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Samstag, 5. März 2016, 23:11

Schachtschneider s Verfassungsbeschwerde abgewiesen!

Hallo,
wie nun bekannt wurde kniff das sogenannte Bundesverfassungsgericht über die "Flüchtlingspolitik" mit "Merkels Gesetzen" zu urteilen.

Quelle >>>

Zitat

[...]Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ geführte Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III nicht zur Entscheidung angenommen, sondern begründungslos zurückgewiesen. Karl Albrecht Schachtschneider, unser Verfahrensbevollmächtigter, wertet die Beschwerde nun als „historisches Dokument“: Das Gericht habe sich seiner „Befriedungsaufgabe verweigert“. Damit ist der mittelbare Zweck der Beschwerde erfüllt: „Die Möglichkeiten, schnell die notwendige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft.“ Lesen Sie das vollständige Interview mit Schachtschneider zur Lage nach dem Scheitern der Beschwerde.[...]
Die Positionen von Schachtschneider und den zwei ehemaligen Bundesverfassungsrichtern Udo Di Fabio und Hans-Jürgen Papier dürften als identisch angesehen werden.

Zitat

[...]Sezession: Nur zwei Wochen vor der Vorstellung Ihrer Beschwerde veröffentlichte Udo Di Fabio sein Rechtsgutachten »Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem«; Hans-Jürgen Papier sprach fast gleichzeitig von »eklatantem Politikversagen« und einer tiefen »Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit«. Zwei ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts argumentieren damit ganz ähnlich ihrem Beschwerdetext. Wenn nun das Gericht unter seinem amtierenden Präsidenten Andreas Voßkuhle Ihrer Beweisführung nicht folgen konnte – sind damit alle rechtlichen Möglichkeiten, der verantwortungslosen Regierungspolitik beizukommen, ausgeschöpft?

[...]Ich habe das Nötige so gut als möglich getan. Jedenfalls ist die Verfassungsbeschwerde, so denke ich, ein Dokument von historischer Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich seiner Befriedungsaufgabe verweigert. Jetzt sind die Bürger mehr denn je gefordert, auf der Herstellung des Rechts zu bestehen.[...]
Alle Juristen wie gewohnt vorsichtig in der Wortwahl aber sie können nicht über Tatsachen hinwegtäuschen was passieren könnte!
Merkels "Politik" führen somit zur Spaltung der Gesellschaft, des Bundes der Länder und führen meines Erachtens in den Bürgerkrieg. :kocht:

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

Sima

Profi

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Dienstag, 8. März 2016, 22:07

T r a u r i g!
Wie ich schon schreib, hätte bei der Tragweite der Probleme das oberste Gericht von sich aus eingreifen müssen, ein Staatsanwalt hätte die Meinung der Richter zusammenfassen müssen und Merkel zum Rücktritt auffordern und hätte einen anderen mit der Aufgabe betrauen müssen.

Was machen sie jetzt: 3 oder mehr noch an MilliARDEN an den Möchtegern- Sultan zahlen, damit er alle loschickt, wenn es ihm paßt!
Wer mit solche einem Machthaber solche Verträge schließt... der kann ja nur was schlechtes für sein Volk vorhaben und nicht nur für das, nein gleich für einen ganzen Kontinet!

Mir kann keiner erzählen, daß sie was gutes will, den so blind kann keiner in dieser Position sein.
Aber mir sind ein paar auf der Straße begegnet, die so blind sind. Die werden sich noch wundern, vermute ich mal und vielleicht fällt ihnen unsere Begegenung doch wieder ein, wenn sie dazu noch die Zeit haben, sich zui besinnen.

Nie habe ich für möglich gehalten, daß mal eine derartige Böswillige Politik von einem deutshcen Kanzler ausgehen könnte!

UND wer ist Schuld? Die Ostdeutschen (und ich also mit), die sind auf die Straße gegangen und wollten Reisefreiheit (ich nicht). Nun müßte man doch mal die Statistik fragen, wieviele Leute tatsächlich von der Reisefreiheit profitieren.


Sima
In der Ruhe liegt die Kraft.

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Montag, 21. März 2016, 18:41

Hallo,

Quelle >>>

Zitat

Prof. Hans-Werner Sinn: „Merkel muß sich nach dem Grundgesetz richten“
20. März 2016
[...]Sinn hält einen Kurswechsel der Merkel-Regierung für dringend geboten. „Frau Merkel muß ihre Meinung ändern, weil ihre Politik nicht durchzuhalten ist. Sie muß sich nach dem deutschen Grundgesetz richten”, unterstreicht der langjährige ifo-Chef.

Das sei insbesondere in der „Flüchtlings“- und Asylpolitik angebracht. Nach der nach wie vor geltenden gesetzlichen Regelung erhalte Asyl in Deutschland nur, wer nicht über ein sicheres Drittland einreise und von einem Staat politisch verfolgt werde. „Nach dem Grundgesetz sind 2015 aber nur 0,7 Prozent der abschließend bearbeiteten Gesuche anerkannt worden. 48 Prozent der Antragsteller wurden pauschal und häufig ohne Beweis der Nationalität nach der Genfer Flüchtlingskonvention akzeptiert.”[...]
Prof. Hans-Werner Sinn liest als Pensionär anscheinend keine Zeitung mehr sonst wäre ihm nicht entgangen das das sogenannte Bundesverfassungsgericht sich gemein mit "Merkels" Gesetzbruch macht!

Mit freundlichen Grüßen :winken:

uebender

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