewiesen. Karl Albrecht Schachtschneider, unser Verfahrensbevollmächtigter, wertet die Beschwerde nun als „historisches Dokument“: Das Gericht habe sich seiner „Befriedungsaufgabe verweigert“. Damit ist der mittelbare Zweck der Beschwerde erfüllt: „Die Möglichkeiten, schnell die notwendige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft.“ Lesen Sie das vollständige Interview mit Schachtschneider zur Lage nach dem Scheitern der Beschwerde.[...]
Alle Juristen wie gewohnt vorsichtig in der Wortwahl aber sie können nicht über Tatsachen hinwegtäuschen was passieren könnte!
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[...]Sezession: Nur zwei Wochen vor der Vorstellung Ihrer Beschwerde veröffentlichte Udo Di Fabio sein Rechtsgutachten »Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem«; Hans-Jürgen Papier sprach fast gleichzeitig von »eklatantem Politikversagen« und einer tiefen »Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit«. Zwei ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts argumentieren damit ganz ähnlich ihrem Beschwerdetext. Wenn nun das Gericht unter seinem amtierenden Präsidenten Andreas Voßkuhle Ihrer Beweisführung nicht folgen konnte – sind damit alle rechtlichen Möglichkeiten, der verantwortungslosen Regierungspolitik beizukommen, ausgeschöpft?
[...]Ich habe das Nötige so gut als möglich getan. Jedenfalls ist die Verfassungsbeschwerde, so denke ich, ein Dokument von historischer Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich seiner Befriedungsaufgabe verweigert. Jetzt sind die Bürger mehr denn je gefordert, auf der Herstellung des Rechts zu bestehen.[...]
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Registrierungsdatum: 12. Januar 2012
Wohnort: in einem kleinen Dorf, nahe Lutherstadt Wittenberg
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Prof. Hans-Werner Sinn liest als Pensionär anscheinend keine Zeitung mehr sonst wäre ihm nicht entgangen das das sogenannte Bundesverfassungsgericht sich gemein mit "Merkels" Gesetzbruch macht!
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Prof. Hans-Werner Sinn: „Merkel muß sich nach dem Grundgesetz richten“
20. März 2016
[...]Sinn hält einen Kurswechsel der Merkel-Regierung für dringend geboten. „Frau Merkel muß ihre Meinung ändern, weil ihre Politik nicht durchzuhalten ist. Sie muß sich nach dem deutschen Grundgesetz richten”, unterstreicht der langjährige ifo-Chef.
Das sei insbesondere in der „Flüchtlings“- und Asylpolitik angebracht. Nach der nach wie vor geltenden gesetzlichen Regelung erhalte Asyl in Deutschland nur, wer nicht über ein sicheres Drittland einreise und von einem Staat politisch verfolgt werde. „Nach dem Grundgesetz sind 2015 aber nur 0,7 Prozent der abschließend bearbeiteten Gesuche anerkannt worden. 48 Prozent der Antragsteller wurden pauschal und häufig ohne Beweis der Nationalität nach der Genfer Flüchtlingskonvention akzeptiert.”[...]