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Samstag, 22. Dezember 2007, 10:51

"Jemandem das Wasser (nicht) reichen können."

Bedeutung: Jemanden in Tüchtigkeit und Erfolg (nicht) gleich sein

Herkunft: Bekanntlich wurde im Mittelalter nicht mit Besteck gegessen, sondern mit den bloßen Fingern. Um hierbei den untersten Anforderungen der Hygiene zu entsprechen, wurde vor und nach dem Essen eine Schale Wasser gereicht, um den Gästen das Waschen der Finger zu ermöglichen. Freilich wurde dies nur in vornehmen Häusern so gehalten. Und in vielen Erzählungen über eben diese Essen bei vornehmer Herrschaft, etwa bei Hofe, wird das so genannte "Wasser nehmen" erwähnt. Derjenige, der das Wasser den Gästen reichen "darf", ist ein Untergebener des Hausherrn. Wenn man also nicht einmal wert genug ist, das Wasser reichen zu dürfen, dann ist man so weit vom Standard der Gäste entfernt, dass "man diesen nicht das Wasser reichen kann." Diese übertragene Bedeutung wurde vor allem auch durch das Zitat in Goethes "Faust" bekannt: "Aber ist eine im ganzen Land, / Die meiner trauten Gretel gleicht, / Die meiner Schwester das Wasser reicht?"

Lieber 1000 echte Feinde, als einen falschen Freund.

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